wir wollten heute den Bauantrag für eine Doppelhaushälfte in NRW unterschreiben. Leider hat uns unser Bauträger darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist. Folgender Sachverhalt liegt vor:
- Laut Bebauungsplan darf die Firsthöhe max. 9 m betragen
- Der Drempel darf max. 1 m hoch sein
- Die Dachneigung beträgt 30 ° - 45 °
- Es ist lediglich eingeschossige Bauweise erlaubt (durch ein Ratsbeschluss wurde die zweigeschossige Bauweise untersagt)
Wann wird ein Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet? Wird bei der Berechnung die Wohnfläche nach DINAbk. miteinbezogen?
MfG
Dennis
