Architektenrechnung zu hoch? Kosten prüfen & Vorgehen bei Unstimmigkeiten
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenrechnung zu hoch? Kosten prüfen & Vorgehen bei Unstimmigkeiten

Nach all den Foren bin ich noch mehr Ratlos als vorher und hoffe es kann mir jemand gezielt eine Antwort gegeben. Ich schildere den Fall am besten von Beginn an:
1. Hauskauf (Baujahr 1860 kein Fachwerk)
2. Das Dach muss erneuert werden. Pläne liegen keine mehr vor.
3. Übergabe an Architekten inkl. Zeichnungen des Grundrisses in Vario.
4. Abklärung mit Bauamt (die wollten unbedingt Gauben, wir nicht) und Verneinung von Gauben gegenüber Architekten.
5. Architekt beziffert die Baumaßnahmen auf 30.000 € (also die Firma welche das gemacht hat, hat gerade mal 12.000 € genommen und eventuell noch 5000 € an sonstigem Material reingesteckt.)
6. Statik wird auch vom Architekten erstellt.
7. Die ersten Zeichnungen mussten moniert werden, da diese (trotz meiner richtigen Zeichnungen und Vorort Messung) falsch waren (3x) und dann wurde auch noch eine trotz meiner Ablehnung und der Abklärung mit dem Assembleschutz gefertigt (warum weiß ich bis heute nicht).
Das Haus hat Keller (5 Räume), Erdgeschoss (4 Räume /Flur), Dachboden.
Er war informiert vom Baubeginn (hat sich aber nicht sehen lassen und teilte Ende Januar überraschend mit, dass er die Bauaufsicht ablehne da ja schon alles fertig sei (?) ).
Nun erhielt ich einmal eine Rechnung über 70 Stunden Zeichnungen und nach meinem Einwand über 48 Std. Zeichnungen (Stundensatz hierbei 37,50 zzgl. MwSt).
Die Statikberechnung wurde mit weiteren 2300 € (inkl. MwSt.) berechnet. (zzgl. die Kosten des Prüfstatikers welche ich direkt bezahlt habe).
Es gab keinen Vertrag, sondern nur eine Mündlichen Auftrag für
die Erstellung aller Unterlagen welche für den Bauantrag benötigt wurden.
Nun meine Frage sind 37,50 zzgl. MwSt. dann der günstigste Satz hierfür und wie sieht es mit der Rechnung für die Statistik aus (hier habe ich auch nach Aufforderung keine Aufstellung wie die Kosten sich zusammensetzen erhalten).
Und kann eine gelernte Zeichnerin für einen solchen Grundriss wirklich eine ganze Woche benötigen?
Vielen Dank für eine Antwort.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Bei statischen Mängeln am Dach besteht Einsturzgefahr.

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    Um zu beurteilen, ob die Architektenrechnung angemessen ist, empfehle ich folgende Schritte:

    • Prüfen Sie den Architektenvertrag: Gab es einen schriftlichen Vertrag? Dieser sollte die Grundlage für die Abrechnung bilden.
    • Vergleichen Sie die Rechnung mit der HOAIAbk.: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare. Prüfen Sie, ob die angesetzten Leistungen und Honorarsätze der HOAI entsprechen.
    • Fordern Sie eine detaillierte Leistungsaufstellung an: Die Rechnung sollte alle erbrachten Leistungen detailliert auflisten (z.B. Stunden, Tätigkeiten, Materialkosten).
    • Beachten Sie mündliche Absprachen: Auch mündliche Absprachen können bindend sein, sind aber schwer nachzuweisen.
    • Prüfen Sie die Stundensätze: Sind die Stundensätze angemessen und entsprechen sie dem üblichen Satz für Architekten in Ihrer Region?

    🔴 Gefahr: Unklare oder fehlende Verträge können zu erheblichen Streitigkeiten über die Architektenkosten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenkosten und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenvertrag, Leistungsphasen
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorar
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden, Baumängeln oder Wertermittlungen erstellen kann. Er kann auch bei der Prüfung von Architektenrechnungen helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Wertermittlung
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten, die Honorare und die Zahlungsbedingungen regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI, dem Umfang der Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen
    Stundensatz
    Der Stundensatz ist der Betrag, den ein Architekt pro Stunde seiner Arbeitszeit berechnet. Die Höhe des Stundensatzes kann je nach Qualifikation, Erfahrung und Region variieren.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenvertrag, HOAI
    Bauamt
    Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint?
      Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen an und vergleichen Sie diese mit dem Vertrag und der HOAI. Bei Unklarheiten suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten.
    2. Wie kann ich die Angemessenheit der Architektenkosten prüfen?
      Vergleichen Sie die Honorarsätze mit der HOAI und holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten ein. Ein Bausachverständiger kann ebenfalls eine Einschätzung geben.
    3. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für Architektenrechnungen?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Richtlinie für die Berechnung der Kosten und bietet eine Grundlage für die Überprüfung der Rechnung.
    4. Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der Rechnungsprüfung?
      Der Architektenvertrag legt die Grundlage für die Zusammenarbeit und die Abrechnung der Leistungen. Er sollte detailliert alle Leistungen, Honorare und Zahlungsbedingungen enthalten.
    5. Was tun, wenn der Architekt mündliche Absprachen nicht berücksichtigt?
      Mündliche Absprachen sind schwer nachzuweisen. Versuchen Sie, die Absprachen schriftlich zu bestätigen oder suchen Sie Zeugen, die die Absprachen bezeugen können.
    6. Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen zur Rechnungsprüfung?
      Suchen Sie online nach Bausachverständigen in Ihrer Region oder fragen Sie bei der Architektenkammer oder Verbraucherzentrale nach Empfehlungen.
    7. Welche Fristen muss ich bei der Prüfung einer Architektenrechnung beachten?
      Prüfen Sie die Rechnung zeitnah nach Erhalt und erheben Sie Einspruch innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise 14 Tage). Beachten Sie die Verjährungsfristen für Honorarforderungen.
    8. Was kann ich tun, wenn der Architekt auf meinen Einspruch nicht reagiert?
      Suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann Ihre Ansprüche geltend machen und gegebenenfalls eine Klage einreichen.

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  2. HOAI: Zeithonorar vs. Anrechenbare Kosten unter 25565 €

    gar nicht so schwierig
    1. Zeithonorare kann der Arch. nach § 16 Abs. 2 HOAIAbk. nur berechnen, wenn die anrechenbaren Kosten unter 25565 € liegen.
    2. Die anrechenbaren Kosten müssen nach § 10 HOAI unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DINAbk. 276 ermittelt werden.
    3. Mangels schriftlicher Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung gelten die Mindestsätze als vereinabrt.
    4. Die Stundensätze ergeben sich aus § 6 Abs. 2 HOAI.
    5. Die HOAI finden Sie nicht auf Ihrer verlinkten Formularseite, aber bei Herrn Stubenrauch einschließlich einem Honorarrechner. Siehe Link
    Der Rest ist eine kleine Fleißaufgabe §-)
  3. Architektenrechnung prüfen: Vorplanung – Honorar zu hoch?

    etwas Konfus ...
    Also wenn ich das in etwa so eingebe wie ich denke das es richtig sein könnte, sprich nur Punkte 1-4 ausfülle (da ja nur die Vorplanung erstellt wurde und die Zeichnungen, sowie die Statik berechnet (ist der Rechner auch für Statik?)
    dann komme ich auf knapp über 1000 € ... d.h. er möchte von mir dann das fünfache davon haben ... oder mache ich einen (und) logischen Denkfehler?
    .-- Hilfe ...
    Danke für die Hilfe im Voraus 😉
  4. Architektenhonorar: Angebot statt Klage – Risiko HOAI-Unkenntnis

    wenn ich jetzt bösartig wäre,
    würde ich Ihnen sagen: lassen Sie sich doch verklagen! Der bekommt seinen Anspruch bestimmt nicht schlüssig hin ...
    Ihr Risiko ist allerdings, dass Sie auf einen Richter treffen, der von der HOAIAbk. so viel oder so wenig Ahnung hat wie Ihr Architekt, und das ist gefährlich.
    Machen Sie Ihrem Architekten einfach ein Angebot. Sie beauftragen ihn ohnehin nicht mehr und er würde für Sie auch nichts mehr machen. Aber dann ist die Geschichte erledigt.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenrechnung prüfen: Kosten, HOAIAbk. & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Prüfung einer Architektenrechnung im Kontext der HOAI. Kernpunkte sind die korrekte Berechnung von Zeithonoraren, die Ermittlung anrechenbarer Kosten nach DINAbk. 276 und das Risiko von HOAI-Unkenntnis bei Architekten und Richtern. Ein Angebot an den Architekten wird als pragmatische Lösung vorgeschlagen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI: Zeithonorar vs. Anrechenbare Kosten unter 25565 € kann ein Architekt Zeithonorare nach § 16 Abs. 2 HOAI nur berechnen, wenn die anrechenbaren Kosten unter 25565 € liegen. Die anrechenbaren Kosten müssen nach § 10 HOAI unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DIN 276 ermittelt werden.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenrechnung prüfen: Vorplanung – Honorar zu hoch? wird die Frage aufgeworfen, ob das Honorar für die Vorplanung und Zeichnungen, sowie die Statikberechnung, im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht. Eine eigene Berechnung ergibt eine deutliche Diskrepanz zur Architektenrechnung.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Architektenhonorar: Angebot statt Klage – Risiko HOAI-Unkenntnis warnt vor dem Risiko, dass Richter möglicherweise wenig Ahnung von der HOAI haben, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren kann. Es wird empfohlen, dem Architekten ein Angebot zu machen, da eine weitere Zusammenarbeit ohnehin nicht geplant ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Architektenrechnung sorgfältig anhand der HOAI und DIN 276. Vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den abgerechneten Kosten. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten oder holen Sie sich rechtlichen Rat. Ein Vergleich mit dem Ergebnis aus dem Beitrag Architektenrechnung prüfen: Vorplanung – Honorar zu hoch? kann hilfreich sein.

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