Wer muss das Grungstück einfrieden und wo muss der Zaun stehen?
BAU-Forum: Rund um den Garten
Wer muss das Grungstück einfrieden und wo muss der Zaun stehen?
Wir haben seit 2 Jahren ein Reihenmittelhaus mit anschließendem Grundstück (5 x 5 m).
Zum rechten Nachbarn haben wir gemeinsam (Kosten auch teilt) auf der Grenze eine
Hecke gepflanzt. Unser linker Nachbar bezog vor zwei Monaten das Haus und hat den
dringenden "Wunsch" geäußert, dass wir auf unserem Grundstück eine Einfriedung
erstellen sollen. Wer kann mir sagen, in welchem Gesetz verankert ist, welcher
Nachbar die Einfriedung machen muss und wo diese Einfriedung stehen muss
(auf der Grenze oder auf einem Grundstück)? Und das ganze soll dazu noch in Brandenburg
Gültigkeit haben! Was gilt in diesem Zusammenhang als rechter/linker Nachbar
bezüglich vor oder hinter dem Haus? Gilt in Brandenburg auch der Abstand von 50 cm für Hecken
von der Grenzliene?
Für einen Verweis auf ein entsprechendes Gesetz wäre ich sehr dankbar.
Sicher wäre eine Einigung zum gemeinsamen Bepflanzen der Grenze angebracht,
zumal die Grundstücke mit ca. 5 m Breite nicht gerade groß sind, jedoch
deuten sich Streitigkeiten mit Nachbarn an, sodass es angebracht ist, sich an die
geltenden Gesetze zu halten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Rene Jüttner
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Brandenburger Nachbarschaftsgesetz
Hallo Rene, es gibt das Brandenburger Nachbarschaftsgesetz, in dem diese Fragen genau geregelt sind. z.B. muss nach meiner Erinnerung die Einfriedung von demjenigen gesetzt werden, dessen Grundstücksgrenze rechts von der Straßenseite aus betrachtet liegt. Gesetzes-Volltextrecherche kann man glaube ich untermachen. Vielleicht hilft Dir diese Info weiter. Gruß Michael Behrens
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Literaturtipp
Hallo Rene, da es immer wieder zu Problemen mit den Nachbarn kommen kann, habe ich mir folgendes Buch besorgt: "Brandenburgische Nachbarrecht" Herausgeber: Dr. August Kayser ISBN: 3-926773-63-4 Vor allem die Kommentierungen zu den gesetzlichen Grundlagen sind hervorragend. MfG