wir haben einen Architekt-Vertrag nur für LP5-8, weil die Genehmigungsplanung schon vor zwei Jahren stattfand. Darin findet sich u.a. folgende Klausel:
- Die anrechenbaren Kosten der einzelnen Leistungsphasen ergeben sich aus den Endkosten folgender Gewerke (mit Liste der übertragenen Gewerke je LP) und werden entsprechende § 15 HOAIAbk. bewertet.
Bisherige Leistungen des Architekt: Erstellung der 50stel (recht ordentlich gemacht), Ausschreibung bis einschl Dach (eher schludrig, was schon am ersten Tag der Ausführung zu Nachtragsangeboten führte)
Nun hat er heute eine erste Abschlagszahlung angefordert, darin nimmt er für die Ausführungsplanung die gesamte Bausumme der vereinbarten Gewerke für die LP5 als Grundlage, obwohl bisher doch nur der Rohbau geplant wurde. Ich habe außer den 50stel mit einigen Wanddetails, einem Fensterübersichtsblatt und einem Treppenplan noch nichts gesehen. Keine Details bzgl. Fenstereinbau, Luftdichtigkeit und Wärmedämmung des Daches, Heizung, Elektro, Estrichfugen oder sonst was.
Er stellt sich auf den Standpunkt, dass er bei der Erstellung der 50stel das Haus als Gesamtes betrachtet.
Meine Meinung ist, dass er bisher nur den Rohbau geplant hat, also auch nur Anrecht auf das Honorar für die Gewerke Stahlbeton, Maurer, Zimmermann und Dachdecker hat. Von mir aus noch die Treppe, dafür gibt's ja einen Plan.
Wer hat recht?
Hintergrund der Frage ist, wie man sich denken kann, dass wir den Vertrag vermutlich kündigen werden. Aufgrund von langwierigen Krankheitsproblemen des Architekten ist sein einziger Bauleiter derart überlastet, dass für eine ordentliche Betreuung keine Zeit ist: außer einer ersten halbstündigen Baustellenbesprechung mit dem Rohbauer noch keine einzige Begehung stattgefunden hat, obwohl die erste Kellerwand schon steht ...
Danke!
Rainer