Eigentum - Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit

Reichstag Berlin Deutschland: Ein historisches Gebäude, das als Sitz des Deutschen Reichstags und heute als Sitz des Deutschen Bundestags dient. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Reichstag Berlin Deutschland: Ein historisches Gebäude, das als Sitz des Deutschen Reichstags und heute als Sitz des Deutschen Bundestags dient. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Eigentum

Eigentum bezeichnet das rechtliche und wirtschaftliche Herrschaftsrecht über eine Sache, ein Vermögen oder eine Immobilie. Es bedeutet, dass eine Person oder eine juristische Einheit das Recht besitzt, über eine Sache frei zu verfügen, sie zu nutzen, zu verkaufen oder zu vererben. Eigentum wird durch das Eigentumsrecht geschützt und kann unterschiedliche Formen annehmen, wie z.B. Privatbesitz, Gemeineigentum oder staatliches Eigentum.

Synonyme für "Eigentum": Besitz, Besitztum, Besitzrecht, Eigentumsrecht

Weitere Synonyme und Erklärungen von "Eigentum" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

Kurz erklärt: Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die von einer Person oder einer Familie in Eigenbesitz erworben wurde und somit als Wohneigentum gilt. Eigentumswohnungen bieten den Eigentümern bestimmte Rechte und Freiheiten, während sie gleichzeitig Teil eines größeren Wohnkomplexes oder Gebäudes sind.

Synonyme für "Eigentumswohnung": Wohnungseigentum, Eigentumwohnanlage, Eigentumswohnanlage, Wohnung in Eigenbesitz, Eigentumsappartement

Weitere Synonyme und Erklärungen von "Eigentum" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex