Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026
In Bayern zählen nur Vollgeschosse zur Geschossanzahl. Ein erhöhter Keller (bis 120 cm) kann als Vollgeschoss gewertet werden. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, einschließlich des Dachgeschosses. Die Hinzuziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Bebaubarkeit und die Einhaltung des Baurechts sicherzustellen.
Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
Ich befinde mich in der planungs-Anfangsphase. bei uns (Bayern) darf II-geschossig gebaut werden - heißt das nun aber, dass erhöhter Keller (bis 120 cm) und schräges Obergeschoss (nur 2/3 über 2,30) als insgesamt ein Vollgeschoss gezählt werden? bzw. mit Erdgeschoss das Haus dann 2-geschossig ist?
Welche Höhe muss ich für ein normales Geschoss rechnen? Mir steht eine max. Firsthöhe von 8,7 m zur Verfügung.
Klar, dass wir irgendwann einen Fachmann brauchen, aber für die groben Idee wäre mir eine Beantwortung der Fragen hilfreich.
Vielen Dank für Ihre Mühe - und Entschuldigung, mein b/p funktioniert nicht in groß.
Gruß,
G. m. jetzt zerbröselt auch noch mein großes m ...
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
KI-Analyse (GoogleAI): Geschossanzahl Bayern: Berechnung & Definition
Die Berechnung der Geschossanzahl in Bayern ist abhängig von der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.). Ob ein erhöhter Keller und ein schräges Obergeschoss als Vollgeschosse zählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ein Kellergeschoss wird als Vollgeschoss gewertet, wenn es im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Gelände herausragt. Die genaue Höhe kann je nach Gemeinde variieren. Ein Keller, der bis zu 1,20 m aus dem Gelände ragt, wird in der Regel nicht als Vollgeschoss gezählt.
Ein schräges Obergeschoss wird dann als Vollgeschoss gewertet, wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m oder mehr aufweist. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird es nicht als Vollgeschoss gezählt.
Die Firsthöhe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Bauplanung. Sie wird vom höchsten Punkt des Daches bis zur Geländeoberfläche gemessen. Die maximal zulässige Firsthöhe ist im Bebauungsplan oder in der Gemeindesatzung festgelegt.
👉 Handlungsempfehlung: Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Bestimmungen entspricht, empfehle ich Ihnen, sich von einem Architekten oder einem Bauamt beraten zu lassen. Diese können Ihnen eine verbindliche Auskunft zur Geschossanzahl und Firsthöhe geben.
KI-Analyse (DeepSeek): Geschossanzahl Bayern: Berechnung & Definition
Der Sachverhalt betrifft die bauplanungsrechtliche Bewertung von Vollgeschossen in Bayern, speziell die Anrechnung eines erhöhten Kellers und eines schrägen Obergeschosses bei einer maximalen Firsthöhe von 8,7 m. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) definiert Vollgeschosse in Art. 2 Abs. 5, wobei die lichte Höhe und die Grundfläche maßgeblich sind. Ein erhöhter Keller mit einer Höhe von bis zu 120 cm über der Geländeoberfläche wird in der Regel nicht als Vollgeschoss gewertet, sofern er nicht die Kriterien für Aufenthaltsräume erfüllt. Ein schräges Obergeschoss, bei dem weniger als zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m aufweisen, gilt ebenfalls nicht als Vollgeschoss. Somit könnten Keller und Dachgeschoss zusammen als ein Vollgeschoss zählen, wenn sie die genannten Bedingungen erfüllen. Die maximale Firsthöhe von 8,7 m ist für ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach in der Regel ausreichend, erfordert aber eine genaue Berechnung der Geschosshöhen und Dachneigung.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein Keller mit max. 120 cm Höhe und ein schräges Obergeschoss mit weniger als 2/3 über 2,30 m als ein Vollgeschoss gewertet werden können, ist grundsätzlich richtig. Dies entspricht der gängigen Praxis in Bayern, sofern die BayBO-Kriterien eingehalten werden.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Definition des Vollgeschosses nach Art. 2 Abs. 5 BayBO: Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m auf mindestens zwei Dritteln seiner Grundfläche hat. Für den Keller ist zudem die Höhe über der Geländeoberfläche relevant; liegt diese unter 1,40 m, wird er meist nicht als Vollgeschoss angerechnet. Die Firsthöhe von 8,7 m erfordert eine Abstimmung von Geschosshöhen (z. B. 2,50 m pro Geschoss) und Dachneigung (z. B. 30-35 Grad), um die maximale Höhe einzuhalten.
🔴 Gefahr: Eine Fehlinterpretation der Vollgeschossdefinition kann zu einer Überschreitung der zulässigen Geschosszahl führen, was baurechtliche Konsequenzen wie Baustopp oder Abrissverfügungen nach sich ziehen kann. Zudem können abweichende Festsetzungen im Bebauungsplan die Regelungen der BayBO überlagern.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie frühzeitig einen Architekten oder Bauingenieur mit Erfahrung im bayerischen Baurecht. Lassen Sie eine verbindliche Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde stellen, um die Einstufung von Keller und Dachgeschoss sowie die Einhaltung der Firsthöhe rechtsverbindlich zu klären. Nur so vermeiden Sie spätere Planungsfehler und rechtliche Risiken.
KI-Analyse (Qwen): Geschossanzahl Bayern: Berechnung & Definition
In Bayern richtet sich die zulässige Geschossanzahl nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere § 2 Abs. 3 und § 32, wobei die Einstufung als "Vollgeschoss" entscheidend für die Zählung ist – nicht die bloße Anzahl der Baukörper oder Raumhöhenunterschiede.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Selbsteinschätzung der Geschosszählung führt zu rechtswidrigen Bauanträgen, Baustopps, Zwangsabbruch oder Nachbesserungszwängen – insbesondere bei Überschreitung der zulässigen Firsthöhe von 8,7 m oder falscher Einordnung von Keller- und Dachgeschossanteilen.
⚠️ Korrektur: Ein "erhöhter Keller" bis 120 cm über Gelände gilt nach BayBO § 2 Abs. 3 Nr. 2 nicht als Vollgeschoss – aber nur, wenn er vollständig unter Gelände liegt oder maximal 120 cm über Gelände ragt und nicht als Aufenthaltsraum genutzt wird; bei Wohnnutzung oder Lüftungsöffnungen kann dies bereits die Einordnung als Vollgeschoss auslösen.
➕ Ergänzung: Ein Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn mindestens zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m aufweisen – nicht nur "2/3 über 2,30" im Sinne einer Flächenangabe, sondern im maßgeblichen Schnitt durch die Dachneigung; die Firsthöhe von 8,7 m bezieht sich auf die Höhe über der Geländeoberkante am höchsten Punkt des Gebäudes und muss inkl. Dachaufbau (z. B. Dachstuhl, Schalung, Dachdeckung) eingehalten werden.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Annahme, dass ein Erdgeschoss plus ein zulässiges Obergeschoss die zulässige II-geschossige Bauweise erfüllen, ist korrekt – vorausgesetzt, kein weiterer Baukörper (z. B. Staffelgeschoss, auskragender Dachstuhl oder erhöhter Keller mit Wohnnutzung) führt zur Überschreitung der Vollgeschoss-Grenze.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein schräges Obergeschoss "automatisch" nur als Teilgeschoss zählt, ist falsch: Die BayBO kennt keine pauschale "Teilgeschoss"-Kategorie – es zählt entweder als Vollgeschoss (bei Erfüllung der 2/3-Regel) oder gar nicht (bei Unterschreitung), wobei letzteres nur bei reinen Dachräumen ohne Aufenthaltsfunktion möglich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie noch vor Einreichung des Bauantrags einen bayerisch zugelassenen Architekten oder Bauingenieur zur präzisen Ermittlung der Geschosszählung nach BayBO § 2 und § 32 – inkl. Höhenmessung am Gelände, Schnittanalyse des Dachraums und Prüfung der Keller-Nutzung; eine fehlerhafte Selbsteinschätzung birgt erhebliche baurechtliche Risiken.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an die lichte Höhe und die Lage über der Geländeoberfläche erfüllt. Die genauen Kriterien sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl, Geschossigkeit, Kellergeschoss - Firsthöhe
- Die Firsthöhe ist die Höhe vom höchsten Punkt des Daches (First) bis zur Geländeoberfläche. Sie ist ein wichtiger Parameter bei der Bauplanung und wird durch den Bebauungsplan oder die Gemeindesatzung begrenzt.
Verwandte Begriffe: Traufhöhe, Gebäudehöhe, Dachneigung - Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern. Sie enthält Regelungen zu Bauvorhaben, Baugenehmigungen, Bauausführung und anderen baurechtlichen Aspekten.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Landesbauordnung - Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt das Verhältnis der Summe der Geschossflächen zur Grundstücksfläche an. Sie begrenzt die zulässige Bebauung eines Grundstücks und wird im Bebauungsplan festgelegt.
Verwandte Begriffe: Baumassenzahl, Grundstücksfläche, Bebauungsdichte - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zur Art der Bebauung, der Geschossigkeit, der Firsthöhe und anderen baulichen Parametern.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie - Kellergeschoss
- Ein Kellergeschoss ist ein Geschoss, das teilweise oder vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegt. Es wird als Vollgeschoss gewertet, wenn es bestimmte Anforderungen an die Höhe über dem Gelände erfüllt.
Verwandte Begriffe: Untergeschoss, Souterrain, Vollgeschoss - Lichte Höhe
- Die lichte Höhe ist der vertikale Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Decke oder des Daches. Sie ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung, ob ein Geschoss als Vollgeschoss zählt.
Verwandte Begriffe: Raumhöhe, Deckenhöhe, Geschosshöhe
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was zählt in Bayern als Vollgeschoss?
Antwort: Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es vollständig über der Geländeoberfläche liegt und eine bestimmte lichte Höhe aufweist. Kellergeschosse, die mehr als 1,40 m aus dem Gelände ragen, und Obergeschosse mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m über zwei Drittel der Fläche, werden in der Regel als Vollgeschosse gezählt. - Frage: Wie wird die Firsthöhe in Bayern gemessen?
Antwort: Die Firsthöhe wird vom höchsten Punkt des Daches bis zur natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Die maximal zulässige Firsthöhe ist im Bebauungsplan oder in der Gemeindesatzung festgelegt. Es ist wichtig, diese Vorgaben einzuhalten, um Genehmigungsprobleme zu vermeiden. - Frage: Zählt ein ausgebautes Dachgeschoss in Bayern als Vollgeschoss?
Antwort: Ob ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt, hängt von der lichten Höhe und der Größe der ausgebauten Fläche ab. Wenn die lichte Höhe über zwei Drittel der Fläche mindestens 2,30 m beträgt, wird es als Vollgeschoss gewertet. Andernfalls wird es nicht als Vollgeschoss gezählt. - Frage: Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ) und wie beeinflusst sie die Bebaubarkeit?
Antwort: Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und begrenzt die maximale Größe des Gebäudes. Die Einhaltung der GFZ ist entscheidend für die Genehmigung des Bauvorhabens. - Frage: Wo finde ich die relevanten Bauvorschriften für Bayern?
Antwort: Die relevanten Bauvorschriften für Bayern finden Sie in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Diese Dokumente sind online verfügbar und enthalten detaillierte Regelungen zu Bauvorhaben, Geschossanzahl, Firsthöhe und anderen baurechtlichen Aspekten. - Frage: Was passiert, wenn ich die zulässige Geschossanzahl überschreite?
Antwort: Wenn Sie die zulässige Geschossanzahl überschreiten, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung führen. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung verweigert werden oder es kann zu nachträglichen Auflagen und Bußgeldern kommen. Es ist daher wichtig, die Bauvorschriften genau einzuhalten. - Frage: Kann ein Architekt bei der Berechnung der Geschossanzahl helfen?
Antwort: Ja, ein Architekt kann Ihnen bei der Berechnung der Geschossanzahl und der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen helfen. Er verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihr Bauvorhaben optimal zu planen und umzusetzen. Die Beratung durch einen Architekten ist besonders empfehlenswert, wenn Sie unsicher sind oder komplexe Bauvorhaben planen.
🔗 Verwandte Themen
- Baugenehmigung in Bayern
Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen für eine Baugenehmigung in Bayern. - Bebauungsplan verstehen
Eine Erläuterung der wichtigsten Inhalte und Festsetzungen eines Bebauungsplans. - Dachausbau planen
Tipps und Hinweise zur Planung und Umsetzung eines Dachausbaus. - Keller als Wohnraum nutzen
Informationen zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten, einen Keller als Wohnraum zu nutzen. - Energieeffizientes Bauen in Bayern
Hinweise zu energieeffizienten Baustandards und Fördermöglichkeiten in Bayern.
-
Vollgeschoss vs. Dachgeschoss: Firsthöhe in Bayern beachten!
Bauplanungesrecht und Architekt
zweigeschossig heißt natürlich, dass nur zwei Vollgeschoss, also bspw. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss mehr ist, gebaut werden können. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, also auch aus dem (Nichtvollgeschoss) Dachgeschoss. 8,7 m bei drei Geschossen ist durchaus üblich (in Deutschland und Bayern).
Empfehlung: um allzugroße eigene (ggf. falsche) Hoffnungen selbst zu schüren empfiehlt sich die möglchst frühzeitige Hinzuziehung eines Architekten. Dieser kostet im Allgemeinen für die Beantwortung bauplanungsrechtlicher Belange (verlässliche Bebaubarkeit) nicht allzu viel. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Geschossanzahl in Bayern: Vollgeschoss, Firsthöhe & Keller
💡 Kernaussagen: In Bayern zählen nur Vollgeschosse zur Geschossanzahl. Ein erhöhter Keller (bis 120 cm) kann als Vollgeschoss gewertet werden. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, einschließlich des Dachgeschosses. Die Hinzuziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Bebaubarkeit und die Einhaltung des Baurechts sicherzustellen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zur Firsthöhe sind entscheidend für die Berechnung der Geschossanzahl. Beachten Sie den Beitrag Vollgeschoss vs. Dachgeschoss: Firsthöhe in Bayern beachten! für weitere Informationen.
✅ Zusatzinfo: Zweigeschossig bedeutet in Bayern, dass nur zwei Vollgeschosse (z.B. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) gebaut werden dürfen. Ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, ist zusätzlich möglich.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten für eine detaillierte Bauplanung und zur Klärung der spezifischen Anforderungen des Baurechts in Bayern. Dies hilft, Fehlplanungen und Probleme mit dem Bauantrag zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Geschossanzahl, Vollgeschoss, Bayern, Firsthöhe". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - EFH: 1,5 oder 2 Geschosse? Kosten, Optik & Grundfläche bei 120 m² im Vergleich
- … Wäre 2 Vollgeschosse bei 120 m² doch sinnvoller, bzw. optisch stimmiger? …
- … Kosten: 2 Vollgeschosse können aufgrund des höheren Bauvolumens und der komplexeren Bauweise tendenziell teurer …
- … Raumaufteilung: 2 Vollgeschosse bieten eine klarere Trennung der Wohnbereiche (z.B. Wohnen unten, Schlafen oben). …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10946: Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 2/3 Geschossigkeit in Schleswig-Holstein: Was ist erlaubt? Richtlinien, Traufhöhe & Bauantrag
- … br]Wir möchten gerne in unserem Baugebiet, in dem nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist, ein Haus im Typ Stadtvilla bauen, d.h. quadratische Grundfläche, …
- … einer Stadtvilla mit Walmdach in einem Baugebiet, in dem nur ein Vollgeschoss erlaubt ist. …
- … dann als Vollgeschoss zählt, wenn es mindestens 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnimmt. Dies ist in der Landesbauordnung (LBOAbk.) Schleswig-Holstein geregelt. Die genauen Bestimmungen zur Geschossigkeit und Anrechenbarkeit von Flächen finden Sie in §2 der LBO. …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauvoranfrage abgelehnt: Kniestock erhöhen – Gründe, Alternativen & Erfolgschancen?
- … der gleichen Sitzung wurde über einen Bauantrag entschieden und hierbei eine Geschossanzahl-Erhöhung genehmigt. Es handelt sich hierbei zwar um ein anderes Baugebiet, …
- … zur Erhöhung des Kniestocks von 0,5 m auf 1,8 m in Bayern. Die Begründung der Gemeinde stützt sich auf das optische Herausragen des …
- … genannt) ist die senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Vollgeschosses eines Hauses errichtet wird und das Dach trägt. Er beeinflusst …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Doppelhaushälfte NRW: Firsthöhe überschritten? Genehmigungsfähigkeit, Geschossanzahl & Wohnfläche prüfen
- … Doppelhaushälfte: Firsthöhe, Genehmigung & Geschosszahl in NRW …
- … Doppelhaushälfte in NRW nicht genehmigungsfähig? Firsthöhe überschritten? Jetzt Geschossanzahl, Wohnfläche prüfen & Bauantrag retten! Hier …
- … Doppelhaushälfte, NRW, Bauantrag, Firsthöhe, Geschossanzahl, Wohnfläche, Bebauungsplan, Drempel, Genehmigungsfähigkeit …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Hanglage: Berechnung oberirdischer Geschosse gemäß LBO – Wie Geländeoberfläche ermitteln?
- … Definition kann je nach Landesbauordnung variieren.[br]Verwandte Begriffe: Unterirdisches Geschoss, Vollgeschoss, Gebäudehöhe. …
- … Frage: Kann die Berechnung der Geschossanzahl in Hanglage von der LBOAbk. abweichen?[br]Antwort: Die LBO gibt …
- … Frage: Welche Konsequenzen hat eine falsche Berechnung der Geschossanzahl?[br]Antwort: Eine falsche Berechnung kann zu einer illegalen Bebauung führen, …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Giebelgaube trotz Bebauungsplan: Chancen auf Genehmigung in Bayern?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmespeicher an Wärmepumpe anschließen: Kosten, Effizienz & Systemintegration?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Höhenlage 1. Vollgeschoss (§9 BauGB): "darf mindestens" vs. "höchstens" – Was bedeutet das?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauen auf Hinterliegergrundstück in Berlin ohne Bebauungsplan: Auflagen, Abstände & Möglichkeiten?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Geschossanzahl, Vollgeschoss, Bayern, Firsthöhe" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Geschossanzahl, Vollgeschoss, Bayern, Firsthöhe" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Geschossanzahl Bayern: Berechnung & Definition
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Geschossanzahl, Vollgeschoss, Bayern, Firsthöhe, Keller, Baurecht, Bauplanung, Bauantrag, Geschossflächenzahl
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |