ich habe mit meinem Architekten einen Vertrag über die Phasen 1-4 nach HOAIAbk. abgeschlossen. Nachdem der Bauantrag eingereicht ist, hat mein Architekt nun auch die Rechnung für diese Phasen gestellt. Allerdings bin ich mich nicht sicher, ob die Leistungen der Phase 4 eigentlich schon erbracht sind, da ich die Genehmigung noch nicht in der Hand habe - an zwei Stellen könnten sich Probleme mit der Genehmigung ergeben; Befreiung ist notwendig. Die HOAI ist hier sehr wage gehalten und für den Bauherrn zum Nachteil. Meiner Meinung nach muss ein Architekt dafür gerade stehen, dass seine Planung auch genehmigt wird.
Ist die Rechnungstellung zu dem Zeitpunkt üblich oder soll ich mit der Bezahlung der Phase 4 warten, bis die Genehmigung vorliegt und evtl. entsprechende Nacharbeiten geleistet wurden?
Viele Grüße
- Bernd Bachmann
