wir haben mit einem Bauträger gebaut, die Abnahme unseres Hauses fand am 30.11.07 statt. Bei dieser Abnahme wurden die Malerarbeiten im ganzen Haus als mangelhaft ins Abnahmeprotokoll aufgenommen. Inzwischen wurden Nachbesserungsarbeiten an 4 Arbeitstagen durchgeführt. Unserer Meinung nach sind die Malerarbeiten nach wie vor mangelhaft (wir haben uns das bei einer Begehung mit einem Sachverständigen auch bestätigen lassen, um sicher zu gehen). Die vom Bauträger beauftragte Malerfirma besteht aber darauf, dass die Arbeiten Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) durchgeführt wurden und jetzt mängelfrei sind.
Der Bauträger hat nun angeboten, einen Sachverständigen zu beauftragen. Der Bauträger ist der Meinung, dass jemand von der Malerfirma bei dem Sachverständigentermin dabei sein muss.
Unsere Fragen dazu wären:
- Muss der Bauträger im Vorfeld ankündigen, welche Personen an diesem Termin noch anwesend sein werden, oder müssen wir mit Überraschungen rechnen?
- Wer bestimmt, welche Personen bei dem Sachverständigentermin anwesend zu sein haben? Können wir ggf. nicht angemeldeten Personen den Zutritt verwehren - wir wohnen schließlich hier und wollten keine Gruppenführung durchs Haus organisieren.
- Wie wir mittlerweile erfahren haben, wurden die Malerarbeiten von der durch den Bauträger beauftragten Malerfirma nicht selbst durchgeführt, sondern es wurde ein Subunternehmer beauftragt, ohne uns zu informieren. Ist das okay?
Würde mich freuen wenn jemand damit Erfahrung hat und uns hier weiterhelfen kann.
Gruß,
