Abbruch und Neuerrichtung einer Grenzwand in Nds.
BAU-Forum: Rund um den Garten
Abbruch und Neuerrichtung einer Grenzwand in Nds.
Auf unserem Grundstück steht eine alte Klinkerwand als Grenzwand (nicht Nachbarwand). Sie ist nicht hoch nur etwa 20 cm und ebenso breit; dient also eher als optische Trennung. Im Rahmen unseres Neubaus möchte ich diese Wand entfernen und eine neue Wand mit dem gleichen Klinker wie der an unserem Wohnhaus verbaute errichten.
Dabei würde ich mich in Höhe und Länge an der Nachbarwand des Nachbarn halten und somit die Höhe, Breite und Länge unser bisherigen Wand wieder erreichen.
Nun meine Frage, kann mein Nachbar (zugegeben - ein genauer) mir dieses Vorhaben absagen, wenn ich ihn vorher fristgerecht über die Abriss- und Errichtungsarbeiten informiere?
Eine Stütz- bzw. Schutzfunktion hat die Wand bisher nicht, da das Nachbargrundstück wie gesagt ebenfalls über eine Grenzwand verfügt und vom Geländeniveau her +/- 15 cm mit unserem Grundstück gleich liegt.
Danke, Gruß und schönes Wochenende
Dabei würde ich mich in Höhe und Länge an der Nachbarwand des Nachbarn halten und somit die Höhe, Breite und Länge unser bisherigen Wand wieder erreichen.
Nun meine Frage, kann mein Nachbar (zugegeben - ein genauer) mir dieses Vorhaben absagen, wenn ich ihn vorher fristgerecht über die Abriss- und Errichtungsarbeiten informiere?
Eine Stütz- bzw. Schutzfunktion hat die Wand bisher nicht, da das Nachbargrundstück wie gesagt ebenfalls über eine Grenzwand verfügt und vom Geländeniveau her +/- 15 cm mit unserem Grundstück gleich liegt.
Danke, Gruß und schönes Wochenende
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viel einfacher
reißen Sie Ihre Wand ersatzlos an, Sie gewinnen Garten und sparen Arbeit.
Wenn ich mir die Beschreibung in Natura vorstelle muss das Ganze beknackt aussehen. -
Die Wand steht auf der Einfahrt - nicht im Garten.
Und eine optische Trennung ist mir schon wichtig, allerdings würde mir auch ein Beet reichen. Meine Frage ist halt nru, ob ich so ohne weiteres die Mauer entfernen darf. Ich habe im nIedersächsischen Nachbarrecht leider nichts Genaues dazu gefunden. Dort steht nur, dass ich meinen Nachbarn darüber informieren muss und er bei schwerwiegenden Gründen Einspruch erheben kann. Nur weiß ich nicht, was schwerwiegende Gründe sein können.
Danke und schönes Wochenende
Marco