Ich habe eine Frage. Ich habe ein Hanggrundstück und möchte einen Sichtschutzzaun zu meinem Nachbarn errichten (Niedersachsen). Mein Nachbar hat allerdings sein Grundstück etwas abgetragen für seine Terasse und liegt jetzt damit tiefer. Von wo aus wird jetzt gemessen? Meiner oder seiner Seite? Und am Element von der Hohen oder der abfallenden Seite?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie die ungefähre Höhendifferenz zwischen Ihrem Grundstück und dem des Nachbarn angeben?
1.10 m - Gibt es bereits eine offizielle Vermessung oder Grenzsteine, die die exakte Grundstücksgrenze definieren?
Ja - Haben Sie bereits mit Ihrem Nachbarn über die Errichtung des Sichtschutzzauns und die Abgrenzung gesprochen?
Nein - Welche Art von Sichtschutzzaun planen Sie zu errichten (Material, Höhe)?
Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz in 1.80 m Höhe - Gibt es in Ihrer Gemeinde oder Stadt spezifische Bebauungspläne oder örtliche Vorschriften bezüglich Zäunen und Grenzabständen?
2 m sind erlaubt - Ist die Terrasse des Nachbarn direkt an die Grundstücksgrenze angrenzend?
Ja