Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau im Altbau?
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Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau im Altbau?

Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem. In meinem Gebäude, Baujahr 1972, Baden Württemberg, sind zwei Vollgeschosse vorhanden. Der Keller und das Erdgeschoss. Der Keller muss leider auch Vollgeschoss bleiben, da die 1,4 Meter im Mittel überschritten sind. Es soll auf das Gebäude ein weiteres Stockwerk aufgebaut werden / die Dachwohnung soll aufgebaut werden. Dies soll in Holzständerbauweise komplett neu erfolgen. Im Stockwerk darunter stehen Dank eines Wintergartens knapp 164 m² Wohnfläche zur Verfügung. Ein drittes Vollgeschoss lässt der Bebauungsplan nicht zu. Laut Landesbauordnung handelt es sich bei dem "neuen" Geschoss um kein Vollgeschoss, wenn es kleiner 3/4, hier also 123 m² ist. 122 m² wäre die Grundfläche (Wie der Stock darunter ohne Wintergarten). Der Wintergarten wurde 1997 genehmigt. Meine Frage lautet: Kann ich den aktuellen Multiplikator 3/4 nehmen oder muss ich den alten Multiplikator 2/3 nehmen, wodurch mein neues Stockwerk ein nicht genehmigbares Vollgeschoss wäre.
Ich danke Ihnen im Voraus für die Mühe!
  • Name:
  • Chris
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    Die Frage dreht sich um die korrekte Berechnung eines Vollgeschosses im Kontext des Baurechts von Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf einen geplanten Dachausbau. Entscheidend ist, ob die 2/3- oder die 3/4-Regelung zur Anwendung kommt, um festzustellen, ob das Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt.

    Relevante Kriterien sind:

    • Landesbauordnung (LBOAbk.) Baden-Württemberg: Die LBO definiert, wann ein Geschoss als Vollgeschoss gilt.
    • Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, die die Definition des Vollgeschosses beeinflussen.
    • Grundfläche und Wohnfläche: Das Verhältnis der Wohnfläche des Dachgeschosses zur Grundfläche des darunterliegenden Geschosses ist entscheidend für die Anwendung der 2/3- oder 3/4-Regelung.
    • Höhe des Geschosses: Die mittlere Höhe des Geschosses muss bestimmte Mindestmaße überschreiten, damit es als Vollgeschoss zählt.

    ? Gefahr: Falsche Berechnungen können zu Baurechtsverstößen und damit zu Rückbau-Forderungen führen.

    ? Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die genauen Bestimmungen der LBO Baden-Württemberg sowie den Bebauungsplan der Gemeinde zu prüfen und gegebenenfalls einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzuzuziehen, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, das aufgrund seiner Höhe und Ausgestaltung als vollwertiges Geschoss gilt und bei der Berechnung der Geschossfläche berücksichtigt wird.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Bebauungsplan, Landesbauordnung.
    Landesbauordnung (LBO)
    Das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes, das die baurechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben festlegt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung.
    Bebauungsplan
    Ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung.
    Grundfläche
    Die Fläche, die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil auf dem Grundstück einnimmt.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Grundstücksfläche.
    Wohnfläche
    Die Fläche, die zum Wohnen genutzt wird, einschließlich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche usw.
    Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Geschossfläche.
    2/3-Regelung
    Eine Regelung, nach der ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, wenn seine Wohnfläche mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Geschossfläche, Bebauungsplan.
    3/4-Regelung
    Eine Regelung, nach der ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, wenn seine Geschossfläche mindestens 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Geschossfläche, Bebauungsplan.
    Dachausbau
    Der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Wohnfläche, Genehmigungspflicht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet die 2/3-Regelung im Zusammenhang mit Vollgeschossen?
      Antwort: Die 2/3-Regelung besagt, dass ein Geschoss dann als Vollgeschoss zählt, wenn seine Wohnfläche mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beträgt. Diese Regelung findet Anwendung, wenn der Bebauungsplan keine abweichenden Festsetzungen enthält.
    2. Frage: Was bedeutet die 3/4-Regelung im Zusammenhang mit Vollgeschossen?
      Antwort: Die 3/4-Regelung ist eine andere mögliche Definition für ein Vollgeschoss, bei der die Geschossfläche mindestens 3/4 der darunterliegenden Fläche betragen muss. Welche Regelung zur Anwendung kommt, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und dem Bebauungsplan ab.
    3. Frage: Wo finde ich die genauen Definitionen für Vollgeschosse in Baden-Württemberg?
      Antwort: Die genauen Definitionen und Regelungen finden sich in der Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg sowie im jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde. Es ist ratsam, beide Dokumente sorgfältig zu prüfen.
    4. Frage: Was passiert, wenn mein Dachgeschoss laut Bebauungsplan kein Vollgeschoss sein darf?
      Antwort: Wenn der Bebauungsplan den Ausbau zu einem Vollgeschoss untersagt, darf das Dachgeschoss nicht so ausgebaut werden, dass es die Kriterien eines Vollgeschosses erfüllt. Andernfalls drohen baurechtliche Konsequenzen.
    5. Frage: Kann ein Wintergarten die Berechnung der Geschossfläche beeinflussen?
      Antwort: Ja, ein Wintergarten kann die Berechnung der Geschossfläche beeinflussen, da er zur Wohnfläche gezählt werden kann, sofern er bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. beheizbar, umschlossen). Die genaue Anrechnung hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab.
    6. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche?
      Antwort: Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude oder ein Geschoss auf dem Grundstück einnimmt. Die Wohnfläche ist die Fläche, die tatsächlich zum Wohnen genutzt wird, also beispielsweise Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche usw. Nicht zur Wohnfläche gehören beispielsweise Kellerräume oder unbeheizte Abstellräume.
    7. Frage: Warum ist die korrekte Berechnung des Vollgeschosses so wichtig?
      Antwort: Die korrekte Berechnung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Eine falsche Berechnung kann zu einer Überschreitung der zulässigen Geschosszahl oder der maximalen Bebauung führen, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
    8. Frage: Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, welche Regelung für mein Gebäude gilt?
      Antwort: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Architekten oder einen Baurechtsexperten zu konsultieren. Diese Fachleute können die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes und des Grundstücks beurteilen und eine fundierte Aussage darüber treffen, welche Regelung zur Anwendung kommt.

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  2. Vollgeschoss BW: 2/3 vs. 3/4 Regel – Historische Entwicklung

    Das schenkt sich nicht viel
    Die Regelung von 1965:
    Lichte Höhe 2,0 m über 2/3 der darunterliegenden Grundfläche.
    Ab 01.04.1984:
    2,3 m OK FFBAbk. bis Dachhaut über 3/4 ...
    Wenn der Bebauungsplan mal geändert wurde, gilt die LBOAbk. in der Fassung, der letzten Änderung.
  3. OK

    Ich stimme zu!
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Vollgeschoss Berechnung BW: 2/3 oder 3/4 Regelung für Dachausbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung der 2/3- bzw. 3/4-Regelung zur Bestimmung eines Vollgeschosses im Kontext eines Dachausbaus in Baden-Württemberg. Dabei spielen das Baujahr des Gebäudes und mögliche Änderungen des Bebauungsplans eine entscheidende Rolle. Die lichte Höhe und die Grundfläche sind maßgebliche Faktoren bei der Berechnung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die anzuwendende Landesbauordnung (LBO) von der letzten Änderung des Bebauungsplans abhängt, wie im Beitrag Vollgeschoss BW: 2/3 vs. 3/4 Regel – Historische Entwicklung erläutert wird. Dies kann die Vollgeschoss Berechnung maßgeblich beeinflussen.

    📊 Zusatzinfo: Vor dem 1. April 1984 galt in Baden-Württemberg die 2/3-Regelung mit einer lichten Höhe von 2,0 m über 2/3 der Grundfläche. Danach wurde die 3/4-Regelung mit einer lichten Höhe von 2,3 m über 3/4 der Grundfläche eingeführt. Die korrekte Anwendung dieser Regelungen ist entscheidend für die Baugenehmigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan und die gültige Landesbauordnung (LBOAbk.) für Ihr Bauvorhaben in Baden-Württemberg. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzu, um Fehler bei der Vollgeschoss Berechnung zu vermeiden und die Einhaltung der 2/3 oder 3/4 Regelung sicherzustellen. Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist essentiell.

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