Gebäudeeinmessung: Pflicht, Kosten & Fristen? Unverlangtes Angebot prüfen!
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Gebäudeeinmessung: Pflicht, Kosten & Fristen? Unverlangtes Angebot prüfen!

Mehr als zwei Jahre nach Bezug unseres Reihenhauses (Bauträgermaßnahme) bekomme ich heute unaufgefordert ein Angebot
zur Durchführung einer Gebäudeeinmessung.
Es sind Kosten von sechshundert € netto, d.h. zzgl. MwSt. und
achtzig € Katastergebühren veranschlagt.
Als Anlage liegt eine Seite des "Gesetz- und Verordnungsblatt (Gesetzblatt, Verordnungsblatt) für das Land NRW" in Fotokopie bei. Dort findet man einen § 14 -Pflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigen- und dort wiederum diverse, mir unklare Punkte:
(2) Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet, hat der jeweilige Eigentümer auf seine Kosten das Geb. durch das Katasteramt, oder einen öffentl. best. Sachverständigen einmessen
zu lassen ... Die Verpflichtung besteht nicht, wenn überwiegend private Interessen dem Nachweis des Gebäudes im Liegenschaftskataster entgegenstehen.!?!?!?
Den letzten Satz verstehe ich inhaltlich überhaupt nicht!
in Absatz (3) wird dann aber noch darauf hingewiesen, dass
nach Fristablauf die Einmessung durch das Katasteramt veranlasst werden kann und der Eigentümer die Kosten dann auch zu tragen hat.
Ich habe auf der Webseite der Stadt Dortmund nachgesehen und dort auch eine Tabellle mit den Kosten für eine Einmessung gefunden und die Stadt bietet das auch als Dienstleistung an.
Die Kosten decken sich mit dem Angebot des Vermessungsingenieur
Nur hat sich außer dem Vermessungsingenieur bisher keiner bei mir gemeldet, der eine Einmessung des Gebäude fordert!
Will der Vermessungsingenieur da nur eine schnelle Mark machen?
Andererseits ist im Angebot des Vermessungsingenieur ein Nachlass von 150 € wegen gleichzeitiger Einmessung von Nachbargrundstücken (Mengenrabatt) ausgewiesen. Den Rabatt gibt es bei der Stadt Dortmund offensichtlich nicht. Ich will bei denen aber auch keine schlafenden Hunde wecken, da ich auch ohne Einmessung gut in meinem Haus leben kann.
Wozu ist also eine Gebäudeeinmessung gut und ist das Angebot des Vermessungsingenieur seriös? -Vielen Dank vorab-
  • Name:
  • Georg Schnieders
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie ein unverlangtes Angebot zur Gebäudeeinmessung erhalten haben. Grundsätzlich ist die Gebäudeeinmessung in vielen Bundesländern Deutschlands Pflicht, um das Gebäude im Liegenschaftskataster zu erfassen. Diese Pflicht obliegt in der Regel dem Eigentümer.

    Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung können variieren. Der genannte Betrag von 600 € netto zzgl. MwSt. und Katastergebühren ist ein Anhaltspunkt, sollte aber mit anderen Angeboten verglichen werden. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Vermessungsingenieuren einzuholen, um die Preise zu vergleichen und sicherzustellen, dass alle Leistungen transparent aufgeschlüsselt sind.

    Prüfen Sie, ob in Ihrem Fall tatsächlich eine Einmessungspflicht besteht und ob diese bereits durch den Bauträger erfüllt wurde. Informationen dazu finden Sie im jeweiligen Landesvermessungsgesetz oder bei Ihrem zuständigen Katasteramt. Auch ein Blick in den Kaufvertrag kann Aufschluss geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das zuständige Katasteramt oder einen unabhängigen Sachverständigen, um die Notwendigkeit der Einmessung zu klären und das Angebot zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gebäudeeinmessung
    Die Gebäudeeinmessung ist die präzise Vermessung eines Gebäudes und dessen Eintragung in das Liegenschaftskataster. Sie dient der Aktualisierung der amtlichen Geobasisdaten und ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Katasteramt, Vermessungswesen.
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke. Verwandte Begriffe: Flurkarte, Grundbuch, Katasteramt.
    Katasteramt
    Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es stellt Auszüge aus dem Kataster bereit und berät Bürger und Behörden in Fragen des Vermessungswesens. Verwandte Begriffe: Landesvermessungsamt, Geobasisdaten, Flurstück.
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Objekten. Er erstellt Lagepläne, führt Gebäudeeinmessungen durch und berät Bauherren und Behörden in Fragen des Vermessungswesens. Verwandte Begriffe: Geodät, Sachverständiger, Ingenieurkammer.
    Einmessungspflicht
    Die Einmessungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, ein neu errichtetes oder verändertes Gebäude im Liegenschaftskataster erfassen zu lassen. Sie dient der Aktualisierung der amtlichen Geobasisdaten und der Sicherung des Eigentums. Verwandte Begriffe: Landesvermessungsgesetz, Katasterverordnung, Ordnungswidrigkeit.
    Flurstück
    Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Es ist die kleinste Einheit im Kataster und bildet die Grundlage für die Eigentumsverhältnisse. Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Flur.
    Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (GOV)
    Die Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (GOV) ist eine Verordnung, die die Honorare für Vermessungsleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten einer Gebäudeeinmessung oder anderer Vermessungsarbeiten. Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Preisvereinbarung, Kostenvoranschlag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Gebäudeeinmessung?
      Die Gebäudeeinmessung ist die amtliche Erfassung eines Gebäudes im Liegenschaftskataster. Sie dient der Aktualisierung und Sicherung der Geobasisdaten und ist in vielen Bundesländern Pflicht.
    2. Wer ist für die Gebäudeeinmessung verantwortlich?
      In der Regel ist der Eigentümer des Grundstücks oder der Nutzungsberechtigte für die Veranlassung und die Kosten der Gebäudeeinmessung verantwortlich. Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Landesvermessungsgesetz festgelegt.
    3. Warum erhalte ich ein unverlangtes Angebot zur Gebäudeeinmessung?
      Vermessungsingenieure beobachten Bautätigkeiten und informieren Eigentümer über die Einmessungspflicht. Ein unverlangtes Angebot ist nicht zwingend unseriös, sollte aber kritisch geprüft und mit anderen Angeboten verglichen werden.
    4. Welche Kosten entstehen bei einer Gebäudeeinmessung?
      Die Kosten setzen sich aus dem Honorar des Vermessungsingenieurs, den Katastergebühren und der Mehrwertsteuer zusammen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Vermessungsleistungen oder wird frei vereinbart.
    5. Was passiert, wenn ich die Gebäudeeinmessung nicht durchführen lasse?
      Bei Nichtbeachtung der Einmessungspflicht können Zwangsgelder oder andere Sanktionen durch das Katasteramt verhängt werden. Zudem kann es zu Problemen beim Verkauf oder der Beleihung der Immobilie kommen.
    6. Wie finde ich einen geeigneten Vermessungsingenieur?
      Sie können sich beim zuständigen Katasteramt oder der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes nach qualifizierten Vermessungsingenieuren erkundigen. Achten Sie auf Referenzen und vergleichen Sie die Angebote.
    7. Kann ich die Kosten für die Gebäudeeinmessung steuerlich absetzen?
      Die Kosten für die Gebäudeeinmessung können unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Gebäude vermietet oder gewerblich genutzt wird. Klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeeinmessung und einer Grenzanzeige?
      Die Gebäudeeinmessung erfasst die Lage und die Abmessungen eines Gebäudes. Die Grenzanzeige dient der Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen vor Ort. Beide Leistungen werden von Vermessungsingenieuren durchgeführt.

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  2. Gebäudeeinmessung Nds: Angebot & Pflicht nach Bauabschluss

    Ich kann Ihnen nur von meinem Vorhaben berichten
    (in Nds.), denn dort wurde mir schon mit Zusendung des qualifiz. Lageplanes (für Bauantrag) ein Angebot der Vermessungsamtes zur abschließenden Vermessung beigefügt. Man kann sich aber auch auf dem freien Vermesser-Markt umsehen, NUR: Die Verpflichtung, nach Abschluss der Baumaßnahme das/die Gebäude einzumessen bleibt bestehen.
  3. Gebäudeeinmessung: Kataster-Aktualisierung nach Neubau

    um das kataster
    weiterführen zu können, müssen neue Gebäude natürlich irgendwann (zeitnah nach Fertigstellung) mal eingemessen werden. der Vermessungsingenieur hat wahrscheinlich in ihrem Baugebiet (und evtl. sogar vor Baubeginn an ihrem Grundstück) Vermessungsarbeiteren durchgeführt und will mit seinem Angebot lediglich daran erinnern, dass diese Arbeit noch erledigt werden muss. ob sie darauf eingehen, ist natürlich ihnen überlassen, sie können auch jeden anderen zugelassenen Vermesser nehmen. der genannte Vermesser wird die Umgebungsdaten wohl schon im Rechner haben  -  da ist sein Angebot natürlich naheliegend. der genannte Preis ist Marktüblich und hat mit einer schnellen Mark nichts zu tun. seien sie froh, dass sich jemand um sie kümmert 😉  -  andere würden evtl. später (wenn das Katasteramt die Vermessung einfordert) schreiben: "warum hat mich der Ingenieur nicht drauf aufmerksam gemacht, dass ich mein Gebäude noch einmessen muss  -  was sind das bloß für Fachleute? " ...
  4. Gebäudeeinmessung: Gebührenordnung vs. Angebotsvergleich

    Vermessungsingenieur rechnen nach Gebührenordnung ab,
    die sieaber wie wir festgestellt haben auch "kreativ" auslegen können. Deshalb sind die Preise von einem zum anderen recht ähnlich. Fürs Katasteramt einmessen lassen müssen sie, wenn der ihnen noch 150 € Nachlass anbietet, würde ich das machen.
    Ich würde erst mal beim Amt nachfragen, ob das nicht schon durchgeführt wurde  -  vielleicht hat das der Bauträger ja schon bei der Vermessung für das Bauamt mitgemacht. Bei uns war das so, dass einmal gemessen wurde und zweimal ausgewertet: Einmal fürs Bauamt  -  ob Lage, Abmaße und Höhe des Gebäudes in Ordnung sind und einmal fürs Liegenschaftsamt, um das Kataster aktuell zu halten.
  5. Zustimmung zur Vorgehensweise bei Gebäudeeinmessung

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Vollste Zustimmung
    zu den vorigen Beiträgen, man hätte es nicht besser schreiben können 🙂
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gebäudeeinmessung: Pflichten, Kosten & Fristen im Überblick

    💡 Kernaussagen: Die Gebäudeeinmessung ist in vielen Bundesländern Pflicht. Angebote von Vermessungsingenieuren sollten geprüft werden, da die Kosten variieren können. Eine zeitnahe Einmessung nach Fertigstellung des Gebäudes ist wichtig für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Es empfiehlt sich, Angebote zu vergleichen und beim Katasteramt nachzufragen, ob die Einmessung bereits erfolgt ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gebäudeeinmessung: Kataster-Aktualisierung nach Neubau müssen neue Gebäude zeitnah nach Fertigstellung eingemessen werden, um das Kataster weiterführen zu können. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung.

    ✅ Zusatzinfo: In Gebäudeeinmessung Nds: Angebot & Pflicht nach Bauabschluss wird erwähnt, dass in Niedersachsen bereits mit dem Lageplan ein Angebot des Vermessungsamtes beigefügt wird. Es besteht aber die Möglichkeit, sich auf dem freien Markt umzusehen.

    💰 Kosten: Die Kosten für die Gebäudeeinmessung können variieren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. Wie im Beitrag Gebäudeeinmessung: Gebührenordnung vs. Angebotsvergleich beschrieben, können Vermessungsingenieure die Gebührenordnung "kreativ" auslegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst beim zuständigen Katasteramt, ob die Gebäudeeinmessung bereits durchgeführt wurde. Vergleichen Sie anschließend Angebote von verschiedenen Vermessungsingenieuren und achten Sie auf transparente Preisgestaltung. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Gebäudeeinmessung: Gebührenordnung vs. Angebotsvergleich bezüglich möglicher Nachlässe.

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