Verlegung der Grundstückzufahrt möglich?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Verlegung der Grundstückzufahrt möglich?

Hallo!
Meine Frage: Kann ich diese 3 m Zufahrt verlegen und wenn ja, wo muss ich mich da hin wenden. Welche Kosten würden auf mich zu kommen.
Wir haben ein Grundstück das Spitz zuläuft. Am Ende des Grundstückes ist eine ca. 3 Meter breite Zufahrt auf einen Gemeindeweg. Längs des Grundstückes verläuft die Hauptstraße. Auf die Hauptstraße möchte ich die Zufahrt nun verlegen.
Sicht nach links ins Ort ca. 50 m, auf der Hauptstraße Richtung Ortsausgang ca. 100 m. Im Hof sind dann 5-7 Stellplätze und 2 Garagen für 3 Wohnungen.
Es muss ein Gemeinde Grünstreifen von ca. 1,5 m überfahren werden. In diesem Grünstreifen sind Wildkirschen bepflanzt und ein Kanalschacht. Vom Baum und Schachtdeckel kann jeweils 1 m Abstand gehalten werden falls dies notwendig wäre. Ich möchte so am Ende des Grundstückes einen Teil des Pflasters herausnehmen und als Garten umgestalten. Die alte Zufahrt würde also komplett wegfallen.
Ort des Geschehens, Bayern, Landkreis Lindau im schönen Allgäu. Deshalb heißt mein Ort auch gleich Schönau.
Es würde mich freuen wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Im Voraus vielen vielen Dank
Silke Möhrle
Schönau Allgäu
  • Name:
  • Silke Möhrle
  1. möglich ist alles!

    Nur ob es auch erlaubt wird  -  das ist die Frage. Schon die Erwähnung des Kanalschachtes kann Probleme nach sich ziehen. Fragen müssen sie auf dem Bauamt oder bei dem Planer des Bebauungsplanes zum Gebiet. Die Kosten können sie sich durch Angebote einholen. Aber wenn sie kurz selber rechnen. Jetzige Einfahrt schließe und evtl. begrünen und einfrieden. Neue Einfahrt öffnen, gründen, Kanal sichern, Frostfreie Gründung der Überfahrt, neue Pflasterarbeiten oder ähnliches um die Zufahrt dann zu erstellen, ganz zu Schweigen davon, ob sie die Überfahrtsrechte über den Grünstreifen überhaupt von der Gemeinde bekommen, oder davon, ob an der Stelle eine Ausfahrt auf eine Hauptstraße (Verkehrsgefährdung je nach örtlicher Begebenheit) überhaupt genehmigt wird. Klären sie diese Punkte mit dem Bauordnungsamt ab und holen sie sich die Angebote von qualifizierten Firmen.

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