Nun sei diese gemeinsame Kombitherme von A+B zu erneuern. Sind die Kosten aus WEG Rücklage zu tragen; oder haben die 2 Eigentümer A+B extra Kombitherme-Rücklage zu bilden?
Hierüber wird in der Teilungserklärung nicht geregelt.
Danke. Viola.
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Nun sei diese gemeinsame Kombitherme von A+B zu erneuern. Sind die Kosten aus WEG Rücklage zu tragen; oder haben die 2 Eigentümer A+B extra Kombitherme-Rücklage zu bilden?
Hierüber wird in der Teilungserklärung nicht geregelt.
Danke. Viola.
Dies lässt sich dann auch auf A+B übertragen. Diese haben dann außerhalb der WEGAbk. ein 2 Parteien-Gemeinschaftseigentum an "ihrer" Therme. Wenn dort Wartungs- oder Reparaturkosten (Wartungskosten, Reparaturkosten) anfallen müssen diese von A+B (nicht von der WEG) gemeinsam getragen werden. Ob 50/50 oder nach einem Wohnflächenschlüssel ist private Vereinbarung dieser beiden Parteien.
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