Bauangebote richtig einholen: Gewerke, Architekt, Eigenleistung & Kosten sparen?
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Bauangebote richtig einholen: Gewerke, Architekt, Eigenleistung & Kosten sparen?

Wir werden voraussichtlich mit einem Architekten bauen. Da wir auch aktiv mitarbeiten möchten um auch ein bisschen Geld zu sparen, wollen wir Angebote für die einzelnen Gewerke einholen.
Haben wir auch schon versucht, doch es erwies sich als schwierig.
z.B. Außenputz und Innenputz kann angeblich ohne Aufmaß nicht berechnet werden. Man kann doch leicht die m² anhand der fertigen Grundrisse errechnen.
Oder Dachstuhl kann nicht ohne Statik angeboten werden. Genau wie die Erdarbeiten obwohl wir schon ein Bodengutachten haben.
Das einzige was wohl klappt sind die Fenster.
Nur eine Schätzung vom Architekten ist für uns nicht ausreichend. Ich weiß, dass man die Angebote nicht auf den Cent genau bekommen kann. Aber +/- ein paar Hundert € wären doch schon ausrechend.
  • Name:
  • Kai
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Eigenleistungen können die Bausubstanz gefährden und zu Gewährleistungsproblemen führen.

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    Um Bauangebote effektiv einzuholen und Kosten zu sparen, empfehle ich folgendes Vorgehen:

    • Detaillierte Leistungsbeschreibungen: Erstellen Sie präzise Leistungsverzeichnisse für jedes Gewerk (z.B. Außenputz, Innenputz, Dachstuhl). Diese sollten auf den Architektenplänen und der Baubeschreibung basieren.
    • Einheitliche Angebotsgrundlage: Stellen Sie allen Handwerkern die gleichen Unterlagen zur Verfügung (Grundrisse, Statik, Bodengutachten). Das ermöglicht einen fairen Vergleich.
    • Angebotsvergleich: Vergleichen Sie nicht nur die Endpreise, sondern auch die Einzelpositionen. Achten Sie auf eventuelle Nachtragspotenziale.
    • Referenzen prüfen: Fragen Sie nach Referenzen und besichtigen Sie gegebenenfalls bereits abgeschlossene Projekte der Handwerker.
    • Vertragsgestaltung: Achten Sie auf klare Vertragsbedingungen, Zahlungspläne und Gewährleistungen.

    🔴 Gefahr: Unklare Angebote oder unvollständige Leistungsbeschreibungen können zu erheblichen Mehrkosten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich bei der Angebotseinholung und Vertragsgestaltung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder Architekten beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsverzeichnis
    Ein detailliertes Dokument, das alle zu erbringenden Leistungen eines Gewerkes beschreibt. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Aufmaß
    Aufmaß
    Die genaue Messung der erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Das Aufmaß dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Abrechnung, Mengenermittlung
    Gewerke
    Ein abgegrenzter Bereich von Bauleistungen, der von einem bestimmten Handwerker oder Unternehmen ausgeführt wird (z.B. Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Elektroinstallation).
    Verwandte Begriffe: Handwerk, Bauleistung, Fachbetrieb
    Bodengutachten
    Eine Untersuchung des Baugrunds, um dessen Beschaffenheit und Tragfähigkeit zu beurteilen. Das Bodengutachten ist wichtig für die Planung des Fundaments und die Vermeidung von Bauschäden.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Fundament, Statik
    Statik
    Die Berechnung der Tragfähigkeit und Stabilität eines Bauwerks. Die Statik ist wichtig für die Sicherheit des Gebäudes und die Vermeidung von Schäden.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Baustatik
    Architekt
    Ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Der Architekt ist verantwortlich für die Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Entwurf
    Ausschreibung
    Die Aufforderung an mehrere Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Bauleistung abzugeben. Die Ausschreibung dient dazu, den besten Preis und die beste Qualität zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was gehört in ein detailliertes Leistungsverzeichnis?
      Antwort: Ein Leistungsverzeichnis sollte alle Arbeiten detailliert beschreiben, inklusive Mengen, Qualitäten und Ausführungsstandards. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und spätere Abrechnung.
    2. Frage: Wie finde ich qualifizierte Handwerker für die Angebotseinholung?
      Antwort: Nutzen Sie Online-Portale, Empfehlungen von Bekannten oder die Handwerkskammer, um qualifizierte Handwerker zu finden. Prüfen Sie Referenzen und holen Sie mehrere Angebote ein.
    3. Frage: Was ist bei der Prüfung von Referenzen zu beachten?
      Antwort: Fragen Sie nach vergleichbaren Projekten und kontaktieren Sie die Bauherren, um sich über die Qualität der Arbeit, die Termintreue und die Zuverlässigkeit des Handwerkers zu informieren.
    4. Frage: Wie vermeide ich Nachträge bei Bauprojekten?
      Antwort: Durch eine detaillierte Planung, eine präzise Leistungsbeschreibung und eine klare Kommunikation mit den Handwerkern können Nachträge vermieden oder zumindest reduziert werden.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Architekt bei der Angebotseinholung?
      Antwort: Der Architekt kann bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, der Koordination der Angebote und der Überwachung der Ausführung eine wichtige Rolle spielen. Er kann auch bei der Bewertung der Angebote und der Vertragsgestaltung unterstützen.
    6. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalangebot und einem Angebot nach Aufmaß?
      Antwort: Ein Pauschalangebot beinhaltet einen Festpreis für die gesamte Leistung, während ein Angebot nach Aufmaß auf den tatsächlich erbrachten Leistungen basiert. Bei größeren Projekten ist ein Angebot nach Aufmaß oft fairer, da es flexibler auf Änderungen reagieren kann.
    7. Frage: Wie gehe ich vor, wenn ich Eigenleistungen erbringen möchte?
      Antwort: Klären Sie im Vorfeld mit dem Architekten und den Handwerkern ab, welche Eigenleistungen möglich sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dokumentieren Sie alle Arbeiten sorgfältig und lassen Sie sie von einem Fachmann abnehmen.
    8. Frage: Was sind übliche Zahlungspläne bei Bauprojekten?
      Antwort: Üblich sind Zahlungspläne, die sich an den Baufortschritten orientieren. Nach Abschluss bestimmter Bauabschnitte werden Teilzahlungen fällig. Achten Sie darauf, dass die Zahlungspläne transparent und nachvollziehbar sind.

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  2. Bauangebote: Architekt vs. Eigenregie – Risiken beim Vergleich!

    Was Sie jetzt machen ...
    Was Sie jetzt machen birgt die Gefahr des Äpfel-mit-Birnen-Vergleichens mit sich. So lange, bis jemand das niedrigste Angebot abgibt und das meiste vergisst. Lassen Sie den Architekten machen. Und 1:100 Angebote rechnet heute kein seriöser mehr. Solche Anfragen landen im Papierkorb. Solche "Klapperkunden" warten so lange, bis jemand ganz doofes ein komplettes Angebot mit allen Einzelpositionen abgibt um das dann anschließend bei mh wieder zu finden ...
    Ist nicht böse gemeint, aber das was Sie machen bringt nichts, außer, dass wie Sie im Forum Bauschäden/Baumurks wiederfinden ...
  3. Kostenschätzung Architekt: Realistische Erwartungen beim Hausbau

    also ...
    müssen wir vorerst mit den Kostenschätzung des Architekten leben, und hoffen das er sich nicht verschätz?
  4. Budgetlimit für Architekten: Kostenkontrolle beim Hausbau sichern

    Macht doch folgendes ...
    Macht doch folgendes setzt dem Architekten ein finanzielles Limit (bitte realistisch: nicht so 80.000 für schlüsselfertig 150 m²🙂. Dann ist es das Problem des Architekten. Liegt er drüber ist es sein Problem, aber Ihr habt die Sicherheit, bis dahin und nicht weiter.
  5. Bauvertrag: Detailgenauigkeit schützt vor Qualitätsmängeln!

    und das geht so einfach?
    Dann muss man aber alle Details im Vertrag festhalten, nicht das der Architekt an der Qualität schraubt!
  6. Bingo! ...

    Bingo! 🙂😉
  7. Architekt: Leistungsphasen – Vergabe setzt Ausführungsplanung voraus

    Leistungsphasen
    Die Leistungsphase nennt sich Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung der Vergabe. Damit ein Architekt diese Leistungsphasen überhaupt korrekt erfüllen kann, müssen alle anderen Leistungsphasen, besonders die Ausführungsplanung, und die Fachplanungen (Statik, Haustechnik, Bauphysik) bereits durchgeführt sein. Die Ausführung dieser Leistungsphasen ist dann die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Bauüberwachung.
    Bei Gesamtbeauftragung des Architekten betragen die Kosten für die Leistungsphase Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe nur den Bruchteil von 14 % an den gesamten Architektenkosten. Dabei ist das Aufstellen von fachlich richtigen und vollständigen Leistungsverzeichnissen ein Schlüssel für die mangelfreie und organisierte Errichtung des Gebäudes. Somit gibt es da nicht viel einzusparen, wenn Sie selbst Angebote einholen. Vielmehr legen Sie die Grundlage für spätere Auseinandersetzungen mit den Unternehmern.
    Sie schreiben: "Wir werden voraussichtlich mit einem Architekten bauen. " Bitte sprechen Sie zuerst mit dem in Frage kommenden Architekten / Ingenieur. Sondieren Sie besonders, welche Referenzen der Kollege in Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung hat. Es gibt halt einen Teil von Planern, die besonders kreativ im Entwerfen sind und schöne Pläne machen können, denen diese Leistungsphasen aber ein Graus sind, da diese nun mal aus sehr viel Fleißarbeit, Disziplin und Dokumentation bestehen. Einen guten Ausführungsplaner, Ausschreiber und Bauüberwacher erkennen Sie u.a. daran, dass das Honorarangebot nicht billig ist 😉
    Gruß
  8. Bauplanung: Kostenschätzung Architekt – Timing für Angebote!

    Selbst Angebote einholen: Herr Lott,
    in LPAbk. 6 sind wir noch gar nicht, sondern erst in LP 2. RüBe hat schon Recht, erst einmal müssen Sie mit den Kostenschätzungen des Architekten leben. Natürlich können Sie, wie RüBe schreibt einen verbindlichen Kostenrahmen vereinbaren. Den erstellt und hält der Architekt jedoch nicht "kostenfrei" ein und dazu gehört noch mehr, daher bitte nicht schon in LP 2! . Also, erst mal den einzuhaltenden Standard festlegen, bspw. Aufgrund einer Entwurfsplanung (am Ende der LP 3) und der Architekt sollte schon ein Angebot erhalten (Bonus  -  Malus), wenn er die Kosten des Limits unterschreiten (Bonus = Erfolgshonorar, sonst macht er es nämlich nicht (wenn er nicht dämlich ist) ) sollte und im gegenteiligen Falle einen Malus. Und m.E. macht es wenig Sinn, wenn Sie als Bauherr Aufgaben des Architekten erledigen wollen, außer Sie übernehmen diese dann komplett selbst mit der entsprechenden Risikotragung und Entlastung für den Architekten. Aber besser ist "Schuster bleib bei deinem Leisten", will heißen: bieten Sie die Eigenleistungen an, die Sie wirklich qualifiziert erbringen können und lassen Sie die Finger von Dingen (s. o), die letztlich nur Ärger für beide Seiten und zumeist Kostensteigerungen bringen.
  9. Bauangebote: Verfrühte Anfragen belasten Handwerker unnötig!

    Sicherlich
    Sicherlich befindet man sich nicht in Leistungsphase 6. Das habe ich nicht geschrieben. Ich wollte ebenfalls deutlich machen, dass das Einholen von Angeboten verfrüht ist. Es existieren noch gar nicht alle Grundlagen, um überhaupt verwertbare Angebote einzuholen. Vielmehr führen die unsubstanziellen Anfragen an die Handwerker nur zu dortiger Arbeitsbelastung bei der Erstellung von unbrauchbaren und nicht vergleichbaren Angeboten, weshalb Sie, Kai, die Anfragen bleiben lassen sollten, bis die Planung weit genug vorangeschritten ist. Wenn es soweit ist, überlassen Sie die Angebotseinholung dem Profi.
    Was ich nicht verstehe:
    "Wir werden voraussichtlich mit einem Architekten bauen. "
    Also hat noch gar kein Architekt etwas geplant?
    " Man kann doch leicht die m² anhand der fertigen Grundrisse errechnen. "
    Wo kommen dann die fertigen Grundrisse her?
    Gruß
  10. Architekt oder Unternehmen: Neubau nach unseriöser Erfahrung?

    Das mit den Zeichnung ist eine lange Geschichte! ...
    Das mit den Zeichnung ist eine lange Geschichte! Wir haben uns von einem unseriösen Betrieb getrennt. Die Planung ist aber abgeschlossen.
    Jetzt stellt sich die Frage mit einem Architekten bauen oder ein anderes Unternehmen suchen.
    • Name:
    • Kai
  11. Architekt UND Unternehmer: Alternative zur Generalunternehmer-Lösung

    UND statt ODER
    "Jetzt stellt sich die Frage mit einem Architekten bauen oder ein anderes Unternehmen suchen"
    Das kann auch heißen: "Mit einem Architekten bauen UND andereN UnternehmerN".
    Bei einem guten Bauüberwacher und Ausschreiber brauchen Sie keine Bauträger, Generalunternehmer's oder Generalübernehmer's. Das kann alles wunderbar mit gewerkeweiser Vergabe an mehrere Ausführungsunternehmen unter der Bauüberwachung des Architekten / Ingenieurs geschehen. Viele Bauherren meinen ja, es sei der bequemere, billigere und sicherere Weg, alles von einem BU, Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger abwickeln zu lassen. Die negativen Resultate liest man dann oft hier im Forum.
    Gruß
  12. Architektenwahl: Objektive Bewertung statt pauschaler Kritik!

    Können wir uns drauf einigen ...
    Können wir uns drauf einigen es gibt auch Tränensäcke von Architekten. Sprich: überall gibt es Sonne und Sonne. Einverstanden?
  13. Bauplanung: Architektensuche – Erfahrungen im Umfeld nutzen!

    Die gibt es sicher auch ...
    Die gibt es sicher auch aber die Bauherrenaufgaben fangen halt damit an, bei Bekannten, in der Nachbarschaft, in der Umgebung des Baugrundstücks nach Erfahrungen mit guten Bauplanern zu fahnden, um einen geeigneten Planer zu finden. Da wird es vielen Bauherren schon zu mühsam und man begibt sich lieber in die Fänge der "Alles-aus-einer-Hand-Verkäufer" mit den bunten Bildern.
    Gruß
  14. Architekt vs. 'Alles-aus-einer-Hand': Die Verkaufsmasche!

    Das unterschreibe ich sofort! ...
    Das unterschreibe ich sofort!
    man begibt sich lieber in die Fänge der "Alles-aus-einer-Hand-Verkäufer" mit den bunten Bildern.
    ergänzt um das gut riechende Rasierwasser und das BMW-Cabrio (früher sogar noch: mit Mobiltelefon)
    ... 🙂😉
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Bauangebote richtig einholen: Architekt, Gewerke & Kosten sparen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den optimalen Zeitpunkt und die Vorgehensweise beim Einholen von Bauangeboten. Es wird betont, dass verfrühte Anfragen ohne detaillierte Planung zu unbrauchbaren Angeboten führen können. Die Zusammenarbeit mit einem Architekten wird als Möglichkeit zur Kostenkontrolle und Qualitätssicherung hervorgehoben. Alternativ wird die gewerkeweise Vergabe unter Bauüberwachung eines Architekten oder Ingenieurs diskutiert. Die Wichtigkeit einer realistischen Kostenschätzung und eines detaillierten Bauvertrags wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauangebote: Architekt vs. Eigenregie – Risiken beim Vergleich! birgt das Vergleichen von Angeboten ohne professionelle Unterstützung die Gefahr, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Dies kann zu Fehlentscheidungen und letztendlich zu höheren Kosten führen.

    💰 Zusatzinfo: Ein Budgetlimit für den Architekten, wie im Beitrag Budgetlimit für Architekten: Kostenkontrolle beim Hausbau sichern vorgeschlagen, kann helfen, die Kosten im Rahmen zu halten. Allerdings sollte dieses Limit realistisch sein, um die Qualität der Ausführung nicht zu gefährden.

    🔧 Zusatzinfo: Die korrekte Leistungsphase für das Einholen von Angeboten ist die Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung der Vergabe, wie im Beitrag Architekt: Leistungsphasen – Vergabe setzt Ausführungsplanung voraus erläutert. Diese Phase setzt eine abgeschlossene Ausführungsplanung und Fachplanungen voraus.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Bauangebote eingeholt werden, sollte eine detaillierte Planung vorliegen, entweder durch einen Architekten oder ein anderes Unternehmen. Alternativ kann, wie im Beitrag Architekt UND Unternehmer: Alternative zur Generalunternehmer-Lösung vorgeschlagen, eine gewerkeweise Vergabe unter der Bauüberwachung eines Architekten oder Ingenieurs in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Erfahrungen anderer Bauherren mit verschiedenen Planern zu informieren, wie im Beitrag Bauplanung: Architektensuche – Erfahrungen im Umfeld nutzen! empfohlen wird.

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