Grundsteuer Erlass
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien

Grundsteuer Erlass

Bei Mietausfall von mehr als 50 % kann rückwirkender Teilerlass der Grundsteuer mit Nachweis beantragt werden.

Wie ist bei Großreparaturen, Umbauarbeiten, usw., die auch Leerstand verursachen. Wie sollen die Nachweise aussehen? Quittungen, Handwerkerlohn, ... usw?

Denn während der Bauarbeiten wird natürlich keine Vermietung annonciert (was üblicherweise als Leerstnd Nachweis), da die Wohnungen nicht nutzbar sind.

Hat jemand die Erfahrung oder Idee?

  1. beim Grundsteueramt nachfragen

    Nach meiner Erfahrung gibt es bei Leerstand keinen Nachlass, erst wenn man eine Abrissgenehmigung beantragt und das ganze Objekt leer ist. Beim Leerstand einer einzelnen WEGAbk.-Einheit gibt es auch keinen Nachlass. Es kommt auch auf den Grund für den Leerstand an, Umbau oder fehlende Mieter sind auch kein Grund.

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