Architektenhonorar Dachgaube & Treppe: Stundensatzprüfung, Abrechnung & Denkmalschutz?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar Dachgaube & Treppe: Stundensatzprüfung, Abrechnung & Denkmalschutz?
Wir haben einen ortsansässigen Architekten zum Vorgespräch gebeten. Dieser hat eine Zeichnung für Treppe und Gaube erstellt, uns zu einem Termin beim Denkmalamt zwecks Klärung der Details begleitet und letztendlich den Bauantrag eingereicht.
Bereits während der Planungsphase in 2004 haben wir mehrfach um eine Angabe der entstehenden Kosten für seine Leistung gebeten, damit wir planen können. Auch auf mehrfaches Nachfragen kam keine Angabe zustande.
Dies alles erfolgte stets mündlich. Wir haben keinen Vertrag o.ä. unterschrieben.
Heute nun der SCHOCK! Der Architekt hat sich erlaubt, uns seine Leistung mit 36 Inhaberstunden a 70,- € sowie 24 Mitarbeiterstunden a 38,- € zzgl. 16 % MwSt in Rechnung zu stellen. Die Gesamtsumme beläuft sich nach Abzug eines Sondernachlasses auf stolze € 3.596,--.
Für uns ist weder der Ansatz der Stunden noch die Höhe des Stundensatzes nachvollziehbar.
Müsste nicht eigentlich auch nach HOAIAbk. abgerechnet werden?
Was soll ich jetzt tun?
Ich habe zwar gewusst, dass dies noch auf uns zukommt, aber nach zwei geschlagenen Jahren nach Erbringung der Leistung und in Anbetracht der Höhe im Verhältnis zur Baumaßnahme bin ich völlig verzweifelt. Was soll denn dann die Planung eines Einfamilienhauses kosten.
Für fachmännischen Rat und Unterstützung bedanke ich mich bereits herzlich im Voraus. Ich bin froh, auf dieses Forum gestoßen zu sein, denn ich weiß sonst nicht, an wen ich mich wenden könnte.
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Ich verstehe, dass Sie die Architektenrechnung für die Planung einer Dachgaube und einer Treppe in Ihrem denkmalgeschützten Haus prüfen möchten. Da die Abrechnung auf Stundensatzbasis erfolgt, ist es wichtig, die abgerechneten Stunden und den Stundensatz selbst zu überprüfen.
Prüfung der Stundenzettel: Fordern Sie detaillierte Stundenzettel an, aus denen hervorgeht, welche Leistungen in welchen Stunden erbracht wurden. Vergleichen Sie diese mit den tatsächlich erbrachten Leistungen und dem Architektenvertrag.
Angemessenheit des Stundensatzes: Der Stundensatz sollte im Verhältnis zur Qualifikation des Architekten, der Schwierigkeit der Aufgabe und den üblichen Stundensätzen in Ihrer Region stehen. Ein Vergleich mit anderen Architekten kann hier hilfreich sein.
Berücksichtigung des Denkmalschutzes: Planungen im Denkmalschutz sind oft aufwendiger. Klären Sie, ob der erhöhte Aufwand im Stundensatz berücksichtigt wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Angemessenheit der Abrechnung beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenhonorar
- Die Vergütung für die Leistungen eines Architekten, die entweder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) oder nach freier Vereinbarung (z.B. Stundensatz) berechnet werden kann.
Verwandte Begriffe: HOAI, Stundensatz, Leistungsphasen - Stundensatz
- Eine Form der Honorarvereinbarung, bei der die Architektenleistung nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet wird. Der Stundensatz sollte im Architektenvertrag festgelegt sein.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Zeithonorar - Denkmalschutz
- Gesetzliche Bestimmungen, die den Erhalt von Bauwerken und Ensembles von historischer oder kultureller Bedeutung schützen. Bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten Objekten bedürfen einer Genehmigung.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Ensembleschutz - Baugenehmigung
- Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Die Baugenehmigung dient der Sicherstellung der Einhaltung von Baurecht und Bauordnung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauantrag - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Die HOAI ist jedoch nicht mehr zwingend anzuwenden, sondern dient als Orientierungshilfe.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Stundensatz, Leistungsphasen - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Planung - Bausachverständiger
- Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungsleistungen erbringt. Bausachverständige können bei Streitigkeiten über Bauleistungen oder Mängel hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Beweissicherung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie prüfe ich, ob der Stundensatz des Architekten angemessen ist?
Vergleichen Sie den Stundensatz mit den üblichen Honorarsätzen in Ihrer Region und berücksichtigen Sie die Qualifikation des Architekten sowie die Komplexität des Projekts. Honorarübersichten der Architektenkammern können hier eine erste Orientierung bieten. - Was tun, wenn die abgerechneten Stunden nicht mit den erbrachten Leistungen übereinstimmen?
Sprechen Sie den Architekten direkt darauf an und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Stunden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der Abrechnung?
Der Architektenvertrag sollte klare Vereinbarungen über die Art der Abrechnung (z.B. Stundensatz oder Honorarordnung), den Stundensatz und die zu erbringenden Leistungen enthalten. Die Abrechnung muss sich an die Vereinbarungen im Vertrag halten. - Wie wirkt sich der Denkmalschutz auf das Architektenhonorar aus?
Planungen im Denkmalschutz sind oft aufwendiger und erfordern spezielle Kenntnisse. Dies kann sich im Stundensatz oder im Gesamthonorar widerspiegeln. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Architekten. - Kann ich einen Sondernachlass auf das Architektenhonorar verhandeln?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, einen Sondernachlass zu verhandeln. Dies sollte jedoch vor Vertragsabschluss erfolgen und schriftlich festgehalten werden. - Was ist der Unterschied zwischen Inhaberstunden und Mitarbeiterstunden?
Inhaberstunden werden vom Architekten selbst erbracht und sind in der Regel teurer als Mitarbeiterstunden, die von Angestellten des Architekturbüros erbracht werden. - Wie kann ich mich vor überhöhten Architektenrechnungen schützen?
Schließen Sie einen detaillierten Architektenvertrag ab, der alle Leistungen und Honorarvereinbarungen klar regelt. Fordern Sie regelmäßig Zwischenabrechnungen an und prüfen Sie diese sorgfältig. - Was mache ich, wenn ich mit der Architektenleistung unzufrieden bin?
Sprechen Sie Ihre Bedenken direkt mit dem Architekten an und versuchen Sie, eine Lösung zu finden. Dokumentieren Sie alle Mängel und ziehen Sie gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzu.
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Architektenhonorar: Pauschal- vs. Zeithonorar nach HOAI
So viel darf es kosten:
Hallo Martina,
das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten, deren anrechenbare Kosten unter 25.565 € liegen, kann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach § 6 berechnet werden, höchstens jedoch bis zu den in der Honorartafel nach Absatz 1 für anrechenbare Kosten von 25.565 € festgesetzten Höchstsätzen.
Als Mindestsätze gelten die Stundensätze nach § 6 Abs. 2, höchstens jedoch die in der Honorartafel nach Absatz 1 für anrechenbare Kosten von 25.565 € festgesetzten Mindestsätze.
In § 6 sind die Stundensätze wie folgt definiert:
1. für den Auftragnehmer 38 bis 82 €,
2. für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen 36 bis 59 €,
3. für Technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen 31 bis 43 €.
Da kein Vertrag vorliegt sind hier also die Mindestsätze anzusetzen (s.o.) Dabei dürfen für die (angenommen) Honorarzone III maximal 2.991,00 € (netto) für die kompletten Leistungsphasen 1 - 9, eventuell zzgl. Umbauzuschlag nach § 24 HOAIAbk. (ergäbe 3.589,20 €), zzgl. Nebenkosten (Einzelnachweis!) und Mehrwertsteuer berechnet werden. -
Architektenrechnung: Unverschämte Verzögerung & Reaktion
Ich finde es unverschämt.
Wenn ein Mensch 2 Jahre braucht, um eine Rechnung zu stellen, sagt das alles über seine Arbeitsweise und den Respekt, den er seinen Kunden gegenüber aufbringt. Traurig sowas.
Ob die Höhe des Honorars gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen und ich fürchte, Sie werden wohl nicht umhin können, den geforderten Rechnungsbetrag zu überweisen. Allerdings würde mich die Reaktion des Architekten interessieren, wenn Sie ihm eröffnen würden, seine Rechnung erst Ende 2008 zu bezahlen.
MfG Ortwin -
Architektenhonorar: Widerspruch & Schlichtung bei Kammer?
Vielen Dank
Besonders der Beitrag von Herrn Christian Wolz bestärkt mich in der Ansicht, dass die Rechnung unverhältnismäßig hoch ist, zumal lediglich die Planungsphasen 1-4 "durchgeführt" wurden.
Es gibt ja wohl auch eine Schlichtungsstelle bei der Architektenkammer für solche Fälle. Hat jemand damit schon Erfahrung?
Wie kann jetzt der weitere Weg aussehen? Schriftlicher Widerspruch gegen die Rechnung?
Gruß
Martina -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar für Dachgaube & Treppe im Denkmalschutz: Abrechnung prüfen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für die Planung einer Dachgaube und die Erneuerung einer Treppe an einem denkmalgeschützten Gebäude. Dabei werden Stundensätze, Pauschalhonorare, die HOAIAbk., mögliche Umbauzuschläge und die Leistungsphasen 1-4 thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die lange Verzögerung bei der Rechnungsstellung durch den Architekten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenrechnung: Unverschämte Verzögerung & Reaktion wird die lange Bearbeitungszeit der Rechnung kritisiert, was auf mangelnden Respekt gegenüber dem Kunden hindeuten könnte. Dies sollte bei der Bewertung der Architektenleistung berücksichtigt werden.
💰 Kosten: Das Honorar für Grundleistungen bei geringen anrechenbaren Kosten kann als Pauschal- oder Zeithonorar berechnet werden, wie im Beitrag Architektenhonorar: Pauschal- vs. Zeithonorar nach HOAI erläutert. Es ist wichtig, die Honorartafel und Mindestsätze gemäß HOAI zu beachten, um die Angemessenheit des Architektenhonorars zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, bei Unstimmigkeiten bezüglich des Architektenhonorars einen schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen und gegebenenfalls die Schlichtungsstelle der Architektenkammer zu kontaktieren, wie im Beitrag Architektenhonorar: Widerspruch & Schlichtung bei Kammer? vorgeschlagen. Dies kann helfen, eine faire Lösung zu finden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Dachgaube" finden
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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