Planungshonorar bei Sanierung: Ist die Höhe der Gebühr gerechtfertigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Planungshonorar bei Sanierung: Ist die Höhe der Gebühr gerechtfertigt?
Für die Heizung, Lüftungsanlage (kontrollierte Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung)) und Wasserleitungen haben wir von verschiedenen Handwerkern Angebote eingholt.
Von einem der Handwerker habe ich jetzt eine Rechnung über Planungsleistungen erhalten. 2 % der Angebotssumme, etwas über 1000,- €. Muss ich das bezahlen? Der Handwerker erwähnte bei der Besichtigung der Baustelle etwas von einer Gebühr, das ging aber irgendwie unter und ich habe auch nicht weiter nachgefragt. Ich habe ihn zur Angebotsabgabe aufgefordert und sonst auch nichts weiter unterschrieben o.ä.
In dem Angebot waren Positionen aufgeführt, die nicht besprochen waren (Sanitäreinrichtung). Des Weiteren ist meiner Meinung nach das Angebot künstlich in die Höhe getrieben worden. Ich habe selbst mit Ausschreibungen zu tun. Ich forderte jeden Handwerker auf, alle Positionen inkl. Lieferung und Montage zu kalkulieren. Dieser hat in sein Angebot den Preis für die Geräte (Heizung, Leitungen, Heizkörper usw.) eingetragen und die Stunden extra.
Für Heizung 3 Mann 3 Wochen, für Lüftung 3 Mann 2 Wochen und für Sanitär 2 Mann 3 Wochen. Wie haben den Auftrag bereits anderweitig vergeben an einen Handwerker, der ca. 40 % billiger war und der hat ca. mit 1 Mann weniger jeweils 1 Woche weniger gebraucht.
Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können, sollte noch irgendwas unklar sein oder benötigen Sie weitere Infos, bitte fragen.
MfG
Marina Gohlke
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich kann Ihnen aufgrund der Kürze des Textes keine abschließende Beurteilung geben, ob das Planungshonorar gerechtfertigt ist. Allerdings kann ich Ihnen einige Punkte nennen, die Sie prüfen sollten:
- Grundlage des Honorars: Wurde das Honorar auf Basis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet? Wenn ja, welche Leistungsphasen wurden erbracht?
- Umfang der Planungsleistungen: Welche konkreten Planungsleistungen wurden im Angebot aufgeführt (z.B. Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung)?
- Vergleich mit anderen Angeboten: Haben Sie Vergleichsangebote von anderen Planern eingeholt?
- Abrechnung nach Stunden oder Pauschale: Wurde das Honorar nach Stunden abgerechnet oder als Pauschale vereinbart? Bei Stundenabrechnung sollten Sie die Stundenzettel prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das Angebot und die Rechnung von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architekten- und Ingenieurleistungen. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, Grundleistungen.
- Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt Planungsleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Verwandte Begriffe: HOAI, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung.
- Ausschreibung
- Eine Ausschreibung ist eine öffentliche oder private Aufforderung an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Leistung abzugeben. Sie dient dem Vergleich verschiedener Angebote und der Auswahl des wirtschaftlichsten Anbieters. Verwandte Begriffe: Angebot, Submission, Vergabeverfahren.
- Sanitäranlagen
- Sanitäranlagen umfassen alle Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Gebäuden, wie z.B. Toiletten, Waschbecken, Duschen und Badewannen. Verwandte Begriffe: Trinkwasserinstallation, Abwasserinstallation, Sanitärobjekte.
- Heizungsanlagen
- Heizungsanlagen dienen der Wärmeerzeugung und -verteilung in Gebäuden, um ein angenehmes Raumklima zu schaffen. Sie können mit verschiedenen Energieträgern betrieben werden, wie z.B. Öl, Gas, Holz oder Strom. Verwandte Begriffe: Wärmeerzeuger, Heizkörper, Fußbodenheizung.
- Lüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen sorgen für den kontrollierten Luftaustausch in Gebäuden, um die Luftqualität zu verbessern und Feuchtigkeit abzuführen. Sie können mit oder ohne Wärmerückgewinnung betrieben werden. Verwandte Begriffe: Be- und Entlüftung, Luftfilter, Wärmerückgewinnung.
- Planungshonorar
- Das Planungshonorar ist die Vergütung für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren. Es kann auf Basis der HOAI, nach Stundenaufwand oder als Pauschale vereinbart werden. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungsleistungen im Bauwesen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe. - Welche Leistungsphasen gibt es in der HOAI?
Die HOAI unterscheidet neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Planungsleistungen. - Wie kann ich das Planungshonorar prüfen?
Sie sollten prüfen, ob das Honorar auf Basis der erbrachten Leistungen und des Schwierigkeitsgrades der Planung angemessen ist. Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Angeboten und lassen Sie es gegebenenfalls von einem Sachverständigen prüfen. - Was tun, wenn das Honorar zu hoch erscheint?
Sprechen Sie mit dem Planer und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Sachverständigen hinzuziehen oder rechtlichen Rat einholen. - Welche Rolle spielt die Baustellenbesichtigung bei der Angebotsabgabe?
Eine Baustellenbesichtigung ist wichtig, damit der Handwerker oder Planer sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort machen und ein realistisches Angebot erstellen kann. - Was ist eine Ausschreibung?
Eine Ausschreibung ist eine Aufforderung an mehrere Unternehmen, ein Angebot für eine bestimmte Leistung abzugeben. - Was bedeutet Lieferung und Montage?
Lieferung bedeutet, dass die Materialien oder Geräte zum Baustellenort gebracht werden. Montage bedeutet, dass die Materialien oder Geräte fachgerecht eingebaut werden. - Was sind Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen?
Sanitäranlagen umfassen alle Einrichtungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Heizungsanlagen dienen der Wärmeerzeugung und -verteilung. Lüftungsanlagen sorgen für den Luftaustausch in Gebäuden.
🔗 Verwandte Themen
- HOAI-Berechnungsgrundlagen
Informationen zur korrekten Anwendung der HOAI bei der Honorarberechnung. - Vergleich von Architektenangeboten
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Umgang mit zusätzlichen Kosten und Leistungen während der Bauphase.
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Planungshonorar: Angebot vs. Planungsleistung – Was wurde berechnet?
Hat Ihr "Handwerker" nun ...
ein Angebot erstellt über auszuführende Leistungen, oder aber hat er Ihnen zusätzlich "Planungsleistungen" erbracht?
Mit den von Ihnen gegebenen Informationen lassen sich keine konkrete Aussagen treffen.
Wenn dieser nun explizite Planungsleistungen seines Gewerks, nach denen die Arbeiten für Heizung, Lüftung und Sanitär nun ausgeführt werden, erbracht haben soll, so steht ihm hierfür m.E. ein "Honorar" zu. Sofern es sich lediglich um "Planungen" zur internen Kalkulation seines Angebots handeln sollte, kann Ihr Handwerker hierfür keine "Gebühr" fordern.
Sie müssten schon mitteilen, was der Handwerker an Leistungen erbracht hat, was Sie mit diesem besprochen haben, und was er Ihnen in Rechnung gestellt hat. Ohne Kenntnis des genauen Inhaltes der Rechnung sind keine verlässlichen Antworten zu geben.
Ich möchte Ihnen wie folgt raten:
1. wenn Ihnen Positionen in Rechnung gestellt wurden, die nicht vereinbart waren, so teilen Sie dies dem Rechnungssteller bitte schriftlich mit.
2. wenn Ihre Ausführungen bzgl. der nicht erbrachten "Planungsleistungen" richtig sind, korrigieren Sie schriftlich die gestellte Rechnung, bzw. zweifeln die Richtigkeit derselben (ggf. insgesamt) an.
3. Besprechen Sie sich, unter Vorlage aller Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Rechnung, etc.), mit der für Ihre Region zuständigen IHKAbk..
MfG
Ralph Kaiser -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Planungshonorar bei Sanierung: Gebührenhöhe gerechtfertigt?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Planungshonorars im Rahmen einer Sanierung. Es wird hinterfragt, ob explizite Planungsleistungen erbracht wurden oder ob es sich lediglich um ein Angebot handelt. Die korrekte Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist entscheidend. Die Höhe des Honorars muss transparent und nachvollziehbar sein.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Ohne Kenntnis des genauen Leistungsumfangs ist eine Beurteilung der Gebührenhöhe schwierig. Details zur Kalkulation und den erbrachten Planungsleistungen sind notwendig, wie im Beitrag Planungshonorar: Angebot vs. Planungsleistung – Was wurde berechnet? betont wird.
💰 Kosten: Das Planungshonorar bei einer Sanierung von Heizung und Sanitär kann variieren. Es ist wichtig, vorab ein detailliertes Angebot einzuholen und die Abrechnungsgrundlagen zu klären. Die erbrachten Leistungen müssen klar definiert sein, um die Gebührenhöhe nachvollziehen zu können.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Leistungsumfang und die Abrechnungsgrundlagen mit dem Handwerker oder Architekten. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Planungsleistungen an, um die Angemessenheit des Honorars zu prüfen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter, um ein Gefühl für die üblichen Gebühren zu bekommen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Planungshonorar, Sanierung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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