Sichtschutzwand bei Reihenhäusern: Stein oder Holz? LBO Niedersachsen ...
BAU-Forum: Rund um den Garten

Sichtschutzwand bei Reihenhäusern: Stein oder Holz? LBO Niedersachsen ...

Hallo,
ich habe ein paar grundlegende Fragen zum Thema Zaun und Sichtschutzwand bei Reihenhäusern:
1.) Bei uns ist es in der LBOAbk. (Niedersachsen) so geregelt, dass man jeweils an der rechten Seite des Grundstücks einen Zaun setzen muss, wenn der Nachbar es verlangt. Gilt das auch für eine Sichtschutzwand? Falls ja, muss die dann die volle Tiefe der Terrasse abdecken?
2.) Ich selber bin in der Auswahlphase der Sichtschutzwand. Da gibt's ja die dollsten Sachen von 30 DM für ein Billigelement bis 300 DM-Elemente, die absolut "dicht" sind bis zur Möglichkeit einer Sichtschutzmauer aus Stein. Eine absolut dichte Lösung würde ich bevorzugen, da die Nachbarn viele Kinder haben und ich auch einen gewissen Schallschutz haben möchte. Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und kann mir sagen, wie gut Holz-Sichtschutzelemente (absolut dicht mit 2 cm dicken Nut- / Federlatten) in dieser Hinsicht sind oder sollte ich lieber gleich eine Steinwand bauen?
3.) Ich würde auf diese Art dann die volle Tiefe meiner Terrasse komplett "dicht" machen (so etwa 4 bis 4,3 Meter Länge). Gibt's dabei evtl. baurechtl. Probleme, wenn ich die maximale Höhe von 1,8 m einhalte?
4.) Auf was muss ich bei Holzsichtschutzwänden bezüglich der Holzqualität bzw. Imprägnierung / Haltbarkeit achten? Wer hat Tipps zur langlebigen Befestigung, damit die nicht schon nach dem ersten Sturm aussehen wie der schiefe Turm von Pisa?
5.) Wer kann mir Tipps geben für eine Sichtschutzwand aus Stein (Gründung, welcher Stein, Abdichtung), und Optik? (sie sollte dann nicht einfach nur eine "Rohsteinwand" sein ...)
Vielen Dank.
  1. Hallo Werner,

    Foto von Lieselotte Tussing

    von Niedersachsen habe ich keine Ahnung aber bei uns ist das im Saarländischen Nachbarrechtsgesetz geregelt mit einer gesamten Einfriedung, wenn der Nachbar es verlangt und dies zum Schutze des Nachbargrundstücks vor 'wesentlichen Beeinträchtigungen' erforderlich ist. Wenn baurechtlich nichts anderes vorgeschrieben ist, richtet sich die Art der Einfriedung nach der Ortsübung. Wenn nicht feststellbar, gilt ein 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich. Die Nachbarn haben die Kosten der Errichtung und Unterhaltung je zur Hälfte zu tragen. Anzeigepflicht dem Nachbarn gegenüber: mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten. Angezeigt werden muss auch, wenn der Nachbar die Einfriedung nicht verlangt hat und keine Kosten trägt. ******* Achten Sie auf die Abstandsflächen. *********** Schalldichtigkeit werden Sie kaum herstellen können, es sei denn, Sie bauen auch noch die Vorderfront, die andere Seite und das Dach zu. ************** Genehmigungsfreiheit (baurechtlich) besteht im Saarland für Einfriedungen bis 2 m Höhe (entlang öffentl. Verkehrsflächen bis 1 m Höhe) über GOK. ******** Für die restlichen Fragen müssen Fachleute her, da habe ich keinen Schimmer.
  2. Meine Güte schon bei der Außenanlage

    bei uns ist die ganze Sache in der sogenannten Gestaltungssatzung festgelegt. Hier steht festgeschrieben, das z.B. am Grundstück nur im Terrassenbereich ein Sichtschutz von max. 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge angebracht werden darf, auch die Höhe der Zäune ist hier vorgegeben. Material darf man sich zum Glück noch selber aussuchen. Im Moment haben wir eine Klinkermauer als Sichtschutz zu beiden Nachbarn auf 80 cm Tiefen Betonfundament Stehen. Seid 6 Jahren ohne Pflege tadellos, heizt sich nur im Sommer sehr stark auf (Südseite). Unsere Sichtschutzzäune Holz zum Weg sind dagegen inzwischen unansehnlich, Sie verrotten zwar nicht, druckimprägniert und nie gestrichen, keinen Bodenkontakt, Betonfüße, aber bedürften der Pflege. Ich würde dass nächste Mal darauf achten welche zu kaufen, bei denen die Latten nicht nur getackert sind, sondern ordentlich verschraubt, also lieber ein paar Mark mehr. Ein Rankgitter aus Zedernholz haben wir noch, wird auch ohne ölen immer schöner, war aber teuer. Eigentlich hätte bei uns jeder Nachbar die rechte Seite seinen Grundstückes bezahlen müssen, hier haben wir uns aber darauf geeinigt alles zu teilen. So wurde grade der linke Zaun ersetz, der rechte steht noch, alles halbe halbe. Kommt natürlich auf die Nachbarn an, hier haben wir uns ohne Schwierigkeiten mit 5 Mann geeinigt, kann natürlich auch anders laufen. Für den Lärmschutz gibt es spezielle Mauersysteme (Schallschutzziegel), aber muss das sein? Andrea
  3. Naja ... Schallschutz ...

    Das mit dem Schallschutz ist auch nicht so gemeint, dass wir nun überhaupt gaaaar nichts mehr von anderen Nachbarn hören wollen (ist ja sowieso nicht möglich und auch nicht beabsichtigt). Aber wenn die direkten Nachbarn 4 Kinder haben, dazu noch ein 3.6 m-Swimmingpool aufbauen wollen, dann macht man sich diesbezüglich schon so ein paar Gedanken. Ist doch verständlich, oder?
    MfG
    Werner
  4. Reihenhausgarten mit Pool?

    Na ja, dann würde ich das wie folgt machen: Holzpfosten für Sichtschutzzaun auf der ganzen Gartenseite, dann bleibt es einem überlassen wo man eventuell mit einem zusätzlichen Sichtschutzgitter oder Nachbarschaftsfreundlicher mit Rankgitter auch noch im Garten und nicht nur auf der Terrasse Schutz schaffen kann. Der Rest kann ja mit z.B. 80 cm hohen Zaunelementen bestückt werden. Wenn noch etwas Geld über ist, besonders schön wirkt das Ganze, wenn man die einzelnen Pfosten mit einem Pergolasystem (ein einfacher Holzbalken geht auch) verbindet und Rosen, Clematis oder dem schnellerem Knöterich und Hopfen einen Vorhang werben lässt. Man kann noch nett den Tratsch austauschen, aber der Bereich Garten ist eindeutig getrennt ohne großen Kostenaufwand. Neidvoll Andrea
  5. Finde leider nichts!

    Habe stundenlang im Forum, in der Bauordnung und im Netz gesucht: entweder ich bin zu doof oder ...? Wer kann mir sagen, wo ich genaues zu Abtrennungen zwischen Terrassen in NRW finden kann? Generell interessieren mich auch 'Einfriedungen' (scheussliches Wort ). Grüße

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