HOAI-Vertrag von 2002 gültig? Architektenvertrag, HOAI-Fassung & Honoraransprüche
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HOAI-Vertrag von 2002 gültig? Architektenvertrag, HOAI-Fassung & Honoraransprüche
Ist ein Auftrag aus dem Oktober 2002 (Schleswig-Holstein) mit einem Architekten gültig, wenn in dem Auftrag auf die "HOAI neueste Fassung, in der ab 01.01.1996, gültigen Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der HOAIAbk." verwiesen wird. In dem Auftrag wird auch auf §§ Bezug genommen, welche sich in der ab 1.1.2002 gültigen HOAI wiederfinden, allerdings mit anderen Nummern (z.B. Gebäude nicht mehr § 13, sondern § 11). Falls dieser Auftrag nicht gültig sein sollte, was bedeutet das für die Honorare des Architekten.
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Ich beurteile die Gültigkeit eines Architektenvertrags aus dem Jahr 2002, der auf eine ältere HOAIAbk.-Fassung verweist, als komplex. Entscheidend ist, ob die Bezugnahme auf die HOAI in der Fassung von 1996 wirksam vereinbart wurde.
Ein Architektenvertrag ist grundsätzlich formfrei gültig. Die Bezugnahme auf die HOAI dient der Bestimmung der Architektenhonorare. Wenn die Parteien sich auf eine bestimmte Fassung geeinigt haben, ist diese grundsätzlich bindend.
Allerdings könnten spätere Änderungen der HOAI, insbesondere wenn sie zwingende Preisvorschriften enthalten, die Wirksamkeit der vereinbarten Honorarhöhe beeinflussen. Es ist zu prüfen, ob die vereinbarten Honorare den Mindestsätzen der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen HOAI entsprechen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, den Vertrag von einem auf Architektenrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, um die Gültigkeit der Honorarvereinbarung und mögliche Honoraransprüche zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie enthält verbindliche Preisvorschriften für bestimmte Leistungen.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, durch den sich der Architekt verpflichtet, bestimmte Planungs- und Überwachungsleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Honorars.
Verwandte Begriffe: HOAI, Werkvertrag, Leistungsphasen. - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die erbrachten Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der HOAI.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Vertrag. - Leistungsphasen
- Die HOAI teilt die Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen ein, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars bewertet.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Architektenvertrag. - Mindestsätze
- Die Mindestsätze sind die Untergrenze für die Honorare, die Architekten und Ingenieure für ihre Leistungen verlangen dürfen. Sie sind in der HOAI festgelegt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Preisbindung. - Verjährung
- Die Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen für Architektenleistungen sind im BGBAbk. geregelt.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, BGB, Ansprüche. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Schuldrecht, Gewährleistung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche HOAI-Fassung ist bei einem Vertrag von 2002 relevant?
Grundsätzlich die im Vertrag vereinbarte Fassung. Allerdings können zwingende Preisvorschriften späterer HOAI-Änderungen relevant sein. - Was passiert, wenn die vereinbarten Honorare unter den Mindestsätzen liegen?
In diesem Fall könnten die Mindestsätze der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen HOAI anwendbar sein. - Ist ein Architektenvertrag ohne Bezugnahme auf die HOAI gültig?
Ja, ein Architektenvertrag ist auch ohne Bezugnahme auf die HOAI gültig. Die HOAI dient lediglich als Richtlinie für die Honorarberechnung. - Kann ein Architektenvertrag auch mündlich geschlossen werden?
Ja, Architektenverträge bedürfen grundsätzlich keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform zu empfehlen. - Was ist, wenn der Architekt seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt?
In diesem Fall stehen dem Auftraggeber Gewährleistungsansprüche zu, wie z.B. Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen?
Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. - Was bedeutet "bindende Preisvorschrift" in Bezug auf die HOAI?
Das bedeutet, dass bestimmte Honorare nicht unterschritten werden dürfen, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen. - Was ist der Unterschied zwischen Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI?
Mindestsätze sind Honorargrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen, während Höchstsätze die Obergrenze für Honorare darstellen.
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HOAI 2002: DM-Honorar – Gültigkeit der Honorarvereinbarung
Honorar in Deutsche Mark fällig
Paragraphen bzw. Nummerierungen haben sich von 1996 auf 2002 nicht verändert. der § 11 heißt nach wie vor "Honorarzonen für Leistungen bei Gebäuden", der § 13 nach wie vor "Honorarzonen für Leistungen bei Freianlagen". Nur die Honorartabellen wurden von DM auf € umgestellt, mit kleinen Rundungsdifferenzen. Auftrag bleibt Auftrag. Vielleicht muss die Honorarvereinbarung ausgelegt werden. Ist sie unwirksam, gilt automatisch die neue HOAIAbk.. -
HOAI § 13 & § 14: Honorarvereinbarung eindeutig?
Nachfrage zu §§
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Daraus ergibt sich jetzt allerdings eine weitere Frage. Im Auftrag heißt es
" Grundleistungen 1-9 HOAIAbk. § 15 [§ 64][§ 73] für:
1. HOAI Teil II Gebäude § 13, Freianlagen § 14Die Einstufung erfolgt für das Gebäude § 13 und für die Freianlagen § 14 = Zone IVAbk. Mittelsatz. "
Wenn sich nun die §§ nicht geändert haben, ist das Honorar eindeutig vereinbart? -
HOAI-Auslegung: Honorarzonen – Architekt vs. Auftraggeber
muss ausgelegt werden
Das wäre ein Fall für eine salvatorische Klausel. Ich schwadroniere mal als Nichtjurist weiter: Architekt und AGAbk. streiten sich wegen der Klausel.
Der Architekt liest:
Die Einstufung erfolgt für das Gebäude nach § 11 und für die Freianlagen nach § 13 jeweils in Zone IVAbk., Mittelsatz.
Der AG liest:
Eine Einstufung in bestimmte Honorarzonen für das Gebäude und für die Freianlagen erfolgt ausdrücklich nicht. Es gelten die Mindestsätze gem. § 4, § 11 und § 13 HOAIAbk..
Ich behaupte, ein Gericht würde zur Leseweise 1 kommen. Falls beide Leseweisen gleichberechtigt möglich wären, hätten wir einen Dissens mit der möglichen Folge, dass gar kein Vertrag geschlossen wurde. Bereits erbrachte Architektenleistungen müssten dann vermutlich nach Mindestsatz bezahlt werden. Und der Architekt wäre vermutlich nicht bereit, mit einem solchen Erbsenzähler einen neuen Vertrag über den Rest abzuschließen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).HOAI-Vertrag 2002: Gültigkeit, Honoraransprüche & Auslegung
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Gültigkeit eines Architektenvertrags aus dem Jahr 2002 unter Berücksichtigung der HOAIAbk.-Fassung. Diskutiert werden die korrekte Auslegung von Paragraphen, die Umstellung von DM auf Euro in den Honorartabellen und mögliche Dissens zwischen Architekt und Auftraggeber bezüglich der Honorarzonen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob eine Honorarvereinbarung trotz Bezugnahme auf veraltete Paragraphen eindeutig ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass sich Paragraphennummerierungen im Laufe der Zeit ändern können, wie im Beitrag HOAI 2002: DM-Honorar – Gültigkeit der Honorarvereinbarung erläutert wird. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen ist daher unerlässlich.
✅ Zusatzinfo: Auch wenn sich die Honorartabellen von DM auf Euro umgestellt haben, bleibt ein Auftrag grundsätzlich gültig. Die Honorarvereinbarung muss jedoch möglicherweise ausgelegt werden, um Unklarheiten zu beseitigen.
🔴 Kritisch/Risiko: Bei unterschiedlichen Leseweisen der Honorarvereinbarung durch Architekt und Auftraggeber (AG) kann es zu einem Dissens kommen, der im schlimmsten Fall vor Gericht landet. Dies wird im Beitrag HOAI-Auslegung: Honorarzonen – Architekt vs. Auftraggeber thematisiert.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag von 2002 auf die Gültigkeit der HOAI-Fassung und die Eindeutigkeit der Honorarvereinbarung. Bei Unklarheiten sollte eine juristische Beratung in Anspruch genommen werden, um Honoraransprüche korrekt zu prüfen und Streitigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie auch den Beitrag HOAI § 13 & § 14: Honorarvereinbarung eindeutig? für weitere Details.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "HOAI, Architektenvertrag, Honorar, Gültigkeit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen nach HOAIAbk. gliedern ein Bauprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in …
- … Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten. …
- … KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für die Herstellung …
- … des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Baukosten. …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten …
- … oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis der HOAIAbk. und der anrechenbaren Kosten berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten. …
- … anfallen, einschließlich der Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorar, Kostenschätzung. …
- … Frage: Welche Leistungsphasen umfasst die HOAIAbk.?Die HOAI umfasst …
- … 9). Jede Leistungsphase beinhaltet bestimmte Aufgaben und wird prozentual am Gesamthonorar vergütet. …
- … Frage: Wie wird das Honorar des Architekten berechnet?Das Honorar …
- … Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, dies …
- … frühzeitig zu kommunizieren und gegebenenfalls die Honorarvereinbarung anzupassen. …
- … ArchitektenvertragRegelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … HOAIAbk. Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … .abg-plus.de/abg2/ebuecher/acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAIAbk..pdf …
- … Architekt Honorar: Projektabbruch & Kostenkontrolle nach LPH 1-4 …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Architektenvertrag: Kosten prüfen …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten in der Abschlagsrechnung zu hoch? So prüfen Sie Honorar, Leistungsphasen und Eigenleistungen. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, …
- … Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Architekt …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauplanung, Kostenkontrolle …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen …
- … ich habe eine Frage zum Architektenvertrag bzw. zur Abrechnung. …
- … Da es die erste Abschlagsrechnung ist und wir alle Leistungsphasen beauftragt haben gehen wir davon aus, dass spät. bei der Schlussrechnung das Honorar nach den tatsächlichen Baukosten ermittelt wird. Also auch die Leistungsphasen …
- … die Malerarbeiten in Eigenleistung gemacht werden, kann der Architekt dafür ein Honorar verlangen wenn er diese Arbeiten ausgeschrieben hat.? Und wie verhält es …
- … Honorar: Überprüfen Sie die Honorarzone und den vereinbarten Honorarsatz im Architektenvertrag. Sind …
- … Kostenermittlung: Vergleichen Sie die Kostenermittlung im Architektenvertrag mit den tatsächlichen Baukosten. Gibt es hier Abweichungen, die das Honorar …
- … Baunebenkosten. Nicht dazu gehören Grundstückskosten, Umsatzsteuer und Kosten für Eigenleistungen.Verwandte Begriffe: Honorarzone, Honorarsatz, Baukosten. …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … in regelmäßigen Abständen oder nach Fertigstellung bestimmter Leistungsphasen gestellt.Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Honorar, Zahlungsplan. …
- … aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt den endgültigen Honoraranspruch dar.Verwandte Begriffe: Abschlagsrechnung, Honorar, Verjährung. …
- … Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Baukosten, Bauherr. …
- … HonorarzoneDie Honorarzone …
- … ist ein Faktor zur Bestimmung des Architektenhonorars. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung und Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone. …
- … sind anrechenbare Kosten im Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da der …
- … Architekt für diese Leistungen kein Honorar erhält. Es ist wichtig, dass die Eigenleistungen im Architektenvertrag klar definiert und dokumentiert sind. …
- … Architektenvertrag?Antwort: Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung von der …
- … Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil. …
- … Frage: Was ist eine Abschlagsrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen …
- … Frage: Was ist eine Schlussrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten nach Fertigstellung …
- … aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt den endgültigen Honoraranspruch dar. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Kostenermittlung im Architektenvertrag?Antwort: Die Kostenermittlung ist ein wichtiger Bestandteil des Architektenvertrags. …
- … Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und sollte möglichst genau sein. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Antwort: Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei der Prüfung eines Architektenvertrags achten sollten. …
- … Honorarberechnung nach HOAIAbk.Wie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet wird. …
- … Leistungsphasen im DetailEine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsphasen im Architektenvertrag. …
- … Anrechenbare Kosten: Eigenleistungen mindern Honorar NICHT! …
- … Eigenleistungen können ja nicht das Honorar mindern …
- … ja nicht das Honorar mindern. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … Ihrer Logik folgend bekäme der Architekt dann kein Honorar. …
- … erbracht (LVAbk. für Eigenleistung nicht erforderlich, z.B. ), dann ist das Honorar um den Eigenleistungsanteil zu mindern. …
- … Dann ist für die entsprechende (n) Leistungsphase (n) das Honorar nach den 200 T zu ermitteln und um 10 % zu mindern. …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten, Honorar & Eigenleistungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten entstehen …
- … Architektenhonorar, Fassadendämmung, Baubetreuung, EnEVAbk., Honorarberechnung, Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektur, Fassadendämmung, Baubetreuung, Honorar …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung? …
- … Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. Ich …
- … Kostenschätzung liegen wir mittlerweile bei 160.000 Sanierungskosten. Da wird dann sein Honorar nochmal um einige Tausender anziehen. Muss das Honorar wirklich so hoch …
- … und Fenster tauschen möchten und sich fragen, wie sich das Architektenhonorar dafür zusammensetzt. …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist …
- … die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … ein zusätzliches Honorar anfallen. Dies wird oft als Prozentsatz der Baukosten oder als Stundensatz vereinbart. Die Angebotsprüfung und die Kontrolle der Arbeiten sind wichtige Bestandteile der Baubetreuung, um Pfusch am Bau zu vermeiden. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAI, Planung, Bauüberwachung …
- … erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar bei einer Fassadensanierung berechnet? …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf Basis …
- … der HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAI legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAIAbk.? …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden? …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAIAbk. ist …
- … das Honorar verhandelbar. Bei sehr einfachen oder sehr komplexen Projekten kann das Honorar auch außerhalb der Spannen liegen, muss aber schriftlich vereinbart werden. …
- … Architektenvertrag: Was sollte er beinhalten? …
- … Hinweise zu wichtigen Punkten im Architektenvertrag, wie Leistungsumfang und Honorar. …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … Solch ein Angebot über 1.300 (vermutlich brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur …
- … HOAIAbk. Phasen 5-8: Kostenansatz für Fassadendämmung angemessen? …
- … Es handelt sich um HOAI Phasen 5-8 …
- … Leute zum Arzt oder zum Anwalt gehen, diskutiert keiner über deren Honorar - weder vorher noch hinterher. …
- … Abgesehen davon finde ich die Honorarforderung auch nicht gerade üppig, zumal sich bei Sanierung immer noch …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … Missverständnis: Klärung der Bedenken zum Architektenhonorar …
- … ist). Dazwischen gibt es kaum Spielraum. Warum sollte es dann beim Honorar einen geben? …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … forum/architektur/11217.php,/forum/architektur/10954.php,/forum/architektur/10526.php,/forum/honorar/10525.php,/forum/honorar/10490.php,/forum/neubau/11450.php,/forum/planung/15473.php,/forum/planung/11155.php, …
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