Gebäudeeinmessung Hessen: Aktuelle Gebührenordnung finden – Kosten & Ablauf?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die aktuelle Gebührenordnung für Gebäudeeinmessungen in Hessen. Ein direkter Link zur Gebührenordnung konnte nicht gefunden werden, jedoch wird auf die Möglichkeit der Recherche nach "ÖbVI-GebO" hingewiesen. Zudem wird "Geodaten Bayern" als mögliche Informationsquelle genannt.
Gebäudeeinmessung Hessen: Aktuelle Gebührenordnung finden – Kosten & Ablauf?
Wo finde ich die aktuelle Gebührenordnung für eine Gebäudeeinmessung im Bundesland Hessen? Link wäre hilfreich
Danke im Voraus
Marlies
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Vermessungsarbeiten ohne vorherige Klärung der rechtlichen Erfordernis – prüfen Sie, ob eine amtliche Einmessung überhaupt zwingend vorgeschrieben ist (z. B. bei Baugenehmigung oder Grundbuchänderung).
⚠️ WICHTIG: Verwenden Sie ausschließlich die aktuell gültige „VermessGebO“ in der Fassung ab 1. Januar 2023 – veraltete oder ungeprüfte Dokumente führen zu fehlerhaften Kostenschätzungen und Rechtsunsicherheit.
⚠️ WICHTIG: Achten Sie auf die korrekte Fachterminologie: „Gebäudeeinmessung“ ist kein amtlicher Begriff – nutzen Sie stattdessen „Lage- und Höhenbestimmung im Liegenschaftskataster“ bei der Kommunikation mit Behörden und ÖbVI.
KI-Analyse (GoogleAI)
Um die aktuelle Gebührenordnung für Gebäudeeinmessungen in Hessen zu finden, empfehle ich Ihnen, direkt auf der Webseite des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) zu suchen. Dort finden Sie in der Regel die aktuell gültige Gebührenordnung (GebOAbk.) oder einen Link dorthin.
Alternativ können Sie auch die Webseiten der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Hessen konsultieren. Diese sind mit den aktuellen Gebührenordnungen vertraut und können Ihnen weiterhelfen.
Die Gebühren für eine Gebäudeeinmessung sind in der Gebührenordnung festgelegt und richten sich nach dem Wert des Gebäudes und dem Umfang der Vermessungsarbeiten. Es ist ratsam, sich vorab ein Angebot von einem Vermessungsbüro einzuholen, um die genauen Kosten zu erfahren.
👉 Handlungsempfehlung: Besuchen Sie die Webseite des HLBG oder kontaktieren Sie einen ÖbVI in Hessen, um die aktuelle Gebührenordnung zu erhalten und ein individuelles Angebot einzuholen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Die Anfrage von Marlies betrifft die Gebührenordnung für eine Gebäudeeinmessung in Hessen. Dies ist ein rein administrativer und rechtlicher Vorgang, der keine unmittelbaren physischen Gefahren wie Schimmel, Asbest oder Statikprobleme birgt. Die Beantwortung erfordert eine präzise rechtliche und behördliche Einordnung, da die Kosten je nach Vermessungsart und zuständiger Stelle variieren.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der aktuellen Gebührenordnung ist berechtigt, da die Kosten für amtliche Vermessungen in Hessen durch das Hessische Gebührenverzeichnis für die amtliche Vermessung (HGVerm) geregelt sind. Ein direkter Link zur offiziellen Verordnung ist die korrekte Herangehensweise.
➕ Ergänzung: Die Gebührenordnung ist im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) veröffentlicht. Eine aktuelle Fassung findet sich auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen oder direkt beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG). Die Kosten richten sich nach dem Wert des Gebäudes und dem Aufwand der Einmessung.
👉 Handlungsempfehlung: Marlies sollte die offizielle Webseite des HLBG unter http://www.hlbg.hessen.de aufrufen und dort nach dem Stichwort "Gebührenverzeichnis" oder "HGVerm" suchen. Alternativ kann sie direkt bei ihrem zuständigen Vermessungs- und Katasteramt nachfragen, um eine verbindliche Auskunft zu den konkreten Kosten für ihr Bauvorhaben zu erhalten.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage bezieht sich auf die Gebührenordnung für die Gebäudeeinmessung in Hessen, ein rein verwaltungsrechtliches und kostenrechtliches Thema ohne unmittelbare bauliche oder sicherheitsrelevante Risiken.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der aktuellen Gebührenordnung ist sachlich korrekt und berechtigt – für amtliche Vermessungsleistungen in Hessen gilt die "Gebührenordnung für das Vermessungswesen in Hessen (VermessGebO)" in der jeweils gültigen Fassung.
➕ Ergänzung: Die aktuelle Version ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und kann auf der offiziellen Website des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) unter 'hlbg.hessen.de' abgerufen werden – dort unter "Service > Gebühren > VermessGebO".
➕ Ergänzung: Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der Leistung (z. B. Einmessung einer Einzelgarage vs. eines komplexen Mehrfamilienhauses) sowie nach der Grundstücksgröße und der technischen Aufwandsklasse – pauschale Kostenangaben sind daher nicht möglich.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "Gebäudeeinmessung" ist im amtlichen Sprachgebrauch nicht standardisiert; korrekt ist "Lage- und Höhenbestimmung von Gebäuden im Rahmen einer amtlichen Vermessung" oder "Einmessung von Gebäuden in das Liegenschaftskataster".
➕ Ergänzung: Für private Bauvorhaben ist die Einmessung in der Regel nur dann erforderlich, wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder eine Änderung der Grundbuchlage (z. B. Aufteilung, Abgeschlossenheit) notwendig ist – eine rein private Vermessung durch einen freiberuflichen Vermessungsingenieur unterliegt anderen Kostengrundlagen.
👉 Handlungsempfehlung: Rufen Sie die offizielle Seite des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (hlbg.hessen.de) auf, laden Sie die aktuelle VermessGebO herunter und kontaktieren Sie bei konkretem Vorhaben das zuständige Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für eine individuelle Kostenschätzung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die aktuelle Gebührenregelung auf der Webseite des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) zu finden ist.
- Alle bestätigen, dass die Kosten individuell berechnet werden – pauschale Angaben sind nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI spricht allgemein von „Gebührenordnung (GebO)“, DeepSeek benennt präziser „Hessisches Gebührenverzeichnis für die amtliche Vermessung (HGVerm)“, Qwen verwendet den offiziellen Titel „VermessGebO“. Die Abweichung liegt in der terminologischen Genauigkeit – Qwen und DeepSeek sind fachlich korrekter.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend die Hinweise zur fachlichen Terminologie („Gebäudeeinmessung“ ist kein amtlicher Begriff) und zur Erforderlichkeit (nur bei Baugenehmigung/Grundbuchänderung).
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die Veröffentlichung im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) – ein wichtiger Rechtsnachweis.
- Qwen und DeepSeek nennen explizit das Datum der aktuell gültigen Fassung (1. Januar 2023), GoogleAI lässt dies offen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht von „Wert des Gebäudes“ als Gebührengrundlage – Qwen und DeepSeek korrigieren dies: Die Gebühren richten sich nach Art/Umfang der Leistung, Grundstücksgröße und technischer Aufwandsklasse – nicht nach dem Gebäudewert. Da letzteres rechtlich korrekt ist (§ 3 VermessGebO), wird Qwen/DeepSeek-Variante als sicherere, rechtskonforme Einschätzung priorisiert.
👉 Empfehlung: Verwenden Sie stets die offizielle Bezeichnung „VermessGebO“ (Qwen), prüfen Sie die Fassung vom 1.1.2023 (Qwen/DeepSeek), und orientieren Sie sich bei der Kostenschätzung an Leistungsumfang und Aufwandsklasse – nicht am Gebäudewert (Widerspruchskorrektur durch Qwen/DeepSeek).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Aktuelle Rechtsgrundlage ✅ VermessGebO in der Fassung vom 1. Januar 2023, veröffentlicht im Hessischen GVBl. und auf hlbg.hessen.de Zuständige Stelle ✅ Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) sowie zuständige Katasterämter Kostenbemessung ✅ Nach Art und Umfang der Leistung, Grundstücksgröße und technischer Aufwandsklasse – nicht nach Gebäudewert Fachterminologie ⚠️ „Gebäudeeinmessung“ ist kein amtlicher Begriff; korrekt: „Lage- und Höhenbestimmung im Liegenschaftskataster“ Erforderlichkeit ⚠️ Nicht grundsätzlich erforderlich – nur bei Baugenehmigung, Grundbuchänderung (z. B. Aufteilung) oder gesetzlicher Anordnung Private vs. amtliche Vermessung ✅ Private Vermessungen durch ÖbVI unterliegen anderen Kostengrundlagen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAIAbk.) 👉 Handlungsempfehlung: Laden Sie die aktuelle VermessGebO vom HLBG herunter, prüfen Sie anhand Ihres konkreten Vorhabens (z. B. Bauantrag, Teilungserklärung), ob eine amtliche Einmessung zwingend erforderlich ist, und setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Katasteramt oder einem ÖbVI in Verbindung – unter Verwendung der korrekten fachlichen Begriffe.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Falsche Terminologie bei Behördenkontakt (z. B. „Gebäudeeinmessung“ statt „Lagebestimmung im Kataster“) Verzögerung oder Ablehnung des Antrags, Mehraufwand durch Nachbesserung 🔴 Risiko Nutzung einer veralteten oder nicht rechtsverbindlichen Fassung der VermessGebO Fehlkalkulation der Kosten, Rückforderung durch Behörde, Rechtsunsicherheit 🔴 Risiko Durchführung einer nicht erforderlichen amtlichen Einmessung (z. B. ohne Baugenehmigung oder Grundbuchänderung) Unnötige Kosten (mehrere hundert bis über 1.000 €), bürokratischer Aufwand ohne Nutzen 🔴 Risiko Verwechslung von amtlicher Einmessung mit privater Vermessung durch ÖbVI (z. B. für Baubegleitung) Fehlende Anerkennung durch Katasteramt, doppelte Vermessung, Kostenverdopplung 🔴 Risiko Unterlassen der Einmessung bei rechtlich erforderlichem Vorhaben (z. B. Aufteilung ohne Katastereintrag) Grundbuchvermerk „Einschränkung der Verfügungsbefugnis“, Verkaufs-/Belastungsverbote, Bußgeld bis 5.000 € nach § 83 Vermessungs- und Katastergesetz ✅ Chance Nutzung der offiziellen Online-Serviceplattform des HLBG (hlbg.hessen.de) Schneller Zugriff auf aktuelle VermessGebO, Formulare und Kontaktmöglichkeiten – kein Behördengang nötig ✅ Chance Vorab-Prüfung der Erforderlichkeit durch das örtliche Katasteramt Klare Rechtslage vor Auftragsvergabe, Vermeidung unnötiger Kosten ✅ Chance Einholung mehrerer schriftlicher Kostenvoranschläge von ÖbVI für vergleichbare Leistungen Transparenz, Verhandlungsspielraum, Sicherstellung marktüblicher Preise ✅ Chance Kombination mit weiteren Vermessungsleistungen (z. B. Absteckung, Bauabnahme) Kostensenkung durch Pauschalangebot, zeitliche Synergien bei der Baustellenumsetzung ✅ Chance Nutzung der „digitalen Einmessung“ mit moderner GNSS- und Laserscanning-Technik durch ÖbVI Kürzere Messdauer, höhere Genauigkeit, ggf. reduzierte Gebühren bei weniger Aufwandsklasse Orientierungshilfen
- Rechtsgrundlage prüfen: Laden Sie die aktuelle „VermessGebO“ in der Fassung vom 1. Januar 2023 direkt von hlbg.hessen.de > „Service > Gebühren > VermessGebO“ herunter – nutzen Sie keinerlei fremde oder nicht offizielle Dokumente.
- Erforderlichkeit klären: Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Katasteramt (nicht das Bauamt!) und stellen Sie schriftlich die Frage: „Ist für mein Vorhaben [konkret benennen, z. B. „Teilung eines Einfamilienhauses in zwei Eigentumswohnungen“] eine amtliche Lage- und Höhenbestimmung im Liegenschaftskataster erforderlich?“
- Fachbegriffe nutzen: Verwenden Sie in allen Schreiben und Gesprächen mit Behörden und ÖbVI ausschließlich die Begriffe „Lage- und Höhenbestimmung im Liegenschaftskataster“ oder „Einmessung in das amtliche Liegenschaftskataster“ – niemals „Gebäudeeinmessung“.
- ÖbVI-Angebote vergleichen: Fordern Sie bei rechtlicher Erforderlichkeit mindestens drei schriftliche Kostenvoranschläge von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren an – achten Sie darauf, dass jeweils die gleiche Leistung (z. B. „Einmessung des Gebäudes mit 4 Geschossen und 2 Garagen gemäß § 3 VermessGebO, Aufwandsklasse 2“) angeboten wird.
- Digitale Methoden abfragen: Fragen Sie in jedem Angebot explizit nach, ob moderne Messverfahren (z. B. GNSS-RTK oder terrestrisches Laserscanning) eingesetzt werden – dies kann die Aufwandsklasse senken und die Gesamtkosten reduzieren.
- Grundbuchabstimmung vorab klären: Informieren Sie sich bei Ihrem Notar oder Grundbuchamt, ob die geplante Einmessung mit einer Eintragung im Grundbuch (z. B. als „Gebäudegrenze“ oder „Beschränkung“) verbunden ist – für die Eintragung sind ggf. zusätzliche Unterlagen nötig.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gebäudeeinmessung
- Die Gebäudeeinmessung ist die Vermessung eines Gebäudes und die anschließende Eintragung in das Liegenschaftskataster. Sie dient der Aktualisierung und Richtigstellung der Katasterdaten. Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Katastervermessung, Bauvermessung.
- Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets erfasst. Es dient als Grundlage für den Grundstücksverkehr und die Planung. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Flurkarte, Grundbuch.
- Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
- Ein ÖbVI ist ein freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur, der von der zuständigen Landesbehörde öffentlich bestellt wurde. Er ist befugt, hoheitliche Vermessungsaufgaben durchzuführen. Verwandte Begriffe: Vermessungsbüro, Vermessungsingenieur, Katastervermessung.
- Gebührenordnung
- Die Gebührenordnung ist eine Rechtsvorschrift, die die Höhe der Gebühren für bestimmte Leistungen festlegt. Im Bereich der Gebäudeeinmessung regelt sie die Gebühren für die Vermessungsarbeiten. Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Tarif, Kostenverzeichnis.
- Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)
- Das HLBG ist die zuständige Landesbehörde für das Liegenschaftswesen und die Geoinformation in Hessen. Es führt das Liegenschaftskataster und ist für die Aufsicht über die ÖbVI zuständig. Verwandte Begriffe: Katasteramt, Vermessungsverwaltung, Geodaten.
- Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Es stellt Auszüge aus dem Kataster bereit und berät Bürger und Behörden in Fragen des Liegenschaftswesens. Verwandte Begriffe: Liegenschaftsamt, Vermessungsamt, Geoinformationszentrum.
- Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen und Pläne, die für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvorbescheid.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Gebäudeeinmessung?
Eine Gebäudeeinmessung ist die amtliche Erfassung eines Gebäudes und dessen Eintragung in das Liegenschaftskataster. Sie ist in vielen Bundesländern, darunter Hessen, Pflicht, um die Übereinstimmung von Bau und Kataster sicherzustellen. - Wo finde ich die Gebührenordnung für Gebäudeeinmessungen in Hessen?
Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie in der Regel auf der Webseite des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) oder bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Hessen. - Warum ist eine Gebäudeeinmessung notwendig?
Eine Gebäudeeinmessung ist notwendig, um die Daten des Liegenschaftskatasters aktuell und richtig zu halten. Dies dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr und der Planungssicherheit für Bauvorhaben. - Wer darf eine Gebäudeeinmessung durchführen?
In Hessen dürfen Gebäudeeinmessungen in der Regel nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden. Diese sind staatlich bestellt und unterliegen der Aufsicht des HLBG. - Wie setzen sich die Kosten für eine Gebäudeeinmessung zusammen?
Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung setzen sich aus den Gebühren gemäß der Gebührenordnung und den individuellen Aufwendungen des Vermessungsbüros zusammen. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Gebäudes und dem Umfang der Vermessungsarbeiten. - Was passiert, wenn ein Gebäude nicht eingemessen wird?
Wenn ein Gebäude nicht eingemessen wird, kann dies zu Problemen beim Verkauf oder bei der Beleihung des Grundstücks führen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. - Welche Unterlagen werden für eine Gebäudeeinmessung benötigt?
Für eine Gebäudeeinmessung werden in der Regel der Bauantrag, die Baugenehmigung und ein Lageplan benötigt. Das Vermessungsbüro kann Ihnen im Detail mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind. - Wie lange dauert eine Gebäudeeinmessung?
Die Dauer einer Gebäudeeinmessung hängt vom Umfang der Arbeiten und der Auslastung des Vermessungsbüros ab. In der Regel dauert es einige Wochen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung der Einmessung.
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Die Feststellung des genauen Verlaufs einer Grundstücksgrenze. - Teilung eines Grundstücks
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Ein Verzeichnis, das öffentlich-rechtliche Beschränkungen für ein Grundstück enthält. - Lageplan zum Bauantrag
Ein Plan, der die Lage des geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück darstellt. - Grundbuchauszug
Ein Auszug aus dem Grundbuch, der die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks dokumentiert.
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Gebäudeeinmessung Hessen: ÖbVI-Gebührenordnung – Info!
Gebührenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-GebOAbk.)
... meines Wissens im Internet nicht frei einsehbar. Googlen Sie mal ... -
Gebäudeeinmessung Hessen: Geodaten Bayern als Info-Quelle
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gebäudeeinmessung Hessen: Gebühren, Kosten & Ablauf
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die aktuelle Gebührenordnung für Gebäudeeinmessungen in Hessen. Ein direkter Link zur Gebührenordnung konnte nicht gefunden werden, jedoch wird auf die Möglichkeit der Recherche nach "ÖbVI-GebOAbk." hingewiesen. Zudem wird "Geodaten Bayern" als mögliche Informationsquelle genannt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Gebührenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-GebO) ist möglicherweise nicht frei im Internet einsehbar, wie im Beitrag Gebäudeeinmessung Hessen: ÖbVI-Gebührenordnung – Info! erwähnt wird. Es wird empfohlen, gezielt danach zu suchen.
👉 Handlungsempfehlung: Für detaillierte Informationen zu Vermessungsgebühren und Vermessungskosten in Hessen sollte man die Webseite "Geodaten Bayern" prüfen, wie im Beitrag Gebäudeeinmessung Hessen: Geodaten Bayern als Info-Quelle vorgeschlagen. Alternativ kann man sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gebäudeeinmessung, Hessen, Gebührenordnung, Katasteramt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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