Auftraggeberverzug: Wer zahlt Montage-Mehrkosten bei Lieferverzögerung? Konventionalstrafe?
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Auftraggeberverzug: Wer zahlt Montage-Mehrkosten bei Lieferverzögerung? Konventionalstrafe?

Hallo! Wir montieren auf einem größeren Bauvorhaben Fenster im Auftrag einer Fensterfirma. Wir haben einen Subunternehmerwerkvertrag mit Pauschalpreis und definiertem Anfangs- sowie Fertigstellungstermin (Anfangstermin, Fertigstellungstermin). Ebenso ist eine Konventionalstrafe bei Verzug unsererseits definiert. Momentan ist der Fall das die Montage eigentlich abgeschlossen sein sollte, wir aber bei ca. 70 % sind Aufgrund Lieferverzögerungen unseres Auftraggebers. Wir haben bereits eine Behinderungsanzeige geschrieben. Die eigentliche Frage nun ist aber wie können wir unsere Mehrkosten geltend machen? Wir haben unser Personal schon 4 Wochen länger dort beschäftigt und diese Kosten müssen doch vom Auftraggeber übernommen werden, zumal wir einen vertraglich festgelegten Personalbestand auf der Baustelle vorweisen müssen.

Gruß

  • Name:
  • Knupfer
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie als Subunternehmer aufgrund von Lieferverzögerungen des Auftraggebers Mehrkosten bei der Fenstermontage haben. Da ein Subunternehmerwerkvertrag mit Pauschalpreis und definierten Terminen besteht, ist die Frage, wer für die Mehrkosten aufkommt, relevant.

    🔴 Gefahr: Wenn keine klare Regelung für solche Fälle im Vertrag getroffen wurde, kann es zu Streitigkeiten kommen.

    Ich empfehle Ihnen, unverzüglich eine Behinderungsanzeige gemäß § 6 VOB/B (oder den entsprechenden Regelungen im BGBAbk., falls die VOBAbk./B nicht vereinbart wurde) an den Auftraggeber zu senden. Darin müssen Sie die Lieferverzögerung und die daraus resultierenden Mehrkosten detailliert darlegen.

    Die Mehrkosten, die durch die Verzögerung entstehen (z.B. Personalkosten, verlängerte Baustellenpräsenz), sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen, sofern die Verzögerung von ihm zu verantworten ist. Die Konventionalstrafe, die Sie bei eigenem Verzug zahlen müssten, spielt hier keine Rolle, da der Verzug nicht von Ihnen verursacht wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mehrkosten detailliert und fordern Sie den Auftraggeber schriftlich zur Übernahme dieser Kosten auf. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Behinderungsanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behindert wird. Sie ist wichtig, um Ansprüche auf Mehrkosten geltend zu machen.
    Verwandte Begriffe: Verzug, Leistungsstörung, Bauzeitverlängerung.
    Konventionalstrafe
    Eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die der Auftragnehmer zahlen muss, wenn er seine Leistung nicht fristgerecht erbringt.
    Verwandte Begriffe: Vertragsstrafe, Pönale, Schadenersatz.
    Subunternehmerwerkvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Hauptunternehmer und einem Subunternehmer, in dem sich der Subunternehmer verpflichtet, einen Teil der vom Hauptunternehmer übernommenen Werkleistungen zu erbringen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Nachunternehmervertrag.
    Auftraggeberverzug
    Der Zustand, in dem sich der Auftraggeber befindet, wenn er seine Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Leistungserbringung des Auftragnehmers behindert.
    Verwandte Begriffe: Gläubigerverzug, Annahmeverzug, Mitwirkungspflicht.
    Pauschalpreisvertrag
    Ein Vertrag, bei dem für die gesamte Werkleistung ein fester Preis vereinbart wird, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
    Verwandte Begriffe: Festpreisvertrag, Einheitspreisvertrag, Baukosten.
    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen enthält.
    Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Baurecht.
    Mehrkosten
    Zusätzliche Kosten, die dem Auftragnehmer aufgrund von Umständen entstehen, die nicht von ihm zu vertreten sind, beispielsweise durch Bauzeitverlängerung oder Leistungsänderungen.
    Verwandte Begriffe: Nachtragsforderungen, Schadensersatz, Bauzeitkosten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Behinderungsanzeige und wann muss ich sie stellen?
      Eine Behinderungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber, dass die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, behindert wird. Sie muss unverzüglich erfolgen, nachdem die Behinderung erkannt wurde, um Ansprüche auf Mehrkosten geltend zu machen.
    2. Welche Kosten kann ich bei Auftraggeberverzug geltend machen?
      Sie können alle Mehrkosten geltend machen, die direkt durch die Verzögerung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten, Kosten für die verlängerte Baustellenpräsenz, Mietkosten für Geräte und entgangener Gewinn.
    3. Was passiert, wenn der Auftraggeber meine Behinderungsanzeige ignoriert?
      Wenn der Auftraggeber Ihre Behinderungsanzeige ignoriert, sollten Sie Ihre Ansprüche weiterhin schriftlich geltend machen und die Mehrkosten detailliert dokumentieren. Im Streitfall müssen Sie Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
    4. Wie wirkt sich eine Konventionalstrafe in meinem Vertrag auf den Auftraggeberverzug aus?
      Die Konventionalstrafe betrifft nur den Fall, dass Sie als Auftragnehmer in Verzug geraten. Sie hat keinen Einfluss auf den Auftraggeberverzug und Ihre Ansprüche auf Mehrkostenerstattung.
    5. Muss ich die Montagearbeiten trotzdem fortsetzen, auch wenn der Auftraggeber in Verzug ist?
      Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Montagearbeiten fortzusetzen, sofern dies zumutbar ist. Allerdings haben Sie Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Ausführungsfristen und auf Erstattung der Mehrkosten.
    6. Was ist, wenn die Lieferverzögerung durch einen Zulieferer des Auftraggebers verursacht wurde?
      Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber für die Verzögerung verantwortlich, da er die Verantwortung für seine Zulieferer trägt. Sie haben weiterhin Anspruch auf Mehrkostenerstattung.
    7. Kann ich die Arbeiten einstellen, wenn der Auftraggeber die Mehrkosten nicht bezahlt?
      Eine Einstellung der Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers droht. Ich empfehle, vorher rechtlichen Rat einzuholen.
    8. Welche Rolle spielt die Dokumentation der Mehrkosten?
      Eine detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation der Mehrkosten ist entscheidend, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, Materialverbrauch und sonstige Kosten.

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      Auswirkungen von Bauzeitverlängerungen auf die Vergütung des Auftragnehmers.
    • Nachtragsmanagement
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    • Mängelansprüche
      Rechte und Pflichten bei Mängeln an der Werkleistung.
    • Sicherungsrechte am Bau
      Wie sich Handwerker gegen Zahlungsausfälle schützen können.
    • Verjährung von Ansprüchen im Baurecht
      Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauverträgen.
  2. Werkvertrag: Lieferzeiten – Unternehmerisches Risiko bei Mehrkosten

    DAS erklärt ihnen ihr Anwalt
    nach Durchsicht ihres Werkvertrages und nach Durchsicht der Lieferverträge ihrer Lieferanten. Wenn sie in den Lieferverträgen keine verbindlichen Lieferzeiten vereinbart haben, kann es sein, dass sie auf den Mehrkosten (Vertragsstrafen usw.) sitzen bleiben. Das nennt man dann wohl "unternehmerisches Risiko".
  3. Montage-Mehrkosten: Pauschalpreis bei Lieferverzug des Auftraggebers

    Wir haben keine Lieferanten,
    wir erbringen für unseren Kunden (welcher sich im Lieferverzug befindet) eine Dienstleistung, d.h. wir montieren nur die Fenster welche mit Verspätung geliefert werden vom Auftraggeber zu einem vorher festgelegten Pauschalpreis, gleichzeitig wird im Werkvertrag die Personalstärke und der Zeitraum festgelegt (auf dieser Basis berechnet sich auch der Pauschalpreis). Wir müssten doch zumindest die zusätzlichen Personalkosten geltend machen können?
  4. Anspruch auf Mehrkosten: Lieferverzögerung nicht rechtzeitig angemeldet

    Wenn
    sie nachweisen können, dass die Fenster nicht innerhalb ihres gemäß Werkvertrag geplanten Arbeitsablaufes rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden und die Lieferverzögerungen vom Auftraggeber auch nicht rechtzeitig vorab an sie angemeldet wurden, sodass Sie ggf. die Chance gehabt hätten Ihr Personal auf anderen Ersatzbaustellen einsetzen zu können, dann haben Sie Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten (Lohnkosten).

    Gab es denn zwischendurch Abschlagszahlungen nach Zeit oder nach erbrachter Leistung?

    Stellen Sie sofort ein Nachtragsangebot für die nun anfallenden Mehrleistungen (Lohn). Mal sehen wie sich der Auftraggeber dazu positioniert. Wenn Sie nachweisen können, dass sie in der vereinbarten Zeit immer ausreichend Personaldecke vorgehalten haben und es ausschließlich an der verspäteten Lieferung der Bauteile lag, dass Sie die Leistung in der vereinbarten Bauzeit nicht vollständig erbringen konnten, dann haben Sie berechtigte Ansprüche auf zusätzliche Vergütung der Mehrkosten.

  5. Auftraggeber verhindert Leistung: Mehrkosten durch Lieferverzögerung

    seltsam
    Sie schließen einen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und genau dieser Partner verhindert die Erfüllung. Sie sitzen tagelang auf der Baustelle und starren auf den Horizont und der Lkw mit den Fenstern kommt nicht. Es fehlt also der Passus, dass der Partner die Lieferung 3-5 Tage vorher ankündigt und nach einem Terminplan liefert. Wenn der Partner sich nicht an geschäftliche Regeln hält sollten Sie sich trennen oder diese Punkte vertraglich festlegen. Ob Sie nach Treu und Glauben die jetzigen Mehrkosten bekommen ist fraglich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Nachtragsangebot: Mehraufwand bei Bauleistungsfrist-Überschreitung!

    Genau
    Um die von Herrn Kirschner beschriebene Situation zu retten bedarf es sofort (zum Ende der vertraglich vereinbarten Bauleistungsfrist) eines Nachtragsangebotes für die ab diesem Tag anfallenden zeitlichen Mehraufwendungen. Warum haben Sie das verschlafen? Jammern hilft nicht.

    Wenn der AGAbk. den Nachtrag ablehnt bzw. schriftlich nicht bestätigt, dann können Sie nur mit sofortiger Wirkung die Arbeiten einstellen und trotzdem die Zahlung des vollen Pauschalpreises verlangen oder Sie werfen gutes Geld dem schlechten nach und leisten auf eigene Kosten über die reguläre Vertragsfrist hinaus bis zur vollen Fertigstellung. Ob sie im Nachgang dessen die Mehrkosten eingeklagt bekommen dürfte eher fraglich sein.

  7. Lösung: Direkte Bezahlung durch Bauherrschaft bei Mehrkosten

    Danke
    für Ihren Input. Wir haben uns für eine Strategie entschieden welche uns für sämtliche Mehrkosten entschädigt und auch von unserem Anwalt gutgeheißen wird. Es wird höchstwahrscheinlich darauf hinauslaufen dass die Bauherrschaft uns direkt bezahlen wird und umserem Auftraggeber diese Kosten in Abzug bringt.
  8. ⚠️ Vorsicht: Schadenersatzrisiko bei Auftraggeberwechsel!

    Vorsicht
    Machen Sie sich im Vertragsrecht kundig. Wenn Sie den Auftraggeber wechseln und Fenster einbauen wollen die Sie nicht haben, dann folgt ein Desaster. Ihr Auftraggeber hat einen Auftrag und was Sie tun wollen nennt sich Schadenersatz durch Untreue. Setzen Sie sich nicht zwischen alle Stühle.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Auftraggeberverzug: Montage-Mehrkosten & Konventionalstrafe – Wer zahlt?

    💡 Kernaussagen: Bei Auftraggeberverzug durch Lieferverzögerungen können Montage-Mehrkosten entstehen. Ein Nachtragsangebot zum Ende der vereinbarten Bauleistungsfrist ist entscheidend. Die Klärung der Lieferbedingungen im Werkvertrag ist wichtig, um das unternehmerische Risiko zu minimieren. Eine Strategie zur direkten Bezahlung durch die Bauherrschaft kann eine Lösung sein. Ein unbedachter Auftraggeberwechsel birgt das Risiko von Schadenersatzforderungen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ⚠️ Vorsicht: Schadenersatzrisiko bei Auftraggeberwechsel! wird vor den Konsequenzen eines unüberlegten Auftraggeberwechsels gewarnt, der zu Schadenersatzforderungen führen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Anspruch auf Mehrkosten: Lieferverzögerung nicht rechtzeitig angemeldet betont, dass ein Anspruch auf Mehrkosten besteht, wenn Lieferverzögerungen nicht rechtzeitig angemeldet wurden und somit keine Möglichkeit bestand, das Personal anderweitig einzusetzen. Dies ist besonders relevant für Subunternehmer im Werkvertrag.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage der Montage-Mehrkosten bei Lieferverzögerung ist zentral für Subunternehmer. Der Beitrag Montage-Mehrkosten: Pauschalpreis bei Lieferverzug des Auftraggebers thematisiert die Problematik, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde, die Personalstärke im Werkvertrag festgelegt ist und sich der Auftraggeber im Lieferverzug befindet. Hier stellt sich die Frage nach der Übernahme der Personalkosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Werkvertrag auf Klauseln zu Lieferzeiten und Konventionalstrafen. Stellen Sie bei Verzögerungen eine Behinderungsanzeige und fordern Sie ein Nachtragsangebot. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Nachtragsangebot: Mehraufwand bei Bauleistungsfrist-Überschreitung! bezüglich der Notwendigkeit eines Nachtragsangebotes. Klären Sie im Vorfeld, ob eine Konventionalstrafe bei Verzug greift und wer die Montage Mehrkosten trägt.

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