elektrisches Gartentor
BAU-Forum: Rund um den Garten

elektrisches Gartentor

Hallo, ich habe mir in Bremen im Jahre 2000 einen Zaun aufstellen lassen mit einem elektrisch betriebenen Gartentor. Im Dezember 2002 musste die gesamte Steuerung erneuert werden (Garantieablauf, deshalb von mir bezahlt). Nun ist der Teil der Steuerung, der für die Fernbedienung zuständig ist, wieder defekt. Die Zaunfirma hat einen externen Spezialisten geschickt, der dies repariert hat. Nun soll ich die Rechnung bezahlen, da angeblich auf diese Steuerungsteile nur 1/2 Jahr Garantie gegeben wird. Meiner Ansicht nach müsste dies aber noch ein Garantiefall sein. Wer kann mir über die Garantiezeit unverbindlich Auskunft geben. Vielen Dank. Uwe K. aus Bremen
  1. der feine Unterschied:

    Garantie: 1/2 Jahr, Sachmängelgewährleitung: 2 Jahre.
    Aber Achtung: Laie ohne Ahnung.
    Siehe: Unterschied Mangelgewährleistung / Herstellergarantie im u.a. Link
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob

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