Architektenvertrag mündlich: Honorar, Leistungsphasen & Rechte bei Streit?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenvertrag mündlich: Honorar, Leistungsphasen & Rechte bei Streit?
wir haben viel Ärger mit dem Architekten, den wir wahrscheinlich durch unsere Dummheit/Bequemlichkeit/Naivität mitverursacht haben ...
Wir wollten bauen, schließen einem mündlichen Vertrag (kommt noch vor) mit dem Architekten über LPAbk. 1-8. Inzwischen ist der Rohbau fertig, die Abnahme fand aber mit dem 2. Architekten statt. Den 1. haben wir gekündigt, weil er nicht für uns tätig sein wollteIhm reichte nur 1 Angebot für die Gewerke, dessen Kosten verglich er nicht mit der Kostenschätzung.
Jetzt will er gegen uns sein Resthonorar einklagen. Er behauptet, dass mehrere Angebote vorlagen und wir uns den BUusgesucht haben
Angeblich hat er auch diese Angebote, die wir nie gesehen haben ... Kann er sich auf die Aussagen von seiner Mitarbeiterin stützen? Sonst kann ich mir nicht vorstellen, wie er das beweisen will? Gibt es da ein Trick?
Danke für einige Antworten
Anne-Katrin Möller
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unklare Vertragsverhältnisse bergen finanzielle Risiken und können zu erheblichen Mehrkosten führen.
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Ein mündlicher Architektenvertrag ist grundsätzlich gültig, aber schwer nachweisbar. 🔴 Problematisch wird es, wenn es um Honoraransprüche oder Leistungsumfang geht. Ich empfehle, den Leistungsumfang (LPAbk. 1-8) und die vereinbarte Vergütung schriftlich festzuhalten, auch nachträglich.
🔴 Gefahr: Ohne schriftliche Vereinbarung kann der Architekt seine Leistungen schwer beweisen und Sie haben wenig Handhabe bei Mängeln oder Fehlplanungen. Die Beweislast liegt bei demjenigen, der den Vertrag behauptet.
Ich rate Ihnen, alle vorhandenen Dokumente (E-Mails, Kostenschätzungen, Rechnungen) zu sichern, die den Vertragsschluss und die erbrachten Leistungen belegen können. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und eine Strategie für die Auseinandersetzung mit dem Architekten zu entwickeln.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Position zu stärken.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen (LP)
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAIAbk. definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorar - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, anrechenbare Kosten, Architektenvertrag - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten, Baunebenkosten und Umsatzsteuer.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Baukosten - Baukostengarantie
- Eine Baukostengarantie ist eine Vereinbarung, bei der der Architekt oder Bauunternehmer eine verbindliche Kostenobergrenze für das Bauvorhaben zusichert. Bei Überschreitung haftet er für die Mehrkosten.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, anrechenbare Kosten - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Architekten- oder Bauleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde und setzt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Gang.
Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Verjährung - Mängel
- Mängel sind Abweichungen der erbrachten Leistung von den vertraglich vereinbarten Anforderungen. Sie können zu Nachbesserungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen führen.
Verwandte Begriffe: Abnahme, Gewährleistung, Verjährung - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Vorschriften, die das Bauen betreffen. Es regelt unter anderem die Baugenehmigung, den Bebauungsplan und die Bauordnung.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauordnung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Ist ein mündlicher Architektenvertrag gültig?
Ja, grundsätzlich ist ein mündlicher Architektenvertrag rechtsgültig. Allerdings ist der Nachweis des Vertragsinhalts (Leistungsumfang, Honorar) im Streitfall schwierig. Es empfiehlt sich daher dringend, Verträge schriftlich abzuschließen. - Welche Leistungsphasen umfasst ein Architektenvertrag (LP 1-8)?
Die Leistungsphasen 1-8 umfassen die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung (Bauleitung). Jede Phase hat definierte Aufgaben und Ergebnisse. - Was passiert, wenn es keine schriftliche Honorarvereinbarung gibt?
Fehlt eine schriftliche Honorarvereinbarung, gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Schwierigkeit des Bauvorhabens und der erbrachten Leistungsphasen. Die HOAI bietet jedoch oft Interpretationsspielraum, was zu Streitigkeiten führen kann. - Wie kann ich meine Rechte bei Streitigkeiten mit dem Architekten durchsetzen?
Sichern Sie alle relevanten Dokumente (Verträge, E-Mails, Rechnungen, Pläne). Dokumentieren Sie Mängel oder Fehlleistungen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu. Eine Mediation kann ebenfalls eine Option sein. - Was ist, wenn der Architekt die Kostenschätzung überschreitet?
Eine Kostenschätzung ist unverbindlich. Eine Kostenberechnung ist genauer, aber auch nicht bindend. Nur eine verbindliche Kostenobergrenze (Baukostengarantie) verpflichtet den Architekten zur Einhaltung. Überschreitungen sollten frühzeitig thematisiert und die Ursachen geklärt werden. - Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Ein Architektenvertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt oder das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe detailliert darlegen. - Was bedeutet "anrechenbare Kosten" im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar?
Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten, Baunebenkosten und Umsatzsteuer. Die genaue Definition ist in der HOAI geregelt. - Welche Rolle spielt die Abnahme der Architektenleistung?
Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass die Architektenleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die Abnahme setzt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Gang. Vor der Abnahme sollten alle Leistungen sorgfältig geprüft und eventuelle Mängel dokumentiert werden.
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Architektenhonorar: Leistungsphase 6 – Nachweis der erbrachten Leistung
Leistungsphase 6
Moin!
Wenn der Architekt dies abrechnen will, so wird er natürlich auch nachweisen müssen, dass er die abgerechnete Leistung erbracht hat. Bei der Ausschreibung ist dies recht einfach: Er ermittelt und definiert die Massen, erarbeiet eine Ausschreibung, versendet diese dann an mehrere Firmen (sagen wir mal so 7-10 Stück). Daraufhin erhält er irgendwann Angebote zurück, die er dann in einem Preisspiegel für den Bauherren übersichtlich zusammenfasst. Anhand diese Preisspiegels, aber natürlich auch durch Nachverhandlungen und natürlich auch Empfehlungen (bauliche Qualität, Termintreue, usw.) wird dann der Auftrag vergeben.
Dies nachzuweisen, so man dies als Architekt geleistet hat, ist einfach: Angebotsrückläufe auf den Tisch legen. Und gut ist. Wenn dies aber nicht gemacht wurde - was wir mal nicht unterstellen wollen - wäre dies ein ziemlich dicker Hund. Und zwar zum einen weil er dann etwas abrechnet, was er nicht geleistet hat und zum anderen, weil Sie auf Grund fehlender Vergleichsangebote möglicherweise eine teure Firma beauftragt haben, die bei mehreren zur Auswahl stehenden, den Auftrag vielleicht nie erhalten hätte.
Fordern Sie Ihren Architekten auf seine Leistungen nachzuweisen. Dann sehen wir weiter.
Gruß
Thomas -
Architektenvertrag: Teilrechnungen ohne vollständige Leistungsphasen 6/7
Er hat zuerst Teilrechnungen gemacht
Der 1. Architekt hat uns noch keine vollständige Rechnung gemacht, nur Teilrechnung, wo die Leistungsphase 6 und 7 nicht erhalten ist. Also erfolgte noch keine Bezahlung. Er hat aber 1 Angebot für jedes Gewerk geholt, auf folgende Art und Weise, dass er dem Bauunternehmer die Zeichnungen gegeben hat und der die LVAbk. erstellt hat.
Jetzt will der 1. Architekt das Geld und sammelt die angeblichen von uns ausgeschlagene Angebote (die kann man bestimmt auch zurückdatieren).
Der Bauunternehmer hatte bei Bauabnahme zugegeben, dass er das LV erstellt hat, jetzt erzählt er was anderes. Mein 2. Architekt hat das auch gehört.
Gibt es Möglichkeiten, mir nachzuweisen, das ich das gesehen habe? Ich vermute, er will über Zeugenaussagen gehen ...
Anne-Katrin -
Architekten-Ausschreibung: Anzahl Angebote schwer vorherzusagen
Grande Problem ...
Wenn ich reell ein LVAbk. erstelle und die - wie oben geschrieben - an sagen wir mal 6 Firmen schicke, heißt das nicht, dass ich 6 Angebote bekomme. Manchmal habe ich nur einen Rückläufer. Verstehen tu ich es auch nicht, aber ist simpel Faktum.
Also ist es für jeden Architekten schwer, die Anzahl der Angebote vorherzubestimmen und zu beweisen.Sehr wohl beweisbar sollte aber die LV-Erstellung sein. Hier müsste der Architekt mit einmal Akte ziehen Ihnen seine Massenermittlungen und seinen LV-Text als Blankett (ohne Eintragungen) zumindest VORLEGEN können.
Hätt er wirklich nur Zeichnungen an Bauunternehmer gesandt, hätte er trotzdem ein Anrecht (mehr oder weniger) auf das Honorar der LPAbk. 7, denn die hat NUR mit eingegangenen Angeboten zu tun.
Im Zweifel haben die Architektenkammer allesamt Schlichtungsasschüsse, die i.d.R. nicht nach dem Krähenprinzip arbeiten, sondern sauber zu klären versuchen.
**** -
Architektenvertrag: Angebotseinsicht rückwirkend beweisen?
das ist überlegenswert mit der Architektenkammer
Der 1. Architekt will nur rückwirkend nachweisen, dass wir die Angebote angeschaut haben, die wir nie gesehen haben ...
Anne-Katrin -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Mündlicher Architektenvertrag: Honoraransprüche & Streit
💡 Kernaussagen: Bei einem mündlichen Architektenvertrag ist der Nachweis der erbrachten Leistungen entscheidend für die Honoraransprüche. Die Anzahl der Angebote bei Ausschreibungen kann variieren. Architekten müssen die LVAbk.-Erstellung beweisen können. Bauherren sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, rückwirkend Angebote zu bestätigen, die sie nie gesehen haben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Leistungsphase 6 – Nachweis der erbrachten Leistung muss der Architekt die erbrachte Leistung nachweisen, um das Honorar für Leistungsphase 6 abrechnen zu können. Dies gilt insbesondere für die Ausschreibung und Angebotsauswertung.
💰 Zusatzinfo: Auch wenn Teilrechnungen gestellt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass alle Leistungsphasen vollständig erbracht wurden. Im Beitrag Architektenvertrag: Teilrechnungen ohne vollständige Leistungsphasen 6/7 wird dieser Aspekt genauer beleuchtet.
📊 Fakten/Zahlen: Die Anzahl der Angebote, die ein Architekt bei einer Ausschreibung erhält, kann stark variieren. Es ist nicht immer möglich, eine bestimmte Anzahl von Rückläufern zu garantieren, wie im Beitrag Architekten-Ausschreibung: Anzahl Angebote schwer vorherzusagen erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Streitfall mit dem Architekten die erbrachten Leistungen detailliert ab und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat. Die Architektenkammer kann bei Streitigkeiten vermitteln. Prüfen Sie, ob der Architekt die LV-Erstellung nachweisen kann. Beachten Sie den Beitrag Architektenvertrag: Angebotseinsicht rückwirkend beweisen? bezüglich des Nachweises von Angebotseinsichten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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