Terrassenplatten 2. Wahl: Was bedeutet das? Typische Mängel, Risiken & Preisvorteile
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Terrassenplatten 2. Wahl: Was bedeutet das? Typische Mängel, Risiken & Preisvorteile

Wir haben aus einem "Lagerverkauf", der beim Hersteller zweimal jährlich stattfindet, Terrassenplatten gekauft, die mit "2. Wahl" deklariert waren.
Beim Verkaufsgespräch haben wir gefragt, was wir darunter zu verstehen hätten. Man sagte uns, dass wir mit ca. 10 % kaputten Platten rechnen müssten und einfach "etwas mehr" kaufen sollten. Das haben wir auch getan und sogar ca. 120 % der tatsächlich benötigten Menge gekauft. (Mit den dennoch brauchbaren Resten wollten wir eine zweite, kleine Terrasse an der Küchentür gestalten.)
Nun hat sich aber herausgestellt, dass so gut wie jede (!) Platte Macken hat: abgestoßene Kanten/Ecken und sogar Löcher mittendrin. Nur ganz, ganz wenige der Platten sind in akzeptablem Zustand, genauer: ca. 1 m² ist in Ordnung, bei einer Liefermenge von fast 50 m²!
FRAGE:
Ist das so in Ordnung?
Was ist unter "2. Wahl" zu verstehen? Hat uns der Verkäufer getäuscht?
Danke im Voraus für die (schnellen?) Antworten. Der Vertreter der Firma kommt heute, um sich die Ware anzusehen.
Gruß
Maren Friedrich
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    Terrassenplatten zweiter Wahl sind in der Regel günstiger, weisen aber optische oder technische Mängel auf. Diese können die Haltbarkeit und Sicherheit beeinträchtigen. ?

    Typische Mängel bei Terrassenplatten zweiter Wahl sind:

    • Optische Mängel: Farbunterschiede, Kratzer, Abplatzungen, ungleichmäßige Oberflächen
    • Technische Mängel: Maßabweichungen, geringere Bruchfestigkeit, höhere Wasseraufnahme
    • Beschädigungen: Macken, abgeplatzte Ecken und Kanten, Löcher

    Ich empfehle, die Platten vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und den Verkäufer nach den genauen Gründen für die Deklaration als zweite Wahl zu fragen. Achten Sie auf die Menge der beschädigten Platten und kalkulieren Sie Verschnitt ein.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf, ob es ein Rückgaberecht für nicht verwendbare Platten gibt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Terrassenplatten
    Flächige Bauelemente aus Keramik, Naturstein oder Beton, die zur Gestaltung von Terrassen verwendet werden. Sie sind in verschiedenen Größen, Formen und Farben erhältlich und müssen frostbeständig und witterungsbeständig sein.
    Verwandte Begriffe: Fliesen, Pflastersteine, Natursteinplatten
    Zweite Wahl (B-Ware)
    Produkte, die aufgrund von optischen oder technischen Mängeln nicht den vollen Qualitätsstandards entsprechen. Sie werden in der Regel zu einem reduzierten Preis angeboten.
    Verwandte Begriffe: Ausschussware, Sonderposten, Restposten
    Frostbeständigkeit
    Die Fähigkeit eines Materials, Frost-Tau-Wechsel ohne Beschädigung zu überstehen. Bei Terrassenplatten ist die Frostbeständigkeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, besonders in Regionen mit strengen Wintern.
    Verwandte Begriffe: Witterungsbeständigkeit, Wasseraufnahme, Materialprüfung
    Bruchfestigkeit
    Die Widerstandsfähigkeit eines Materials gegen Bruch unter Belastung. Bei Terrassenplatten ist eine hohe Bruchfestigkeit wichtig, um Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Belastbarkeit, Tragfähigkeit, Materialstärke
    Wasseraufnahme
    Die Fähigkeit eines Materials, Wasser aufzunehmen. Eine hohe Wasseraufnahme kann bei Frost zu Schäden führen, da das gefrierende Wasser das Material sprengen kann.
    Verwandte Begriffe: Porosität, Dichte, Imprägnierung
    Verschnitt
    Material, das beim Zuschneiden oder Anpassen von Bauelementen anfällt und nicht verwendet werden kann. Beim Verlegen von Terrassenplatten sollte immer ein gewisser Verschnitt einkalkuliert werden.
    Verwandte Begriffe: Materialbedarf, Abfall, Zuschnitt
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen. Auch bei Waren zweiter Wahl besteht grundsätzlich ein Gewährleistungsanspruch, jedoch nicht für Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Produkthaftung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet die Bezeichnung "2. Wahl" bei Terrassenplatten?
      Terrassenplatten "2. Wahl" sind Produkte, die nicht den vollen Qualitätsstandards entsprechen. Sie können optische Mängel wie Farbunterschiede oder Kratzer aufweisen, aber auch technische Defizite wie Maßungenauigkeiten oder eine geringere Bruchfestigkeit. Der Preis ist in der Regel reduziert, um die Mängel auszugleichen.
    2. Welche Arten von Mängeln können bei Terrassenplatten 2. Wahl auftreten?
      Die Mängel können vielfältig sein. Dazu gehören Farbunterschiede, Kratzer, Abplatzungen, Maßabweichungen, beschädigte Ecken und Kanten oder eine geringere Belastbarkeit. Es ist wichtig, die Platten vor dem Kauf genau zu prüfen, um das Ausmaß der Mängel zu beurteilen.
    3. Lohnt sich der Kauf von Terrassenplatten 2. Wahl?
      Das hängt von der Art und dem Umfang der Mängel sowie dem Preisnachlass ab. Wenn die Mängel rein optischer Natur sind und die Funktionalität nicht beeinträchtigen, kann der Kauf lohnenswert sein. Bei technischen Mängeln sollte man jedoch vorsichtig sein, da diese die Lebensdauer und Sicherheit der Terrasse beeinträchtigen können.
    4. Kann ich Terrassenplatten 2. Wahl reklamieren?
      Grundsätzlich besteht auch bei Waren zweiter Wahl ein Gewährleistungsanspruch. Dieser bezieht sich jedoch nicht auf die Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren oder hätten erkannt werden können. Versteckte Mängel, die erst später auftreten, können jedoch reklamiert werden.
    5. Worauf sollte ich beim Kauf von Terrassenplatten 2. Wahl besonders achten?
      Prüfen Sie die Platten sorgfältig auf Mängel, fragen Sie nach den Gründen für die Deklaration als zweite Wahl und klären Sie, ob es ein Rückgaberecht gibt. Achten Sie auch auf die Menge der beschädigten Platten und kalkulieren Sie ausreichend Verschnitt ein.
    6. Beeinträchtigen Mängel die Frostbeständigkeit von Terrassenplatten?
      Technische Mängel, wie eine höhere Wasseraufnahme, können die Frostbeständigkeit beeinträchtigen. Wenn Wasser in die Platten eindringt und gefriert, kann dies zu Rissen und Abplatzungen führen. Achten Sie daher auf die Frostbeständigkeit der Platten, besonders in Regionen mit strengen Wintern.
    7. Wie kann ich Terrassenplatten 2. Wahl am besten verlegen?
      Auch Terrassenplatten 2. Wahl sollten fachgerecht verlegt werden. Achten Sie auf einen ebenen Untergrund, ein ausreichendes Gefälle für den Wasserablauf und die richtige Verfugung. Bei größeren Maßabweichungen kann es erforderlich sein, die Platten individuell anzupassen.
    8. Gibt es Qualitätsunterschiede bei Terrassenplatten 2. Wahl verschiedener Hersteller?
      Ja, die Qualitätsunterschiede können erheblich sein. Einige Hersteller sortieren nur Platten mit geringfügigen optischen Mängeln als zweite Wahl aus, während andere auch Platten mit technischen Defiziten anbieten. Informieren Sie sich daher genau über die Qualitätsstandards des jeweiligen Herstellers.

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  2. Terrassenplatten 2. Wahl: Falsches Ende gespart?

    so bitter wie das klingen mag ...
    aber sie haben am falschen Ende gespart.
  3. Terrassenplatten: Kritik an Werbung & Preisvorstellungen

    Das bringt mich ...
    wirklich weiter, Herr Lenuweit! Schön, dass Sie Ihrem inhaltsschweren Text zumindest Ihre Werbung beifügen konnten ...
    " ... am falschen Ende gespart ... ": Können Sie sich vorstellen, dass es Mitmenschen gibt, die NICHT 6 € und mehr für eine 40x40 cm Terrassenplatte ausgeben möchten oder können?
    Die Alternative wäre ein Pflasterstein aus dem Baumarkt gewesen  -  brr ...
    Auch als Käufer einer Ware "2. Wahl" habe ich doch wohl Rechte, oder? Schließlich hatten wir uns bei Vertragsabschluss doch nach den "Nachteilen" dieser Lösung erkundigt.
    Es kann doch nicht sein, dass ich das geliefert bekomme, was in anderen Firmen im Müll landet, oder?
    Würde mich über hilfreichere Antworten sehr freuen.
    (Hätte vielleicht wieder unter dem Namen meines Mannes schreiben sollen ... In diesem Forum bekommen "Männer" eindeutig die besseren Antworten ...)
    Maren Friedrich
  4. 2. Wahl Platten: Beweislast & zugesagte Eigenschaften

    Foto von Lieselotte Tussing

    @Maren Friedrich
    die sind ja auch viel klüger, die Männer hier
    ;-)
    nicht ärgern! Mirko Lenuweit ist fachlich wirklich fit  -  aber die Antwort hilft Ihnen tatsächlich nicht weiter. Wenn Sie die vom Verkäufer zugesagten Eigenschaften schriftlich belegen können  -  oder vielmehr, wenn Sie das was er gesagt hat, beweisen können, haben Sie gute Karten. Ich weiß allerdings wirklich nicht, wie man 2. Wahl qualitätsmäßig festklopfen kann und ob es überhaupt eine Regelung gibt. Aber rein vom logischen her (können wir Frauen ja auch, hm?) würde ich mal mindestens von 50 % gebrauchstauglicher Masse ausgehen.
    Können Sie beweisen, dass Sie die Platten nicht selbst kaputt gemacht haben?
    Und wie gesagt: nicht ärgern!
    • Name:
  5. Terrassenplatten 2. Wahl: Gebrauchsfähigkeit vs. Mängel

    Antworten für Frauen
    (Stimme Ihrem Schlusssatz zu ...).
    Ich würde das ähnlich wie Haushaltsporzellan der 2. Wahl betrachten: Hat zwar Macken, aber die Gebrauchsfähigkeit muss erhalten bleiben.
    10 % Bruchreserve ist normal (auch wenn Sie z.B. Verblender kaufen). Die angemackten Ecken müsste man vor Ort anschauen, da ist eine Ferndiagnose nicht machbar. Ob diese die Gebrauchsfähigkeit einschränken, wage ich zu bezweifeln.
    Was verstehen Sie unter "Löcher" (Schweizer Käse?)
  6. BGB §434: Gewährleistung bei Terrassenplatten 2. Wahl

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Versuch
    Wenn "2. Wahl" mit "10 % Ausschuss" angepriesen wurde, hat man m.E. über § 434 BGBAbk. einen Hebel (bin kein Jurist). Ich spare mir Zitieren, hier der Link:

    Es kommt auf jeden Fall auf die Erwartungshaltung des Kunden an.
    Dem Vorwurf, dass man die Platten selbst beschädigt hat, muss man sich m.E. nicht stellen. § 476 BGB hilft:

  7. Ausschuss vs. Bruchreserve: Unterschied bei 2. Wahl Platten

    @Stubenrauch
    10 % Ausschuss oder 10 % Bruchreserve?
    Kleiner Unterschied, ob der Krempel kaputt das Werk verlässt oder nur kaputt ankommt.
  8. Terrassenplatten 2. Wahl: Tiefe Löcher & Mängel-Beschreibung

    Löcher ...
    sind in diesem Fall Fehler mitten in der Plattenoberfläche. In einige Löcher passen fast schon Gartenstuhlbeine hinein! Tiefe der Löcher: ca. 1  -  2 cm. Diese Platten sind überhaupt nicht zu verwenden.
    Die anderen Platten haben (wie beschrieben) so gut wie alle irgendeine Macke: deutlich abgesplitterte Ecke, abgeplatzte Seitenkante etc.
    Habe mich übrigens vorhin telefonisch in einer anderen Firma hier in der Nähe erkundigt, die für Ende März einen "Lagerverkauf" angekündigt hat. Dort war das Thema "2. Wahl" bei "unserer" Firma schon bekannt. Lagerverkauf hier heißt, dass Restmengen des Vorjahres zu deutlich besseren Preisen verkauft werden. Steine und Platten, die NICHT 1. Wahl sind, werden in diesem Werk überhaupt nicht verkauft, sondern landen im Recycling.
    Danke für die hilfreichen (!) Antworten. Es geht also doch ... 😉
    Werde nachher berichten, wie das Gespräch mit dem Vertreter ausgefallen ist.
    Gruß
    Maren Friedrich
  9. 2. Wahl Platten: Laien-Standpunkt & Erwartungshaltung

    Foto von

    @Maren, falls Sie es noch rechtzeitig lesen
    Lassen Sie sich weder auf juristische noch auf technische Diskussionen ein. Als normaler "Verbraucher" fährt man viel besser, wenn man sich auf den Standpunkt eines Laien zurückzieht. Es ist natürlich schön zu wissen, dass man das Recht auf seiner Seite hat.
    Es wurde Ihnen als einzige Definition für "2. Wahl" gesagt, 10 % der Platten wären kaputt, also 10 % mehr bestellen. Alles Weitere ist damit irrelevant. Sie konnten von 90 % Platten ausgehen, die normal zu verwenden sind und keine Mängel haben. Es kommt auf Ihre Erwartungshaltung an, nicht auf Kleingedrucktes und Spitzfindiges. Resolut auftreten, große Augen machen, so sollte das funktionieren.
  10. Verkaufsstrategie: Mitleidsschiene bei 2. Wahl Platten?

    Das wäre auch mein Tipp:
    Solche Gespräche führt bei uns immer meine Frau. Nicht weil sie keine Ahnung hat, aber weil 90 % der Lieferanten davon ausgehen, dass dies bei Frauen so ist. Während Männer sofort in technsche Diskussionen verwickelt werden die zu nichts führen können Frauen häufig auf der "Mitleidsschiene" Erfolge erzielen (aber wem erzähle ich das 😉.
    Zielen Sie wie im vorherigen Beitrag zunächst nur auf die Vereinbarung im Verkaufsgespräch (Zeugen?) ab. Sollte es zu weiteren Schwierigkeiten kommen können Sie immer noch andere Strategien versuchen.
    Viel Glück!
  11. Vertragsrecht: Dissens bei Terrassenplatten 2. Wahl?

    Foto von

    wahrscheinlich kein Vertrag zustande gekommen
    Juristen können das besser erklären. Hatten die Partner unterschiedliche Sichtweisen vom Vertragsinhalt (versteckter Dissens), hätten Sie also bei genauer Kenntnis dessen, was der Verkäufer unter "2. Wahl" verstand, den Vertrag nicht geschlossen, ist keiner zustande gekommen. Die Beweislast dürfte bei Ihnen liegen. Vielleicht hat sich der Hinweis schon erledigt, bin gespannt wie die Sache ausgeht.
  12. Reklamation: Vertreter-Aussage zu Terrassenplatten 2. Wahl

    Er war da ...
    Ja, "das Gespräch" hat stattgefunden ...
    Unsere Nachbarn  -  obwohl relativ weit entfernt  -  wissen jetzt auch worum es ging. 🙂
    Der Vertreter hat allen Ernstes behauptet, dass
    • er ja grundsätzlich bei "2. Wahl" nicht zur Überprüfung rausfährt, da "2. Wahl" grundsätzlich keine Reklamationen zuließe,

    .- "2. Wahl" eben "kaputte Platten" und nicht "gute Platten" hieße.
    Meine Antworten hierzu:
    .- "Sie sind aber doch da. Also gibt es wohl doch Gründe für Reklamationen. "
    .- "Kaputte Platten" sind in meinem Verständnis unverkäuflicher Abfall, und so handhabe das ja der Mitbewerber.
    Nachdem ich zunächst freundlich war, dann bestimmt und lauter wurde, noch später von "Anwalt" und "das Gespräch hier ist Zeitverschwendung" sprach, wurde der Vertreter doch noch "weich".
    Er hat angeboten, dass wir uns kostenfrei Ersatz zum Austausch der schlimmsten Platten abholen könnten. Über die Menge muss ich nochmals an anderer Stelle verhandeln. Vielleicht kommen wir so zu einer Einigung.
    Die Antwort mit "kein Vertrag zustande gekommen" ist sehr interessant. Schwierig dürfte es allerdings werden, die Äußerungen beim Verkaufsgespräch zu beweisen.
    Danke für heute!
    Werde nochmals berichten.
    Maren Friedrich

  13. BGB §155: Dissens & Einigung bei 2. Wahl Plattenkauf

    Foto von

    ich glaube man darf gratulieren
    Seien Sie nicht zimperlich bei der Menge der Ersatzplatten.
    Zum Thema "versteckter Dissens" und "kein Vertrag zustande gekommen" ein kurze Erläuterung:
    Maßgeblich ist § 155 BGBAbk., der ist aber schwer verständlich. Ein versteckter Dissens liegt vor, wenn die beiden Parteien meinen, sich geeinigt zu haben, während in Wirklichkeit Dissens vorliegt. Der Dissens besteht hier in der Auslegung des Begriffs "2. Wahl" und nachgefragt "10 % kaputt". Sie gingen bei "10 % kaputt" von 90 % tadellosen Platten aus, mussten das sogar, weil geraten wurde, 10 % mehr zu kaufen. Der Verkäufer meinte vielleicht, dass alle Platten kaputt sind, 10 % davon so, dass sie unbrauchbar sind. Liegt nur bez. von Nebenpunkten ein Dissens vor, z.B. weil der eine unter "Lieferung frei Haus" das Absetzen am Gartentüre, der andere am Einbauort hinter dem Haus versteht, gilt der Vertrag, weil er, egal wie das zu lesen ist, geschlossen worden wäre. Fehlt aber die Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, hier über den Anteil mangelfreier Platten und die Beschaffenheit, ist kein Vertrag zustande gekommen. Auf gut deutsch: "Hätte ich gewusst, dass 2. Wahl heißen soll, alle Platten sind beschädigt, hätte ich nie gekauft. "
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
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    Terrassenplatten 2. Wahl: Mängel, Risiken und Preisvorteile im Überblick

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert intensiv den Kauf von Terrassenplatten 2. Wahl, wobei typische Mängel, die Bedeutung der Erwartungshaltung des Käufers und rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Ausschuss und Bruchreserve. Zudem wird die Frage behandelt, inwiefern zugesagte Eigenschaften des Verkäufers relevant sind und welche Rechte Käufer bei Mängeln haben. Strategien für Verkaufsgespräche und die Bedeutung des BGBAbk. werden ebenfalls erörtert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie genau auf die Definition von "2. Wahl" im Verkaufsgespräch und halten Sie Zusagen schriftlich fest, wie im Beitrag 2. Wahl Platten: Beweislast & zugesagte Eigenschaften betont wird. Unterschiedliche Auffassungen können zu einem Dissens führen, wie in Vertragsrecht: Dissens bei Terrassenplatten 2. Wahl? erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Gebrauchsfähigkeit der Terrassenplatten muss trotz Mängel erhalten bleiben, ähnlich wie bei Haushaltsporzellan 2. Wahl. Eine Bruchreserve von 10 % ist üblich, aber größere Schäden wie tiefe Löcher sind inakzeptabel, wie im Beitrag Terrassenplatten 2. Wahl: Tiefe Löcher & Mängel-Beschreibung beschrieben.

    💰 Zusatzinfo: Der Preisvorteil von Terrassenplatten 2. Wahl kann verlockend sein, aber es ist wichtig, die potenziellen Risiken und Mängel abzuwägen. Sparen Sie nicht am falschen Ende, wie in Terrassenplatten 2. Wahl: Falsches Ende gespart? angemerkt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf von Terrassenplatten 2. Wahl Ihre Erwartungshaltung mit dem Verkäufer ab und dokumentieren Sie alle Vereinbarungen. Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, sich auf den Standpunkt eines Laien zurückzuziehen, wie im Beitrag 2. Wahl Platten: Laien-Standpunkt & Erwartungshaltung empfohlen wird. Prüfen Sie die Platten vor Ort auf Mängel und bestehen Sie auf Nachbesserung oder Wandlung, wenn die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt werden.

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