Haselnußgewächse an der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 5 m+/
BAU-Forum: Rund um den Garten
Haselnußgewächse an der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 5 m+/
Mein Gartennachbar besitzt 2 ca. 5 m hohe Haselnußsträucher im Bereich der Zaungrenze von ca. 30 cm. Diese Sträucher behindern die Lichteinwirkung auf meinen Rasen bzw. andere Pflanzen im Zaunbereich.
Meine Frage wäre, wie groß dürfen diese Sträucher werden und muss mein Nachbar diese Sträucher zurück schneide, wenn ich es wünsche?
Vielen Dank im Voraus
Meine Frage wäre, wie groß dürfen diese Sträucher werden und muss mein Nachbar diese Sträucher zurück schneide, wenn ich es wünsche?
Vielen Dank im Voraus
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Je nach Bundesland und wie lange die Pflanzen schon stehen
siehe auch Link eins Beitrag 12 und Link zwei - Link zu Nachbarrechtsgesetzen dort ist nicht mehr aktuell - diese Kosten dort inzwischen was - vielleicht weiß jemand einen neuen *kostenlosen* Link. Sind sie in Ba-Wü, Hessen oder Rheinland-Pfalz nehmen sie gleich den dritten Link. Wenn die Pflanzen schon länger als fünf Jahre stehen wird es sicher schwierig. -
Mal wieder
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Auch nur ein Laientipp
Schauen Sie ins BGBAbk. §§ 900ff. Demzufolge müsste Ihr Nachbar nach Aufforderung zurückschneiden. Kommt er dem nicht nach, dürften Sie sogar. Entfernung wie schon gesagt abhängig vom Bundesland.
BGB zu finden beim Bundesministerium für Justiz (BMJ).
Nachbarrechtsgesetz ggf. unter ...
Schauen Sie auch mal bei nachbarschaftsstreit.de , dort gibt es auch einzelne Gesetzestexte.
Gruß
SparsamWeiterführende Links:
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Nicht die Dauer des dort Stehens ...
ist ausschlaggebend für die 5 Jahre, sondern wie lange der Bewuchs größer ist als zugelassen. Also: Wenn so'n Strauch jahrzehntelang zurückgeschnitten wurde, und auf einmal lässt man ihn hochschießen, gilt die Zeit ab diesem Wachsenlassen.