Maximale Anzahl Bäume pro Grundstück: Gibt es eine Regelung für 270 m² in München?
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Maximale Anzahl Bäume pro Grundstück: Gibt es eine Regelung für 270 m² in München?
ich muss laut Baugenehmigung insgesan'mt 4,5! Bäume ersetzen, davon hat man mir 2 Ersatzpflanzungen und 2,5 Ersatzzahlungen aufegdrückt. Nun möchte ich gerne evtl. 3 Bäume Pflanzen und nur 1,5 Bäume ablösen. Die Behörde meint, dass mehr als zwei Bäume wegen der Grundstücksgröße (270 m²) " ... nicht sinnvoll siind. "
Gibt es da eine "Regel" wieviel Bäume auf einem Grundstück stehen können?
Danke
Hannes Binder
(München)
-
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Die Anzahl der zulässigen Bäume auf einem Grundstück ist in der Regel durch die örtliche Baumschutzverordnung und die Baugenehmigung geregelt. Da Sie in München sind, ist die Baumschutzverordnung der Stadt München relevant.
Ich empfehle Ihnen, die genauen Bedingungen Ihrer Baugenehmigung sowie die Baumschutzverordnung der Stadt München zu prüfen. Diese Dokumente geben Auskunft darüber, wie viele Bäume auf Ihrem Grundstück zulässig sind und welche Regelungen für Ersatzpflanzungen gelten.
Die Aussage der Behörde, dass mehr als zwei Bäume aufgrund der Grundstücksgröße problematisch sein könnten, deutet darauf hin, dass es möglicherweise Beschränkungen hinsichtlich der Größe und des Standorts der Bäume gibt, um beispielsweise Abstände zu Nachbargrundstücken oder Leitungen einzuhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Details mit der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt für Baurecht, um sicherzustellen, dass Ihre Bepflanzung den geltenden Vorschriften entspricht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumschutzverordnung
- Eine Baumschutzverordnung ist eine kommunale Verordnung, die den Schutz von Bäumen innerhalb eines bestimmten Gebiets regelt. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind, welche Genehmigungen für Fällungen erforderlich sind und welche Ersatzpflanzungen geleistet werden müssen.
Verwandte Begriffe: Ersatzpflanzung, Ersatzzahlung, Baumkataster. - Ersatzpflanzung
- Eine Ersatzpflanzung ist die Pflanzung eines neuen Baumes als Ausgleich für einen gefällten Baum. Die Baumschutzverordnung kann vorschreiben, dass für jeden gefällten Baum eine oder mehrere Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen.
Verwandte Begriffe: Baumschutzverordnung, Ersatzzahlung, Ausgleichsmaßnahme. - Ersatzzahlung
- Eine Ersatzzahlung ist eine finanzielle Ausgleichszahlung, die anstelle einer Ersatzpflanzung geleistet werden kann, wenn die Pflanzung eines neuen Baumes aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Das Geld wird dann oft für Baumpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verwendet.
Verwandte Begriffe: Baumschutzverordnung, Ersatzpflanzung, Ausgleichsabgabe. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bebauungsplan, Bauordnung. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Höhe der Gebäude, die Abstandsflächen und die Grünflächen.
Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baulinie. - Abstandsflächen
- Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz der Gebäude.
Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Grenzabstand, Bauwich. - Grundstücksgröße
- Die Grundstücksgröße ist die Fläche eines Grundstücks, die in der Regel in Quadratmetern angegeben wird. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung von Bauvorhaben und der Einhaltung von Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Kataster, Liegenschaft.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Gibt es eine allgemeine Regel, wie viele Bäume auf ein Grundstück dürfen?
Nein, eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Die zulässige Anzahl von Bäumen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Grundstücksgröße, der örtlichen Baumschutzverordnung, den Festsetzungen im Bebauungsplan und den Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken. - Was ist eine Baumschutzverordnung?
Eine Baumschutzverordnung ist eine kommunale Verordnung, die den Schutz von Bäumen innerhalb eines bestimmten Gebiets regelt. Sie kann beispielsweise festlegen, welche Baumarten geschützt sind, welche Genehmigungen für Fällungen erforderlich sind und welche Ersatzpflanzungen geleistet werden müssen. - Was bedeutet Ersatzpflanzung?
Eine Ersatzpflanzung ist die Pflanzung eines neuen Baumes als Ausgleich für einen gefällten Baum. Die Baumschutzverordnung kann vorschreiben, dass für jeden gefällten Baum eine oder mehrere Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. - Was ist eine Ersatzzahlung?
Eine Ersatzzahlung ist eine finanzielle Ausgleichszahlung, die anstelle einer Ersatzpflanzung geleistet werden kann, wenn die Pflanzung eines neuen Baumes aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Das Geld wird dann oft für Baumpflanzungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verwendet. - Wie finde ich die Baumschutzverordnung meiner Stadt?
Die Baumschutzverordnung Ihrer Stadt finden Sie in der Regel auf der Website der Stadtverwaltung oder beim Umweltamt. Sie können die Verordnung auch bei der zuständigen Behörde einsehen oder anfordern. - Was passiert, wenn ich gegen die Baumschutzverordnung verstoße?
Verstöße gegen die Baumschutzverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann die Behörde anordnen, dass Sie die widerrechtlich gefällten Bäume ersetzen oder andere Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ergreifen. - Spielt die Baumart eine Rolle bei der Anzahl der zulässigen Bäume?
Ja, die Baumart kann eine Rolle spielen. Große, ausladende Baumarten benötigen mehr Platz und können daher eher zu Problemen mit Abstandsflächen oder Leitungen führen als kleinere Baumarten. Die Baumschutzverordnung kann auch bestimmte Baumarten bevorzugen oder ausschließen. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er kann beispielsweise festlegen, welche Gebäude errichtet werden dürfen, welche Abstandsflächen einzuhalten sind und welche Grünflächen angelegt werden müssen.
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Ersatzpflanzung vs. Ersatzzahlung – Behörden-Praxis
Geldgier
Die Baubehörde will Geld, deshalb die Ablösung.
Teilen Sie mit dass Sie die Ersatzpflanzung komplett vornehmen, Platz ist genug.
Gruß -
Alternative: Ersatzpflanzungen auf fremden Grundstücken
Ersatzpflanzungen..
können ggf. auch auf anderen (fremden) Grundstücken erfolgen😉. -
Ersatzpflanzung: Satzung der Gemeinde beachten!
Kommt wohl auf die Satzung an
Muss in diesem Jahr auch noch Ersatz pflanzen, bei uns heißt es: " ... hat der Antragsteller auf seine Kosten die Auflagen zur Ersatzpflanzung auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu erfüllen. "
Werde wohl auf Gemeindegrundstück pflanzen, darüber freut sich die Gemeinde ja auch. Also mal schauen was dort geschrieben steht. -
Grenzabstände bei Baumpflanzung: Bayrisches Nachbarschaftsgesetz
Nicht sinnvoll oder nicht möglich ...
Mal davon abgesehen, dass Sie sich vielleicht mit ihren Nachbarn absprechen sollten, gelten die Grenzabstände nach dem bayrischen Nachbarschaftsgesetz:Im Gegensatz zu meinem niedersächsischen NachbG ist es dort ganz einfach geregelt. Bis 2 m (zukünftiger) Höhe 0,5 m, alles was größer ist, 2 m Abstand zum Nachbarn. Ich gehe davon aus, das es sich wohl um ein Reihenhaus handelt, mit einem ehr schmalen Garten. Gut möglich, das eine Baumbepflanzung nur in der Mitte des Grundstückes möglich ist. Der Platz wird dann natürlich eng. Einigen Sie sich mit ihren Nachbarn um die Bäume aus der Mitte heraus zu pflanzen. Bedenken Sie auch, das die Krone eines Baumes Platz braucht. Einer sollten schon 10 m gegeben werden.
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Baum-Definition: Vorgaben der Gemeinde prüfen!
Hat den die Gemeinde
geschrieben wie GROß die Bäume sein müssen. Oder wie die Definition von "BAUM" aussieht?
Es gibt auch Säulenbäume mit ca. 60 cm Abstand. Da passen dann locker ein paar mehr hin. Und das ist doch auch ein Baum? -
Ersatzpflanzung: Baumgröße Kat. II laut UNB entscheidend
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder -
Ersatzpflanzung: Baumgröße Kat. II laut UNB entscheidend
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder -
Baugenehmigung: Komplexität bei Ersatzpflanzungen in DE!
Klasse!
Da haben wir in Deutschland also die Gemeinde, die Naturschutzbehörde, das Bauamt, den Eigentümer und final wohl noch einen Rechtsanwalt mit 4,5 Bäumen beschäftigt. Komplizierter geht es wohl nicht. -
Ersatzpflanzung: Baumgröße Kat. II laut UNB entscheidend
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise ...
danke für die zahlreichen Tipps und Hinweise die UNB (untere Naturschutzbehörde) verlangt Bäume der Kat. II also Wuchsklasse/Wuchsordnung II - mittelgroße Bäume < 20 m.
Sie ist wohl nicht bereit z.B. 3 Bäume auf dem Grundstück zu gestatten, bzw. Ich kann wohl drei pflanzen, das würde aber nichts an der Pflicht ändern, 2,5 abzulösen. Begründung: Es ist nicht sinnvoll mehr als zwei Bäume auf dieses kleine Grundstück zu pflanzen! Ich finde das echt frech und eine Abzocke.
Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, dagegen vorzugehen oder? Das Grundstück scheint ja wohl groß genug für drei Bäume und eine Regelung wieviel Bäume auf eine bestimmte Grundstücksgröße passen gibt es dann ja wohl auch nicht.
Danke
Hannes Binder -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Maximale Anzahl Bäume pro Grundstück – Regelungen in München
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie viele Bäume auf einem 270 m² großen Grundstück in München gepflanzt werden dürfen, insbesondere im Kontext von Ersatzpflanzungen gemäß Baugenehmigung. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) gibt hierbei die Baumgröße (Kat. II) vor. Es wird diskutiert, ob Ersatzzahlungen vermieden werden können, indem mehr Bäume gepflanzt werden, und welche Rolle die Baumschutzverordnung und das Gartenrecht spielen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Behörde argumentiert, dass mehr als zwei Bäume auf dem Grundstück "nicht sinnvoll" seien, was zu Diskussionen über die Flexibilität bei der Erfüllung der Ersatzpflanzungsauflagen führt. Siehe hierzu Ersatzpflanzung: Baumgröße Kat. II laut UNB entscheidend.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, die genauen Vorgaben der Gemeinde bezüglich der Baumdefinition und -größe zu prüfen, um gegebenenfalls Säulenbäume zu pflanzen und so die Anzahl der Bäume zu erhöhen (siehe Baum-Definition: Vorgaben der Gemeinde prüfen!). Auch die Möglichkeit von Ersatzpflanzungen auf fremden Grundstücken sollte in Betracht gezogen werden, wie in Alternative: Ersatzpflanzungen auf fremden Grundstücken vorgeschlagen.
📊 Fakten/Zahlen: Das Grundstück hat eine Größe von 270 m². Die Baugenehmigung fordert den Ersatz von 4,5 Bäumen, wobei 2 als Ersatzpflanzungen und 2,5 als Ersatzzahlungen vorgesehen sind. Die UNB verlangt Bäume der Kategorie II mit einer maximalen Höhe von 20 Metern.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Anforderungen der UNB und der Gemeinde ab, insbesondere hinsichtlich der Baumdefinition und der Möglichkeit von Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken. Prüfen Sie das Bayrische Nachbarschaftsgesetz bezüglich der Grenzabstände bei Baumpflanzungen (siehe Grenzabstände bei Baumpflanzung: Bayrisches Nachbarschaftsgesetz).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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