Kastanien fällen
BAU-Forum: Rund um den Garten
Kastanien fällen
Hallo zusammen
ich habe folgendes Problem:
Auf meinem Grundstück stehen zwei alte Kastanienbäume die sehr nah ca. 2 - 3 m am geplanten Haus stehen. In der Baumschutzverordnung meiner Gemeinde habe ich gelesen dass Kastanienbäume mit einem Durchmesser von mehr als 50 cm geschützt sind, meine beiden haben einen Durchmesser von ca. 80 cm.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Bäume ohne Genehmigung fällen und in einem Zug kleinere Ersatzbäume pflanzen?
Beim Umweltamt nach einer Ausnahmegenehmigung fragen?
Gibt es eigentlich einen Plan außer dem Flächennutzungsplan bei der Gemeinde in dem alle größeren Bäume mit Höhe und Durchmesser verzeichnet sind?
Sind alte Kastanien verkäuflich oder kann jemand etwas damit anfangen?
Danke und schönen Gruß an die Baumexperten
Jakob
ich habe folgendes Problem:
Auf meinem Grundstück stehen zwei alte Kastanienbäume die sehr nah ca. 2 - 3 m am geplanten Haus stehen. In der Baumschutzverordnung meiner Gemeinde habe ich gelesen dass Kastanienbäume mit einem Durchmesser von mehr als 50 cm geschützt sind, meine beiden haben einen Durchmesser von ca. 80 cm.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Bäume ohne Genehmigung fällen und in einem Zug kleinere Ersatzbäume pflanzen?
Beim Umweltamt nach einer Ausnahmegenehmigung fragen?
Gibt es eigentlich einen Plan außer dem Flächennutzungsplan bei der Gemeinde in dem alle größeren Bäume mit Höhe und Durchmesser verzeichnet sind?
Sind alte Kastanien verkäuflich oder kann jemand etwas damit anfangen?
Danke und schönen Gruß an die Baumexperten
Jakob
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Kastanien fällen
Ihre letzte Frage zuerst: Wenn es Rosskastanien sind, was wahrscheinlich ist (die mit den großen Blättern, die aus mehreren Teilblättern bestehen, die Früchte sind nicht essbar) - dann kann man das Holz eigentlich nur als Brennholz gebrauchen.
Alle anderen Fragen kann die Gemeindekanzlei beantworten.
Wenn die Bäume schön sind, würde ich das Haus anderswo hinstellen. Ein Haus kann man in 6 Monaten aufstellen, einen Baum solcher Größe nicht. -
Baumschutzverordnung
Vorschlag 1 - ungültig, oder sie haben übrige 20.000,00 € für die Strafe.
Vorschlag 2 - ist schon besser, bei den Gesprächen mit der Gemeinde oder Behörde würde ich mir einen Landschaftsarchitekten mitnehmen, des sich vorher ein wenig in die Materie eingearbeitet hat, vielleicht findet sich dann eine Lösung mit dem Umweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde.
Baukataster - kann sein.
Grüße und ein schönes Osterfest