Zulässige Grenzbebauung?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zulässige Grenzbebauung?

Guten Tag,
ich wohne in einem Neubaugebiet in Hessen. Nach Fertigstellung meines Hauses, hat ein Jahr später der jetzige Nachbar gebaut.
Seine Garage mit Satteldach steht direkt auf der Grenze, ist nicht länger als 5 Meter (grenzständig) doch unmittelbar in Flucht zur Garage steht das Haus, 2,50 Meter zurückversetzt zur Grenze.
Von der Seitenansicht sieht es also nach einer durchgängigen Fläche von etwa 17 Metern aus gekürt von jeweils einem Satteldach mit Seitenflächen zu meiner Hausseite. Ich schaue also auf riesige Dachflächen. Ich versuche zu zeichnen:
| ... I.. Haus bzw.
| ... I ins Haus integrierte.. I
| ... I.. Doppelgarage ... I
I ---------------- I ... I ------------------------------- I
I. Garage ... I
I_________I___"X"____________________________________ Grenze
... Lattenzaun, 1,40 hoch

...

| ... I --------------------------- I
| ... I eigenes Haus I
Nun möchte Nachbar an der Stelle "X" eine Gartenhaus/Schuppen bauen, welches dann wiederum eine Wand zu meinem Grundstück bildet, wieder Dachfläche hat und nach seiner Aussage 2 m hoch, 2 m lang werden soll und auf Betonfundamenten steht.
Ist das zulässig? Damit wird die Sichtlücke, die zwischen Garage und Haus besteht, endgültig ganz geschlossen und ich habe tatsächlich eine ca. 17 Meter lange Front vor mir.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen. Das Nachbarschaftsrecht Hessen gibt hierüber keine Auskunft.

  • Name:
  • Schneider,schneider
  1. Paragraph 6 Absatz 10

    wie in fast jedem Bundesland darf die Grenzbebauung mit Garage
    und Schuppen 9 m Länge einnehmen. Dabei darf die entstehende Grenzwand nicht größer als 20 m² werden. Auf Ihren Zaun muss der Nachbar keine Rücksicht nehmen, wenn sein Bauwerk auf seinem Grundstück steht.
    Das Haus wird wohl auf 3 m Grenzabstand stehen.
    Und der Gesamteindruck des Gebäudes kann Sie zwar schocken, aber so lange Grenzabstände eingehalten werden, können Sie nichts dagegen einwänden.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Frau PetReg
  2. Grenzbebauung Garage, brauchen dringend Hilfe!

    Situation: Wir bauen auf unserem Grundstück ein gwerbliches genutzes Gebäude mit Garage an. Auf diesem Grundstück befindet sich bereits seit ca. 1912 ein 3 Familienhaus.
    Die Baugenehmigung sowie das OK unseres Architekten haben wir erhalten. Unser Architekt ist zusätzlich unser Bauleiter.
    Heute mussten wir erfahren, dass es scheinbar Probleme mit unserer Garage gibt. Baubeginn war am Montag. Das Nachbargrundstück liegt ca. 80 cm tiefer als unser Grundstück, sodass unserer Garage für den Nachbarn ca. 360 cm hoch wäre.
    Was können wir jetzt tun?
    Wir bauen so, wie unser Boden gewachsen ist, nur unser Nachbar. hat vor Jahren sein Grundstück tiefer gelegt.
    Er hat sicher Gewohnheitsrecht, aber kann er unsere Garage verhindern?
    Auf dem Nachbargrundstück steht eine Galvanisierungsfabrik.
    Die Tieferlegung erfolgte vor unserer Zeit als Eigentümer und hat uns persönlich nie gestört.
    Wir haben heute so ganz nebenbei vom Architekten mitgeteilt bekommen, dass er das übersehen hat.
    Ist es möglich, dass das Bauamt eine Genehmigung erteilt obwohl das Grundstück tiefer liegt?
    Was kann uns passieren und wer haftet für unseren Schaden?
    Kann der Architekt am 5. Bautag damit kommen und kann uns die Baugenehmigung entzogen werden?
    Dieser Hilferuf ist sehr eilig  -  am Montag soll die Bodenplatte gegossen werden  -  was sollen wir tun?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg Surrey
  3. Grenzbebauung: Garage wir brauchen dringend Hilfe

    Dieses Schreiben habe ich heute Nacht verfasst und will es heute unserem Architekten faxen. Ist das so ok?
    Übrigen wir unterliegen der Bauverordnung von NRW
    Die Bodenplatte ist Gottseidank noch nicht gegossen, sollte aber am Montag, den 19.03.2007 geschehen.
    Sehr geehrter Herr xxxxx,
    Meine Frau und ich sind fassungslos über Ihre Mitteilung von gestern, das Ihnen, sowie dem Bauamt entgangen ist, dass dass Grundstück der Firma xxxx zu unserer linken Seite, da wo die Garage gebaut werden soll tiefer liegt und deshalb die Garage ca. 3,60 m vom Grundstück der Firma xxx aus gesehen höher liegt und wir damit die Bauverordnung verletzen und wir die Gefahr eingehen, das wir die Garage später wieder abbauen müssen. Ihre Argumentation das Sie durch die Holzhütten nicht sehen und erkennen konnten, dass das Grundstück der Firma xxxx tiefer liegt, akzeptieren wir nicht!
    Von der Straße aus, ohne das Grundstück der Firma xxxx zu betreten, ist eindeutig zu sehen, dass dass Grundstück der Firma xxxx tiefer liegt als unser Grundstück. Spätestens am Montag, den 12.03.2007 bei Baubeginn, als die Baufläche frei war, haben Sie gesehen, dass das Grundstück der Firma xxxx tiefer liegt. Außerdem verstehen wir nicht wie uns das Bauamt trotzdem eine Baugenehmigung für die Garage geben konnte. Das Bauamt muss doch Pläne vom Grundstück der Firma xxx haben. Unser Bauantrag wurde doch vom Bauamt geprüft.
    Meine Frau und ich gingen davon aus Bauantrag vom Bauamt genehmigt, das alles in Ordnung war. Wir wussten nicht das die Berechnung der Höhe der Garage vom Grundstück der Firma xxxx ausging und deshalb konnten wir selber nicht erkennen, das die Garage zu hoch kommt.
    Außerdem verstehen wir beim besten Willen nicht, warum vom Grundstück der Firma xxxx die Höhe der Garage gemessen wird. Unser Grundstück liegt seit ca. 1912 oder auch noch bevor, höher als das der Firma xxxx, der sogenannten gewachsenen Geländeoberfläche. Dazu habe ich im Internet folgende Information gefunden für das Land Niedersachsen:

    aber nichts so Trotz
    erteilen wir hiermit
    "sofortigen und absoluten Baustopp "
    bis wir hoffentlich eine adäquate Lösung für dieses große Problem gefunden haben, wenn es überhaupt eine Lösung gibt. Wir sind nicht bereit, wie Sie vorgeschlagen haben, die Garage zu bauen und hoffen und beten das die Firma xxxx nicht nachmisst nach Fertigstellung. Wir wollen und können nicht mit diesem Risiko leben.
    Unser Entsetzen ob dieses Fehlers eines " Fachmannes " können Sie sich sicher vorstellen.
    Die Ansprüche an Sie erlauben wir uns anzukündigen.
    Weiterhin werden wir prüfen ob das Solinger Bauamt einen Fehler gemacht hat bei der Genehmigung der Garage und zur Verantwortung gezogen werden kann. Da es sich hier um viel Geld handelt was auf dem Spiel steht
    Jetzt kommt bei uns die Frage zusätzlich auf, wie es sich mit dem Bau der Büro  -  und Geschäftsräume verhält, werden dort die richtigen Maße eingehalten? Oder verletzen wir da auch die Bauverordnung? Sollten und müssen wir uns nicht mit dem Bauamt zusammensetzen und vielleicht eine außerordentliche Genehmigung für den Bau der Garage in dieser Höhe zu bekommen. Sie sagten uns das die Firma xxxx irgendwann mal in der Vergangenheit Ihr Grundstück ohne Genehmigung tiefer gelegt hatten, zum Nachteil für uns, wie man ja jetzt sieht und die Firma xxxx sich jetzt das Gewohnheitsrecht erworben hat. Woher haben Sie diese Information und können Sie die Richtigkeit dieser Information bestätigen und beweisen? Vielleicht würde uns das helfen bei der Argumentation beim Bauamt. Wie Sie vorgeschlagen haben am Montag, den 19.03.07 mit dem Besitzer der Firma xxxx zu sprechen halten wir vorerst zu früh und möchten Sie bitten vorerst Abstand davon zu nehmen. Wir haben hier ein ernsthaftes Problem, was wir nicht telefonisch oder schriftlich klären wollen. Wir bitten Sie höflich darum, sich mit uns am Wochenende zusammenzusetzen um diese Angelegenheit zu besprechen und Lösungen zu suchen.
    da ich wochentags aus beruflichen Gründen nicht immer zur Verfügung stehen kann.
    Wir werden eine Kopie dieses Schreibens per Fax an den Bauunternehmer Herrn xxxx schicken und Herrn xxxx über den sofortigen Baustopp unterrichten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wir hoffen, das unser Hilferuf jemand liest und uns vielleicht beraten oder helfen kann.
    Verzweifelte Grüße
    Sigrun Fairley-Surrey


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