Hecke auf Grundstücksgrenze
BAU-Forum: Rund um den Garten

Hecke auf Grundstücksgrenze

Hallo!
Wir haben in NRW ein Reihenendhaus gekauft (Erbpacht). Für den Kelleraushub mussten ca. 20 m Hecke entfernt werden. Ein Teil der Hecke steht noch, und zwar ca. 8 m genau auf der Grundstücksgrenze und zum Teil auf unserem Grundstück.
Jetzt hat uns der Nachbar angesprochen, wie wir unser Grundstück gestalten möchten. Wir möchten einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun um das Grundstück setzen, dazu müssten und wollen wir das Stück Hecke entfernen. Zuerst sagte der Nachbar zu und jetzt besteht er darauf, dass die Hecke bleibt. Wir müssten also ca. 20 m Zaun setzen, dann kommt das Stück Hecke und dann wieder Zaun. Das würde extrem merkwürdig aussehen und das wollen wir nicht.
Das Bauamt sagte uns, dass in unserer Gegend nur 1 m Höhe von Hecken oder Zäunen erlaubt ist, oder aber die Nachbarn einigen sich. Die Hecke ist über 2 m hoch.
Können wir die Hecke entfernen oder nicht?
  • Name:
  • Simone
  1. wem gehört die Hecke?

    Klären Sie wem die Hecke gehört.
    Ist sie Ihnen ... dann weg damit.
    Gehört sie dem Nachbarn, dann Hände weg.
    Gehört sie beiden, dann müssen Sie sich einigen.
    Den Sichtschutz müssen Sie sowieso in der geplanten Höhe von der Grenze wegrücken wenn die Vorschriften nur 1 m Höhe zulassen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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