Rohbau-Insolvenz: Vorgehen bei Mängeln, Forderungen & Architektenhaftung?
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Rohbau-Insolvenz: Vorgehen bei Mängeln, Forderungen & Architektenhaftung?

Nach Abschluss der Arbeiten, aber vor der Abschlussbesprechung wg. Gesamtrechnung hat unser Rohbauer Insolvenz angemeldet. Unsere (Ex-) Architektin hat uns die geprüfte RG geschickt, allerdings nur Massen und Stundenzettel geprüft, geringfügig gekürzt (schon bezahlt, Sicherheitseinbehalt 5 %). Ausführungsmängel (z.B. 'tagwasserdichte' Abdeckung, die nach einem Tag zu 5 cm Wasser im Bau führte), wurden nicht erwähnt. Diese Punkte wollten wir zusammen mit dem Rohbauer klären, wird wohl nichts mehr. Unser neuer Bauleiter meinte heute, der Insolvenzverwalter würde sich wahrscheinlich nur daran halten, was die Architektin als damalige Bauleitung an das Bauunternehmen geschickt hat (wissen wir mal wieder nicht so genau, z.B. auch nicht, ob Bauunternehmer die geprüfte Schluss-Rg erhalten hat ...). Wie geht's weiter, wir bekommen natürlich kein Geld zurück für irgendwelche Mängel, wollen aber auch nicht unbedingt mit Forderungen konfrontiert werden, nur weil jemand formale Fehler gemacht hat.
  • von Architekt Info-Stand des Bauunternehmens (Insolvenzverwalter) erfragen
  • Architekt über ihre Prüfung hinausgehende Mängel mitteilen
  • Architekt schreibt an Bauunternehmen abschließenden "Rg-Prüfungsbericht" (Gibt es dafür formale Anforderungen?)

Wir sind ziemlich sicher, dass unsere Architekt mit diesem Thema keine Erfahrung hat und formal korrektes Vorgehen ist nicht ihre Stärke. Ziemlich lange Vorgeschichte, aber: Wie können und sollten wir vorgehen, was muss unsere Architekt jetzt tun?
Vielen Dank

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    Sicherheitshinweise

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    🔴 Gefahr: Unzureichende Abdeckung kann zu Wasserschäden und Folgeschäden am Bauwerk führen. Die betroffenen Bereiche müssen umgehend getrocknet und auf Schimmelbildung untersucht werden.

    GoogleAI-Analyse

    Nach der Insolvenz Ihres Rohbauers ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Da die Arbeiten abgeschlossen, aber die Gesamtrechnung noch nicht beglichen ist, betrifft dies insbesondere die Prüfung der Schlussrechnung und die Geltendmachung von Mängeln.

    Schritte:

    • Insolvenzverwalter kontaktieren: Melden Sie Ihre Forderungen (inklusive Mängelbeseitigungskosten) schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Die Architektin hat die Rechnung zwar geprüft, aber die Insolvenz ändert die Situation.
    • Schlussrechnung prüfen: Lassen Sie die Schlussrechnung detailliert prüfen. Neben Massen und Stundenzetteln sind auch die vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Pauschalpreisvereinbarungen) relevant.
    • Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Diese ist Grundlage für Ihre Forderungen. ? Feuchtigkeitsschäden durch mangelhafte Abdeckung sind besonders kritisch.
    • Architektenhaftung prüfen: Wenn die Architektin Fehler bei der Bauleitung oder Rechnungsprüfung gemacht hat, könnte eine Haftung vorliegen. Lassen Sie dies von einem Anwalt prüfen.
    • Sicherheitseinbehalt: Der Sicherheitseinbehalt von 5% kann zur teilweisen Deckung von Mängelbeseitigungskosten verwendet werden.

    Wichtig: Die Insolvenz des Bauunternehmens entbindet Sie nicht von Ihren Pflichten zur Mängelanzeige. Versäumen Sie keine Fristen.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche im Insolvenzverfahren optimal zu vertreten und die Architektenhaftung zu prüfen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Insolvenzverwalter
    Eine vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das Vermögen des insolventen Unternehmens verwaltet und die Gläubigerforderungen prüft und befriedigt.
    Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Gläubiger, Insolvenzverfahren
    Sicherheitseinbehalt
    Ein Teil der Bausumme, der bis zur Abnahme der Bauleistung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für eventuelle Mängel.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Abnahme
    Mängelrüge
    Die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer, in der Mängel an der Bauleistung gerügt werden. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangel, Nachbesserung
    Schlussrechnung
    Die abschließende Rechnung des Bauunternehmers, in der alle erbrachten Leistungen aufgeführt sind. Die Schlussrechnung muss vom Bauherrn geprüft und freigegeben werden.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Bausumme, Leistungsverzeichnis
    Architektenhaftung
    Die Haftung des Architekten für Fehler bei der Planung, Bauleitung oder Rechnungsprüfung. Der Architekt haftet für Schäden, die dem Bauherrn durch seine Fehler entstehen.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Planungsfehler, Überwachungspflicht
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Bauleistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Verjährung
    Insolvenzmasse
    Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens, das zur Befriedigung der Gläubigerforderungen zur Verfügung steht.
    Verwandte Begriffe: Insolvenzverwalter, Gläubiger, Insolvenzverfahren

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert mit meinen Gewährleistungsansprüchen bei einer Insolvenz des Bauunternehmens?
      Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, müssen aber beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Durchsetzung kann jedoch schwierig sein, da die Insolvenzmasse oft nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen.
    2. Wie melde ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter an?
      Sie müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Geben Sie eine detaillierte Aufstellung der Forderungen an, inklusive aller relevanten Belege (Rechnungen, Mängellisten, Gutachten). Die Frist zur Anmeldung wird vom Insolvenzgericht festgelegt und bekannt gegeben.
    3. Was ist ein Sicherheitseinbehalt und wie wirkt er sich auf meine Situation aus?
      Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Bausumme, der bis zur Abnahme der Bauleistung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für eventuelle Mängel. Im Falle einer Insolvenz kann der Sicherheitseinbehalt zur teilweisen Deckung von Mängelbeseitigungskosten verwendet werden.
    4. Welche Rolle spielt die Architektin bei der Insolvenz des Bauunternehmens?
      Die Architektin hat eine Überwachungspflicht und muss die Bauausführung auf Mängel überprüfen. Wenn sie ihre Pflichten verletzt hat (z.B. durch mangelhafte Bauleitung oder fehlerhafte Rechnungsprüfung), kann sie haftbar gemacht werden.
    5. Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Architektin geltend machen?
      Sie können Ihre Ansprüche gegenüber der Architektin geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass sie ihre Pflichten verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann durch ein Gutachten oder durch Zeugenaussagen erfolgen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und einer Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauunternehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    7. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Bauleistung. Mängel müssen innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
    8. Was passiert, wenn der Insolvenzverwalter meine Forderungen ablehnt?
      Wenn der Insolvenzverwalter Ihre Forderungen ablehnt, können Sie Klage vor dem Insolvenzgericht erheben.

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  2. Rohbau Insolvenz: Mängel & Forderungen gegenüber Insolvenzverwalter

    Insolvenz Rohbauer
    Vertragspartner des Rohbauers sind doch Sie, oder? Also wird der Insolvenz-Verwalter sich auch an Sie halten bzgl. der offenen Forderungen des BU. Dem entgegegen halten können Sie berechtigte Mängel und unrichtige bzw. falsch in Rechnung gestellte Massen und Positionen.
    Ihre Architekt erfüllt dabei bestenfalls eine Hilfsfunktion für Sie, indem sie diese glaubhaft und schlüssig aufzeigt.
    Der Insolvenzverwalter wird dann prüfen, bzw. prüfen lassen, möglicherweise durch Ihren ehemaligen Bauleiter, oder auch durch einen von ihm eingesetzten Baumenschen, inwieweit Ihre Gegenansprüche berechtigt sind.
    Dieses tut er, da erfahrungsgemäß nach Anmeldung der vorläufigen Insolvenz, vielles als mangelhaft dagestellt wird, was eigentlich nicht zu bemängeln ist.
    Kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihr Kürzungsbegehren unrichtig ist, wird er die ausstehende Forderung nötigenfalls einklagen falls Sie nicht zahlen. Daneben gibt es auch noch viele Zwischenschritte, u.a. der Insolvenzverwalter bewertet die dagebrachten Mängel, entgeltet diese, oder beseitigt sie sogar, um dann die Restsumme einzufordern.
  3. Bau Insolvenzen: Aktuelle Lage kleiner & mittlerer Unternehmen

    Danke..
    für die Antworten im Forum und per E-Mail. Wir sind überzeugt, dass wir eine vernünftige Einigung erzielen werden, am meisten tut es mir für die Leute des Rohbauers leid, die haben wirklich gut gearbeitet. Ein Nachbar, der selbst ein kleines Bauunternehmen besitzt, meinte im übrigen, dass in den letzten Monaten ganz ganz viele kleine und mittlere Bauunternehmen Insolvenz anmelden müssen, und dann mit verkleinerter Besetzung und niedrigeren Löhnen wieder neu anfangen. Irgendwie ist die Entwicklung in der Bauindustrie sehr sehr traurig, alles immer billiger, viel zu viel Schwarzarbeit, und der Ehrliche ist der Dumme, auf beiden Seiten vom Tisch.
    Nachdenkliche Grüße,
    Petra.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Rohbau-Insolvenz: Ansprüche sichern & Mängel geltend machen

    💡 Kernaussagen: Bei einer Rohbau-Insolvenz ist es entscheidend, Mängel präzise zu dokumentieren und Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Architektenhaftung kann relevant sein, wenn Planungs- oder Überwachungsfehler vorliegen. Es ist ratsam, die Schlussrechnung sorgfältig zu prüfen und den Sicherheitseinbehalt geltend zu machen. Die aktuelle Situation zeigt, dass viele kleine und mittlere Bauunternehmen Insolvenz anmelden müssen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Ihre Architektin lediglich eine Hilfsfunktion bei der Aufdeckung von Mängeln und falschen Abrechnungen erfüllt, wie im Beitrag Rohbau Insolvenz: Mängel & Forderungen gegenüber Insolvenzverwalter erläutert wird. Ihre Gegenansprüche müssen schlüssig und glaubhaft dargelegt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Ansprüche im Insolvenzverfahren optimal zu vertreten. Die Prüfung der Schlussrechnung auf Massen und Positionen ist essentiell, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

    💰 Zusatzinfo: Der Sicherheitseinbehalt dient als Absicherung für eventuelle Mängel und sollte im Insolvenzfall geltend gemacht werden. Die Höhe des Sicherheitseinbehalts ist vertraglich festgelegt und kann zur Deckung von Mängelbeseitigungskosten verwendet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Beschreibungen. Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig und holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung von einem Bausachverständigen. Melden Sie Ihre Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter an. Beachten Sie die aktuelle Lage vieler Bauunternehmen, wie im Beitrag Bau Insolvenzen: Aktuelle Lage kleiner & mittlerer Unternehmen beschrieben.

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