VERBOT! Gefährdete Bäume dürfen trotzdem nicht gefällt werden
BAU-Forum: Rund um den Garten
VERBOT! Gefährdete Bäume dürfen trotzdem nicht gefällt werden
Die Sachlage seht so aus, dass sich auf einem ca. 550 m² großen Grundstück überwiegend gefährdete Fichten befinden. Dies ist auch von einem vereidigten Gutachter eindeutig bestätigt worden. Nun meint jedoch die Umweltbehörde einer Fällung nicht zu entsprechen und verbietet uns dass Fällen. Grund ist vielleicht das es im Bebauungsplan festgesetzte Bäume sind. Aber das ändert nichts daran, dass sie gefährlich sind. Meine Frage ist jetzt:
Wer haftet bei Schäden von z.B. fallenden Bäumen für evtl. auftretenden Schaden? Ich bin meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, habe ein Gutachten machen lassen und würde die Bäume fällen lassen.
Vielen Dank im Voraus
Wer haftet bei Schäden von z.B. fallenden Bäumen für evtl. auftretenden Schaden? Ich bin meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, habe ein Gutachten machen lassen und würde die Bäume fällen lassen.
Vielen Dank im Voraus
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Zum Fachanwalt gehen ...
und den ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem Haftung an die Erlaubnis-verweigernde Behörde abgegeben wird.
Das bewegt manchmal auch sehr grüne Körperteile . -
Fichten
sind in Deutschland neben der Kiefer wahrscheinlich die häufigste und am häufigsten angepflanzte Baumart überhaupt. Es gibt aus naturschützerischer Sicht keinen Grund, diese Baumart nicht zu fällen, es sei denn es handle sich um ausgesprochene Naturdenkmäler.