Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug (9 Monate): Rechte, Kosten & Vorgehen?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug (9 Monate): Rechte, Kosten & Vorgehen?
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe Ihren Ärger über den erheblichen Lieferverzug der Fenster. Bei einer Verzögerung von 9 Monaten haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
Wichtige Punkte:
- Schriftliche Mahnung: Haben Sie die Fensterbaufirma nach dem ursprünglichen Liefertermin schriftlich in Verzug gesetzt? Dies ist eine Voraussetzung für Schadensersatz.
- Schadensersatzansprüche: Sie können den entstandenen Schaden geltend machen, z.B. Mehrkosten für die Wohnung, entgangene Mieteinnahmen oder Finanzierungskosten aufgrund des Bauverzugs.
- Minderung: Prüfen Sie, ob Sie aufgrund des Verzugs eine Minderung des Kaufpreises geltend machen können.
- Rechtliche Beratung: Angesichts des hohen Auftragswerts empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schäden und Mehrkosten detailliert und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lieferverzug
- Lieferverzug tritt ein, wenn ein Verkäufer eine Ware nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefert. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Käufers führen.
Verwandte Begriffe: Bauverzug, Zahlungsverzug, Mahnung - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Mängeln, Verzug oder Vertragsverletzungen gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Vertragsstrafe - Minderung
- Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels der Kaufsache. Die Minderung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Mangels stehen.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Wandlung - Bauverzug
- Bauverzug liegt vor, wenn Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist fertiggestellt werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben und zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Verwandte Begriffe: Lieferverzug, Behinderung, Vertragsstrafe - Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Vertragspartner, eine Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Die Frist muss angemessen sein und dem Schuldner ausreichend Zeit zur Erfüllung geben.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Nacherfüllung - Vertragsstrafe
- Eine Vertragsstrafe ist eine im Voraus vereinbarte Geldsumme, die bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrages fällig wird. Sie dient der Absicherung des Gläubigers und soll den Schuldner zur Vertragstreue anhalten.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Bürgschaft - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren, Architekten, Handwerkern und Behörden.
Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch bei Lieferverzug erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass der Lieferant in Verzug gesetzt wurde, d.h. Sie haben ihn nach dem vereinbarten Liefertermin schriftlich gemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt. Zudem muss der Verzug vom Lieferanten verschuldet sein. - Welche Schäden können bei Lieferverzug geltend gemacht werden?
Sie können alle Schäden geltend machen, die Ihnen durch den Verzug entstanden sind, z.B. Mehrkosten für eine Ersatzwohnung, entgangene Mieteinnahmen, Finanzierungskosten oder Lagerkosten für bereits gelieferte Bauteile. - Was ist eine Minderung des Kaufpreises?
Eine Minderung bedeutet, dass Sie den vereinbarten Kaufpreis aufgrund des Mangels (hier: Lieferverzug) herabsetzen können. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist. - Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche im Baurecht beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben. - Was ist ein Bauverzug?
Bauverzug liegt vor, wenn Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist fertiggestellt werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben, z.B. Lieferverzug von Baustoffen, Personalmangel oder Schlechtleistung. - Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferverzug zu lange dauert?
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Lieferant eine ihm gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt oder wenn die Lieferung für Sie aufgrund des Verzugs kein Interesse mehr hat. - Was bedeutet "in Verzug setzen"?
In Verzug setzen bedeutet, den Vertragspartner schriftlich aufzufordern, die geschuldete Leistung (hier: Lieferung der Fenster) zu erbringen. Die Mahnung muss eindeutig sein und eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. - Welche Rolle spielt die Kundenorientierung des Unternehmens bei Lieferverzug?
Auch wenn Kundenorientierung rechtlich keine direkte Rolle spielt, kann mangelnde Kommunikation und fehlende Kulanz die Situation verschärfen und die Bereitschaft des Kunden erhöhen, rechtliche Schritte einzuleiten.
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Die wichtigsten Aspekte des Werkvertragsrechts für Bauherren und Handwerker.
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Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma
Wann kann ich bei Lieferverzug eines Bauproduktherstellers Schadensersatz verlangen?
Sehr geehrte Fragestellerin,so, wie Sie es schildern, scheint die Herstellerfirma XXX tatsächlich nicht Ihr Vertragspartner zu sein. Sie haben die Fenster offenbar im Zuge des Fensterbau-Werkauftrages bei Ihrer Freiburger Fensterbaufirma bestellt und diese hat sie dann von der Herstellerfirma XXX erworben.
Etwaige Ansprüche haben Sie (wenn überhaupt) nur gegen Ihre Freiburger Fensterbaufirma inne. Es war deshalb - juristisch gesehen - etwas unklug, dass Sie sich in die Terminsabsprachen mit XXX eingeklinkt haben. Daraus wird XXX jedenfalls nicht ihr direkter Vertragspartner.
Anspruchsvoraussetzung wäre, dass Sie gegenüber der Freiburger Fensterbaufirma (nicht etwa gegenüber XXX) nach der Fälligkeit der Leistung Fristen zur Lieferung und Montage gesetzt haben, sodass Ihre Freiburger Fensterbaufirma hierdurch in Verzug gekommen ist.
Ob Ihre Freiburger Fensterbaufirma ihrerseits Fristen gegenüber XXX gesetzt hat und den Schadensersatzanspruch somit an XXX weiterleiten kann, spielt dabei erstmal für ihr Rechtsverhältnis zu ihrer Freiburger Fensterbaufirma keine Rolle, da sich die Freiburger Fensterbaufirma ein Verschulden der XXX über § 278 BGBAbk. zurechnen lassen muss. Wenn die Firma XXX den Verzug nicht verschuldete (z.B. bei höherer Gewalt) wäre allerdings ein Anspruch, den Sie gegen ihre Freiburger Fensterbaufirma inne hätten, nicht durchsetzbar.
Wie es scheint, haben Sie im Vertrag mit ihrer Freiburger Fensterbaufirma keine verbindlichen Montagefristen vereinbart.
Falls das so sein sollte, können Sie die Netto-Mieten für Bauverzug nur von Ihrer Freiburger Fensterbaufirma nur ab dem Zeitpunkt verlangen, ab dem sie sich Aufgrund des Ablaufs einer nach Fälligkeit von Ihnen (nachweislich) gesetzten angemessenen Frist in Verzug befand und auch nur dann, wenn Ihr Bauverzug nicht auch zugleich auf anderen Ursachen beruhte.
Sie sehen also, es ist ein weites Feld. Es gäbe insbesondere bezüglich der vielleicht wahren Gründe für den Lieferverzug viel zu klären, bevor man entscheiden kann, ob Sie Schadensersatz geltend machen können. Vieles lässt sich außergerichtlich gar nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären, sodass es stets ein Restrisiko bleibt, so etwas gerichtlich geltend zu machen. Manchmal treten erst im Gerichtsverfahren Sachverhalte und Argumente durch Zeugenaussagen zu Tage, die insbesondere die wichtige Frage des Verschuldens in einem anderen Licht erscheinen lassen.
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Bestätigung: Hinweis zu Schadensersatzansprüchen bei Fenster-Lieferverzug
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihren Hinweis und die Erläuterung - diese haben mir sehr geholfen! -
Feedback: Danke für die Hilfe bei Fenster-Lieferverzug!
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug: Rechte und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei einem Lieferverzug von Fenstern ist es entscheidend, den Vertragspartner zu identifizieren. Im vorliegenden Fall besteht die Anspruchsgrundlage primär gegenüber der Fensterbaufirma, nicht direkt gegenüber dem Fensterhersteller. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfordert die Prüfung von Fristen, Fälligkeit und Verschulden gemäß BGBAbk.. Eine detaillierte Dokumentation des Bauverzugs und der daraus resultierenden Mehrkosten ist unerlässlich für die Geltendmachung von Verzugsschäden. Die Klärung des Rechtsverhältnisses ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen im Baurecht.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche primär gegen die Freiburger Fensterbaufirma bestehen, wie im Beitrag Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma erläutert wird. Klären Sie die genauen Vertragsbedingungen und Fristen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
✅ Zusatzinfo: Die Bestätigung im Beitrag Bestätigung: Hinweis zu Schadensersatzansprüchen bei Fenster-Lieferverzug zeigt, dass die bereitgestellten Informationen hilfreich waren. Dies unterstreicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und fundierten Beratung im Falle eines Bauverzugs.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mehrkosten, die durch den Lieferverzug entstanden sind, und setzen Sie sich mit Ihrer Fensterbaufirma in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Prüfen Sie Ihre vertraglichen Ansprüche und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma als Grundlage für Ihr Vorgehen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Lieferverzug, Fenster, Schadensersatz, Fensterbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Die Inverzugsetzung ist eine formelle Aufforderung an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Sie ist Voraussetzung für Schadensersatzansprüche bei Verzug.Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Leistungsaufforderung …
- … Welche Rechte habe ich bei Lieferverzug am Bau?Sie haben das Recht, den Unternehmer in Verzug zu …
- … setzen und Schadensersatz für die entstandenen Schäden zu fordern. Prüfen Sie, ob im Vertrag eine Vertragsstrafe für Lieferverzug vereinbart wurde. …
- … lange dauert?Unter Umständen können Sie den Bauvertrag kündigen, wenn der Lieferverzug erheblich ist und die Fortsetzung des Bauvorhabens unzumutbar macht. Dies sollte …
- … Lieferverzug: Pönale/Schadensersatz im Vertrag prüfen! …
- … Schadensersatz bei Bauverzögerung: Lieferanten-Schuld? …
- … A davon ausgegangen ist, dass die Lieferzeit wie üblich 2 Wochen beträgt und nicht damit gerechnet hat, dass beim Hersteller C etwas schief gegangen ist. Fest steht, dass A natürlich nicht einsehen wird, dass er mir gegenüber schadensersatzpflichtig sein wird, weil er die Schuld nun bei C …
- … Bauverzögerung: Haftpflicht deckt Lieferverzug nicht! …
- … Beweislast bei Lieferverzug: Rechtzeitige Bestellung nachweisen …
- … Schadensersatzforderung: Vorgehen bei Baumaterial-Verzug …
- … Wäre ich A und würde mich der freundliche Bauträger bereits mit Schadensersatzforderungen konfrontieren bevor ich überhaupt geleistet hätte, würde ich Folgendes …
- … Arbeiten nicht ausführen werde. Wenigstens hätte ich so kein Geld zum Fenster rausgeworfen und der freundliche Bauträger müsste mich erst mal verklagen, mit …
- … Bauverzögerung: Druckausübung vs. Schadensersatzansprüche …
- … Druck auszuüben, jedoch habe ich die Obliegenheiten zu erfüllen und entsprechende Schadensersatzansprüche anzukündigen. Ich bin ja nicht schuld an der Situation. Deshalb …
- … Schadensersatzandrohung: Ausweg aus dem Bauvertrag suchen …
- … Die Frage lautete ja, was Unternehmer A machen kann. Wenn ich A wäre, würde ich angesichts der Bedrohung mit Schadensersatz kein Geld mehr aufwenden dem ich nachlaufen muss, ich würde …
- … allein der Generalübernehmer. Als Generalübernehmer wäre ich deshalb vorsichtig, nur über Schadensersatzandrohung zu operieren. Wäre ich A, würden dann die Rollläden runtergehen. …
- … Bauverzögerung durch Lieferverzug: Rechte & Schadensersatz …
- … 11129.php,/forum/dach/13956.php,/forum/fenster-tueren/12521.php,/forum/fenster-tueren/12202.php,/forum/handwerk/10109.php,/forum/normen/10014.php,/forum/planung/11334.php, …
- BAU-Forum - Neubau - Bauverzug: Rechte, Vertragsstrafe & Vorgehen – Was tun bei Nichteinhaltung der Bauzeit?
- … kleine im Innenbereich an den Türen, der ELT, den Rollläden und Fenstern bestehen auch noch. Somit ist das Haus doch noch nicht Schlüsselfertig …
- … durchzusetzen. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob weitere Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatz für Mietkosten oder entgangene Zinsen, bestehen. …
- … vereinbarte Bauzeit nicht einhält. Dies kann zu Ansprüchen des Bauherrn auf Schadensersatz oder Vertragsstrafe führen.Verwandte Begriffe: Bauzeitgarantie, Fertigstellungstermin, Verzugsschaden. …
- … wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z.B. bei Bauverzug.Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Konventionalstrafe, Pönale. …
- … fertiggestellt wird. Bei Nichteinhaltung der Bauzeitgarantie hat der Bauherr Anspruch auf Schadensersatz.Verwandte Begriffe: Fertigstellungstermin, Bauvertrag, Bauzeit. …
- … Schadensersatz …
- … Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die der Bauherr vom Bauträger fordern …
- … bestimmten Frist fertigzustellen. Die Fristsetzung ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsaufforderung. …
- … Einhaltung des Vertrags aufzufordern, eine Vertragsstrafe geltend zu machen und gegebenenfalls Schadensersatz für entstandene Schäden (z.B. Mietkosten) zu fordern. …
- … Schadensersatzansprüche durchsetzenWie Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. …
- … dann schlapp 10.000,00 ! Um das zu erreichen benötigen Sie 50 Tage Lieferverzug. Da bauen andere schon ein Haus - zugegeben ein kleines Haus. …
- BAU-Forum - Wer hat Erfahrung mit - Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei Nichtlieferung?
- … Lieferverzug Fenster: Rechte & Fristen …
- … Fenster nicht geliefert? Infos zu Fristsetzung, Mängelanzeige & Ihren Rechten bei …
- … Lieferverzug. Jetzt informieren & richtig handeln! …
- … Lieferverzug Fenster, Mängelanzeige Fenster, …
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- … Baurecht, Fenster, Handwerkerrecht …
- … Fenster Lieferverzug: Fristsetzung, Mängelanzeige & Rechte bei …
- … wie haben massig Probleme mit den Fensterbauern. Es handelt sich um einen kleinen Familienbetrieb. Von Anfang haben sie uns (zeitlich) hängen lassen. Kamen z.B. 2 Wochen zu spät zum ausmessen (die Terminabsprache hat über eine Woche gedauert, da nie erreichbar). Mehrere Termine wurden nicht eingehalten, sodass der Zeitverzug allein bis zum Ausmessen schon mind. 5 Wochen betrug. …
- … Dann sollten die Fenster nach 3-4 Wochen kommen, die 49. KWAbk. wurde als Liefertermin …
- … genannt. Dann wieder unzählige Versuche, die Leute zu erreichen. Fenster kamen dann in der 51. KWAbk. (bis dahin mind. 30 Anrufe nötig). Beim Einbau stellte sich heraus, dass 4 Dreiecksfenster (2 Giebel) falsche Winkel hatten. Sollten dann natürlich neu geliefert …
- … werden. Dann erstmal Weihnachten. Dann Nachfrage, wann die Fenster kommen (10 Anrufe). Dann wird erklärt, dass die Lieferfirma umzieht und erst ab 07.01.02 wieder arbeitet. In der Zwischenzeit stellt sich heraus, dass der Dachinnenausbau nicht berücksichtigt wurde und sich die Mittelelemente im Giebel so später nicht öffnen lassen. Also neues Aufmaß nötig! Zwischendurch schriftliche Anmahnung (zweimal!) von uns, in der noch 2 kleinere andere Mängel aufgeführt sind. …
- … Ich verstehe, dass Sie massive Probleme mit Ihrem Fensterbauer haben. Der ständige Zeitverzug und die Mängel sind sehr …
- … Fristsetzung: Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Lieferung der Fenster …
- … verstreicht, haben Sie verschiedene Rechte: Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises. …
- … Lieferverzug …
- … Lieferverzug tritt ein, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht …
- … innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies berechtigt den Auftraggeber, Rechte wie Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.Verwandte Begriffe: Mangel, Fristsetzung, Nacherfüllung. …
- … Welche Frist ist bei Lieferverzug angemessen?Eine angemessene Frist hängt vom Einzelfall ab, in der Regel …
- … zur Mängelbeseitigung oder Lieferung nicht einhält, können Sie vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern oder den Kaufpreis mindern. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. …
- … Welche Rolle spielt die Abnahme der Fenster?Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt. Mit der Abnahme bestätigen Sie, …
- … warum ist es wichtig?Das Aufmaß ist die genaue Vermessung der Fensteröffnungen. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für die passgenaue Anfertigung der …
- … Fenster. Fehler beim Aufmaß können zu erheblichen Problemen beim Einbau führen. …
- … lange habe ich Gewährleistung auf Fenster?Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet der Handwerker für Mängel, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten. …
- … Schadensersatz bei BauverzögerungWann Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. …
- … BGBAbk./VOBAbk.-Vertrag: Fristsetzung bei Fenster-Lieferverzug? …
- … Fenster-Lieferverzug: BGB-Vertrag ohne Liefertermin …
- … steht nichts drin außer Eigenschaften der Fenster, also Profile, Maße etc., kein Termin. Wir haben keine Mahnung in dem Sinne geschrieben, sondern schriftlich festgehalten, welche Mängel da sind, u.a. einfach deshalb, weil telefonisch nie jemand zu erreichen ist. …
- … Fristsetzung Fenster-Lieferung: Auftragsentzug & Schadenersatz …
- … Fenster-Lieferverzug: Rechte, Fristsetzung & Mängelanzeige …
- … forum/fenster-tueren/14378.php,/forum/fenster-tueren/14113.php,/forum/fenster-tueren/12609.php,/forum/fenster-tueren/12521.php,/forum/fenster-tueren/12202.php,/forum/fenster-tueren/10309.php, …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Energieverbrauch: Möbel vs. leerer Raum – Welchen Einfluss hat der Rauminhalt wirklich?
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