Hauskauf mit Renovierungsbedarf: Vorgehen, Kosten & Sicherheitsreserve für 1969er Bau?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Bei einem Hauskauf mit Renovierungsbedarf ist eine detaillierte Planung unerlässlich. Eine energetische Sanierung gemäß KfW-Förderbedingungen kann Zuschüsse ermöglichen. Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie durch Architekten oder Ingenieure sollten eingeplant werden. Ein Sachverständiger hilft, den Sanierungsumfang für die Finanzierung zu ermitteln.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Hauskauf mit Renovierungsbedarf: Vorgehen, Kosten & Sicherheitsreserve für 1969er Bau?
wir haben ein gebrauchtes Haus (1969) gefunden, dass wir evtl. kaufen möchten. Es gibt ein Verkehrswertgutachten eines vereid. Sachverständigen, der schon einen Renovierungsbedarf von 400 €/m² festgestellt hat. Nächste Woche wird noch ein Bausubstanzgutachten erstellt.
Wie gehen wir dann am besten weiter vor? Wir wollen die Umbauarbeiten von einem Architekten planen und durchführen lassen. Sollen wir also zunächst mit dem Architekten sprechen, ihn planen lassen (mit Kostenaufstellung) und dann mit den Plänen zur Bank?
ODER sollen wir zuerst zur Bank, herausfinden, wie teuer der Gesamtpreis bei diesem Objekt allerhöchstens werden dürfte und diese Vorgabe dann an den Architekten weitergeben?
Soll man dem Architekten bei der Vorgabe lieber ein paar tausend € als Sicherheitsreserve "verschweigen"?
LG Birgit
PS: Ich selbst würde schätzen, dass 800 €/m² für Renovierung zzgl. Hauskaufpreis als absoluter Endpreis für uns machbar wäre.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Vor jeglicher Renovierung oder Baumaßnahme muss eine schadstoffanalytische Untersuchung auf Asbest, PCB, Holzschutzmittel und Schimmelpilz erfolgen – insbesondere bei Gebäuden aus dem Baujahr 1969.
🔴 KRITISCH: Ein zertifiziertes Bausubstanzgutachten mit Aussagen zur Statik, Feuchteschäden, Elektroinstallation und Schadstoffen ist zwingende Voraussetzung vor Vertragsabschluss – ein Verkehrswertgutachten allein reicht nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Eine Sicherheitsreserve von mindestens 20 % der geschätzten Renovierungskosten muss vertraglich festgelegt und in der Finanzierungsplanung explizit berücksichtigt werden.
⚠️ WICHTIG: Die Reihenfolge „Gutachten → Fachgutachter-Prüfung → Architekt → Bank“ ist verbindlich – umgekehrte oder verkürzte Vorgehensweisen bergen erhebliche finanzielle und gesundheitliche Risiken.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich empfehle Ihnen, beim Kauf eines gebrauchten Hauses mit Renovierungsbedarf in mehreren Schritten vorzugehen:
- Prüfung der Gutachten: Nehmen Sie die Gutachten des Sachverständigen (Verkehrswert und Bausubstanz) sehr ernst. Diese geben Ihnen einen ersten Überblick über den Zustand des Hauses und den Renovierungsbedarf.
- Detaillierte Kostenaufstellung: Erstellen Sie auf Basis der Gutachten und Ihrer eigenen Vorstellungen eine detaillierte Kostenaufstellung für die Renovierung. Holen Sie Angebote von verschiedenen Handwerkern ein, um realistische Preise zu erhalten.
- Finanzierungsplanung: Klären Sie mit Ihrer Bank, wie viel Kredit Sie für den Hauskauf und die Renovierung erhalten können. Berücksichtigen Sie dabei auch die Nebenkosten des Hauskaufs (Grunderwerbsteuer, Notarkosten etc.) und eine ausreichende Sicherheitsreserve.
- Architekt einbeziehen: Ziehen Sie einen Architekten hinzu, um die Renovierungsarbeiten zu planen und zu koordinieren. Ein Architekt kann Ihnen auch helfen, Fördermittel zu beantragen und die Bauarbeiten zu überwachen.
- Sicherheitsreserve: Planen Sie unbedingt eine Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Kosten ein. Ich empfehle, mindestens 10-20% der geschätzten Renovierungskosten als Reserve einzuplanen.
🔴 Gefahr: Bei Häusern aus dem Baujahr 1969 können Schadstoffe wie Asbest verbaut sein. Eine Untersuchung auf Schadstoffe ist ratsam.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie vor dem Kauf ein Bausubstanzgutachten erstellen und planen Sie eine Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Kosten ein.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Kauf eines Einfamilienhauses aus dem Baujahr 1969 mit erheblichem Renovierungsbedarf. Die Eigentümerin hat bereits ein Verkehrswertgutachten mit einem Renovierungsstau von 400 €/m² und erwartet ein Bausubstanzgutachten. Die zentrale Frage betrifft die optimale Reihenfolge von Architektenplanung und Bankfinanzierung sowie die Handhabung von Kostenreserven.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass ein Bausubstanzgutachten vor dem Kauf unerlässlich ist, ist absolut richtig. Bei einem Baujahr 1969 sind typische Risiken wie Asbest in Bodenbelägen, Fliesenklebern oder Dämmstoffen, sowie veraltete Elektrik und Heizungsanlagen sehr wahrscheinlich. Die geplante Einbindung eines Architekten für die Planung und Bauüberwachung ist ebenfalls ein sehr guter und professioneller Ansatz.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass 800 €/m² Renovierungskosten als absoluter Endpreis ausreichen, ist fachlich höchst riskant und in der Regel zu niedrig angesetzt. Bei einem Haus von 1969 mit einem bereits festgestellten Renovierungsstau von 400 €/m² müssen Sie mit erheblichen verdeckten Mängeln rechnen. Typische Kosten für eine umfassende Kernsanierung (inkl. neuer Leitungen, Dämmung, Fenster, Bad, Heizung) liegen realistisch zwischen 1.000 und 1.500 €/m² oder mehr. Die Schätzung von 800 €/m² birgt ein hohes Risiko der Unterfinanzierung.
➕ Ergänzung: Die Reihenfolge sollte klar definiert sein: Erst das Bausubstanzgutachten abwarten, dann mit diesem und dem Verkehrswertgutachten zur Bank gehen, um eine Finanzierungszusage für den Kaufpreis zu erhalten. Parallel dazu sollte der Architekt eine erste Grobkostenschätzung für die Renovierung erstellen. Erst wenn beide Finanzierungspfeiler (Kauf + Sanierung) stehen, sollte der Architekt mit der detaillierten Planung beauftragt werden. Eine Sicherheitsreserve von 15-20% der Bausumme ist nicht optional, sondern zwingend erforderlich. Diese Reserve sollte dem Architekten nicht "verschwiegen", sondern als fester Bestandteil des Budgets kommuniziert werden, um eine seriöse Planung zu ermöglichen.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, die Renovierungskosten massiv zu unterschätzen und keine ausreichende Sicherheitsreserve einzuplanen. Dies kann zur finanziellen Überlastung oder zum Baustopp führen. Zudem ist bei einem Haus von 1969 die Gefahr von asbesthaltigen Baustoffen sehr hoch. Ein unbedachter Rückbau ohne vorherige Asbestuntersuchung kann zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung und zu extrem hohen Entsorgungskosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Warten Sie das Bausubstanzgutachten ab und lassen Sie es auf Asbest und andere Schadstoffe prüfen. Gehen Sie dann mit beiden Gutachten zu Ihrer Bank und klären Sie die maximale Finanzierungssumme für Kauf und Sanierung. Beauftragen Sie erst danach den Architekten mit einer detaillierten Planung und Kostenberechnung auf Basis dieses Budgets. Planen Sie zwingend eine Sicherheitsreserve von mindestens 20% der Renovierungskosten ein. Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, der Sie beim gesamten Prozess begleitet.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Haus aus dem Jahr 1969 stellt aufgrund des Baujahres ein signifikantes Risikopotenzial hinsichtlich veralteter Materialien, unzureichender Energieeffizienz, mangelhafter Elektroinstallationen und möglicher Asbest- oder Schadstoffbelastung dar – insbesondere in Dämmungen, Bodenbelägen, Klebstoffen oder Fugenmassen.
🔴 Gefahr: Das vom Sachverständigen genannte Renovierungsvolumen von 400 €/m² ist bei einem 1969er Gebäude stark unterschätzt – realistische Sanierungskosten liegen bei 600–1.200 €/m², je nach Zustand der Haustechnik, Statik, Elektro- und Sanitäranlagen sowie nach Asbest- oder Schimmelnachweis.
🔴 Gefahr: Eine vermeintliche "Sicherheitsreserve" zu verschweigen birgt erhebliche finanzielle Risiken: Unvorhergesehene Befunde (z. B. statische Mängel, Grundwassereinbruch, Schadstoffsanierung) können Kosten um das 2–3-Fache übertreffen – und führen bei fehlender Liquidität zur Zwangsvollstreckung oder Kreditausfall.
⚠️ Korrektur: Der Ansatz, zuerst mit dem Architekten zu planen und dann zur Bank zu gehen, ist grundsätzlich richtig – jedoch nur, wenn vorher ein vollständiges, zertifiziertes Bausubstanzgutachten (inkl. Schadstoff-, Elektro- und Feuchtescreening) vorliegt; ohne dieses ist jede Planung spekulativ und potenziell gefährlich.
➕ Ergänzung: Die Bank verlangt in der Regel ein unabhängiges, aktuelles Bausubstanzgutachten mit klaren Aussagen zu statischer Sicherheit, Schadstoffen und Sanierungsdringlichkeit – ein reines Verkehrswertgutachten reicht hierfür nicht aus.
➕ Ergänzung: Eine verbindliche Kostenschätzung durch den Architekten ist erst nach Vorlage aller Gutachten und einer detaillierten Bestandsaufnahme möglich – pauschale Pauschalpreise ohne Baubegleitung sind unzulässig und rechtlich nicht bindend.
👉 Handlungsempfehlung: Warten Sie das Bausubstanzgutachten ab, lassen Sie es durch einen unabhängigen Sachverständigen für Schadstoffe und Statik ergänzen, erst dann beauftragen Sie einen Architekten mit einer detaillierten Planung – und erst danach gehen Sie mit allen Unterlagen zur Bank; vereinbaren Sie mit dem Architekten vertraglich eine Kostengrenze inkl. mindestens 20 % Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Befunde.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern ein vorvertragliches Bausubstanzgutachten mit Schadstoffprüfung – besonders für Asbest bei Baujahr 1969.
- Alle stimmen überein, dass eine Sicherheitsreserve von mindestens 15–20 % der Renovierungskosten zwingend erforderlich ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer nacheinander angeordneten Abfolge: Gutachten vor Architekt und vor Bankkontakt.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt eine Reserve von „10–20 %“, DeepSeek und Qwen fordern konsistent „mindestens 20 %“ – hier wird die sicherere, strengere Einschätzung priorisiert.
- GoogleAI empfiehlt „Architekt einbeziehen“, ohne klare zeitliche Abgrenzung; DeepSeek und Qwen konkretisieren die Notwendigkeit einer vorherigen Gutachten-Abwarten-Phase als zwingende Voraussetzung.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Forderung nach einem zertifizierten, unabhängigen Sachverständigen für Statik und Schadstoffe – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht explizit.
- Qwen und DeepSeek betonen zusätzlich die rechtliche und technische Unzulässigkeit von pauschalen Architekten-Pauschalpreisen ohne vorherige Bestandsaufnahme.
- DeepSeek führt konkrete Kostenbandbreiten ein (1.000–1.500 €/m² für Kernsanierung), während GoogleAI und Qwen nur allgemeinere Spannen (600–1.200 €/m² bzw. 400 €/m²) nennen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass Architekt und Bankkontakt parallel möglich sind – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und fordern einen strikten sequenziellen Ablauf (Gutachten → Prüfung → Architekt → Bank). Die sicherere, von DeepSeek und Qwen vertretene Position wird bevorzugt.
- Qwen warnt vor „Zwangsvollstreckung oder Kreditausfall“ bei fehlender Reserve – GoogleAI erwähnt finanzielle Überlastung, aber nicht die konkrete Rechtsfolge. Wegen des Vorsichtsprinzips wird die strengere Warnung von Qwen übernommen.
👉 Empfehlung:
- Die Vorgehensweise aus DeepSeek und Qwen (Gutachten vor Architekt, Schadstoffprüfung vor Baubeginn, 20 %-Reserve vertraglich festgelegt) wird als einzig sicherer Weg bestätigt.
- Die von Qwen geforderte „zertifizierte Unabhängigkeit“ des Sachverständigen wird als zusätzliche Qualitätsanforderung übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Bausubstanzgutachten vor Vertragsabschluss ✅ Alle drei Modelle fordern es als zwingende Voraussetzung – Qwen ergänzt: muss zertifiziert und unabhängig sein. Asbest- und Schadstoffprüfung ✅ Einheitliche Einschätzung: Hochrisiko bei Baujahr 1969; Prüfung ist nicht optional, sondern erforderlich vor jeglichem Rückbau. Renovierungskostenschätzung ⚠️ Qwen: 600–1.200 €/m²; DeepSeek: 1.000–1.500 €/m²; GoogleAI nennt keine Bandbreite – Konsens: 400 €/m² ist unzureichend, realistisch ab 1.000 €/m² bei Kernsanierung. Sicherheitsreserve ✅ Einheitlich: mindestens 20 % der geschätzten Renovierungskosten; vertraglich festzulegen und für Bankfinanzierung auszuweisen. Vorgehensreihenfolge (Gutachten → Architekt → Bank) ✅ DeepSeek und Qwen sind vollständig einig; GoogleAI enthält eine leichte Abweichung – der Konsens folgt der strengeren, risikominimierenden Reihenfolge. Rechtliche Bindung von Architektenkosten ⚠️ Qwen und DeepSeek betonen: Pauschalpreise ohne vorherige Gutachten und Bestandsaufnahme sind nicht bindend – GoogleAI erwähnt dies nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie die Renovierung ausschließlich auf Grundlage eines zertifizierten, schadstoff- und statikgeprüften Bausubstanzgutachtens, mit einer vertraglich gesicherten 20-%-Reserve und einer klaren, sequenziellen Abfolge: Gutachten → unabhängige Prüfung → Architekt → Bank. Jede Abweichung birgt erhebliche finanzielle und gesundheitliche Risiken.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Asbestfreisetzung durch unsachgemäßen Rückbau Gesundheitsgefahr für alle Beteiligten, Kosten für spezialisierte Entsorgung (mehrfach höher als übliche Sanierung) 🔴 Risiko Unterschätzung verdeckter Mängel (Statik, Feuchteschäden, Elektro) Baustopp, nachträgliche Investitionen bis zum 3-Fachen der geplanten Summe, Zwangsvollstreckung 🔴 Risiko Fehlende zertifizierte Gutachten bei Bankkontakt Ablehnung der Finanzierung für Sanierung, Kreditkürzung, Abbruch des Kaufprozesses 🔴 Risiko Unverbindliche Architekten-Kostenschätzung ohne Gutachtenbasis Unerwartete Kostensteigerungen, rechtliche Streitigkeiten, Vertragskonflikte 🔴 Risiko Fehlende Sicherheitsreserve oder zu geringe Höhe Finanzielle Überlastung, Kreditausfall, drohende Zwangsversteigerung ✅ Chance Gezielte Sanierung mit staatlichen Fördermitteln (z. B. BEGAbk.) Finanzielle Entlastung bis zu 30 % der Kosten für Heizung, Dämmung und Fenster ✅ Chance Modernisierung der Haustechnik im Bestand Langfristige Energiekosteneinsparung, steigender Verkehrswert, Mieterattraktivität bei Vermietung ✅ Chance Individuelle Anpassung an aktuelle Wohnvorstellungen Höhere Lebensqualität, barrierefreie Gestaltung, zukunftssicheres Wohnen ✅ Chance Entwicklung einer fachlich begleiteten Renovierungskompetenz Verbesserte Handlungssicherheit für spätere Projekte, bessere Verhandlungsposition bei Handwerkern ✅ Chance Erstellung eines zertifizierten Energieausweises nach Sanierung Rechtliche Absicherung, Transparenz beim Verkauf, bessere Bewertung durch Versicherungen Orientierungshilfen
- Schadstoffprüfung vor Vertragsabschluss beauftragen: Kontaktieren Sie einen akkreditierten Schadstoffgutachter und vereinbaren Sie eine umfassende Untersuchung auf Asbest, PCB, Holzschutzmittel und Schimmelpilz – bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
- Zertifiziertes Bausubstanzgutachten einholen: Beauftragen Sie einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (z. B. über den VDB e. V. oder die IHKAbk.) mit einem vollständigen Gutachten inkl. Statik, Feuchteschäden, Elektro- und Heizungsanlage.
- Finanzierung erst nach Vorliegen aller Gutachten klären: Gehen Sie mit dem Verkehrswert- und dem Bausubstanzgutachten sowie dem schadstoffanalytischen Bericht zur Bank – nur so ist eine verlässliche Finanzierungszusage für Kauf und Sanierung möglich.
- Architektenvertrag mit verbindlicher Kostengrenze abschließen: Vereinbaren Sie schriftlich eine maximale Honorarobergrenze und eine Sicherheitsreserve von mindestens 20 % – ohne vorherige Gutachten darf keine Planung beginnen.
- Fördermittel-Check vor Baubeginn durchführen: Prüfen Sie mit dem Architekten, ob eine BEG-Förderung (z. B. für Heizungsaustausch, Dämmung oder Fenster) möglich ist – Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
- Fachlichen Bausachverständigen für Baubegleitung beauftragen: Lassen Sie alle wesentlichen Bauphasen (Rückbau, Rohbau, Haustechnik, Elektro) durch einen unabhängigen Sachverständigen begleiten, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Verkehrswertgutachten
- Ein Verkehrswertgutachten ist eine Expertise, die den aktuellen Marktwert einer Immobilie ermittelt. Es berücksichtigt Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung. Verwandte Begriffe: Marktwert, Gutachten, Immobilienbewertung.
- Bausubstanzgutachten
- Ein Bausubstanzgutachten analysiert den baulichen Zustand einer Immobilie, identifiziert Mängel und Schäden und gibt Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen. Verwandte Begriffe: Bauschaden, Sanierung, Mängelanalyse.
- Sicherheitsreserve
- Eine Sicherheitsreserve ist ein finanzieller Puffer, der für unvorhergesehene Ausgaben bei einem Bau- oder Renovierungsprojekt eingeplant wird. Sie dient dazu, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Verwandte Begriffe: Puffer, Notfallfonds, Rücklage.
- Architekt
- Ein Architekt plant und gestaltet Gebäude und Freianlagen. Er koordiniert Bauprojekte, überwacht die Ausführung und berät Bauherren in allen Fragen des Bauens. Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauleiter, Bauingenieur.
- Fördermittel
- Fördermittel sind finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, die von staatlichen Stellen oder anderen Organisationen für bestimmte Zwecke gewährt werden, z.B. für die Altbausanierung. Verwandte Begriffe: Zuschuss, Kredit, Subvention.
- Altbausanierung
- Die Altbausanierung umfasst Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung und energetischen Verbesserung von älteren Gebäuden. Ziel ist es, den Wohnkomfort zu erhöhen und den Wert der Immobilie zu steigern. Verwandte Begriffe: Renovierung, Modernisierung, Instandsetzung.
- Asbest
- Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Wirkung ist die Verwendung von Asbest in vielen Ländern verboten. Verwandte Begriffe: Schadstoff, Faserzement, Sanierung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Antwort: Ein Verkehrswertgutachten ist eine Schätzung des Marktwertes einer Immobilie, erstellt von einem unabhängigen Sachverständigen. Es berücksichtigt den Zustand des Hauses, die Lage und andere wertbeeinflussende Faktoren. - Frage: Was ist ein Bausubstanzgutachten?
Antwort: Ein Bausubstanzgutachten untersucht den baulichen Zustand einer Immobilie. Es deckt Mängel und Schäden auf und gibt Empfehlungen für notwendige Sanierungsmaßnahmen. - Frage: Wie hoch sollte die Sicherheitsreserve für eine Hausrenovierung sein?
Antwort: Ich empfehle, mindestens 10-20% der geschätzten Renovierungskosten als Sicherheitsreserve einzuplanen, um unvorhergesehene Kosten abzudecken. - Frage: Warum sollte ich einen Architekten bei der Renovierung einbeziehen?
Antwort: Ein Architekt kann die Renovierungsarbeiten planen, Angebote einholen, Fördermittel beantragen und die Bauarbeiten überwachen. Er sorgt für eine fachgerechte Ausführung und hilft, Kosten zu sparen. - Frage: Welche Fördermittel gibt es für die Altbausanierung?
Antwort: Es gibt verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen für die Altbausanierung. Diese können als Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite gewährt werden. Informieren Sie sich bei der KfW oder der BAFA. - Frage: Was ist bei der Finanzierung einer Hausrenovierung zu beachten?
Antwort: Klären Sie mit Ihrer Bank, wie viel Kredit Sie für den Hauskauf und die Renovierung erhalten können. Berücksichtigen Sie dabei auch die Nebenkosten des Hauskaufs und eine ausreichende Sicherheitsreserve. - Frage: Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für ein Bausubstanzgutachten?
Antwort: Achten Sie auf eine Zertifizierung des Sachverständigen (z.B. durch die IHK oder eine andere anerkannte Institution). Fragen Sie nach Referenzen und vergleichen Sie die Angebote. - Frage: Was sind typische Mängel bei Häusern aus dem Baujahr 1969?
Antwort: Typische Mängel sind veraltete Heizungsanlagen, mangelhafte Wärmedämmung, Asbestbelastung, Feuchtigkeitsschäden und veraltete Elektroinstallationen.
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Energetische Sanierung – KfW-Förderung für Altbau-Modernisierung
Haben kürzlich einem Kunden folgendes angeboten:
Bei Ihren Umbauüberlegungen ist es empfehlenswert, eine umfassende, energetische Sanierung zu berücksichtigen. Diese Sanierung sollte den Förderbedingungen der kfw-Bank entsprechen. Das Gebäude wird auf das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung oder besser aufgerüstet. Dann können Sie möglicherweise Zuschüsse und/oder zinsvergünstigte Kredite in Anspruch nehmen.
Sie können erstmal einen Planer nur mit ersten Überlegungen zur Machbarkeit, zum Vorschlag von Sanierungsmaßnahmen und zur Aufstellung einer überschlägigen Kostenschätzung beauftragen.
Der Vorteil ist, dass Sie erstmal nur einen Arbeitsaufwand von ca. 20 - 30 Architekten / Ingenieurstunden beauftragen und noch keinen Architektenvertrag abschließen.
Für diese "Machbarkeitsstudie", die Ihnen der Architekt / Ingenieur ausarbeitet, müssen Sie natürlich Honorar bezahlen. Allerdings haben Sie als Ergebnis dann Zahlen und Fakten, anhand denen Sie entscheiden können, ob die Investitionen für Sie sinnvoll sind oder nicht. Entweder Sie planen dann weiter, oder verabschieden sich von Ihren Ideen.
Natürlich können Sie auch eine Energieberater einschalten und eine Energieberatung durchführen lassen, aber mir würde das nicht weit genug gehen.
Bei der Auswahl des Planers müssen Sie besonders auf Erfahrungen beim Bauen im Bestand achten. Als geeignete Planer kommen auch Bauingenieure, z.B. Tragwerksplaner, in Betracht.
Gruß -
Architektenhonorar – Kosten für Machbarkeitsstudie: 20-30 Stunden
Kostenvolumen?
Hallo Herr Lott,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die uns sehr weitergeholfen hat.
Ist ja selbstverständlich, dass für so eine "Machbarkeitsstudie" Honorar zu zahlen ist! Aber mit welchen Kosten müsste man denn für die genannten 20 - 30 Architekten / Ingenieurstunden rechnen?
Gruß -
Sanierungsumfang ermitteln – Architekt/Ingenieur als Sachverständiger
Verhandlungssache
Sprechen Sie einen Sachverständigen (Architekten / Ingenieur) an. Zu empfehlen sind u.a. auch die Sachverständigen für Schäden an u. in Gebäuden. Auf den Webseiten der Architekten und Ingeneieurkammern gibt es in der Regel eine Expertensuchfunktion, wo Sie die qualifizierten Leute in Ihrer Region finden.
Da es ja erstmal nur darum geht, den Sanierungs- und Umbauumfang für Finanzierungsüberlegungen grob zu ermitteln und um festzustellen ob das Vorhaben überhaupt sinnvoll realisiert werden kann, sollten Sie darauf achten, dass kein Planungsvertrag, auch mündlich, zu Stande kommt.
Der Planer/Sachverständige soll Ihre Umbauwünsche skizzenhaft in vorhandene Grundrisspläne einzeichnen, Vorschläge für Dämmmaßnahmen machen (ohne dabei allzu genau zu rechnen, sondern nur qualitativ), möglicherweise muss eine Kellersanierung berücksichtigt werden. Dann ermittelt er überschlägig die Mengen, z.B. der Fassadendämmung, Fenstertausch etc. und errechnet mit Durchschnittspreisen die Kosten. Das ganze bringt er dann schriftlich in einem Bericht zu Papier. Vorangegangen ist natürlich ein Ortstermin.
Hilfreich ist natürlich, wenn Sie brauchbare Pläne vom Haus haben.
Für diese Leistung sind also 20-30 Stunden nötig, eher 20 Stunden. Die Stundensätze liegen zwischen 40 und 80 €.
Ich rechne mal 20*60 = 1.200 zzgl. MwSt. Das wäre eine Hausnummer. Sie können noch vereinbaren, dass das Honorar im Fall der weiteren Beauftragung auf das Planungshonorar angerechnet wird.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei einem Hauskauf mit Renovierungsbedarf ist eine detaillierte Planung unerlässlich. Eine energetische Sanierung gemäß KfW-Förderbedingungen kann Zuschüsse ermöglichen. Die Kosten für eine Machbarkeitsstudie durch Architekten oder Ingenieure sollten eingeplant werden. Ein Sachverständiger hilft, den Sanierungsumfang für die Finanzierung zu ermitteln.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass für eine umfassende Machbarkeitsstudie Honorar zu zahlen ist, wie im Beitrag Architektenhonorar – Kosten für Machbarkeitsstudie: 20-30 Stunden erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Eine energetische Sanierung, die den Förderbedingungen der KfW-Bank entspricht, kann das Gebäude auf Neubau-Niveau bringen und somit attraktive Förderungen ermöglichen. Dies wird im Beitrag Energetische Sanierung – KfW-Förderung für Altbau-Modernisierung detailliert beschrieben.
💰 Zusatzinfo: Die Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs als Sachverständigen hilft, den Sanierungs- und Umbauumfang für die Finanzierungsüberlegungen zu konkretisieren. Dies wird im Beitrag Sanierungsumfang ermitteln – Architekt/Ingenieur als Sachverständiger näher erläutert.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von Architekten und Ingenieuren ein, um die Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu ermitteln und den Sanierungsumfang präzise zu planen. Nutzen Sie die Expertensuchfunktion der Architekten- und Ingenieurkammern, um qualifizierte Fachleute in Ihrer Region zu finden.
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