Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau im Altbau?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung der 2/3- bzw. 3/4-Regelung zur Bestimmung eines Vollgeschosses im Kontext eines Dachausbaus in Baden-Württemberg. Dabei spielen das Baujahr des Gebäudes und mögliche Änderungen des Bebauungsplans eine entscheidende Rolle. Die lichte Höhe und die Grundfläche sind maßgebliche Faktoren bei der Berechnung.
Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau im Altbau?
Ich habe folgendes Problem. In meinem Gebäude, Baujahr 1972, Baden Württemberg, sind zwei Vollgeschosse vorhanden. Der Keller und das Erdgeschoss. Der Keller muss leider auch Vollgeschoss bleiben, da die 1,4 Meter im Mittel überschritten sind. Es soll auf das Gebäude ein weiteres Stockwerk aufgebaut werden / die Dachwohnung soll aufgebaut werden. Dies soll in Holzständerbauweise komplett neu erfolgen. Im Stockwerk darunter stehen Dank eines Wintergartens knapp 164 m² Wohnfläche zur Verfügung. Ein drittes Vollgeschoss lässt der Bebauungsplan nicht zu. Laut Landesbauordnung handelt es sich bei dem "neuen" Geschoss um kein Vollgeschoss, wenn es kleiner 3/4, hier also 123 m² ist. 122 m² wäre die Grundfläche (Wie der Stock darunter ohne Wintergarten). Der Wintergarten wurde 1997 genehmigt. Meine Frage lautet: Kann ich den aktuellen Multiplikator 3/4 nehmen oder muss ich den alten Multiplikator 2/3 nehmen, wodurch mein neues Stockwerk ein nicht genehmigbares Vollgeschoss wäre.
Ich danke Ihnen im Voraus für die Mühe!
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KI-Analyse (GoogleAI): Vollgeschoss: 2/3 oder 3/4 Regelung?
Die Frage dreht sich um die korrekte Berechnung eines Vollgeschosses im Kontext des Baurechts von Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf einen geplanten Dachausbau. Entscheidend ist, ob die 2/3- oder die 3/4-Regelung zur Anwendung kommt, um festzustellen, ob das Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt.
Relevante Kriterien sind:
- Landesbauordnung (LBOAbk.) Baden-Württemberg: Die LBO definiert, wann ein Geschoss als Vollgeschoss gilt.
- Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, die die Definition des Vollgeschosses beeinflussen.
- Grundfläche und Wohnfläche: Das Verhältnis der Wohnfläche des Dachgeschosses zur Grundfläche des darunterliegenden Geschosses ist entscheidend für die Anwendung der 2/3- oder 3/4-Regelung.
- Höhe des Geschosses: Die mittlere Höhe des Geschosses muss bestimmte Mindestmaße überschreiten, damit es als Vollgeschoss zählt.
🔴 Gefahr: Falsche Berechnungen können zu Baurechtsverstößen und damit zu Rückbau-Forderungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die genauen Bestimmungen der LBO Baden-Württemberg sowie den Bebauungsplan der Gemeinde zu prüfen und gegebenenfalls einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzuzuziehen, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.
KI-Analyse (DeepSeek): Vollgeschoss: 2/3 oder 3/4 Regelung?
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die bauplanungsrechtliche Bewertung eines Dachgeschossausbaus in Baden-Württemberg, konkret die Frage, ob die 3/4-Regel oder die 2/3-Regel der Landesbauordnung (LBO) anzuwenden ist. Das Gebäude aus dem Jahr 1972 hat zwei Vollgeschosse (Keller und Erdgeschoss), und ein drittes Vollgeschoss ist laut Bebauungsplan unzulässig. Der Bauherr plant ein neues Stockwerk in Holzständerbauweise, das kein Vollgeschoss darstellen soll, wenn es kleiner als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses ist.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Überlegung, dass ein Geschoss dann kein Vollgeschoss ist, wenn seine Grundfläche weniger als 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt, ist korrekt. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 6 LBO Baden-Württemberg. Die Berechnung mit 122 m² (Grundfläche ohne Wintergarten) als Referenzwert ist nachvollziehbar, da der Wintergarten als untergeordnetes Bauteil oder Anbau betrachtet werden kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die 2/3-Regelung aus dem Baujahr 1972 noch anwendbar sei, ist rechtlich nicht haltbar. Die LBO Baden-Württemberg wurde mehrfach novelliert, und die aktuell geltende Fassung (Stand 2024) sieht die 3/4-Regel vor. Bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen ist stets das aktuelle Recht anzuwenden. Eine Rückausnahme für Altbauten existiert nicht, es sei denn, der Bebauungsplan selbst enthält abweichende Festsetzungen.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist nicht nur die Grundfläche, sondern auch die Höhe des neuen Geschosses. Nach § 2 Abs. 6 LBO ist ein Vollgeschoss definiert durch eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m über mindestens 2/3 der Grundfläche. Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Dachschrägen und die Raumhöhen diese Vorgaben nicht überschreiten, da sonst trotz Unterschreitung der 3/4-Regel ein Vollgeschoss entstehen könnte.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in der Fehlinterpretation des Übergangsrechts. Sollte die Baurechtsbehörde die 3/4-Regel anwenden und das Vorhaben als Vollgeschoss einstufen, droht die Versagung der Baugenehmigung oder eine spätere Nutzungsuntersagung. Zudem könnte der Wintergarten von 1997 als genehmigter Bestandteil die Berechnung der Bezugsfläche beeinflussen, wenn er als Vollgeschossfläche gewertet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauplanungsrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Lassen Sie eine verbindliche Bauvoranfrage bei der zuständigen Baurechtsbehörde stellen, um die Anwendung der 3/4-Regel sowie die korrekte Berechnung der Grundfläche (inkl. Wintergarten) rechtsverbindlich zu klären. Nur so können Sie rechtssicher planen und teure Fehlinvestitionen vermeiden.
KI-Analyse (Qwen): Vollgeschoss: 2/3 oder 3/4 Regelung?
Die Anfrage betrifft die baurechtliche Einordnung eines geplanten Dachausbaus im Altbau (Baujahr 1972) in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Vollgeschossregelung gemäß Landesbauordnung (LBO BW) und die damit verbundene Zulässigkeit einer Dachgeschossausbildung ohne Genehmigung als drittes Vollgeschoss.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass der Multiplikator 3/4 grundsätzlich anwendbar sei, birgt erhebliche baurechtliche Risiken – insbesondere, weil die LBO BW in der geltenden Fassung (zuletzt geändert durch die 17. Verordnung zur Änderung der LBO BW vom 12.07.2023) für Bestandsgebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen strikt auf die 2/3-Regelung abstellen kann, sofern die Bauordnung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Genehmigung oder Errichtung des Gebäudes diese vorsah.
⚠️ Korrektur: Der Multiplikator 3/4 gilt nicht automatisch für alle Bestandsgebäude – er ist nur anwendbar, wenn die Bauordnung zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (1972) bereits die 3/4-Regelung kannte oder wenn die aktuelle LBO BW ausdrücklich auf Bestandsgebäude mit Übergangsregelung verweist; dies ist jedoch nicht der Fall: Die 3/4-Regelung wurde erst mit der LBO BW 2002 eingeführt und gilt nicht rückwirkend für vor 2002 errichtete Gebäude ohne entsprechende Übergangsbestimmung.
➕ Ergänzung: Der Wintergarten aus 1997 ist als genehmigter Anbau zwar baurechtlich wirksam, verändert aber nicht die maßgebliche Vollgeschosszählung des Hauptgebäudes – die Grundfläche des Dachgeschosses muss sich auf die Grundfläche des darunterliegenden Geschosses (ohne Wintergarten) beziehen, also auf die ursprüngliche Geschossgrundfläche des Erdgeschosses.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass die Grundfläche des Dachgeschosses sich an der aktuellen Wohnfläche (164 m² inkl. Wintergarten) orientiert, ist baurechtlich unzulässig – maßgeblich ist die genehmigte Grundfläche des jeweiligen darunterliegenden Geschosses zum Zeitpunkt seiner Errichtung oder letzter baurechtlicher Änderung.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauvorlageberechtigten oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baurecht, der die konkrete Bauaktenlage (Baugenehmigung 1972, Wintergartengenehmigung 1997, aktueller Bebauungsplan) prüft und eine bindende baurechtliche Stellungnahme zur Anwendbarkeit der 2/3- oder 3/4-Regelung abgibt – eine eigenständige Berechnung ohne Aktenzugriff birgt hohe Risiken für Rückbau- oder Genehmigungsverweigerungsfolgen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Geschoss, das aufgrund seiner Höhe und Ausgestaltung als vollwertiges Geschoss gilt und bei der Berechnung der Geschossfläche berücksichtigt wird.
Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Bebauungsplan, Landesbauordnung. - Landesbauordnung (LBO)
- Das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegt.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung. - Bebauungsplan
- Ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung. - Grundfläche
- Die Fläche, die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil auf dem Grundstück einnimmt.
Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Grundstücksfläche. - Wohnfläche
- Die Fläche, die zum Wohnen genutzt wird, einschließlich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche usw.
Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Geschossfläche. - 2/3-Regelung
- Eine Regelung, nach der ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, wenn seine Wohnfläche mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Geschossfläche, Bebauungsplan. - 3/4-Regelung
- Eine Regelung, nach der ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, wenn seine Geschossfläche mindestens 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Geschossfläche, Bebauungsplan. - Dachausbau
- Der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum.
Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Wohnfläche, Genehmigungspflicht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was bedeutet die 2/3-Regelung im Zusammenhang mit Vollgeschossen?
Antwort: Die 2/3-Regelung besagt, dass ein Geschoss dann als Vollgeschoss zählt, wenn seine Wohnfläche mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt. Diese Regelung findet Anwendung, wenn der Bebauungsplan keine abweichenden Festsetzungen enthält. - Frage: Was bedeutet die 3/4-Regelung im Zusammenhang mit Vollgeschossen?
Antwort: Die 3/4-Regelung ist eine andere mögliche Definition für ein Vollgeschoss, bei der die Geschossfläche mindestens 3/4 der darunterliegenden Fläche betragen muss. Welche Regelung zur Anwendung kommt, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und dem Bebauungsplan ab. - Frage: Wo finde ich die genauen Definitionen für Vollgeschosse in Baden-Württemberg?
Antwort: Die genauen Definitionen und Regelungen finden sich in der Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg sowie im jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde. Es ist ratsam, beide Dokumente sorgfältig zu prüfen. - Frage: Was passiert, wenn mein Dachgeschoss laut Bebauungsplan kein Vollgeschoss sein darf?
Antwort: Wenn der Bebauungsplan den Ausbau zu einem Vollgeschoss untersagt, darf das Dachgeschoss nicht so ausgebaut werden, dass es die Kriterien eines Vollgeschosses erfüllt. Andernfalls drohen baurechtliche Konsequenzen. - Frage: Kann ein Wintergarten die Berechnung der Geschossfläche beeinflussen?
Antwort: Ja, ein Wintergarten kann die Berechnung der Geschossfläche beeinflussen, da er zur Wohnfläche gezählt werden kann, sofern er bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. beheizbar, umschlossen). Die genaue Anrechnung hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. - Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche?
Antwort: Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude oder ein Geschoss auf dem Grundstück einnimmt. Die Wohnfläche ist die Fläche, die tatsächlich zum Wohnen genutzt wird, also beispielsweise Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche usw. Nicht zur Wohnfläche gehören beispielsweise Kellerräume oder unbeheizte Abstellräume. - Frage: Warum ist die korrekte Berechnung des Vollgeschosses so wichtig?
Antwort: Die korrekte Berechnung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Eine falsche Berechnung kann zu einer Überschreitung der zulässigen Geschosszahl oder der maximalen Bebauung führen, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. - Frage: Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, welche Regelung für mein Gebäude gilt?
Antwort: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Architekten oder einen Baurechtsexperten zu konsultieren. Diese Fachleute können die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes und des Grundstücks beurteilen und eine fundierte Aussage darüber treffen, welche Regelung zur Anwendung kommt.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung der 2/3- bzw. 3/4-Regelung zur Bestimmung eines Vollgeschosses im Kontext eines Dachausbaus in Baden-Württemberg. Dabei spielen das Baujahr des Gebäudes und mögliche Änderungen des Bebauungsplans eine entscheidende Rolle. Die lichte Höhe und die Grundfläche sind maßgebliche Faktoren bei der Berechnung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die anzuwendende Landesbauordnung (LBO) von der letzten Änderung des Bebauungsplans abhängt, wie im Beitrag Vollgeschoss BW: 2/3 vs. 3/4 Regel – Historische Entwicklung erläutert wird. Dies kann die Vollgeschoss Berechnung maßgeblich beeinflussen.
📊 Zusatzinfo: Vor dem 1. April 1984 galt in Baden-Württemberg die 2/3-Regelung mit einer lichten Höhe von 2,0 m über 2/3 der Grundfläche. Danach wurde die 3/4-Regelung mit einer lichten Höhe von 2,3 m über 3/4 der Grundfläche eingeführt. Die korrekte Anwendung dieser Regelungen ist entscheidend für die Baugenehmigung.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan und die gültige Landesbauordnung (LBOAbk.) für Ihr Bauvorhaben in Baden-Württemberg. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzu, um Fehler bei der Vollgeschoss Berechnung zu vermeiden und die Einhaltung der 2/3 oder 3/4 Regelung sicherzustellen. Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist essentiell.
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