HOAI Phase 4 Rechnung: Wann ist die Abrechnung nach Bauantragstellung korrekt?
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HOAI Phase 4 Rechnung: Wann ist die Abrechnung nach Bauantragstellung korrekt?

Hallo,
ich habe mit meinem Architekten einen Vertrag über die Phasen 1-4 nach HOAIAbk. abgeschlossen. Nachdem der Bauantrag eingereicht ist, hat mein Architekt nun auch die Rechnung für diese Phasen gestellt. Allerdings bin ich mich nicht sicher, ob die Leistungen der Phase 4 eigentlich schon erbracht sind, da ich die Genehmigung noch nicht in der Hand habe  -  an zwei Stellen könnten sich Probleme mit der Genehmigung ergeben; Befreiung ist notwendig. Die HOAI ist hier sehr wage gehalten und für den Bauherrn zum Nachteil. Meiner Meinung nach muss ein Architekt dafür gerade stehen, dass seine Planung auch genehmigt wird.
Ist die Rechnungstellung zu dem Zeitpunkt üblich oder soll ich mit der Bezahlung der Phase 4 warten, bis die Genehmigung vorliegt und evtl. entsprechende Nacharbeiten geleistet wurden?
Viele Grüße
  • Bernd Bachmann
  • Name:
  • Bernd Bachmann
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    Ich beurteile die Rechnungsstellung der Phase 4 nach HOAIAbk. nach Einreichung des Bauantrags wie folgt:

    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Leistungsphasen und deren Abrechnung. Phase 4 umfasst die Erstellung des Bauantrags. Die Rechnungstellung ist grundsätzlich zulässig, sobald die Leistungen der Phase 4 vollständig erbracht wurden. Das bedeutet, dass der Bauantrag vollständig erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.

    Wichtig: Die bloße Einreichung des Bauantrags bedeutet nicht automatisch, dass alle Leistungen der Phase 4 erbracht sind. Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Sollten Nachforderungen oder Korrekturen durch die Behörde erforderlich sein, gehören diese grundsätzlich noch zur Phase 4 und müssen vom Architekten erbracht werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen dürfen.

    Ich empfehle Ihnen, die Rechnung des Architekten genau zu prüfen und mit den erbrachten Leistungen abzugleichen. Achten Sie darauf, ob alle erforderlichen Unterlagen erstellt und eingereicht wurden. Klären Sie mit dem Architekten, wie er mit eventuellen Nachforderungen der Behörde umgeht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die erbrachten Leistungen detailliert auflisten und vergleichen Sie diese mit den Anforderungen der HOAI für Phase 4. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein Bundesgesetz und dient der Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für diese Berufsgruppen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, Architektenhonorar
    Leistungsphase 4
    Die Leistungsphase 4 nach HOAI umfasst die Erstellung des Bauantrags. Dazu gehören die Anfertigung der Bauzeichnungen, die Erstellung der Baubeschreibung und die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsbehörde.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauantrag, Genehmigungsplanung
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist ein förmlicher Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Baubehörde
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Baubehörde
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Baugenehmigung, Bauantrag
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und den erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Architektenhonorar
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er ist für die Erstellung von Bauzeichnungen, die Einholung von Baugenehmigungen und die Überwachung der Bauausführung zuständig.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplanung, HOAI

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann darf ein Architekt die Phase 4 nach HOAI abrechnen?
      Die Abrechnung ist zulässig, sobald alle Leistungen der Phase 4 (Erstellung und Einreichung des vollständigen Bauantrags) erbracht wurden.
    2. Was passiert, wenn die Baubehörde Nachforderungen stellt?
      Nachforderungen der Baubehörde gehören in der Regel noch zur Phase 4 und sind vom Architekten ohne zusätzliche Kosten zu erbringen, sofern sie auf Fehlern oder Unvollständigkeiten des ursprünglichen Antrags beruhen.
    3. Wie prüfe ich, ob die Leistungen der Phase 4 vollständig erbracht wurden?
      Vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den Leistungsbeschreibungen der HOAI für Phase 4. Lassen Sie sich eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen geben.
    4. Was tun, wenn ich mit der Rechnung des Architekten nicht einverstanden bin?
      Sprechen Sie zunächst mit dem Architekten und versuchen Sie, die Unstimmigkeiten zu klären. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    5. Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?
      Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland und Bauvorhaben. Typische Unterlagen sind Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Nachweise zum Brandschutz und zur Standsicherheit.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige?
      Ein Bauantrag ist ein förmliches Genehmigungsverfahren, während eine Bauanzeige ein vereinfachtes Verfahren ist, das für bestimmte Bauvorhaben zulässig ist. Die Anforderungen an die Unterlagen und das Verfahren sind unterschiedlich.
    7. Kann ich den Bauantrag auch selbst erstellen?
      Grundsätzlich können Sie den Bauantrag auch selbst erstellen, jedoch ist dies in der Regel nicht empfehlenswert, da die Anforderungen komplex sind und Fehler zu Verzögerungen oder Ablehnung führen können.
    8. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
      Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, müssen die Gründe für die Ablehnung beseitigt und ein neuer Antrag gestellt werden. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.

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  2. HOAI Phase 4: Vergütung erst nach Genehmigung – Vorschlag

    Foto von Stefan Ibold

    Laienmeinung
    Moin,
    die erfolgreiche Genehmigung ist m.M.n. geschuldet (vergl. § 635 BGBAbk.), erst dann Anspruch auf volle Vergütung.
    Um fair zu bleiben einen Vorschlag: zahlen Sie die LPH 1-3 aus und behalten 4 ein.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    HOAI Phase 4: Abrechnung nach Bauantragstellung – Korrekte Vorgehensweise?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den korrekten Zeitpunkt der Abrechnung von HOAIAbk. Phase 4 Leistungen nach Bauantragstellung. Ein wichtiger Punkt ist, ob die volle Vergütung bereits mit Einreichung des Bauantrags fällig wird oder erst nach dessen Genehmigung. Es wird der Vorschlag gemacht, einen Teil der Vergütung (LPH 1-3) vorab zu zahlen und den Rest (LPH 4) zurückzubehalten, bis die Genehmigung vorliegt. Dies stellt einen fairen Kompromiss zwischen Architekt und Bauherr dar.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI Phase 4: Vergütung erst nach Genehmigung – Vorschlag ist die erfolgreiche Genehmigung nach § 635 BGBAbk. geschuldet, was bedeutet, dass erst dann ein Anspruch auf volle Vergütung besteht. Dies sollte bei der Rechnungsprüfung berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, den Architektenvertrag genau zu prüfen, um die vereinbarten Leistungen und Zahlungsbedingungen im Detail zu verstehen. Eine offene Kommunikation mit dem Architekten kann helfen, Unklarheiten zu beseitigen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und bietet eine Grundlage für die Abrechnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die erbrachten Leistungen der Phase 4 genau prüfen und mit dem Architekten besprechen, ob alle erforderlichen Schritte bis zur Genehmigung abgeschlossen sind. Gegebenenfalls kann eine Teilzahlung vereinbart werden, bis die Genehmigung vorliegt. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen des Architektenvertrags zu kennen. Die korrekte Abrechnung nach HOAI ist entscheidend für ein transparentes und faires Honorar.

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