Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei Nichtlieferung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Bei Fenster-Lieferverzug ist eine schriftliche Fristsetzung essentiell. Ein BGB-Vertrag ohne festen Liefertermin erfordert eine nachträgliche Terminvereinbarung. Bei Nichtlieferung drohen Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, um den Verzug zu dokumentieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei Nichtlieferung?

Hi Experten,
wie haben massig Probleme mit den Fensterbauern. Es handelt sich um einen kleinen Familienbetrieb. Von Anfang haben sie uns (zeitlich) hängen lassen. Kamen z.B. 2 Wochen zu spät zum ausmessen (die Terminabsprache hat über eine Woche gedauert, da nie erreichbar). Mehrere Termine wurden nicht eingehalten, sodass der Zeitverzug allein bis zum Ausmessen schon mind. 5 Wochen betrug.
Dann sollten die Fenster nach 3-4 Wochen kommen, die 49. KWAbk. wurde als Liefertermin genannt. Dann wieder unzählige Versuche, die Leute zu erreichen. Fenster kamen dann in der 51. KW (bis dahin mind. 30 Anrufe nötig). Beim Einbau stellte sich heraus, dass 4 Dreiecksfenster (2 Giebel) falsche Winkel hatten. Sollten dann natürlich neu geliefert werden. Dann erstmal Weihnachten. Dann Nachfrage, wann die Fenster kommen (10 Anrufe). Dann wird erklärt, dass die Lieferfirma umzieht und erst ab 07.01.02 wieder arbeitet. In der Zwischenzeit stellt sich heraus, dass der Dachinnenausbau nicht berücksichtigt wurde und sich die Mittelelemente im Giebel so später nicht öffnen lassen. Also neues Aufmaß nötig! Zwischendurch schriftliche Anmahnung (zweimal!) von uns, in der noch 2 kleinere andere Mängel aufgeführt sind.
Heute sollte auf wiederholte Nachfrage von uns der Mangel begutachtet werden. Termin gestern vereinbart. Kamen nicht, auf Anruf will man zurückrufen, der Rückruf kommt natürlich nicht!
Wie können wir jetzt Verfahren, können wir schriftlich einen Liefertermin setzen? Wenn ja in ca. welchem Zeitraum. Was können wir bei Nichtlieferung dann machen, können wir evtl. auch jetzt schon einen Teil des vereinbarten Gesamtpreises mindern (wegen bisheriger Schwierigkeiten und erheblicher Zeitverzögerung)?
Danke
Jeannetty
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ungeklärte Fenster-Mängel und fortgesetzter Lieferverzug gefährden die Witterungs- und statische Dichtheit der Gebäudehülle – ungeschützte Öffnungen bergen akute Risiken für Feuchtigkeitseintrag, Schimmelbildung und Folgeschäden.

    🔴 KRITISCH: Verpasste gesetzliche Fristen (z. B. für wirksame Fristsetzung nach § 281 BGBAbk. oder Mängelanzeige nach § 377 BGB/HGB) führen zum Ausschluss Ihrer Rechte – Handlungsdruck ist unmittelbar gegeben.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Mängel und Verzögerungen müssen schriftlich, mit Datum, konkreten technischen Bezügen (z. B. „Dreiecksfenster 28° statt 35°“, „fehlende Berücksichtigung Dachinnenausbau“) und Nachweis (Fotos, Protokolle) dokumentiert werden.

    ⚠️ WICHTIG: Eine bloße Fristsetzung ohne ausdrücklichen Hinweis auf Rechtsfolgen (Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Selbstvornahme) ist nach § 281 Abs. 2 BGB unwirksam.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie massive Probleme mit Ihrem Fensterbauer haben. Der ständige Zeitverzug und die Mängel sind sehr ärgerlich. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Lieferung der Fenster. Die Frist sollte konkret benannt sein (z.B. 14 Tage).
    • Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und zeigen Sie diese dem Fensterbauer schriftlich an.
    • Rechtsfolgen bei Nichtlieferung: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, haben Sie verschiedene Rechte: Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises.

    🔴 Gefahr: Ungeklärte Mängel und fortgesetzter Zeitverzug können zu erheblichen Folgeschäden am Bau führen (z.B. durch eindringende Feuchtigkeit).

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen und Folgeschäden zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Fall von erheblichen Leistungsstörungen durch einen Fensterbauer, der durch wiederholte Terminverschiebungen, mangelhafte Lieferungen und unzureichende Kommunikation gekennzeichnet ist. Die geschilderte Situation, insbesondere die Lieferung von Fenstern mit falschen Winkeln und die Nichtbeachtung des Dachinnenausbaus, deutet auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Unternehmers hin. Aus rechtlicher Sicht liegt hier ein Verzug vor, der durch die schriftlichen Anmahnungen der Auftraggeberin bereits dokumentiert wurde. Die wiederholte Nichteinhaltung von Terminen, selbst für die Mängelbegutachtung, verschärft die Situation zusätzlich.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass durch weiteres Zögern die Verjährungsfrist für Mängelansprüche oder die Möglichkeit zur wirksamen Fristsetzung verpasst wird. Zudem könnte der Fensterbauer in finanzielle Schwierigkeiten geraten, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.

    ➕ Ergänzung: Es ist dringend zu empfehlen, sämtliche Kommunikation, insbesondere die bereits erfolgten schriftlichen Anmahnungen, sowie Fotos der mangelhaften Fenster und ein detailliertes Terminprotokoll zu sichern. Diese Dokumente sind für eine etwaige rechtliche Auseinandersetzung unerlässlich. Die Auftraggeberin sollte dem Fensterbauer nun eine letzte, klare und schriftliche Frist zur mangelfreien Nachlieferung und -montage setzen. Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist in diesem fortgeschrittenen Stadium als angemessen zu betrachten. Bei ergebnislosem Fristablauf kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer unverzüglich eine letzte schriftliche Frist von 14 Tagen zur mangelfreien Lieferung und Montage der korrekten Fenster. Kündigen Sie für den Fall der Nichtleistung den Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadensersatz an. Parallel dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bau- oder Werkvertragsrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche, einschließlich einer möglichen Minderung des Gesamtpreises für die bisherigen Verzögerungen, rechtssicher durchzusetzen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine schwerwiegende Vertragsstörung im Rahmen einer Fensterlieferung und -montage, gekennzeichnet durch systematische Terminverstöße, mangelhafte Kommunikation, fehlerhafte Lieferung (falsche Winkel bei Dreiecksfenstern), nachträgliche Planungsfehler (nicht berücksichtigter Dachinnenausbau) sowie wiederholtes Ausbleiben vereinbarter Termine – inklusive einer versäumten Begutachtung trotz schriftlicher Anmahnung.

    🔴 Gefahr: Die fortgesetzte Unzuverlässigkeit birgt erhebliche Risiken für die Bauabnahme, die statische und witterungsbedingte Dichtheit der Gebäudehülle sowie die Einhaltung von Fristen gegenüber anderen Gewerken – insbesondere bei ungeschützten Öffnungen über längere Zeit.

    ⚠️ Korrektur: Eine bloße schriftliche Fristsetzung ist rechtlich unzureichend: Gemäß § 281 BGB bedarf es einer nachweisbaren, fristgebundenen Nachfrist mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen (Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung), die mindestens angemessen lang sein muss – bei komplexen Nachbesserungen wie Fensterneulieferung und Neuaufmaß regelmäßig 2–4 Wochen.

    ➕ Ergänzung: Die bereits erfolgten schriftlichen Anmahnungen sind zwar wichtig, aber keine Ersatzleistung für eine formelle, fristgebundene Nachfrist nach § 281 BGB; zudem ist die Mängelanzeige nach § 377 HGB oder § 377 BGB (bei Verbrauchern) fristgerecht erfolgt, doch fehlt die klare, schriftliche Feststellung der Mängel mit Bezug auf konkrete Vertragsbestandteile (z. B. Winkelangaben, Öffnungsmechanik).

    ✅ Zustimmung: Die Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB ist grundsätzlich bereits jetzt zulässig – insbesondere wegen der erheblichen Verzögerung (mehr als 5 Wochen bis Ausmessen, weitere 2 Wochen bis Lieferung, dann Nachbesserung) und der erheblichen Mängel (falsche Winkel, Funktionsbehinderung), sofern die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist behoben werden.

    ❌ Widerspruch: Ein sofortiger Preisnachlass ohne vorherige Fristsetzung und Nachfrist ist nicht automatisch gerechtfertigt – die Minderung setzt voraus, dass der Unternehmer die Mängel nicht innerhalb einer gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Nachfrist beseitigt hat; eine pauschale Minderung ohne vorherige Nachfrist ist rechtlich nicht durchsetzbar.

    👉 Handlungsempfehlung: Versenden Sie umgehend ein formelles, per Einschreiben mit Rückschein versendetes Schreiben mit Nachfrist nach § 281 BGB (mindestens 3 Wochen für Neulieferung und Neuaufmaß inkl. Montage), darin alle Mängel konkret benennen, die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung (Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme) ausdrücklich erklären und eine Frist für die schriftliche Stellungnahme zum Mangel befristen; beauftragen Sie parallel einen unabhängigen Baugutachter zur Dokumentation der Mängel und Verzögerungen – insbesondere zur Funktionsfähigkeit der Mittelelemente im Giebel.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren den Lieferverzug und die Mängel als schwerwiegende Vertragsstörung mit erheblichen rechtlichen und baulichen Folgerisiken.
    • Alle fordern eine schriftliche, fristgebundene Nachfrist – mit einheitlicher Dauersempfehlung von 10 bis 14 Tagen (DeepSeek, GoogleAI) bzw. mindestens 3 Wochen (Qwen bei komplexer Neulieferung).
    • Alle betonen die zwingende Notwendigkeit, sämtliche Mängel dokumentarisch zu sichern (Fotos, Protokolle, schriftliche Anmahnungen).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt „14 Tage“ als allgemeine Frist, ohne Differenzierung nach Mängelart; DeepSeek spricht von „10 bis 14 Tagen“ im fortgeschrittenen Stadium; Qwen betont die gesetzliche Angemessenheitspflicht (2–4 Wochen), fordert aber explizit mindestens 3 Wochen für Neuaufmaß, Neulieferung und Montage – und verweist auf § 281 BGB.
    • GoogleAI spricht allgemein von „Mängelanzeige“, DeepSeek von „schriftlicher Anmahnung“, Qwen präzisiert die formale Mängelanzeige nach § 377 BGB/HGB und korrigiert: bloße Anmahnung ersetzt keine wirksame Nachfrist.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend die Rechtsgrundlage (§ 281, § 377, § 441 BGB), benennt die Unwirksamkeit einer pauschalen Minderung ohne vorherige Nachfrist und fordert den Einsatz eines unabhängigen Baugutachters – Hinweis, den GoogleAI und DeepSeek nicht geben.
    • DeepSeek ergänzt den Aspekt der finanziellen Instabilität des Fensterbauers als weiteres Risiko für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Vorstellung einer „sofortigen Minderung“: ❌ „Ein sofortiger Preisnachlass ohne vorherige Fristsetzung [...] ist rechtlich nicht durchsetzbar.“ GoogleAI und DeepSeek erwähnen Minderung als Option, ohne diesen entscheidenden formellen Vorbehalt zu nennen – Qwens Einschätzung ist daher die sicherere (Vorsichtsprinzip).

    👉 Empfehlung:

    • Die rechtlich präziseste Einschätzung liefert Qwen – insbesondere zu Fristformalien, § 281 BGB und der Unzulässigkeit pauschaler Minderung. DeepSeek ergänzt praxisrelevante Dokumentations- und Verjährungshinweise. GoogleAI liefert eine klare, aber weniger formell abgesicherte Erstorientierung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Fristsetzung nach BGBFormelle, schriftliche Nachfrist nach § 281 BGB ist zwingend – mit ausdrücklichem Hinweis auf Rechtsfolgen (Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung); Mindestdauer: 3 Wochen bei Neulieferung/Neuaufmaß (Qwen), 10–14 Tage bei einfacher Nachbesserung (GoogleAI, DeepSeek).
    Mängelanzeige⚠️Alle KIs fordern Dokumentation – Qwen präzisiert: Mängelanzeige nach § 377 BGB/HGB ist erforderlich, aber nicht Ersatz für wirksame Nachfrist; alle Mängel müssen konkret (Winkel, Planungsfehler) benannt werden.
    Rechtliche DokumentationEinheitlicher Konsens: Fotos, Terminprotokolle, alle schriftlichen Anmahnungen und Auftragsunterlagen vollständig sichern – am besten mit Einschreiben/Rückschein.
    Minderung des PreisesQwen widerspricht klar: Minderung nach § 441 BGB ist nur dann sofort möglich, wenn Mängel nicht innerhalb einer wirksamen Nachfrist behoben werden. GoogleAI und DeepSeek erwähnen sie als Option, ohne diesen entscheidenden Vorbehalt – Qwens Einschätzung gilt als sicherer.
    Expertenbeauftragung⚠️GoogleAI und DeepSeek empfehlen „Anwalt für Baurecht“; Qwen ergänzt explizit „unabhängigen Baugutachter“ zur fachlichen Mängeldokumentation – insbesondere für technische Fehler (Winkel, Dachinnenausbau).

    👉 Handlungsempfehlung: Versenden Sie unverzüglich ein formelles Einschreiben mit Nachfrist nach § 281 BGB (mindestens 3 Wochen), benennen Sie alle Mängel konkret, weisen Sie explizit auf Rechtsfolgen hin und beauftragen Sie parallel einen Baugutachter – bevor die nächste offene Baustelle entsteht.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoMangelhafte oder fehlende Fenster über längere ZeitWassereintrag, Schimmelbildung, Schäden am Mauerwerk und Dachstuhl – bis hin zur Bausubstanzgefährdung.
    🔴 RisikoVerpassen der Nachfrist nach § 281 BGBAusschluss des Rücktrittsrechts und erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schadensersatz.
    🔴 RisikoFinanzielle Insolvenz des FensterbauersUnmöglichkeit der Mängelbeseitigung oder Entschädigung – Ansprüche werden wertlos.
    🔴 RisikoFehlende technische Dokumentation (z. B. falsche Winkel)Schwierige bis unmögliche Nachweisführung vor Gericht oder Schiedsstelle; Verlust der Verhandlungsposition.
    🔴 RisikoUnklare Verantwortung bei Planungsfehlern (Dachinnenausbau)Streit um Auftragsumfang – mögliche Kosten für Nachbesserung durch Auftraggeber ohne Rechtsgrundlage.
    ✅ ChanceFormelle Nachfrist mit klaren RechtsfolgenWirksame Druckmittel zur schnellen, mangelfreien Leistung – oftmals Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung.
    ✅ ChanceFrühzeitige Beauftragung eines BaugutachtersObjektive, gerichtsfeste Mängeldokumentation – stärkt Ihre Position bei Verhandlungen oder Klage.
    ✅ ChanceRechtzeitige Minderung nach § 441 BGBWirtschaftlicher Ausgleich für Verzögerung und Mängel – nach wirksamer Nachfrist zulässig und durchsetzbar.
    ✅ ChanceStrukturierte Dokumentation aller KommunikationKlare Chronologie zur Darlegung des Verzugs – entscheidend für Verjährungs- und Schadensersatzansprüche.
    ✅ ChanceParallelanspruch gegen Haftpflichtversicherung des FensterbauersMögliche schnelle Regulierung von Schäden – falls Versicherungsschutz besteht und Verzug/Mangel versichert ist.

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Fristsetzung per Einschreiben: Versenden Sie heute noch ein formelles Schreiben mit Nachfrist nach § 281 BGB (mindestens 3 Wochen), benennen Sie konkret alle Mängel (z. B. „Dreiecksfenster mit 28° statt vertraglich vereinbarten 35°“, „fehlende Berücksichtigung des Dachinnenausbaus bei Aufmaß“) und weisen Sie ausdrücklich auf Rücktritt, Schadensersatz und Selbstvornahme hin.
    2. Baugutachter beauftragen: Kontaktieren Sie noch diese Woche einen unabhängigen Baugutachter für die Dokumentation der Mängel – insbesondere zur Funktionsfähigkeit der Mittelelemente im Giebel und zur Übereinstimmung mit der Bauzeichnung.
    3. Alle Unterlagen sammeln und sichern: Sammeln Sie sämtliche Vertragsunterlagen, E-Mails, Briefe, Fotos (mit Datum), Terminprotokolle und Nachweise über bereits geleistete Anmahnungen – speichern Sie Kopien digital und auf Papier.
    4. Anwalt für Bau- und Werkvertragsrecht konsultieren: Vereinbaren Sie binnen 3 Werktagen ein Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt – bringen Sie alle gesammelten Unterlagen mit.
    5. Keine pauschale Minderung vor Nachfrist: Verzichten Sie auf einen vorzeitigen Preisnachlass – dieser ist erst nach fruchtlosem Ablauf der formellen Nachfrist rechtlich zulässig und sicher durchsetzbar.
    6. Schutz vor Folgeschäden organisieren: Falls Fensteröffnungen aktuell ungeschützt sind: Veranlassen Sie kurzfristig eine fachgerechte Notabdichtung (z. B. durch Dachdecker) – dokumentieren Sie Aufwand und Kosten für spätere Schadensersatzgeltendmachung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lieferverzug
    Lieferverzug tritt ein, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies berechtigt den Auftraggeber, Rechte wie Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Fristsetzung, Nacherfüllung.
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Handwerker, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweissicherung.
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Handwerker, die Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen oder Mängel zu beseitigen. Sie ist erforderlich, um bei Nichterfüllung weitere Rechte geltend zu machen.
    Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Verzug, Leistungsaufforderung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Vermessung der Bauteile oder Räume, um die benötigten Materialien zu bestimmen. Ein korrektes Aufmaß ist wichtig für die Ausführung der Arbeiten.
    Verwandte Begriffe: Baumaß, Vermessung, Bauplanung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Mängelfreiheit.
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung von Mängeln oder die vollständige Erbringung der Leistung zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Frist ist bei Lieferverzug angemessen?
      Eine angemessene Frist hängt vom Einzelfall ab, in der Regel sind 14 Tage ausreichend. Die Frist muss dem Handwerker die Möglichkeit geben, die Leistung zu erbringen. Dokumentieren Sie die Fristsetzung schriftlich.
    2. Was tun, wenn der Handwerker die Frist nicht einhält?
      Wenn der Handwerker die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung oder Lieferung nicht einhält, können Sie vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern oder den Kaufpreis mindern. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.
    3. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Senden Sie diese Mängelliste per Einschreiben mit Rückschein an den Handwerker, um den Zugang nachweisen zu können.
    4. Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen, wenn der erste nicht liefert?
      Ja, wenn der erste Handwerker in Verzug ist und die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist, können Sie einen anderen Handwerker mit der Leistung beauftragen und die Mehrkosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.
    5. Welche Rolle spielt die Abnahme der Fenster?
      Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt. Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Verweigern Sie die Abnahme, wenn Mängel vorliegen.
    6. Was ist ein Aufmaß und warum ist es wichtig?
      Das Aufmaß ist die genaue Vermessung der Fensteröffnungen. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für die passgenaue Anfertigung der Fenster. Fehler beim Aufmaß können zu erheblichen Problemen beim Einbau führen.
    7. Wie lange habe ich Gewährleistung auf Fenster?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Handwerker für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten.
    8. Was bedeutet "Nachbesserung" im Zusammenhang mit Mängeln?
      Nachbesserung bedeutet, dass der Handwerker verpflichtet ist, die aufgetretenen Mängel zu beseitigen. Sie müssen dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor Sie weitere Schritte unternehmen können.

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  2. BGB/VOB-Vertrag: Fristsetzung bei Fenster-Lieferverzug?

    🔴 Eigenleistung?
    Oder wie darf man das verstehen? Sie haben Mahnungen geschrieben, aber keine Fristen gesetzt? Vertrag nach BGBAbk. oder VOBAbk.🔴 Was steht da überhaupt drin?
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Fenster-Lieferverzug: BGB-Vertrag ohne Liefertermin

    Mhm..
    Vertrag nach BGBAbk..
    Im Vertrag steht nichts drin außer Eigenschaften der Fenster, also Profile, Maße etc., kein Termin. Wir haben keine Mahnung in dem Sinne geschrieben, sondern schriftlich festgehalten, welche Mängel da sind, u.a. einfach deshalb, weil telefonisch nie jemand zu erreichen ist.
  4. Fristsetzung Fenster-Lieferung: Auftragsentzug & Schadenersatz

    dann legen Sie doch mal einen Termin fest
    geht auch nachträglich, muss halt vernünftig sein, und 'nageln' den Schreiner darauf fest, mal sehen, ob's dann schneller geht, zumindest können Sie dann mit Auftragsentzug und Ersatz drohen
    (schneller wird's dann auch nicht)
    ansonsten können Sie nicht wegen undefinierter Schwierigkeiten den Preis mindern, sondern einen Schadenersatz der entstandenen Schäden durchsetzen, wenn er denn entstanden ist und wenn die Verträge entsprechend formuliert waren ...
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Fenster-Lieferverzug: Rechte, Fristsetzung & Mängelanzeige

    💡 Kernaussagen: Bei Fenster-Lieferverzug ist eine schriftliche Fristsetzung essentiell. Ein BGBAbk.-Vertrag ohne festen Liefertermin erfordert eine nachträgliche Terminvereinbarung. Bei Nichtlieferung drohen Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, um den Verzug zu dokumentieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenster-Lieferverzug: BGB-Vertrag ohne Liefertermin, ist es wichtig, auch bei einem BGB-Vertrag ohne expliziten Liefertermin, die Eigenschaften der Fenster (Profile, Maße etc.) genau zu dokumentieren, um im Streitfall die Bestellung nachweisen zu können. Dies ist besonders relevant für die Gewährleistung.

    ✅ Zusatzinfo: Eine nachträgliche Fristsetzung, wie im Beitrag Fristsetzung Fenster-Lieferung: Auftragsentzug & Schadenersatz vorgeschlagen, sollte "vernünftig" sein und dem Fensterbauer ausreichend Zeit für die Fertigstellung und Lieferung der Fenster einräumen. Andernfalls könnte die Fristsetzung unwirksam sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Fenster. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und fordern Sie eine umgehende Beseitigung. Beachten Sie die Hinweise zur Fristsetzung im Beitrag BGB/VOB-Vertrag: Fristsetzung bei Fenster-Lieferverzug?. Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

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