Terrassenplanung im Neubau: Honorar nach HOAI §10.5 – Berechnung & Kosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Terrassenplanung im Neubau: Honorar nach HOAI §10.5 – Berechnung & Kosten?
eine kurze Frage: Nachdem wie ich die HOAIAbk. § 10.5 verstehe, gehört die Planung (Konstruktionsplanung, Zeichnung) einer Terrasse, die im Rahmen eines ges. Neubaus von ca. 300.000 € mit geplant wird, nicht zu den Kosten, die auch für die Honorarermittlung als Grundlage herangezogen werden.
Hintergrund: Aktuell SR der Phasen 1-4. Terrasse fließt mit in die Herstellungskosten ein, jedoch nach meiner Meinung nach § 10.5. nicht in die Berechnung des Honorars.
Sehe ich dies richtig oder falsch?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
S. Schulz
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Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie wissen möchten, ob die Planung einer Terrasse im Rahmen eines Neubaus bei der Honorarermittlung nach HOAIAbk. berücksichtigt wird.
Meiner Einschätzung nach ist die Planung einer Terrasse, die im direkten Zusammenhang mit dem Neubau steht, grundsätzlich honorarpflichtig. Die Honorarhöhe richtet sich nach § 10.5 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und ist abhängig von den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens sowie dem Schwierigkeitsgrad der Planung.
Die anrechenbaren Kosten umfassen die Herstellungskosten der Terrasse, einschließlich Material und Arbeitslohn. Es ist wichtig, dass die Terrasse als Teil des Gesamtprojekts betrachtet wird, wenn sie gleichzeitig mit dem Neubau geplant und ausgeführt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Honorarfrage im Vorfeld mit Ihrem Architekten und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen, das alle Leistungen und Kosten transparent ausweist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren bei Bauprojekten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, anrechenbare Kosten.
- Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten eines Bauprojekts, die als Grundlage für die Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars dienen. Sie umfassen in der Regel die reinen Baukosten, ohne Nebenkosten wie Grundstückskosten oder Finanzierungskosten. Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorarberechnung, HOAI.
- Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Verwandte Begriffe: Bauplanung, Projektphasen, HOAI.
- Konstruktionsplanung
- Die Konstruktionsplanung ist ein Teil der Ausführungsplanung und beinhaltet die detaillierte Planung der baulichen Konstruktion, einschließlich der Materialauswahl und der statischen Berechnungen. Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Statik, Tragwerksplanung.
- Honorarzone
- Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsaufgabe an und beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars. Es gibt verschiedene Honorarzonen, die je nach Komplexität der Aufgabe unterschiedliche Honorarsätze vorsehen. Verwandte Begriffe: Schwierigkeitsgrad, Honorarberechnung, HOAI.
- Neubau
- Ein Neubau bezeichnet die Errichtung eines neuen Gebäudes oder Bauwerks. Im Gegensatz zu einem Umbau oder einer Sanierung handelt es sich um eine erstmalige Erstellung. Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Bauvorhaben, Errichtung.
- Terrasse
- Eine Terrasse ist eine befestigte Fläche im Außenbereich eines Gebäudes, die zum Aufenthalt im Freien dient. Sie kann ebenerdig oder erhöht angelegt sein und ist oft mit dem Wohnbereich verbunden. Verwandte Begriffe: Balkon, Freisitz, Garten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Leistungen umfasst die Terrassenplanung nach HOAI?
Die Terrassenplanung umfasst in der Regel die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Je nach Vereinbarung können auch die Bauüberwachung und Objektbetreuung dazugehören. - Wie werden die anrechenbaren Kosten für die Terrassenplanung ermittelt?
Die anrechenbaren Kosten umfassen die reinen Herstellungskosten der Terrasse, also Materialkosten und die Kosten für die Ausführung durch Handwerker. Nicht dazu gehören beispielsweise Kosten für die Möblierung der Terrasse. - Welche Honorarzone ist für die Terrassenplanung relevant?
Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe. Einfache Terrassenplanungen werden in der Regel der Honorarzone I oder II zugeordnet, während komplexere Planungen in Zone III oder höher fallen können. - Was ist der Unterschied zwischen anrechenbaren und nicht anrechenbaren Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, auf deren Basis das Architektenhonorar berechnet wird. Nicht anrechenbare Kosten sind beispielsweise Baunebenkosten, die nicht direkt mit der Bauleistung zusammenhängen. - Kann das Honorar für die Terrassenplanung frei verhandelt werden?
Grundsätzlich ist das Honorar nach HOAI verbindlich. Allerdings gibt es Spielräume bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren oder bei der Abweichung von den Mindestsätzen, insbesondere bei sehr einfachen Planungsleistungen. - Was passiert, wenn die tatsächlichen Baukosten von den geplanten Kosten abweichen?
Wenn die tatsächlichen Baukosten erheblich von den geplanten Kosten abweichen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben. In der Regel wird das Honorar dann entsprechend angepasst. - Wie kann ich sicherstellen, dass das Honorar für die Terrassenplanung fair ist?
Holen Sie sich im Vorfeld mehrere Angebote von verschiedenen Architekten ein und vergleichen Sie die Leistungen und Kosten. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen transparent aufgeführt sind. - Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
🔗 Verwandte Themen
- HOAI-Grundlagen
Einführung in die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. - Anrechenbare Kosten im Detail
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Tipps zur Verhandlung eines fairen Architektenhonorars. - Terrassengestaltung
Ideen und Tipps für die Gestaltung einer attraktiven Terrasse.
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HOAI: Anrechenbare Kosten – Terrasse als Teil der Baukosten
Die anrechenbaren Kosten ...
für ein Gebäude ermitteln sich aus den ermittelten (Gesamt-) Baukosten (Herstellungskosten) nach Kostenberechnung (für Leistungsphase 1-4 HOAIAbk.). Eine hierbei mitgeplante Terrasse gehört zum Gebäude und natürlich zu den anrechenbaren Kosten ("Herstellungskosten") (in Ihrem Fall 300.000 EUR), wie ebenso die Kosten für die haustechnischen Installationen (teilweise, wenn diese der AN (Architekt) nicht plant und überwacht), wie auch die Kosten zur Herstellung der Freianlagen (Garten, Zuwege, etc.), wenn die anrechenbaren Kosten hierfür weniger als 7.500 € betragen. (über 7.500 € erfolgt eine getrennte Berechnung des Honorars)
Nicht ganz verständlich erscheint mir, weshalb Sie die Honorarermittlung Ihres Architekten bezüglich der angesetzten anrechenbaren Kosten für die Terrasse in Zweifel ziehen, da es sich bei der Terrasse um ein untergeordnetes Bauteil mit, im Vergleich zu den Gestehungskosten für das Gebäude, verschwindend geringen anrechenbaren Kosten handeln dürfte.? Trauen Sie Ihrem Architekten nicht?
Empfehlen möchte ich Ihnen:
1. besprechen Sie sich mit Ihrem Architekten und befragen Sie Ihn zu den angesetzten anrechenbaren Kosten, oder
2. informieren Sie sich bei der zuständigen Architektenkammer Ihres Bundeslandes hierüber
MfG
Ralph Kaiser -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Planung einer Terrasse im Rahmen eines Neubaus ist gemäß HOAI §10.5 Teil der anrechenbaren Baukosten. Diese Kosten fließen in die Honorarermittlung des Architekten ein. Die Einbeziehung der Terrassenkosten in die Herstellungskosten ist entscheidend für die korrekte Honorarberechnung.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Terrasse ist als Bauteil dem Gebäude zuzurechnen und somit bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen, wie im Beitrag HOAI: Anrechenbare Kosten – Terrasse als Teil der Baukosten bestätigt wird.
💰 Kosten: Die korrekte Berechnung der anrechenbaren Kosten, inklusive der Terrassenplanung, ist essentiell für ein transparentes und faires Architektenhonorar im Neubau. Dies vermeidet spätere Unstimmigkeiten bezüglich der Baukosten und Honorarordnung.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Honorarermittlung sollte man das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Berechnungsgrundlagen gemeinsam prüfen. Eine detaillierte Kostenaufstellung hilft, alle relevanten Aspekte der Terrassenplanung zu berücksichtigen.
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