Architektenvertrag vorzeitig gekündigt: Schlussrechnung prüfen – Fehler, Honorar & Kosten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenvertrag vorzeitig gekündigt: Schlussrechnung prüfen – Fehler, Honorar & Kosten?
Zur Mitte LPAbk. 5 (Beginn 04) stellte sich heraus, dass Fehler in einzelnen Plänen und Aufgrund Fehlberatung (teure Dachkonstruktion, teure Materialauswahl, Betonbauteile wäre genauso teuer wie konv. Bauweise) des Architekts zu teuer geplant wurde. Dies wurde schriftlich bemängelt (z.B. doppelte Abwasserpumpen, Elektroplanung etc.), jedoch bis heute nicht in den Plänen beseitigt. Es schlossen sich in der Ausschreibungsphase weitere Dispute bzgl. Planung und Auswahl der Handwerksbetriebe an.
Im persl. Gespräch gab der Architekt zu, dass er durch spezielle Zusammenfassung einzelner Gewerke so manchen Handwerker gegenüber anderen Betrieben bevorteilte. Aufgefallen ist es dadurch, dass sich die Firmen speziell für das Gewerk Rohbau bei mir meldeten und über die Zusammenfassung dieses LVs beschwerten. Somit bestand für die anderen Betriebe nicht die Möglichkeit anzubieten. Das Ergebnis war für dieses Gewerk mal gerade zwei völlig inakzeptable Angebote (nennen möchte ich es so nicht einmal, da ein Angebot davon nicht einmal rechtskräftig unterzeichnet gewesen ist, sondern lediglich mit einem Aufstellungsblatt der benötigten Teile und einem Festpreis) Nachträglich stellte der Architekt es als Funktionalausschreibung dar, die aber so nie beidseitig besprochen bzw. abgestimmt gewesen ist. Nach langem Hin und Her bemühte sich der Architekt doch noch ganze 2 Firmen anzufragen, allerdings die gleichen in konv. Bauweise (WAS tat er, er schrieb wieder die gleichen Firmen an, obwohl wir ihm ausdrücklich sowohl schriftlich als auch mündlich die gleichen Firmen an!).
Aufgrund dieser Vorgehensweise hatte ich nicht die Möglichkeit Preise zu vergleichen und bemängelte dies. Es folgte eine Ankündigung von 15 % Mehraufschlag und 5 % für Ausschreibungsunterlagen nach. Ich habe diesbezüglich aber nichts schriftlich vereinbart, also habe ich diese Forderung nicht anerkannt. Anhand der geringen Angebotsauswahl (einzelne Gewerke nur 1 Angebot usw.) und Bevorzugung einzelner Haus und Hoflieferanten überschlug der Architekt zu Beginn d.J. die Kosten auf über 599.000 €.
Da sich der Architekt ab dem Zeitpunkt der Alternativausschreibung äußerst unflexibel in der weiteren Zusammenarbeit gezeigt hat und absolut uneinsichtig an seinen Konzeptionen festhielt, habe ich aus wichtigen Gründen den Architektenvertrag in der Leistungsphase 6 gekündigt.
Vor der Kündigung lag mir allerdings der Kostenanschlag noch nicht vor. Die vorherige Rechnung bezog sich auf die Kostenschätzung von 350.000 € im HOAI-Vertrag.
Nach der Kündigung erhielt ich dann die Schlussrechnung zusammengeheftet mit einem zurückdatierten Kostenanschlag. Diese Rechnung bezieht sich nunmehr auf den neuesten Kostenanschlag. Jedoch beinhaltet der Kostenanschlag gerade die Firmen, für die ich bei der Vergabe mich nie entschieden hätte. Interessant ist, das ich zu Beginn im Juli die Auskunft vom Architekten hatte, dass die Rohbauangebote noch dauern würden. Mit der Schlussrechnung hatte der Architekt dann auf einmal noch 2 ungeprüfte Angebote von Anfang Juli, davon wieder eines v. dieser fragwürdigen Lieblingsfirma des Architekten mit einem ominösen sehr hohen Festpreis.
Für mich sieht es folgendermaßen aus:
Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte der Architekt keine anderen Zahlen, da wie bereits erwähnt bei einzelnen Gewerken nur 1 Angebot abgegeben worden war und die Alternativausschreibung ja noch lief. Wenn ich mich richtig belesen habe, gilt für die Berechnung der LP 5 der Kostenanschlag, gibt es dem zum Zeitpunkt nicht, wird nach der Kostenberechnung/Kostenschätzung berechnet. Immerhin wäre es in meinem Fall eine Differenz von 220.000 € gewesen, somit wäre die Schlussrechnung natürlich auch wesentlich niedriger ausgefallen.
Außerdem tauchte in der Aufschlüsselung dann auf einmal die LP 7 auf, für die ich bisher den Architekt noch nicht einmal beauftragt hatte. Ebenso hat er für die LP's 3+4 einfach noch einmal Beträge aufgeführt (also Nachforderung gem. nach jetzigem Kostenanschlag 517.000 EUR), die aber längst abgeschlossen/bezahlt (steht auch als erledigt im HOAI-Vertrag) gewesen sind (nämlich nach Kostenschätzung von 350.000 EUR)!? Ein weiterer Punkt war dann der Punkt Mehraufwand für LP6 + 7 von über 5.000 €! Angeführt nach § 20,24, 25,27 HOAI.
Um welchen Mehraufwand es sich handelt bleibt das Geheimnis des Architekten oder sind es gar noch die anstehenden Korrekturen/Ergänzungen Aufgrund seiner Fehlberatung, welche er sich jetzt bezahlen lassen möchte? Tatsache ist, dass LP 6 mangelhaft abgelaufen ist, gerügt wurde und wieder nur mangelhaft umgesetzt wurde. Weiterhin wurde die LP 7 noch nicht beauftragt, wie kann er dann einen Mehraufwand dafür berechnen? Bei soviel Dreistigkeit bleibt mir wirklich die Spucke weg, nicht eine einzige Firma hat bisher von uns einen Zuschlag erhalten, weil die Kosten Aufgrund der Fehlberatung explodiert sind.
Ich habe die Rechnung nicht akzeptiert und zu meiner Entlastung zurückgesandt und um Korrektur gebeten. Meines Erachtens gibt es keine vertragliche Grundlage für den 517.000 € Kostenanschlag (vor allem hat er dort Firmen eingerechnet, die wie besprochen sowieso nicht beauftragt worden wäre, weil zu teuer). Natürlich brauchte der Architekt Zahlen, aber die Frage die sich mir stellt ist folgende: Kann ein Architekt einfach bei Kündigung willkürlich mal eben einen Kostenanschlag zusammenzimmern, obwohl er genau in dieser LP aus besagten Gründen vorzeitig gekündigt wurde? Was ist zum Zeitpunkt der Kündigung für den Auftraggeber maßgeblich, der HOAI-Vertrag für die LP 5, wenn kein Kostenanschlag vorliegt oder ein nachträglich zusammenüberreichter Kostenanschlag? Wenn letzteres der Fall wäre, würde das für mich bedeuten, dass wenn im Falle einer Kündigung der Architekt einen extrem hohen Kostenanschlag zusammenstellen könnte, woran er sich abschließend noch einmal so richtig gesund stoßen könnte ...!?
Ende 2003 hatte ich bereits für die LP 5 10 % gezahlt, da bezog sich aber die LP 5 noch auf 350.000 €! In der jetzigen Schlussrechnung sind jedoch die 25 % voll auf die über 500.000 € bezogen, ist das korrekt? Eigentlich bin ich nicht mehr bereit die neue kommende Schlussrechnung zu bezahlen, da sich der Architekt weigert seine Fehler in einigen Plänen zu korrigieren, Herausgabe von Unterlagen verweigert/ignoriert.
Die Krönung war dann eine Androhung einer Rechnung von ca. 1.600,00 für sein Büro/Arbeitsmodell. In 2002 hatte ich einen Architekten-Vorplanungvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltete für die LP 1-4 auch das Modell. Die entsprechenden Rechnungen sind dazu längst bezahlt worden. Auch das habe ich abgelehnt bzw. nicht akzeptiert.
Generelle Frage: Habe ich mich korrekt verhalten?
Welche weiteren Möglichkeiten hat man als Bauherr?
Was gilt bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund bei phasenweiser Beauftrag als Berechnungsgrundlage?
Kostenschätzung oder nachgereichter unglaubwürdiger Kostenanschlag?
Ist ein Architekt berechtigt für bereits abgeschlossene LP's in diesem Fall 1-4 nachträglich Honorare zu berechnen, obwohl die im HOAI-Vertrag als erledigt dargestellt und längst bezahlt worden sind? Außerdem fehlen mir dazu Belege um diese weiteren Kosten nachzuvollziehen, denn es gab KEINE wesentlichen Änderungen in dieser Phase ...
Für einen sachlichen Rat wäre ich verbunden und verbleibe
mit freundlichem Gruß
M. W.
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Fehlerhafte Planungen und Ausführungen können zu erheblichen Bauschäden und Folgeschäden führen.
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Ich verstehe, dass Sie eine Schlussrechnung nach vorzeitiger Kündigung Ihres Architektenvertrags erhalten haben und diese prüfen möchten. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu beachten:
1. Grundlage der Berechnung: Prüfen Sie, ob die Schlussrechnung auf einer korrekten Berechnungsgrundlage basiert. Grundlage ist der Architektenvertrag (HOAIAbk.) und die tatsächlich erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
2. Leistungsphasen: Kontrollieren Sie, welche Leistungsphasen (LPAbk.) der Architekt tatsächlich erbracht hat. Die Honorare sind nach Leistungsphasen gestaffelt. Wurden einzelne Phasen nicht vollständig erbracht, darf der Architekt nur den entsprechenden Teil abrechnen.
3. Fehlerhafte Planung: 🔴 Gefahr: Wenn Fehler in der Planung vorliegen, die zu Mehrkosten geführt haben, kann dies die Honorarforderung des Architekten mindern oder sogar einen Schadensersatzanspruch begründen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten detailliert.
4. Kostenschätzung vs. Kostenberechnung: Vergleichen Sie die ursprüngliche Kostenschätzung (350.000 €) mit der aktuellen Kostenberechnung (599.000 €). Eine erhebliche Überschreitung der Kostenschätzung kann ein Mangel der Architektenleistung sein.
5. Nachträge und Änderungen: Prüfen Sie, ob alle Nachträge und Änderungen, die während der Planungsphase vereinbart wurden, korrekt in der Rechnung berücksichtigt sind.
6. Belege und Aufschlüsselung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung mit allen Belegen an. Der Architekt muss seine Leistungen nachvollziehbar darlegen.
7. Alternativausschreibungen: Wenn der Architekt keine Alternativausschreibungen durchgeführt hat, obwohl dies vereinbart war, kann dies ebenfalls ein Mangel sein.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, die Schlussrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Diese können die Rechnung fachlich beurteilen und Ihre Rechte durchsetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein Gesetz, das die Vergütung für diese Berufsgruppen festlegt.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten. - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen (LP 1-9), die den Planungs- und Bauprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abbilden. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorar. - Kostenschätzung
- Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten zu Beginn der Planungsphase. Sie dient als Grundlage für die weitere Planung und Budgetierung.
Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Anrechenbare Kosten, HOAI. - Kostenberechnung
- Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Berechnung der Baukosten auf Grundlage der Entwurfsplanung. Sie ist genauer als die Kostenschätzung und dient als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Anrechenbare Kosten, HOAI. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die zu erbringenden Leistungen, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar. - Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten oder Ingenieurs nach Beendigung eines Projekts. Sie listet alle erbrachten Leistungen und die entsprechenden Honorare auf.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Leistungsphasen. - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Kostenschätzung, Kostenberechnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine HOAI-Schlussrechnung?
Die HOAI-Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Architekten oder Ingenieurs nach Beendigung eines Projekts. Sie listet alle erbrachten Leistungen und die entsprechenden Honorare auf, basierend auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). - Wie prüfe ich eine Architektenrechnung richtig?
Überprüfen Sie, ob die Rechnung die vereinbarten Leistungen, die korrekten Leistungsphasen, die anrechenbaren Kosten und die vereinbarten Honorarsätze enthält. Vergleichen Sie die Rechnung mit dem Architektenvertrag und fordern Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Aufschlüsselung an. - Was tun bei Fehlern in der Architektenplanung?
Dokumentieren Sie die Fehler detailliert und setzen Sie den Architekten schriftlich in Verzug, die Mängel zu beheben. Lassen Sie die Mängel von einem Bausachverständigen begutachten und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu. - Kann ich die Architektenrechnung kürzen, wenn Mängel vorliegen?
Ja, Sie haben das Recht, die Architektenrechnung in angemessenem Umfang zu kürzen, wenn Mängel in der Architektenleistung vorliegen. Die Kürzung sollte dem Wert der Mängelbeseitigung entsprechen. - Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten zu Beginn der Planung. Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Berechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung. - Was bedeutet Leistungsphase 5 im Architektenvertrag?
Leistungsphase 5 (LP5) bezieht sich auf die Ausführungsplanung. In dieser Phase erstellt der Architekt detaillierte Ausführungspläne, die für die Umsetzung des Bauprojekts notwendig sind. - Was ist eine Funktionalausschreibung?
Eine Funktionalausschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung nach ihrer Funktion und den geforderten Eigenschaften, ohne detaillierte Vorgaben zur Ausführung zu machen. Dies ermöglicht den Bietern, alternative Lösungen anzubieten. - Was bedeutet anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
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Wie sichere ich Beweise bei Baumängeln, um meine Ansprüche geltend zu machen?
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Architektenhonorar vs. Mehrkosten: Prioritäten setzen!
kleckerkram!
sie legen ein paar hunderttausend € Mehrkosten Mehrkosten drauf, ohne mit
der wimper zu zucken - am Architektenhonorar sparen sie max. ein zehntel ...
um dieses zehntel soll diskutiert werden? klar, das wird auch noch ein Thema,
aber: First things First 😉
falls ich da was falsch verstanden haben sollte: so lange Fragestellungen
(genauso wie ewig lange Antworten) lese ich diagonal 😉 -
Korrektur: Baukosten-Differenz beträgt 167.000 EUR
Pardon, Differenzbetrag falsch
Differenzbetrag ist natürlich nicht 220.000 EUR, sondern 167.000 EUR, ein feiner Unterschied. -
Bauherren-Sicht: Jeder Cent zählt – Kein Kleckerkram!
Re: Kleckerkram!
Für Sie mag es Kleckerkram sein, für einen Bauherren zählt jeder Cent. Vielen Dank für den konstruktiven Tipp, der hat gerade noch in meiner Sammlung gefehlt.
Kopfschüttelnde Grüße -
Architektenvertrag: Fall für den Rechtsanwalt (RA)?
Also
das ist eindeutig ein Fall für Ihren RA und nicht Sache des Forums.
Wenn Sie noch nicht auf die "Mehrkosten" des Baus eingegangen sind, dann ist es noch kein Kleckerkram, ansonsten eigentlich schon.
Gruß -
Schlussrechnung beanstanden: Vorgehen ohne Klage?
Re: Also
Guten Morgen,
würde mich schon interessieren, warum es eindeutig ein Fall für den RA ist? Warum sollte ich klagen? Als Bauherr habe ich doch die Möglichkeit diese Schlussrechnung zu beanstanden und nicht zu akzpetieren. Die logische Schlussfolgerung wäre irgendwann der eintreffende ger. Mahnbescheid, indem ich immer noch die Möglichkeit habe die Forderung nicht anzuerkennen. -
Architektenkündigung: Gründe, Kostenrahmen & Anwaltsempfehlung
Ich versuche es
mal etwas anders zu formulieren.
Was war der wichtige Grund, aus dem Sie dem Architekten gekündigt haben - die Baukostenüberschreitung? Hatten Sie dabei Hilfe eines Anwalts für Baurecht?
Haben Sie einen Kostenrahmen (Obergrenze) im Architektenvertrag vereinbart?
Ich schließe mich dem Rat an, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren.
Honorar für die Lph 1-4 sollte nach der Kostenschätzung abgerechnet und nicht nachträglich angepasst werden.
Freundliche Grüße -
Vertragsprüfung: Fehler bei Architekten-Kündigung vermeiden!
Beiträge überschnitten!
Sie "sollen" nicht klagen, sondern Ihren Vertrag prüfen und sich beraten lassen. Auch beim Kündigen kann man Fehler machen.
Freundliche Grüße -
Rechtsfrage statt Baufrage: Anwalt bei Architektenstreit!
Und außerdem
stellen Sie hier eine Rechtsfrage und keine Baufrage, deswegen eindeutig RA.
Gruß -
HOAI-Schlussrechnung: Überforderung im Bau-Forum?
Klagen
Es liegt nicht im Interesse zu beklagen, sondern den Hintergrund zu erklären. Letztendlich gehört eine Schlussrechnung nach HOAIAbk. m.E. ebenfalls zum Thema BAUEN. Nach den Reaktionen zu urteilen ist jedoch davon auszugehen, dass man sich diesbezüglich überfordert fühlt. Nach studieren einiger Texte hier bin ich mittlerweile zum Schluss gekommen, dass das sicherlich hier das falsche Forum ist, denn auf dummfreche Antworten bzgl. konkret gestellter Fragen kann jeder Bauherr gut und gern verzichten. -
HOAI-Vertrag: Kündigungsgründe – Baukosten, Mehrkosten, Verhalten
vorzeitige Kündigung aus wichtigen Gründen
Kündigungsgründe für die vorzeitige Kündigung des HOAIAbk.-Vertrags
1. Erhebliche Baukostenüberschreitung trotz mehrfacher Aufforderung sich an die im HOAI-Vertrag vereinbarte Baukostensumme nach Schätzung zu halten.
2. Honorar für erforderliche Mehrleistungen, die der Architekt selbst zu verteten hatte.
3. Zurückhaltung von Ausschreibungsunterlagen
4. Beleidigungen des Bauherren
Nein, ich habe keinen RA in Anspruch genommen. Im Architektenvertrag wurde eine Obergrenze von 350.000,00 € nach Kostenschätzung vereinbart. Darauf basierte auch die ersten Rechnungen in den LPs 1-4 und selbst die letzte für die LPAbk. 5, welche bereits zu 10 % nach dem A-Vertrag in RG gestellt und bereits gezahlt wurde.
Ich habe der nachträglichen Mehrforderung für LP1-4 nicht zugestimmt, da es dafür keine vertragliche Grundlage/Vereinbarung gegeben hat. Diese Forderung kam auch erst nachdem der Vertrag gekündigt wurde.
M.E. möchte sich der Architekt auf meine Kosten noch einmal so richtig "gesund stoßen".
Bisher kann ich noch nicht genau abschätzen, welche weiteren Kosten mir durch diese fragwürdige Arbeit des Architekten entstehen werden und darauf sitzen bleiben möchte ich allerdings auch nicht. Hat man als Bauherr nicht die Möglichkeit bei mehrmaliger Aufforderung der Mängel und folgende nicht erbrachte Nachbesserung einzelner LPs dies in der Schlussrechnung kostenmindernd zu berücksichtigen?
Zugegeben diese Frage ist nun wirklich was für den RA, aber vielleicht hat damit ja bereits Erfahrungen sammeln können, generelles Interesse an aufrichtigen Kommentaren ist immer gegeben. Vielen Dank im Voraus. -
Forum-Ton: Keine Antwort bei unangebrachter Kritik?
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Kritik am Forum-Umgangston: Unterstützung für Fragesteller
@Tu
Ja könnte durchaus sein, aber die dummfreche Antwort war an den Beitrag Kleckerkram gerichtet. Bisher finde lediglich einen Beitrag für mich interessant, dazu zählt Ihrer leider nicht!
Ich finde es gelinde gesagt erschreckend wie mit so manchen Fragestellern in diesem Forum hier umgegangen wird. -
Bauherren-Frust: Naivität, Beratungsresistenz, Experten-Genervtheit
@Fragesteller
ein altes Problem nicht nur in diesem Forum. Liegt wohl daran, dass
a) Experten sich schon zu oft mit irgendwelchen Dingen beschäftigt haben und genervt sind von Bauherren, die immer wieder die gleichen Fehler machen
b) Bauherren oft Beratungsresistent sind weil sie
c) als Bauherren hier oft nur ihre (falschen) Standpunkte bestätigt haben möchten, ungern einsehen, dass sie ziemlich naiv waren und selbst Fehler gemacht haben weil sie sich beim Kauf eines neues Autos viel intensiver informiern als beim Hauskauf oder (im dig Forum) meist denken, sie könnten ohne Studium auch das machen, wofür ein Architekt zu recht lange für lernen musste.
d) meist in einer Lage sind, in der die Nerven blank liegen und dann vom Ton hier im Forum, der meist konstruktive Kritik enthält (so manch einer wie Blüche kann es schlecht vermitteln 😉, abgeschreckt werden und verägert sind.
So, nun zu Ihnen (meine Profilaienbauherrensenfmeinung): Das mit dem Kleckerkram stimmt schon. Der Architekt ist doch das kleinere Problem. Was macht ihr Haus? Ist das jetzt für 350 t€ erstellt, oder nicht? Der Hinweis auf den RA trifft auch zu. RAs studieren auch lange und müssen hart arbeiten um das zu können was Sie nicht können, sich gerade aber einbilden: Es selber machen. Juriusterei hat nichts damit zu tun, EINE Auflistung wie Ihre obige zu finden, sondern auch alle Kommentare, Durchführungsverordnungen, Rechtsprechungen etc. zu haben, die diese Liste evtl. einschränken, anders interpretieren als sie usw. Da hilft ihnen ein Jurist wirklich. Kleckerkram ist dann sein Honorar verglichen mit dem Betrag, den ihnen dieser einspaart, indem er sie davon abhält Formfehler zu begehen ... -
Emotionale Baukosten: Wald vor lauter Bäumen sehen?
volles Verständnis!
wer überemotionalisiert ist (ich wäre es vielleicht auch, wenn ich viel mehr
Geld als nur den "kleckerkram" zum Fenster rausgeworfen hätte), sieht
schon mal den Wald vor lauter Bäumen nicht 😉
warum regen sie sich über den "kleckerkram" überhaupt? offensichtlich spielt
Geld doch eh keine rolle?
heh - abregen! 🙂.. und dann nochmal lesen und nachdenken. -
Architektenvertrag: Rückforderungsanspruch wegen unbrauchbarer Planung?
Ein wenig mehr Zurückhaltung
im Umgangston wäre für alle Seiten hilfreich - ich wollte auf die dummfreche Unterstellung auch nicht mehr Antworten.
Als Anregung dennoch: Wenn Ihr Architektenvertrag wirklich so eindeutig formuliert war (diese Information haben Sie auch erst auf Nachfrage mitgeteilt), hat der Architekt seinen Auftrag nicht erfüllt. Der Weg zum RA könnte m.E. sogar einen Rückforderungsanspruch wegen unbrauchbarer Planung ergeben.
PS: Bin natürlich in juristischen Fragen Laie.
Noch freundliche Grüße -
Diskussionskultur: Sinn und Zweck eines Bau-Forums?
@C. Sigge
Na Prima, dann sollten sich diejenigen doch genau aus diesen Gründen erst gar nicht mehr zu Wort melden. Schlecht allerdings für dieses Forum, wenn sich etwaige abgestumpfte Personen hier rumlümmeln. frage mich nur wozu dann diese Diskussionsplattform existiert? Damit andere sozusagen dummfrech abgekanzelt werden? Ich kann mir ehrlich gesagt nur unschwer vorstellen, dass dieser Zustand das verfolgte Ziel dieses Forums ist.
Das Bauherren Beratungsresistent sind kann ja in Einzelfällen stimmen, nur hilft es hier niemanden weiter alle Bauherren als stur und naiv zu pauschalisieren. In meinem Fall liegt es genau anders herum, über entsprechende Beratung hätte ich mich gefreut und mit Sicherheit hätte es mir diesen ganzen Ärger erspart.
Es gibt keinen falschen Standpunkt, sondern Fakten zu denen ich konkrete Fragen gestellt hatte. Der Vergleich eines Autokaufes mit einem Hauskauf ist wohl ein extremer Unterschied und bewegt sich in völlig verschd. Dimensionen.
Das ein Architekt lang studieren muss liegt nun einmal an unseren Gesetzen, dafür kann ich auch nichts und zum anderen gibt es so etwas wie eine freie Berufswahl. Außerdem ist eine lange Studienzeit noch lange kein Garant dafür, wie gewissenhaft der Architekt die Interessen des Bauherren umsetzt! Was für eine Argumentation ...
Was das Abgeschrecktsein der Bauherren in diesem Forum anbelangt, so wundert es mich keineswegs mehr, denn wenn wie von Ihnen geschildert sich hier abgenervte und abgestumpfte Fachpersonen rumtummeln macht das sich miteinander austauschen eh keinen Sinn. Wer möchte das schon?
Es ist eine Einstellungssache wie ich berate/empfehle, und so manch einer hat eben so einen KLECKERKRAM nicht nötig!
Dem Kleckerkram widerspreche ich, weil ich der Höhe der Schlussrechnung nicht erwähnt habe. Also woher bitteschön möchten Sie wissen um welchen Betrag es sich hier handelt? Nur soviel, davon könnten Sie sich einen Kleinwagen der Mitteklasse leisten! Wer das als Kleinkram abstempelt und man hinter blind nachplappert und zustimmt, ist einfach nur -- ZENSUR --
Und da es sich bei Ihrem Beitrag nur um SENF handelt, möchte ich mich auch nicht weiter dazu äußern, ob das Haus nun fertiggestellt worden ist oder nicht. Denn wenn Sie aufmerksam die Beiträge gelesen hätten, wüssten Sie es längst!
Abschließend einen Tipp von mir, ein RA ist auch nicht unbedingt das ALLHEILMITTEL in solchen Fällen. Was meinen Informationsstand anbetrifft, so ist in vielen dieser baurechtlichen Prozessen jeder letztendlich wie auf hoher See, denn wenn alles so eindeutig wäre, käme es erst gar nicht so weit. -
Beitrag löschen: Anfrage an die Moderatoren
Schade drum!
an die Moderatoren: Ich würde gern meinen Beitrag 9 löschen lassen - geht das? -
Beratungsresistenz: Laien-Senf vs. Experten-Ratschläge
Senf
ist in diesem Forum üblich. Hätten sie einige andere Beiträge gelesen, würden sie feststellen, dass die Formulierung "meinen Senf dazugeben" von Bauherren (also Laien) durchaus üblich ist. Das nur mal um sachlich aufzuklären. Ansonsten zeugt ihre Antwort von hochgradiger Beratungsresistenz. Der Polo bleibt Kleckerkram im Vergleich zum Prosche Turbo, der bei Ihrem Haus mehr verbaut werden soll ... Evtl schlafen sie mal drüber, drucken den ganzen Thread aus und zeigen ihn Kommentarlos einem unvoreingenommenen Freund. Möglicherweise klärt der Sie auf, denn verstehen tun sie gutgemeinte Ratschläge nicht ... -
BAU.DE-Betriebsarzt: Was tun gegen 'dummfreche' E-Mails?
Betriebsärztlicher Rat ...
Unser BAU.DE-Betriebsarzt wird immer mehr zu einem Problem gefragt, was man/Frau unternehmen könne, dass nicht immer so schnell "dummfreches" in E-Mails geschrieben werde. Früher, im goldenen vorsintflutlichen Schreibmaschinenalter, hätte es diese Unsitte nicht gegeben. Ist denn dem kein Kraut gewachsen?
Die ärztliche Antwort ist - aus medizinischer Sicht- ganz einfach:
Gegen den "Gemeinen Tastatur-Juckreiz" (verschiedene Symptome sind bekannt) seien gute rezeptfreie Mittel im Handel erhältlich, überwiegend ohne schädliche Nebenwirkungen auf Schreibende oder Lesende im BAU.DE
Beispielsweise der
Unterbrecherschalter
oder der
Stromlosmachgriff
oder der
Rührmichnichtangedanke
oder der
GehinsSchwimmbadeinfall
oder die
HabmitallemwaskommtGeduld
oder das
BinnichtbiestigMittel
oder der
Fuchsteufelswildverhinderer (*g*)
oder die
VerlegichaufspäterMappe
oder die
StaycoolbabeLösung
oder der
InWutverfallVerhinderer
oder der
IchsendedichnichtabGedanke
Das Ganze in Anlehnung eines Schmankerl aus dem xxx.
Sonnige Grüße an alle erhitzten Gemüter! -
Studierter Bauherr: Naiv und Beratungsresistent?
@C. Segge
Vielen Dank für die Aufklärung über die langen Studienzeiten über die hart arbeitenden RAe sowie Architekten. Vielleicht sollten Sie Zukunft auch einmal in Erwägung ziehen, dass ein Bauherr auch STUDIERT haben könnte? Allerdings nach Ihrem Beitrag zu urteilen ist wohl gleich jeder Bauherr naiv und Beratungsresistent, welcher Ihnen nicht gleich beipflichtet.
Sehr informativ, ich denke dass in diesem Beitrag teilweise sehr schön zum Ausdruck kommt, wie einzelne konkrete Beiträge völlig am Thema vorbei diskutiert werden. -
Studierte Bauherren: Besserwisser oder Zeitverschwendung im Forum?
eben
als studierter Bauherr (nicht RA, nicht Architekt) ziehe ich das natürlich in Erwägung. Allerdings glaubt manch Studiertert oft alles besser zu können ... Da Sie es offensichtlich können machen sie mal so weiter und vergeuden hier im Forum keine Zeit mehr.
PS: Manchmal kann man auch wunderbar sehen, dass hier Fragen am Thema vorbei gestellt werden ... die tragen dann das Kleckerkram-Kennzeichen ... 😉 -
Netiquette: Bitte vor weiteren Fragen beachten!
An
den anonymen Fragesteller:
bitte lesen Sie vor etwaigen weiteren Fragen die Netiquette nochmals durch - vielen Dank! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenvertrag gekündigt: Schlussrechnung, Honorar & Fehler
💡 Kernaussagen: Bei vorzeitiger Kündigung eines Architektenvertrags ist die Prüfung der Schlussrechnung entscheidend. Baukostenüberschreitungen, Honorarfragen und Planungsfehler sind häufige Streitpunkte. Die Konsultation eines Anwalts für Architektenrecht wird empfohlen. Ein offener und respektvoller Umgangston im Forum ist wichtig für konstruktive Diskussionen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architektenkündigung: Gründe, Kostenrahmen & Anwaltsempfehlung erwähnt, sollte geprüft werden, ob ein Kostenrahmen im Architektenvertrag vereinbart wurde. Dies ist relevant für die Honorarberechnung nach HOAIAbk..
💰 Kosten: Die Diskussion dreht sich oft um das Architektenhonorar im Verhältnis zu den entstandenen Mehrkosten. Der Beitrag Architektenhonorar vs. Mehrkosten: Prioritäten setzen! regt dazu an, Prioritäten zu setzen und nicht nur am Honorar zu sparen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Schlussrechnung detailliert prüfen und bei Unklarheiten einen Anwalt für Baurecht konsultieren. Der Beitrag Architektenvertrag: Fall für den Rechtsanwalt (RA)? unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Beratung in solchen Fällen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, den Architektenvertrag genau zu prüfen und sich bei Kündigung beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden (siehe Vertragsprüfung: Fehler bei Architekten-Kündigung vermeiden!). Eine frühzeitige Klärung der Kündigungsgründe ist essenziell.
🔧 Praktische Umsetzung: Im Falle einer Baukostenüberschreitung sollte der Bauherr den Architekten auffordern, sich an die vereinbarte Baukostensumme zu halten. Die Gründe für die Kündigung sollten dokumentiert werden, wie im Beitrag HOAI-Vertrag: Kündigungsgründe – Baukosten, Mehrkosten, Verhalten beschrieben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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