Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen und nachgehakt, wie und wann es denn weiter geht, habe aber keine schriftlichen Fristen gesetzt - was wohl blöd war

Von unserem Generalunternehmer haben wir nun die Schlussrechnung erhalten. Auf meinen Einspruch hin, dass die Mängel noch nicht abgestellt sind, äußerste sich unser Generalunternehmer nur so, dass die Rechnung mit dem Unterzeichnen des Übergabeprotokolls schon längst fällig sei und er nur aus Kulanzgründen die Rechnung noch nicht gestellt hat. Ich habe jetzt zu zahlen. Außerdem kündigt er an, dass die Arbeiten erst nach Bezahlung der Rechnung weiter geführt werden.
In unserem Vertrag steht, dass die letzte Teilzahlung von 5 % nach Abnahme und vor Übergabe fällig ist. Weiterhin wird in unserem Vertrag auch auf die VOBAbk. Teil B und C verwiesen (was auch immer das bedeuten mag?).
Weiß jemand Bescheid, wie hier denn die Lage aussieht? Muss ich bezahlen? Kann ich einen Restbetrag zurück behalten? Wäre echt super, wenn mir jemand baldmöglichst Antworten könnte, denn die Zeit drückt, da der Zahlungstermin nächste Woche ist/wäre.
Gruß