Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei Nichtlieferung?
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mit📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Bei Fenster-Lieferverzug ist eine schriftliche Fristsetzung essentiell. Ein BGB-Vertrag ohne festen Liefertermin erfordert eine nachträgliche Terminvereinbarung. Bei Nichtlieferung drohen Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, um den Verzug zu dokumentieren.
Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei Nichtlieferung?
wie haben massig Probleme mit den Fensterbauern. Es handelt sich um einen kleinen Familienbetrieb. Von Anfang haben sie uns (zeitlich) hängen lassen. Kamen z.B. 2 Wochen zu spät zum ausmessen (die Terminabsprache hat über eine Woche gedauert, da nie erreichbar). Mehrere Termine wurden nicht eingehalten, sodass der Zeitverzug allein bis zum Ausmessen schon mind. 5 Wochen betrug.
Dann sollten die Fenster nach 3-4 Wochen kommen, die 49. KWAbk. wurde als Liefertermin genannt. Dann wieder unzählige Versuche, die Leute zu erreichen. Fenster kamen dann in der 51. KW (bis dahin mind. 30 Anrufe nötig). Beim Einbau stellte sich heraus, dass 4 Dreiecksfenster (2 Giebel) falsche Winkel hatten. Sollten dann natürlich neu geliefert werden. Dann erstmal Weihnachten. Dann Nachfrage, wann die Fenster kommen (10 Anrufe). Dann wird erklärt, dass die Lieferfirma umzieht und erst ab 07.01.02 wieder arbeitet. In der Zwischenzeit stellt sich heraus, dass der Dachinnenausbau nicht berücksichtigt wurde und sich die Mittelelemente im Giebel so später nicht öffnen lassen. Also neues Aufmaß nötig! Zwischendurch schriftliche Anmahnung (zweimal!) von uns, in der noch 2 kleinere andere Mängel aufgeführt sind.
Heute sollte auf wiederholte Nachfrage von uns der Mangel begutachtet werden. Termin gestern vereinbart. Kamen nicht, auf Anruf will man zurückrufen, der Rückruf kommt natürlich nicht!
Wie können wir jetzt Verfahren, können wir schriftlich einen Liefertermin setzen? Wenn ja in ca. welchem Zeitraum. Was können wir bei Nichtlieferung dann machen, können wir evtl. auch jetzt schon einen Teil des vereinbarten Gesamtpreises mindern (wegen bisheriger Schwierigkeiten und erheblicher Zeitverzögerung)?
Danke
Jeannetty
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Sicherheitshinweise: Lieferverzug Fenster: Rechte & Fristen
🔴 Kritisch: Nicht fachgerecht eingebaute Fenster können zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.
KI-Analyse (GoogleAI): Lieferverzug Fenster: Rechte & Fristen
Ich verstehe, dass Sie massive Probleme mit Ihrem Fensterbauer haben. Der ständige Zeitverzug und die Mängel sind sehr ärgerlich. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Lieferung der Fenster. Die Frist sollte konkret benannt sein (z.B. 14 Tage).
- Mängelanzeige: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und zeigen Sie diese dem Fensterbauer schriftlich an.
- Rechtsfolgen bei Nichtlieferung: Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, haben Sie verschiedene Rechte: Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises.
🔴 Gefahr: Ungeklärte Mängel und fortgesetzter Zeitverzug können zu erheblichen Folgeschäden am Bau führen (z.B. durch eindringende Feuchtigkeit).
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen und Folgeschäden zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek): Lieferverzug Fenster: Rechte & Fristen
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Fall von erheblichen Leistungsstörungen durch einen Fensterbauer, der durch wiederholte Terminverschiebungen, mangelhafte Lieferungen und unzureichende Kommunikation gekennzeichnet ist. Die geschilderte Situation, insbesondere die Lieferung von Fenstern mit falschen Winkeln und die Nichtbeachtung des Dachinnenausbaus, deutet auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Unternehmers hin. Aus rechtlicher Sicht liegt hier ein Verzug vor, der durch die schriftlichen Anmahnungen der Auftraggeberin bereits dokumentiert wurde. Die wiederholte Nichteinhaltung von Terminen, selbst für die Mängelbegutachtung, verschärft die Situation zusätzlich.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass durch weiteres Zögern die Verjährungsfrist für Mängelansprüche oder die Möglichkeit zur wirksamen Fristsetzung verpasst wird. Zudem könnte der Fensterbauer in finanzielle Schwierigkeiten geraten, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.
➕ Ergänzung: Es ist dringend zu empfehlen, sämtliche Kommunikation, insbesondere die bereits erfolgten schriftlichen Anmahnungen, sowie Fotos der mangelhaften Fenster und ein detailliertes Terminprotokoll zu sichern. Diese Dokumente sind für eine etwaige rechtliche Auseinandersetzung unerlässlich. Die Auftraggeberin sollte dem Fensterbauer nun eine letzte, klare und schriftliche Frist zur mangelfreien Nachlieferung und -montage setzen. Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist in diesem fortgeschrittenen Stadium als angemessen zu betrachten. Bei ergebnislosem Fristablauf kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer unverzüglich eine letzte schriftliche Frist von 14 Tagen zur mangelfreien Lieferung und Montage der korrekten Fenster. Kündigen Sie für den Fall der Nichtleistung den Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von Schadensersatz an. Parallel dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt für Bau- oder Werkvertragsrecht konsultieren, um Ihre Ansprüche, einschließlich einer möglichen Minderung des Gesamtpreises für die bisherigen Verzögerungen, rechtssicher durchzusetzen.
KI-Analyse (Qwen): Lieferverzug Fenster: Rechte & Fristen
Der Sachverhalt beschreibt eine schwerwiegende Vertragsstörung im Rahmen einer Fensterlieferung und -montage, gekennzeichnet durch systematische Terminverstöße, mangelhafte Kommunikation, fehlerhafte Lieferung (falsche Winkel bei Dreiecksfenstern), nachträgliche Planungsfehler (nicht berücksichtigter Dachinnenausbau) sowie wiederholtes Ausbleiben vereinbarter Termine – inklusive einer versäumten Begutachtung trotz schriftlicher Anmahnung.
🔴 Gefahr: Die fortgesetzte Unzuverlässigkeit birgt erhebliche Risiken für die Bauabnahme, die statische und witterungsbedingte Dichtheit der Gebäudehülle sowie die Einhaltung von Fristen gegenüber anderen Gewerken – insbesondere bei ungeschützten Öffnungen über längere Zeit.
⚠️ Korrektur: Eine bloße schriftliche Fristsetzung ist rechtlich unzureichend: Gemäß § 281 BGBAbk. bedarf es einer nachweisbaren, fristgebundenen Nachfrist mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen (Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung), die mindestens angemessen lang sein muss – bei komplexen Nachbesserungen wie Fensterneulieferung und Neuaufmaß regelmäßig 2–4 Wochen.
➕ Ergänzung: Die bereits erfolgten schriftlichen Anmahnungen sind zwar wichtig, aber keine Ersatzleistung für eine formelle, fristgebundene Nachfrist nach § 281 BGB; zudem ist die Mängelanzeige nach § 377 HGB oder § 377 BGB (bei Verbrauchern) fristgerecht erfolgt, doch fehlt die klare, schriftliche Feststellung der Mängel mit Bezug auf konkrete Vertragsbestandteile (z. B. Winkelangaben, Öffnungsmechanik).
✅ Zustimmung: Die Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB ist grundsätzlich bereits jetzt zulässig – insbesondere wegen der erheblichen Verzögerung (mehr als 5 Wochen bis Ausmessen, weitere 2 Wochen bis Lieferung, dann Nachbesserung) und der erheblichen Mängel (falsche Winkel, Funktionsbehinderung), sofern die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist behoben werden.
❌ Widerspruch: Ein sofortiger Preisnachlass ohne vorherige Fristsetzung und Nachfrist ist nicht automatisch gerechtfertigt – die Minderung setzt voraus, dass der Unternehmer die Mängel nicht innerhalb einer gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Nachfrist beseitigt hat; eine pauschale Minderung ohne vorherige Nachfrist ist rechtlich nicht durchsetzbar.
👉 Handlungsempfehlung: Versenden Sie umgehend ein formelles, per Einschreiben mit Rückschein versendetes Schreiben mit Nachfrist nach § 281 BGB (mindestens 3 Wochen für Neulieferung und Neuaufmaß inkl. Montage), darin alle Mängel konkret benennen, die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung (Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme) ausdrücklich erklären und eine Frist für die schriftliche Stellungnahme zum Mangel befristen; beauftragen Sie parallel einen unabhängigen Baugutachter zur Dokumentation der Mängel und Verzögerungen – insbesondere zur Funktionsfähigkeit der Mittelelemente im Giebel.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lieferverzug
- Lieferverzug tritt ein, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies berechtigt den Auftraggeber, Rechte wie Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.
Verwandte Begriffe: Mangel, Fristsetzung, Nacherfüllung. - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Handwerker, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweissicherung. - Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Handwerker, die Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen oder Mängel zu beseitigen. Sie ist erforderlich, um bei Nichterfüllung weitere Rechte geltend zu machen.
Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Verzug, Leistungsaufforderung. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung. - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Vermessung der Bauteile oder Räume, um die benötigten Materialien zu bestimmen. Ein korrektes Aufmaß ist wichtig für die Ausführung der Arbeiten.
Verwandte Begriffe: Baumaß, Vermessung, Bauplanung. - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Mängelfreiheit. - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung von Mängeln oder die vollständige Erbringung der Leistung zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Frist ist bei Lieferverzug angemessen?
Eine angemessene Frist hängt vom Einzelfall ab, in der Regel sind 14 Tage ausreichend. Die Frist muss dem Handwerker die Möglichkeit geben, die Leistung zu erbringen. Dokumentieren Sie die Fristsetzung schriftlich. - Was tun, wenn der Handwerker die Frist nicht einhält?
Wenn der Handwerker die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung oder Lieferung nicht einhält, können Sie vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern oder den Kaufpreis mindern. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. - Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Senden Sie diese Mängelliste per Einschreiben mit Rückschein an den Handwerker, um den Zugang nachweisen zu können. - Kann ich einen anderen Handwerker beauftragen, wenn der erste nicht liefert?
Ja, wenn der erste Handwerker in Verzug ist und die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist, können Sie einen anderen Handwerker mit der Leistung beauftragen und die Mehrkosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. - Welche Rolle spielt die Abnahme der Fenster?
Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt. Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Verweigern Sie die Abnahme, wenn Mängel vorliegen. - Was ist ein Aufmaß und warum ist es wichtig?
Das Aufmaß ist die genaue Vermessung der Fensteröffnungen. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für die passgenaue Anfertigung der Fenster. Fehler beim Aufmaß können zu erheblichen Problemen beim Einbau führen. - Wie lange habe ich Gewährleistung auf Fenster?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Handwerker für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten. - Was bedeutet "Nachbesserung" im Zusammenhang mit Mängeln?
Nachbesserung bedeutet, dass der Handwerker verpflichtet ist, die aufgetretenen Mängel zu beseitigen. Sie müssen dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor Sie weitere Schritte unternehmen können.
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- Rechte bei Baumängeln
Informationen zu Ihren Rechten, wenn Mängel an Ihrem Haus auftreten. - Fristsetzung im Handwerkerrecht
Wie Sie eine korrekte Frist setzen und welche Folgen dies hat. - Schadensersatz bei Bauverzögerung
Wann Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. - Rücktritt vom Bauvertrag
Unter welchen Umständen Sie vom Bauvertrag zurücktreten können. - Die Abnahme im Baurecht
Was Sie bei der Abnahme beachten müssen und welche Konsequenzen sie hat.
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BGB/VOB-Vertrag: Fristsetzung bei Fenster-Lieferverzug?
-
Fenster-Lieferverzug: BGB-Vertrag ohne Liefertermin
Mhm..
Vertrag nach BGBAbk..
Im Vertrag steht nichts drin außer Eigenschaften der Fenster, also Profile, Maße etc., kein Termin. Wir haben keine Mahnung in dem Sinne geschrieben, sondern schriftlich festgehalten, welche Mängel da sind, u.a. einfach deshalb, weil telefonisch nie jemand zu erreichen ist. -
Fristsetzung Fenster-Lieferung: Auftragsentzug & Schadenersatz
dann legen Sie doch mal einen Termin fest
geht auch nachträglich, muss halt vernünftig sein, und 'nageln' den Schreiner darauf fest, mal sehen, ob's dann schneller geht, zumindest können Sie dann mit Auftragsentzug und Ersatz drohen
(schneller wird's dann auch nicht)
ansonsten können Sie nicht wegen undefinierter Schwierigkeiten den Preis mindern, sondern einen Schadenersatz der entstandenen Schäden durchsetzen, wenn er denn entstanden ist und wenn die Verträge entsprechend formuliert waren ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fenster-Lieferverzug: Rechte, Fristsetzung & Mängelanzeige
💡 Kernaussagen: Bei Fenster-Lieferverzug ist eine schriftliche Fristsetzung essentiell. Ein BGBAbk.-Vertrag ohne festen Liefertermin erfordert eine nachträgliche Terminvereinbarung. Bei Nichtlieferung drohen Auftragsentzug und Schadenersatzforderungen. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, um den Verzug zu dokumentieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fenster-Lieferverzug: BGB-Vertrag ohne Liefertermin, ist es wichtig, auch bei einem BGB-Vertrag ohne expliziten Liefertermin, die Eigenschaften der Fenster (Profile, Maße etc.) genau zu dokumentieren, um im Streitfall die Bestellung nachweisen zu können. Dies ist besonders relevant für die Gewährleistung.
✅ Zusatzinfo: Eine nachträgliche Fristsetzung, wie im Beitrag Fristsetzung Fenster-Lieferung: Auftragsentzug & Schadenersatz vorgeschlagen, sollte "vernünftig" sein und dem Fensterbauer ausreichend Zeit für die Fertigstellung und Lieferung der Fenster einräumen. Andernfalls könnte die Fristsetzung unwirksam sein.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung der Fenster. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und fordern Sie eine umgehende Beseitigung. Beachten Sie die Hinweise zur Fristsetzung im Beitrag BGB/VOB-Vertrag: Fristsetzung bei Fenster-Lieferverzug?. Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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