Pflicht zum Entfernen von Unkraut?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Pflicht zum Entfernen von Unkraut?

Nach dem Entfernen von Bäumen und Anpflanzung von Sträuchern wachsen von meinem Grundstück Brennnesseln durch einen Drahtzaun in die Einfahrt des Nachbarn. Bin ich verpflichtet, die Brennnesseln zu entfernen?
  • Name:
  • conrad.rost@web.de
  1. Soll das ein Witz sein?

    Finden Sie nicht auch das Sie  -  ganz unabhängig von der Rechtslage  -  die verd ... Pflicht haben Unkraut zu entfernen das von Ihnen zu Ihrem Nachbarn spriesst?
  2. eher nein

    Herr Alde hat Recht: Wenn's schon zum Nachbarn wächst, vernichten. Ist aber bei Brennnessel schwierig, am besten soll abschneiden/abflämmen, und abdecken mit lichtundurchlässiger Folie helfen (ca. 2 Jahre drauflassen).
    Rechtliche Verpflichtung? Eher nein, in der Rechtsprechung wird regelmäßig ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch (Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch) im Sinne von § 1004 BGBAbk. für nicht erfüllt erachtet.
    Trotzdem: Nachbarn fragen, ob's für ihn OK ist, ansonsten wegmachen (zumindest den ernstgemeinten Versuch starten). Ein Nachbarschaftsstreit aus so einem lächerlichen Grund wäre doch überflüssig wie ein Kropf.
    Gruß, Petra.

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