Statiker Kostenvoranschlag: Ist die Berechnung üblich & wann ist er kostenlos?
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Statiker Kostenvoranschlag: Ist die Berechnung üblich & wann ist er kostenlos?

Ich habe einen Bauplaner dazu aufgefordert ein Angebot für seine Leistungen bei einem geplantem Umbau abzugeben. Ich wurde zu keiner Zeit auf mögliche Kosten für das Angebot auch bei Ablehnung des Angebotes hingewiesen. Kann der Bauplaner für sein Angebot einen Preis festsetzen. Ist das branchenüblich?
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  • Pestinger
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob ein Kostenvoranschlag eines Statikers kostenpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Ein Angebot ist zunächst kostenlos, es sei denn, es wurde vorher ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen.

    Gesetzliche Regelung: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) sieht vor, dass ein Kostenvoranschlag nur dann vergütet werden muss, wenn dies vereinbart wurde (§ 632 Abs. 3 BGB). Diese Vereinbarung kann auch stillschweigend getroffen werden, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass der Statiker eine Vergütung erwartet.

    Branchenüblichkeit: Es ist durchaus üblich, dass Statiker für aufwendige Kostenvoranschläge, die detaillierte Berechnungen und Planungen beinhalten, eine Gebühr erheben. Dies sollte jedoch im Vorfeld transparent kommuniziert werden.

    HOAI: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Ein Kostenvoranschlag ist in der HOAI nicht explizit als eigenständige Leistung aufgeführt, kann aber als Teil der Grundlagenermittlung oder Vorplanung betrachtet werden. Die Berechnungsgrundlage kann somit die HOAI sein, wenn entsprechende Leistungen erbracht wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Beauftragung eines Statikers, ob der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kostenvoranschlag
    Eine vorläufige Berechnung der Kosten für eine geplante Leistung. Er ist in der Regel unverbindlich, kann aber bei Überschreitung der Kosten zu einer Informationspflicht des Auftragnehmers führen.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Schätzung, Kalkulation.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und dient als Berechnungsgrundlage.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Statik
    Ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in ruhenden Körpern befasst. Sie ist wichtig für die Standsicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Baustatik, Tragwerksplanung, Festigkeitslehre.
    BGB § 632
    Regelt die Vergütung. Absatz 3 besagt, dass ein Kostenvoranschlag nur zu vergüten ist, wenn dies vereinbart wurde.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Vergütung, Honorar.
    Angebot
    Eine verbindliche Erklärung, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist ein Angebot rechtlich bindend.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Auftrag, Bestellung.
    Bauplanung
    Der Prozess der Planung und Gestaltung von Bauwerken. Sie umfasst die Erstellung von Plänen, die Berechnung der Statik und die Koordination der verschiedenen Gewerke.
    Verwandte Begriffe: Architektur, Ingenieurwesen, Bauleitung.
    Honorar
    Die Vergütung für freiberufliche Leistungen, insbesondere von Architekten, Ingenieuren und Statikern. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der HOAI oder nach individueller Vereinbarung.
    Verwandte Begriffe: Gehalt, Lohn, Vergütung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann ist ein Kostenvoranschlag vom Statiker kostenpflichtig?
      Ein Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Eine stillschweigende Vereinbarung kann auch aus den Umständen abgeleitet werden, beispielsweise wenn der Aufwand für den Kostenvoranschlag sehr hoch ist.
    2. Was ist die HOAI und welche Rolle spielt sie bei Statikerhonoraren?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie kann als Berechnungsgrundlage für den Kostenvoranschlag dienen, wenn dieser detaillierte Planungsleistungen beinhaltet.
    3. Wie kann ich mich vor unerwarteten Kosten für einen Kostenvoranschlag schützen?
      Klären Sie vor der Beauftragung, ob der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist, und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Statiker, um ein Gefühl für die üblichen Preise zu bekommen.
    4. Was tun, wenn ich einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erhalte, ohne vorher darauf hingewiesen worden zu sein?
      Setzen Sie sich mit dem Statiker in Verbindung und weisen Sie auf den fehlenden Hinweis hin. Verweisen Sie auf § 632 Abs. 3 BGB, der besagt, dass ein Kostenvoranschlag nur dann vergütet werden muss, wenn dies vereinbart wurde. Im Zweifelsfall holen Sie sich rechtlichen Rat.
    5. Welche Leistungen sind üblicherweise in einem Kostenvoranschlag eines Statikers enthalten?
      Ein Kostenvoranschlag umfasst in der Regel die Ermittlung des statischen Systems, die Berechnung der Lasten und die Dimensionierung der Bauteile. Je nach Umfang kann er auch die Erstellung von Plänen und Detailzeichnungen beinhalten.
    6. Kann ich einen Kostenvoranschlag ablehnen, wenn er mir zu teuer erscheint?
      Ja, Sie können einen Kostenvoranschlag ablehnen. Allerdings können Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags entstehen, wenn dies vorher vereinbart wurde.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot?
      Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Ein Angebot ist hingegen ein verbindliches Versprechen, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen.
    8. Wie detailliert sollte ein Kostenvoranschlag sein?
      Ein Kostenvoranschlag sollte so detailliert sein, dass Sie die einzelnen Leistungen und die dazugehörigen Kosten nachvollziehen können. Er sollte transparent und verständlich sein.

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  2. Statiker Angebot: Kostenlose Akquise vs. Hinweispflicht!

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Angebot
    Ich kann nicht abschätzen wie umfangreich der Aufwand für das Angebot des Statikers war. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich bei Abgabe eines Angebotes selbstverständlich kein Geld verlange. Es gehört für mich zur Akquise. Natürlich kommt es dabei vor, dass man nicht den Zuschlag bekommt, aber damit muss man leben. Falls Kosten entstehen muss meiner Meinung nach vorher darauf hingewiesen werden, dann kann sich der Kunde entscheiden, ob er das in Anspruch nimmt.
    Ein anderes Beispiel: Angebot für eine Küche. Der Küchenplaner gibt das Angebot (2 Stunden Planung am PC) nicht heraus, da Leute mit diesem Angebot nachher zur Konkurrenz laufen und sagen, ich möchte diese Küche zu dem und dem Preis; die Arbeit mit ausmessen, zeichen, planen hatte jedoch der 1. Anbieter. Dies ist für mich auch verständlich - nur sagen sollte man es vorher!
  3. Statiker Honorar: Kostenloses Angebot – Branchenübliche Praxis?

    er kann ...
    offensichtlich.
    ob das juristisch haltbar is, würd ich an ihrer Stelle bei der Ingenieurekammer ihres
    Bundeslandes nachfragen.
    gängige Praxis ist das schriftliche ersuchen um "Abgabe e. kostenlosen angebotes
    über Leistungen .. usw. " bzw.  -  als Service  -  auch e. erster kostenloser Ortstermin
    und e. freiwillig? kostenloses Angebot.
    das ist eigentlich kein besonderes Drama, da i.a. alle erf. Angaben vorliegen.
    falls das nicht der Fall ist, wird's komplex und arbeitsintensiv.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Statiker Kostenvoranschlag: Kostenpflichtig oder kostenlos?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Statiker für die Erstellung eines Kostenvoranschlags Honorar verlangen darf, auch wenn das Angebot abgelehnt wird. Einigkeit besteht darin, dass Transparenz wichtig ist: Kosten sollten im Vorfeld klar kommuniziert werden. Die Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes kann bei rechtlichen Fragen weiterhelfen. Ein kostenloses Angebot bzw. ein erster Ortstermin wird oft als Serviceleistung angeboten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Statiker Angebot: Kostenlose Akquise vs. Hinweispflicht! ist es wichtig, dass der Statiker auf mögliche Kosten hinweist, bevor er ein Angebot erstellt. Andernfalls könnte der Kunde überrascht sein und die Zahlung verweigern.

    ✅ Zusatzinfo: Viele Statiker betrachten die Erstellung eines Kostenvoranschlags als Teil der Akquise und verzichten auf eine separate Berechnung, wie im Beitrag Statiker Angebot: Kostenlose Akquise vs. Hinweispflicht! beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Statiker, ob für die Erstellung des Kostenvoranschlags Kosten entstehen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes nach, um sich über die branchenüblichen Gepflogenheiten zu informieren, wie im Beitrag Statiker Honorar: Kostenloses Angebot – Branchenübliche Praxis? empfohlen wird.

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