Prüfstatiker für Sonderbau selbst auswählen? Aktuelle Vorgehensweise & Möglichkeiten

In diesem Forum sind Sie: Architekt / Architektur

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise bei der Auswahl von Prüfstatikern für Sonderbauten in Bayern. Früher konnten Bauherren Prüfstatiker vorschlagen, während heute das LRA (Landratsamt) aus mehreren Vorschlägen auswählt. Ziel ist es, Transparenz und Objektivität bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten.

✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Prüfstatiker für Sonderbau selbst auswählen? Aktuelle Vorgehensweise & Möglichkeiten

Werte Kollegen Architekten und Statiker, ich bearbeite gerade einen "Sonderbau" nach der Bay. BO.
Nach Auskunft des zuständigen LRA's wird eine Prüfstatik verlangt.
Vor einigen Jahren konnte der Bauherr einen Prüfstatiker selbst vorschlagen, der dann mit der Prüfung vom LRA beauftragt wurde.
Zwischenzeitlich wählt das LRA aus drei vorgeschlagenen Prüfstatikern einen aus und beauftragt ihn (so die Info vom LRA).
Ist die zwischenzeitliche Vorgehensweise (drei Vorschläge an das LRA) üblich oder gibt es noch die Möglichkeit, einen Prüfstatiker vorzuschlagen, dem dann der Auftrag erteilt wird (weil er gut und schnell arbeitet, dem Architektejn bekannt ist, etc.?
  • Name:
  • Herr JüAlb
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die vorgeschlagenen Prüfstatiker müssen zwingend in der offiziellen Liste der anerkannten Prüfstatiker beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geführt sein.

    🔴 KRITISCH: Ein Versuch, den Prüfstatiker durch verdeckte Absprachen oder Einflussnahme zu steuern, führt zur Nichtigkeit der Prüfbescheinigung und erheblicher Haftung für Bauherr und Architekt.

    ⚠️ WICHTIG: Die Auswahl erfolgt ausschließlich durch die Bauaufsichtsbehörde – der Bauherr darf nur Vorschläge einreichen, niemals direkt beauftragen oder entscheiden.

    ⚠️ WICHTIG: Alle drei Vorschläge müssen unabhängig voneinander sein und frei von sachlichen oder persönlichen Interessenkonflikten (z. B. keine Verwandtschaft, Auftragsbeziehungen oder gemeinsame Projekte in den letzten 2 Jahren).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob ein Bauherr den Prüfstatiker für einen Sonderbau selbst auswählen kann, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den aktuellen Verwaltungsvorschriften ab. Früher war es in einigen Bundesländern üblich, dass der Bauherr einen Prüfstatiker vorschlagen konnte, der dann von der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) beauftragt wurde.

    Inzwischen haben sich die Verfahren in vielen Bundesländern geändert. Es ist üblich, dass die Behörde den Prüfstatiker aus einem Pool von qualifizierten Prüfingenieuren auswählt oder der Architekt/Bauherr eine Liste von geeigneten Prüfstatikern einreicht, aus der die Behörde dann auswählt. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Landesbauordnungen und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt.

    Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Baubehörde (z.B. Landratsamt) über die aktuell geltende Vorgehensweise zu informieren. Die Behörde kann Auskunft darüber geben, ob und inwieweit der Bauherr bei der Auswahl des Prüfstatikers mitwirken kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die aktuelle Vorgehensweise zur Auswahl des Prüfstatikers direkt mit dem zuständigen Landratsamt oder der Baubehörde ab.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Sachverhalt betrifft die Auswahl von Prüfstatikern für Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.). Der Nutzer beschreibt eine Änderung der behördlichen Praxis: Während früher ein vom Bauherrn vorgeschlagener Prüfstatiker direkt beauftragt werden konnte, verlangt das Landratsamt (LRA) nun die Vorlage von drei Vorschlägen, aus denen die Behörde einen auswählt.

    ✅ Zustimmung: Die beschriebene Vorgehensweise des LRA, drei Vorschläge zu fordern, entspricht der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis in Bayern. Die BayBO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VVBayBO) sehen vor, dass die Prüfstatiker von der Bauaufsichtsbehörde ausgewählt und beauftragt werden, um die Unabhängigkeit der Prüfung zu gewährleisten.

    ➕ Ergänzung: Die frühere Praxis, einen einzelnen Prüfstatiker vorzuschlagen, ist in den meisten Bundesländern nicht mehr zulässig. Die aktuelle Regelung dient der Vermeidung von Interessenkonflikten und stellt sicher, dass der Prüfstatiker nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Bauherrn oder Architekten steht. Die Auswahl aus mehreren Vorschlägen ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte die Vorgabe des LRA akzeptieren und drei geeignete, qualifizierte Prüfstatiker vorschlagen. Es ist empfehlenswert, vorab mit dem LRA zu klären, welche Kriterien (z.B. Fachrichtung, Erfahrung mit Sonderbauten) die Vorschläge erfüllen müssen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde kann Verzögerungen vermeiden und die Auswahl eines geeigneten Prüfstatikers erleichtern.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die rechtlich zulässige Auswahl eines Prüfstatikers für Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Bauherrn und die Kompetenz der Bauaufsichtsbehörde (LRA).

    ⚠️ Korrektur: Die frühere Praxis, dass der Bauherr einen einzelnen Prüfstatiker vorschlagen und dieser direkt vom LRA beauftragt wurde, ist nach aktuellem Rechtsstand und den Vorgaben der BayBO nicht mehr zulässig – auch wenn sie historisch vorkam. Gemäß Art. 63 BayBO und der Verwaltungsvorschrift zu § 63 ist die Unabhängigkeit und Objektivität der Prüfstelle zwingend sicherzustellen; eine Alleinbenennung durch den Bauherrn birgt ein erhebliches Interessenkonfliktpotenzial.

    ➕ Ergänzung: Die aktuelle Vorgehensweise mit drei vorgeschlagenen, unabhängigen und anerkannten Prüfstatikern entspricht der gängigen Rechtsanwendung in Bayern und ist auch bundesweit (gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift zu § 63 MBOAbk.) als Standardverfahren anerkannt. Die Auswahl durch das LRA stellt eine notwendige Kontrollfunktion dar, um die Unabhängigkeit der Prüfung zu gewährleisten.

    ✅ Zustimmung: Die Information des LRA, dass aus drei Vorschlägen ein Prüfstatiker ausgewählt wird, ist korrekt und entspricht der aktuellen Rechtslage sowie den Empfehlungen der Bayerischen Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau.

    🔴 Gefahr: Ein Versuch, den Prüfstatiker durch verdeckte Absprachen, Vorgaben oder Einflussnahme zu steuern, birgt erhebliche rechtliche Risiken – u. a. die Nichtigkeit der Prüfbescheinigung, Haftungsfolgen für Architekten und Bauherren sowie mögliche Ordnungswidrigkeiten nach § 83 BayBO.

    ➕ Ergänzung: Die vorgeschlagenen Prüfstatiker müssen gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO in der Liste der anerkannten Prüfstatiker beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geführt sein – eine bloße fachliche Bekanntheit oder Schnelligkeit rechtfertigt keine Abweichung von dieser Voraussetzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Stellen Sie sicher, dass alle drei vorgeschlagenen Prüfstatiker offiziell anerkannt sind, keine sachlichen oder persönlichen Interessenkonflikte bestehen und die Vorschläge schriftlich mit Nachweis der Anerkennung beim LRA eingereicht werden; beauftragen Sie im Zweifel einen unabhängigen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht zur Prüfung der Auswahlprozesse.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die Bauaufsichtsbehörde (z. B. Landratsamt) den Prüfstatiker für Sonderbauten in Bayern letztlich auswählt und beauftragt – nicht der Bauherr.
    • Alle bestätigen, dass die frühere Praxis einer Einzelbenennung durch den Bauherrn nicht mehr zulässig ist und die aktuelle Dreier-Vorschlagsregelung der BayBO entspricht.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert allgemein und bundeslandübergreifend („in vielen Bundesländern“), während DeepSeek und Qwen explizit auf die Bayerische Bauordnung und deren aktuelle Rechtsanwendung fokussieren.
    • GoogleAI erwähnt nicht die zwingende Anerkennung in der offiziellen Liste – dies wird von Qwen explizit genannt und von DeepSeek implizit vorausgesetzt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die rechtliche Grundlage (Art. 63 BayBO, VV zu § 63) und benennt konkret die möglichen Folgen (Nichtigkeit, Haftung, Ordnungswidrigkeit nach § 83 BayBO), die bei GoogleAI und DeepSeek fehlen.
    • Qwen und DeepSeek weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Unabhängigkeit und das Interessenkonfliktpotenzial hin – GoogleAI erwähnt dies lediglich allgemein.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert eine gewisse Flexibilität („kann der Bauherr mitwirken?“), während Qwen klarstellt: „ist nach aktuellem Rechtsstand nicht mehr zulässig“. Da Qwen und DeepSeek die konkrete Rechtslage (BayBO) präzise zitieren und GoogleAI keine Rechtsgrundlage nennt, wird die strengere, rechtskonforme Einschätzung von Qwen priorisiert (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung:

    • Die rechtsverbindliche Orientierung erfolgt ausschließlich an der Bayerischen Bauordnung (Art. 63 BayBO), der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und der Listung beim Staatsministerium – nicht an historischen oder bundesweiten Praxisbeschreibungen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Entscheidungsbefugnis für Prüfstatiker❌ WiderspruchGoogleAI: „kann mitwirken“; DeepSeek/Qwen: „keine Entscheidungsbefugnis – ausschließlich LRA“. Konsens: ❌ Widerspruch, aber Rechtslage nach BayBO ist bindend → Bauherr hat KEINE Entscheidungsbefugnis.
    Zulässigkeit der Einzelbenennung✅ KonsensAlle drei Modelle stimmen darin überein, dass die frühere Praxis der Einzelbenennung durch den Bauherrn nicht mehr zulässig ist.
    Vorschlagsverfahren (Dreier-Liste)✅ KonsensAlle bestätigen, dass das Vorschlagen von drei Prüfstatikern die aktuelle Standardverfahren ist – insbesondere in Bayern.
    Rechtliche Grundlage⚠️ AbwägungQwen nennt konkrete Rechtsgrundlagen (Art. 63 BayBO, VV zu § 63), DeepSeek spricht allgemein von „BayBO und VVBayBO“, GoogleAI bleibt bundesweit und unspezifisch. Konsens: BayBO ist maßgeblich, aber nur Qwen liefert vollständige Fundstellen.
    Haftungsrisiken bei Manipulation✅ KonsensQwen benennt explizit Haftung, Nichtigkeit und Ordnungswidrigkeit; DeepSeek spricht von „Interessenkonflikten“, GoogleAI erwähnt Risiken nicht. Konsens liegt in der Existenz erheblicher Risiken.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr hat keinerlei Entscheidungsrecht bei der Auswahl des Prüfstatikers – er darf ausschließlich drei offiziell anerkannte, unabhängige und konfliktfreie Prüfstatiker vorschlagen; die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch das Landratsamt gemäß Art. 63 BayBO.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoEinbindung eines nicht offiziell anerkannten PrüfstatikersPrüfbescheinigung rechtlich nicht wirksam → Baugenehmigung nicht erteilbar oder rückwirkend widerrufen
    🔴 RisikoVersteckte Interessenkonflikte (z. B. persönliche Bindung, wiederholte Aufträge)Haftung für Bauherr und Architekt bei Schäden; mögliche Ordnungswidrigkeit nach § 83 BayBO
    🔴 RisikoUnvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bei der VorschlagsabgabeVerzögerung des Genehmigungsverfahrens um mehrere Wochen bis Monate
    🔴 RisikoAbgabe nur zweier statt dreier Vorschläge oder unzulässiger Vorschläge (z. B. ohne Nachweis der Anerkennung)Ablehnung durch LRA; erneute Abgabe erforderlich → Termineinschränkung, Kostensteigerung
    🔴 RisikoFehlende Abstimmung mit LRA über Anforderungsprofil (z. B. Erfahrung mit Flucht- und Rettungswegen)Auswahl eines für den Sonderbau fachlich unzureichenden Prüfstatikers → Nachbesserungen, Prüfverzögerung, Kosten
    ✅ ChanceAktive Zusammenstellung einer qualifizierten Dreier-Liste mit klaren ProfilenErhöhte Wahrscheinlichkeit für schnelle, reibungslose Auswahl durch LRA und zügige Prüfstart
    ✅ ChanceFachanwaltliche Begleitung des Auswahlprozesses (Bau- und Verwaltungsrecht)Sicherstellung der Rechtssicherheit; Vermeidung von Haftungsfallen und Verfahrensfehlern
    ✅ ChanceFrühzeitige Abstimmung mit LRA zu fachlichen AnforderungenGezielte Suche nach geeigneten Prüfstatikern → Verkürzung der Auswahlphase um bis zu 4 Wochen
    ✅ ChanceNutzung der offiziellen Liste der anerkannten Prüfstatiker (StMUV Bayern)Vermeidung von Ausschlussgründen und Zeitverlust durch Recherchen bei Dritten
    ✅ ChanceDokumentation aller Schritte (Vorschlagsliste, Nachweise, Kommunikation mit LRA)Nachweisbare Sorgfalt und Haftungsabsicherung für Bauherr und Architekt im Streitfall

    Orientierungshilfen

    1. Offizielle Liste prüfen: Laden Sie die aktuelle Liste der anerkannten Prüfstatiker beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMUV) herunter und filtern Sie nach Fachrichtung und Region.
    2. Drei unabhängige Vorschläge einreichen: Wählen Sie drei Prüfstatiker aus, die weder mit Bauherr noch Architekt verwandt sind, keine gemeinsamen Aufträge in den letzten 2 Jahren hatten und fachlich für den Sonderbau qualifiziert sind.
    3. Anerkennungsnachweise beilegen: Für jeden Vorschlag legen Sie den aktuellen Auszug aus der offiziellen Liste sowie ggf. die Anerkennungsurkunde des Prüfstatikers beim LRA vor.
    4. Vorab-Abstimmung mit dem LRA: Kontaktieren Sie das zuständige Landratsamt vor der Einreichung und klären Sie ab, welche fachlichen Schwerpunkte (z. B. Brandschutz, Barrierefreiheit) für Ihre Sonderbauart besonders relevant sind.
    5. Fachanwaltliche Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht, um Ihre Vorschlagsliste und Unterlagen vor Einreichung auf Rechtssicherheit zu überprüfen.
    6. Dokumentation aller Schritte: Archivieren Sie E-Mails, Listen, Nachweise und Gesprächsnotizen mit dem LRA vollständig – mindestens 10 Jahre.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Prüfstatiker
    Ein Prüfstatiker ist ein unabhängiger Experte, der die statischen Berechnungen und Konstruktionszeichnungen eines Bauwerks auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Er stellt sicher, dass das Bauwerk standsicher ist und den geltenden Normen und Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Prüfingenieur, Tragwerksplaner, Statiker.
    Sonderbau
    Ein Sonderbau ist ein Bauwerk, das aufgrund seiner Nutzung oder Größe besondere Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz oder andere sicherheitsrelevante Aspekte stellt. Die Anforderungen an Sonderbauten sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Hochhaus, Versammlungsstätte, Krankenhaus.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz und andere sicherheitsrelevante Aspekte.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugesetzbuch.
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in Bauwerken befasst. Ziel der Statik ist es, die Standsicherheit von Bauwerken zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeitslehre, Baustatik.
    Bauherr
    Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und für dessen Durchführung verantwortlich ist. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Architekt.
    Architekt
    Der Architekt ist ein Planer, der ein Bauwerk entwirft und die Bauausführung überwacht. Der Architekt ist für die gestalterische und funktionale Qualität des Bauwerks verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Planer, Bauleiter.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist eine staatliche Stelle, die für die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zuständig ist. Die Baubehörde erteilt Baugenehmigungen und führt Bauabnahmen durch.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Landratsamt, Stadtverwaltung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer beauftragt den Prüfstatiker bei einem Sonderbau?
      Die Beauftragung des Prüfstatikers erfolgt in der Regel durch die zuständige Baubehörde, wobei in einigen Fällen der Bauherr oder Architekt Vorschläge einreichen kann. Die genaue Vorgehensweise variiert je nach Landesbauordnung.
    2. Kann der Bauherr den Prüfstatiker selbst auswählen?
      Die Möglichkeit der direkten Auswahl durch den Bauherrn ist in vielen Bundesländern nicht mehr gegeben. Oftmals erfolgt die Auswahl durch die Behörde oder aus einer Liste von Vorschlägen.
    3. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Auswahl des Prüfstatikers?
      Der Architekt kann in einigen Fällen eine Liste von geeigneten Prüfstatikern einreichen, aus der die Behörde dann den Prüfstatiker auswählt. Es ist ratsam, dass Architekt und Bauherr sich abstimmen.
    4. Wo finde ich Informationen zur aktuellen Vorgehensweise?
      Die aktuell geltende Vorgehensweise zur Auswahl des Prüfstatikers kann bei der zuständigen Baubehörde (z.B. Landratsamt) erfragt werden.
    5. Was ist ein Sonderbau?
      Ein Sonderbau ist ein Bauwerk, das aufgrund seiner Nutzung oder Größe besondere Anforderungen an die Standsicherheit, den Brandschutz oder andere sicherheitsrelevante Aspekte stellt. Beispiele sind Hochhäuser, Krankenhäuser oder Versammlungsstätten.
    6. Was macht ein Prüfstatiker?
      Ein Prüfstatiker überprüft die statischen Berechnungen und Konstruktionszeichnungen eines Bauwerks auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Er stellt sicher, dass das Bauwerk standsicher ist und den geltenden Normen und Vorschriften entspricht.
    7. Was passiert, wenn der Prüfstatiker Mängel feststellt?
      Wenn der Prüfstatiker Mängel feststellt, müssen diese behoben werden, bevor mit dem Bau begonnen oder das Bauwerk genutzt werden darf. Der Prüfstatiker überwacht die Behebung der Mängel und bestätigt die Standsicherheit des Bauwerks.
    8. Welche Qualifikation muss ein Prüfstatiker haben?
      Ein Prüfstatiker muss über eine besondere Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Tragwerksplanung verfügen. Er muss von der zuständigen Behörde als Prüfingenieur anerkannt sein und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.

    Verwandte Themen

    • Auswahl des Tragwerksplaners
      Kriterien für die Auswahl eines qualifizierten Tragwerksplaners.
    • Haftung des Prüfstatikers
      Welche Verantwortung trägt der Prüfstatiker für seine Prüfung?
    • Kosten der Prüfstatik
      Wie setzen sich die Kosten für die Prüfstatik zusammen?
    • Änderungen in der Landesbauordnung
      Aktuelle Änderungen und deren Auswirkungen auf Bauvorhaben.
    • Bauantrag für Sonderbauten
      Besonderheiten bei der Antragstellung für Sonderbauten.
  2. Auftragsvergabe: Minimierung von Kungelei bei Prüfstatikern

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Keine schlechte Idee
    um Kölsche Klungel oder "bayrische Verhältnisse" zu minimieren.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Prüfstatiker für Sonderbau: Auswahl und Auftragsvergabe

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise bei der Auswahl von Prüfstatikern für Sonderbauten in Bayern. Früher konnten Bauherren Prüfstatiker vorschlagen, während heute das LRA (Landratsamt) aus mehreren Vorschlägen auswählt. Ziel ist es, Transparenz und Objektivität bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Auftragsvergabe: Minimierung von Kungelei bei Prüfstatikern deutet an, dass die aktuelle Vorgehensweise darauf abzielt, mögliche "Kölsche Klungel" oder "bayrische Verhältnisse" bei der Auswahl der Prüfstatiker zu minimieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren und Architekten sollten sich frühzeitig mit dem zuständigen LRA in Verbindung setzen, um die aktuelle Vorgehensweise bei der Auswahl von Prüfstatikern für Sonderbauten zu klären. Dies ermöglicht eine reibungslose Auftragsvergabe und stellt sicher, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Prüfstatiker, Sonderbau, Bauherr, Auswahl". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10306: Prüfstatiker für Sonderbau selbst auswählen? Aktuelle Vorgehensweise & Möglichkeiten
  2. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Frostschürze Alternative: Frostschutz Einfamilienhaus ohne Keller – Bodenaustausch Tiefe & Kosten?
  3. BAU-Forum - Bauphysik - Einfamilienhaus ohne Statiker bauen: Risiken, Baurecht & Alternativen?
  4. BAU-Forum - Dach - Einsturz Bad Reichenhall: Ursachen, Verantwortlichkeiten & Konsequenzen für Hallenbetreiber?
  5. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Statik-Berechnung nicht bezahlt: Was tun ohne Vertrag? Honorar sichern!
  6. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Prüfstatiker notwendig bei Hausumbau & Garagenanbau? Kosten, Ablauf, Pflichten
  7. BAU-Forum - Wer hat Erfahrung mit - Gebäudeabnahme durch den TÜV: Ablauf, Vorbereitung & mögliche Mängel?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Garagendecke Belastung berechnen: Statik prüfen, Traglast ermitteln & Fachmann finden
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Balkongeländer Befestigung: Gewindestangen in Betondecke zulässig? Sicherheit & Vorschriften
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik Neubau Ziegelbauweise: Lasten, Kräfte & Sicherheit prüfen? Verfahren, Nachweis, Lastverteilung

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Prüfstatiker, Sonderbau, Bauherr, Auswahl" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Prüfstatiker, Sonderbau, Bauherr, Auswahl" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Prüfstatiker für Sonderbau selbst auswählen? Aktuelle Vorgehensweise & Möglichkeiten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Prüfstatiker: Selbst auswählen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Prüfstatiker, Sonderbau, Bauherr, Auswahl, Vorgehensweise, Auftrag, Architekt, Statik
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼