Gilt eine Sichtschutzwand bei der Pergola als "festes Bauteil"? (Genehmigungspflicht?)
BAU-Forum: Rund um den Garten
Gilt eine Sichtschutzwand bei der Pergola als "festes Bauteil"? (Genehmigungspflicht?)
wir möchten eine Pergola bauen, nach allem was wir wissen, ist diese, wenn sie nicht überdacht ist und keine Seitenwände hat, genehmigungsfrei. Nun aber die Frage: Da die Pergola zur West- und Straßenseite hin offen ist, möchten wir auf dieser Seite Sichtschutzelemente montieren, gegen Blicke und Wind, so etwa wie
, also diese typischen Elemente mit Rankgitter etc. die man überall sieht.
Der Pergola-Bauer gibt uns zum Thema Genehmigung keine klare Auskunft; einerseits sagt er, sobald etwas verschraubt ist, gilt es als festes Bauteil und ist somit Genehmigungspflichtig, andererseits meint er, dass diese typischen Sichtschutzelemente keiner Genehmigung bedürfen. Wir wollen nicht beim Landratsamt direkt fragen, die werden ohnehin nur sagen wir sollen es einreichen und machen uns dann tausend Auflagen; lieber wäre es mir, ich wüsste ganz klar, was wir ohne Genehmigung bauen dürfen und was nicht. Weiß das irgendwer? Wir sind übrigens in Bayern.
Danke!
Isa