Gewährleistung: Dürfen 5% des Preises einbehalten werden? Fristen & Rechtsgrundlage
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Gewährleistung: Dürfen 5% des Preises einbehalten werden? Fristen & Rechtsgrundlage

Hallo,
habe gehört, dass man bei Firmen 5 % des Preises 2 Jahre lang einbehalten darf wegen des Gewährleistungsanspruches? Stimmt das? wenn ja, wo ist das schriftlich belegt?
Danke
Jan
  • Name:
  • Jan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob Sie 5% des Preises als Sicherheitseinbehalt für Gewährleistungsansprüche einbehalten dürfen, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab.

    Gesetzliche Grundlage: Im BGBAbk. ist ein genereller Einbehalt nicht vorgesehen. Ein Einbehalt ist nur dann zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

    Werkvertrag: Im Werkvertragsrecht (§ 641 BGB) kann bei Mängeln die Zahlung eines angemessenen Teils des Werklohns verweigert werden, bis die Mängel beseitigt sind. Die Höhe richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung.

    Kaufvertrag: Auch hier ist ein Einbehalt ohne Vereinbarung nicht statthaft. Bei Mängeln können Sie Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz fordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Klauseln zum Sicherheitseinbehalt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Die Gewährleistung ist im BGB geregelt und beträgt in der Regel zwei Jahre für bewegliche Sachen und fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel
    Sicherheitseinbehalt
    Ein Betrag, der vom Auftraggeber (Käufer oder Besteller) einbehalten wird, um mögliche Mängelansprüche abzusichern. Die Höhe und Dauer des Einbehalts werden in der Regel vertraglich vereinbart. Der Sicherheitseinbehalt dient als Sicherheit für den Auftraggeber, falls Mängel auftreten und der Auftragnehmer diese nicht beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelbürgschaft
    Mangel
    Eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit einer Sache oder Werkleistung von der Soll-Beschaffenheit. Ein Mangel kann ein Sachmangel (z.B. Fehler in der Sache) oder ein Rechtsmangel (z.B. fehlende Rechte) sein. Ein Mangel berechtigt den Käufer oder Besteller zu Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler
    Nacherfüllung
    Das Recht des Käufers oder Bestellers, vom Verkäufer oder Werkunternehmer die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu verlangen. Die Nacherfüllung ist der primäre Gewährleistungsanspruch.
    Verwandte Begriffe: Reparatur, Ersatzlieferung, Mängelbeseitigung
    Minderung
    Das Recht des Käufers oder Bestellers, den Kaufpreis oder Werklohn aufgrund eines Mangels herabzusetzen. Die Minderung ist ein Gewährleistungsanspruch, der anstelle der Nacherfüllung oder des Rücktritts vom Vertrag geltend gemacht werden kann.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Werklohnminderung, Preisminderung
    Rücktritt
    Das Recht des Käufers oder Bestellers, den Kaufvertrag oder Werkvertrag aufgrund eines Mangels rückgängig zu machen. Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Vertrages, d.h. die empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren.
    Verwandte Begriffe: Vertragsrücktritt, Anfechtung, Widerruf
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Abnahme hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. den Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Werkabnahme, Übergabe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    2. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre für bewegliche Sachen (z.B. gekaufte Produkte) und fünf Jahre für Bauwerke. Bei gebrauchten Sachen kann die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
    3. Was kann ich tun, wenn ein Mangel auftritt?
      Im Falle eines Mangels haben Sie verschiedene Rechte, wie Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Die Wahl des Rechts liegt grundsätzlich bei Ihnen, kann aber unter Umständen eingeschränkt sein.
    4. Muss ich den Mangel sofort melden?
      Es ist ratsam, den Mangel so schnell wie möglich nach Entdeckung zu melden, um Ihre Rechte nicht zu gefährden. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Sie Ihre Gewährleistungsansprüche verlieren.
    5. Was bedeutet Beweislastumkehr?
      In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache oder Werkleistung gilt eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Werkunternehmer beweisen muss, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie als Käufer oder Besteller beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
    6. Kann ich auf die Gewährleistung verzichten?
      Ein genereller Verzicht auf die Gewährleistung ist im Verbrauchsgüterkauf nicht möglich. Allerdings können die Parteien im unternehmerischen Bereich (B2B) die Gewährleistung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen oder beschränken.
    7. Was ist ein Sicherheitseinbehalt?
      Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Betrag, der vom Auftraggeber (Käufer oder Besteller) einbehalten wird, um mögliche Mängelansprüche abzusichern. Die Höhe und Dauer des Einbehalts werden in der Regel vertraglich vereinbart.
    8. Welche Rolle spielt die Abnahme bei der Gewährleistung?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verborgene Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, können jedoch auch nach der Abnahme noch geltend gemacht werden.

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    • Unterschied zwischen Kauf- und Werkvertrag
      Rechtliche Unterschiede und Auswirkungen auf die Gewährleistung.
    • Garantiebedingungen prüfen
      Worauf Sie bei freiwilligen Garantieleistungen achten sollten.
  2. Sicherheitseinbehalt: Bis zu 15% für Gewerbekunden möglich

    Nicht nur 5 Prozent ...
    Nicht nur 5 Prozent sogar 15 %, wenn Sie gewerblicher Kunde sind und man Ihnen keine Freistellungsbescheinigung vorlegt ...
  3. Gewährleistung: Einbehalt reine Vertragssache (BGB/VOB)

    Reine Vertragssache
    BGBAbk. Vertrag = Gewährleistungsdauer 5 Jahre, ohne Vertragliche Vereinbarung  -  kein Einbehalt.
    VOB/B Neueste Ausgabe = Gewährleistungsdauer 4 Jahre, ohne Vertragliche Vereinbarung  -  kein Einbehalt. Hier glauben die meisten Leute, dass  -  da die Möglichkeit in den Vorgängern dieser VOBAbk. (in der 2000 der auch schon nicht mehr) geregelt wurde, die Möglichkeit des Einbehalt automatische Vertragsbestandteil war. Dieses war aber schon damals falsch. In Reinen Vertragsvordrucken für VOB Verträge, sind extra Felder vorhanden, wo die Modalitäten des Einbehalts eingetragen werden.
    Sprich keine Vertragliches Recht zum Einbehalt = kein Einbehalt.
  4. Sicherheitseinbehalt: Klärung der Grundlagen erforderlich!

    15 %
    WAS BITTE hat DAS MIT SICHERHEITSEINBEHALT ZU TUN?
  5. Bauabzugsteuer: 15% Einbehalt – Auch für Privatleute?

    muss ich nicht auch als Privatmann/-Frau die 15 %
    einbehalten? Ich hatte mir immer die Freistellungsbescheinigungen aushändigen lassen, habe aber mittlerweile die Grenze vergessen, ab wann diese benötigt wird.
    Bevor's verwirrend wird, die 15 % sind kein Sicherheitseinbehalt, sondern dienen ggf. Ersatzforderungen des Finanzamtes (soweit ich weiß).
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Bauabzugsteuer: Einbehalt korrekt ans Finanzamt abführen!

    Wenn einbehalten,
    dann aber auch abführen  -  und unser aller liebstes Finanzamt.
    Und genau da steckt der Punkt  -  dass hat nichts mit der Frage nach den Gewährleistungseinbehalt zu tun.
  7. und

    ersetzen durch ans
  8. Bauabzugsteuer: Keine Abführung ohne Anforderung vom FA

    @ MC, neee
    nix abführen, warten bis Bescheinigung nachgereicht wird, bzw. FA anfordert. Einfach so mal Geld an's FA überweisen, davon träumt Herr Eichel wahrscheinlich.
    Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  9. Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung vs. Überweisung

    Auch wir lassen uns keine 15 % abziehen,
    daher interessiert mich das Gesetz nur im Bezug auf etwaige Subunternehmer von uns. Aber auch die sind alle solvent genug, dass diese eine Freistellungsbescheinigung von Mr. Eichel erhalten haben. Ich bin mir aber doch sicher, hierzu gelesen zu haben, dass die einbehaltenen Summe an das FA überwiesen wird und der AN dieses dann wiederum mit seiner Steuerschuld verrechnen kann. Wie sollte dass dann wohl sonst anders funzen. Nehmen wir mal an, der AN erhält keine FB. Sie halten aber 15 % ein. Soll dieser jetzt etwa noch die Steuern von den Restlich 85 % bezahlen? Aufrechnen kann er ja nichts, da nicht in seinem Namen oder zu seiner Steuernummer hin angewiesen wurde.
    Aber wenn die genaue Antwort davon abhängig ist, dass ich mir den Gesetzestext nun aus meinen Bücherregal raussuche  -  verzichte ich lieber auf das genaue Wissen zum jetzigen Zeitpunkt. Mein Schreibtisch quellt nämlich schon über (war im Urlaub) und ich wüsste nicht wo ich noch mehr Papier hinlegen sollte (;-)
  10. Bauabzugsteuer: Praxis-Beispiel mit entzogener Freistellung

    Foto von Martin Kempf

    ich habe den Mist schon mal durchexerzieren müssen
    weil mein Trockenbauer seine Freistellung entzogen bekommen hatte. Die Geschichte ist folgendermaßen durchzuführen: Ich bin verpflichtet, ihm gegen eine Quittung über den einbehaltenen Betrag ebenselbige 15 % von allen Rechnungen einzubehalten (Abschläge, Zwischenrechnungen, alles eben) und das Steuerbüro musste am Anfang des darauffolgenden Monats in reichlich kurzer Frist die Meldung über die einbehaltene Bauabzugssteuer ans Finanzamt einreichen (Enthält Name des Subunternehmer / Nachunternehmer, seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt, Summe). Daraufhin bekam ich eine weitere Steuernummer, die nur für die Bauabzugssteuer Verwendung findet und mit dieser Nummer musste dann bis zum 15. ebendiesen Monats die einbehaltene Summe ans FA abgeführt werden. Hätte ich verpennt, dass der Trockenbauer keine Freistellung hat und ihm die volle Summe ausgezahlt und das FA hätte das über dessen Steuermeldung mitbekommen, hätte es mir passieren können, dass ich die nicht abgezogenen 15 % zusätzlich ans FA hätte zahlen müssen, evtl. noch mit einem zusätzlichen Ordnungsgeld.
  11. Bauabzugsteuer: Haftung des Leistungsempfängers beachten!

    Haftung
    Hallo Herr Sobotta,
    "Für den ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet der Leistungsempfänger". Lesen Sie doch bitte nachfolgenden Link zur Haftung bzgl. der Abführung der Bauabzugsteuer durch.
    Viele Grüße
  12. Bauabzugsteuer: Link zur Haftung im Steuerlexikon

    Link
    sorry
  13. Baufinanzierung: 5% Gewährleistungseinbehalt einkalkulieren?

    Sehr schön, Ziel erreicht ...
    Sehr schön, Ziel erreicht das ganze stand unter BauFi. Will sagen: es wird offensichtlich immer öfter versucht diese 5 % ind die BauFi mit einzurechnen. Die Frage ist eben, wie bereits erwähnt, was war vertraglich vereinbart. Und nicht, wie besch.. ich den Bauträger um 5 %. Viele Grüße
  14. Baufinanzierung: Ironischer Kommentar zur Diskussion

    und jetzt ...
    und jetzt *grinsüberbeidebackennachliefer* ...
  15. Gewährleistung: Relevanz für Baufinanzen und Bilanzen

    passt schon
    Hallo,
    das Thema passt ganz gut unter Baufinanzen, auch ohne dass ich dem Fragesteller Bauträger-Besch ... Absicht unterstellen würde.
    Gewährleistung ist auch ein Thema für Bilanzen 😉
    Viele Grüße
  16. Bauabzugsteuer: Gilt das auch für private Vermieter?

    Seit wann gilt das für Privatleute?
    Die Bauabzugsteuer gilt für alle gewerblichen und privaten Vermietern. Selbstnutzer vom eigenen Haus oder eigener Wohnung zahlen die Steuer nur, wenn sie ansonsten Unternehmer sind, auch wenn die Leistung für ihr selbstgenutztes Privathaus oder für ihre selbstgenutzte Privatwohnung erbracht wurden. Oder wurde das Gesetz schon wieder novelliert?
  17. Bauabzugsteuer: Danke für die Erklärung zur Anwendung

    danke Herr Kampa,
    für die Erklärung, dies wusste ich nicht. Ich ging davon, aus das die automatische für alle privaten Maßnahmen gilt.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  18. Bauabzugsteuer: Ursprüngliche Frage betraf Gewährleistung!

    aus Beitrag 1 von MoRüBe
    Hallo,
    "wenn Sie gewerblicher Kunde sind ... "
    Aber um die Bauabzugsteuer ging es in der Frage nicht.
    Viele Grüße
  19. Gewährleistung: Zinsersparnis durch Einbehalt im Fokus

    Ausgangsfrage
    war eigentlich ob ich als Bauherr 5 % vom Gesamtpreis für 2 Jahre einbehalten darf? Mir geht es eigentlich um die Zinsen, die ich spare, wenn ich 5 % des Gesamtpreises erst nach 2 Jahren finanzieren muss! Es geht hier NICHT um Steuerersparnis!
  20. Gewährleistung: Solvenz des Bauherrn als Risiko prüfen!

    Siehst du, genau da geht es los ...
    Siehst du, genau da geht es los denn die Frage muss erlaubt sein, insbesondere durch Ihren letzten Beitrag, ob Sie denn in zwei Jahren selbst noch so solvent sind, um dies 5 % zu finanzieren. Was den für den Bauträger gilt, muss für den Bauherren genauso gelten. Nochmal zum Thema des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Betätigung im Baugewerbe: das Problem liegt darin, den gewerblichen zu erkennen. Zwischen AN und Sub ist das nicht das Problem. Das Problem liegt beim AGAbk.. Sobald der auch nur ein Fitzel von der Steuer absetzt, gilt dieser als gewerblicher Kunde. Zu Martin: Ein Nachweis über Solventheit ist diese Freistellungsbescheinigung nun wahrlich nicht. Vielmehr haftest Du mit Deiner Kohle für den Fall, das er zwar bei Auftragserteilung noch diesen Wisch hatte, ab nicht mehr bei Rechnungsstellung. Viele Grüße
  21. Gewährleistung: Rechtmäßigkeit des 5% Einbehalts gesucht

    solvent bin ich jetzt auch nur will ich ...
    solvent bin ich jetzt auch, nur will ich 2 Jahre Zinsen sparen! Ich will doch nur wissen, ob das rechtens ist die 5 % einzubehalten und wo das steht?
  22. Gewährleistung: Einbehalt muss vertraglich vereinbart sein

    Nein, ist es nicht ...
    das muss schon vertraglich vereinbart sein ...
  23. Gewährleistung: Vergleich Autokauf – Einbehalt unüblich

    Gut, machen wir es noch mal am Beispiel "Auto" deutlich ...
    Gut, machen wir es noch mal am Beispiel "Auto" deutlich Sie gehen in den Laden und kaufen ein Auto. Was meinen Sie, was der Händler Ihnen erzählt, wenn Sie die gewählte Zahlungsform präsentieren? Der schmeißt Sie raus und zwar achtkantig. Nichts anderes gilt auf dem Bau. Viele Grüße ...
  24. Gewährleistung: Vertragliche Regelung & Bankbürgschaft

    wie schon mehrfach gesagt wurde
    kann man den Gewährleistungseinbehalt vertraglich festlegen (Höhe verhandelbar). man darf dabei allerdings auch nicht vergessen, dass der Unternehmer die Kosten für die dann erforderliche bankbürgschaft (bzw. Zinsen auf sein Geld) dann in den angebotspreis einrechnet. ist also jacke wie büx. empfehlenswert ist diese Vereinbarung für den Bauherren aber allemal.
  25. Gewährleistung: Sicherheitseinbehalt durch Bankbürgschaft

    Wobei,
    wir dann den Sicherheitseinbehalt mit einer Bank oder Versichererbürgschaft über die Dauer (aber unbefristet) der Gewährleistungsdauer einlösen würden. Dieses wäre dann nach VOB/B 4 Jahre nach BGBAbk. 5 Jahre. Die Bürgschaft würden Sie mir dann nach Höchstrichterlicher Rechtsprechung (und neuestens auch nach VOBAbk./B) nach 2 Jahren zurückgeben müssen. Nix da mit Finanzierungsvorteilen für den AGAbk.. Das wäre ja auch noch schöner, wenn wir AN die Finanzierung für den AG gleicht mit tragen.
  26. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    Gewährleistung & Sicherheitseinbehalt: Rechte und Pflichten für Bauherren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauherr berechtigt ist, einen Sicherheitseinbehalt (meist 5% des Preises) für die Gewährleistungsdauer einzubehalten. Es wird geklärt, dass dies nicht automatisch gilt, sondern vertraglich vereinbart sein muss. Zudem wird die Bauabzugsteuer thematisiert, bei der unter Umständen 15% einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen sind.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Gewährleistung: Einbehalt muss vertraglich vereinbart sein stellt klar, dass ein Gewährleistungseinbehalt ohne vertragliche Grundlage nicht zulässig ist. Dies sollte unbedingt beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    ✅ Empfehlung: Im Beitrag Gewährleistung: Vertragliche Regelung & Bankbürgschaft wird die Möglichkeit einer Bankbürgschaft als Alternative zum Sicherheitseinbehalt genannt. Dies kann für beide Parteien vorteilhaft sein.

    💰 Kosten: Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für eine Bankbürgschaft vom Unternehmer in den Angebotspreis einkalkuliert werden können (siehe Gewährleistung: Vertragliche Regelung & Bankbürgschaft). Ein Vergleich verschiedener Optionen ist daher ratsam.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Bedingungen für Gewährleistung und Sicherheitseinbehalt vor Vertragsabschluss und halten Sie diese schriftlich fest. Prüfen Sie, ob eine Bankbürgschaft eine sinnvolle Alternative darstellt. Beachten Sie die Hinweise zur Bauabzugsteuer, um Haftungsrisiken zu vermeiden (siehe Bauabzugsteuer: Haftung des Leistungsempfängers beachten!).

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