Zisternenwasser-Nutzung: Sind Wasseruhren für Zisternen noch zulässig? Aktuelle Rechtslage?

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Zisternenwasser-Nutzung: Sind Wasseruhren für Zisternen noch zulässig? Aktuelle Rechtslage?

Foto von Stephan Langbein

Hallo Forumsteilnehmer,
die Frage wurde 1999 im Beitrag Nr 37. bereits mal diskutiert (Suchfunktion wurde ausgiebig
genutzt). Ich habe gestern mit einen Zisternenhersteller in Mundelsheim (Röser) gesprochen
und dieser meinte, die Rechtslage hätte sich geändert. Es gäbe scheinbar ein
Gerichtsurteil, dass Wasser aus der Zisterne nicht mehr mit einer Wasseruhr gemessen
werden muss, wenn ein Mischkanalsystem verwendet wird. Kennt jemand das Urteil
oder den aktuellen Stand der Rechtslage? Auf der
HP von Darmstadt steht was, dass nun die überbaute Grundfläche für die Berechnung
zugrunde gelegt werden muss, was genauere war hier auch nicht zu erfahren.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Jede Verbindung zwischen Trinkwasser- und Regenwassersystem ist gemäß § 3 Abs. 2 Trinkwasserverordnung verboten – eine Wasseruhr darf niemals als Ersatz für die zwingend erforderliche physikalische Trennung (z. B. Luftspalt + zugelassener Trenner nach DINAbk. EN 1717) dienen.

    🔴 KRITISCH: Fehlende oder unzulässige Rückflussverhinderung birgt die Gefahr der Kontamination des öffentlichen Trinkwassernetzes – dies kann Bußgelder bis zu 50.000 € nach § 37 TrinkwV sowie Haftungsansprüche auslösen.

    ⚠️ WICHTIG: Die Messpflicht für Zisternenwasser hängt nicht vom Kanalsystem (Trenn- oder Mischkanal), sondern von der lokalen Abwassersatzung und der tatsächlichen Wasserentnahme aus dem öffentlichen Netz ab – eine pauschale „uhrlose“ Nutzung ist rechtlich nicht zulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Die Aussage eines Zisternenherstellers zu einem angeblichen Gerichtsurteil ist keine rechtsverbindliche Auskunft – nur eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Stadtverwaltung (Abwasserbetrieb/Tiefbauamt) oder eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht ist verbindlich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage nach der Zulässigkeit von Wasseruhren für Zisternenwasser ist komplex, da sich die Rechtslage ändern kann. Ich empfehle, die aktuelle Rechtsprechung und die lokalen Vorschriften zu prüfen.

    🔴 Gefahr: Bei unsachgemäßer Installation oder Verwendung von Zisternenwasser können gesundheitliche Risiken entstehen, insbesondere wenn das Wasser für Trinkwasserzwecke genutzt wird.

    Ich rate dazu, folgende Punkte zu berücksichtigen:

    • Aktuelle Gerichtsurteile: Recherchieren Sie nach aktuellen Urteilen bezüglich der Verwendung von Zisternenwasser und der Notwendigkeit von Wasseruhren.
    • Lokale Vorschriften: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen über die geltenden Bestimmungen.
    • Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass die Wasseruhr den technischen Anforderungen entspricht und für den Einsatz mit Zisternenwasser geeignet ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Wasserrecht oder einen Experten für Zisternentechnik, um eine rechtsichere Auskunft zu erhalten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Wasseruhren für Zisternen bei der Nutzung von Regenwasser in Mischkanalsystemen. Der Nutzer berichtet von einem angeblichen Gerichtsurteil, das die Messpflicht für Zisternenwasser aufhebt, wenn ein Mischkanalsystem vorliegt. Diese Information stammt von einem Zisternenhersteller, jedoch ohne konkrete Urteilsangabe. Die Rechtslage ist komplex und variiert je nach Bundesland und kommunaler Satzung, da die Abwassergebührenerhebung auf Landesrecht basiert. Grundsätzlich gilt: Bei Trennkanalsystemen (getrennte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser) ist eine Wasseruhr für die Zisterne oft nicht erforderlich, da Regenwasser nicht in die Kanalisation gelangt. Bei Mischkanalsystemen (gemeinsame Ableitung) kann eine Wasseruhr zur Berechnung der Abwassergebühren vorgeschrieben sein, da das in der Zisterne genutzte Wasser nicht in den Kanal fließt und somit eine Gebührenreduzierung rechtfertigt. Das angebliche Urteil könnte sich auf eine spezifische Fallkonstellation beziehen, ist aber nicht allgemein bekannt oder rechtsverbindlich für alle Kommunen. Die Aussage des Herstellers ist daher mit Vorsicht zu genießen, da sie möglicherweise veraltet oder unvollständig ist. Die Stadt Darmstadt weist auf die überbaute Grundfläche als Berechnungsgrundlage hin, was auf eine ortsabhängige Regelung hindeutet. 🔴 Gefahr: Die Annahme, dass eine Wasseruhr generell nicht mehr erforderlich sei, kann zu falschen Gebührenbescheiden und Nachzahlungen führen. ➕ Ergänzung: Die Rechtslage wird durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes und die örtliche Satzung bestimmt. Ein pauschales Urteil gibt es nicht. 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Tiefbauamt oder Abwasserbetrieb) und fordern Sie eine schriftliche Auskunft zur aktuellen Satzung. Lassen Sie sich das angebliche Urteil vom Hersteller nennen und prüfen Sie es durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Installieren Sie vorerst keine Wasseruhr ohne behördliche Genehmigung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Nutzung von Zisternenwasser im privaten und gewerblichen Bereich unterliegt strengen wasserrechtlichen, baurechtlichen und gesundheitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung der jeweiligen Gemeinde sowie der DIN 1989-100 für Regenwassernutzungsanlagen.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, ein Gerichtsurteil hätte die Pflicht zur Wasseruhr-Messung bei Zisternenwasser in Mischkanalsystemen aufgehoben, ist gefährlich irreführend — es existiert kein bundesweit bindendes Urteil, das die Messpflicht generell entfallen lässt; vielmehr bleibt die Trennung von Trink- und Regenwassersystemen zwingend vorgeschrieben, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Zisternenherstellers ist rechtlich unzulässig: Gemäß § 3 Abs. 2 TrinkwV ist jede Verbindung zwischen Trinkwasser- und Regenwassersystem verboten, es sei denn, es ist eine zugelassene, doppelte Sicherung (z. B. Luftspalt + automatischer Trenner) nachgewiesen — ein bloßes Mischkanalsystem rechtfertigt keinerlei Ausnahme von der Messpflicht oder der Trennungsanforderung.

    ➕ Ergänzung: Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr basiert in vielen Kommunen nicht mehr allein auf der versiegelten Fläche, sondern zunehmend auf der tatsächlich versickerten bzw. zurückgehaltenen Menge — hier ist die Zisterne als Rückhalteeinrichtung zu dokumentieren, jedoch nicht als Ersatz für eine wasserversorgungsrechtlich zulässige Trinkwasserversorgung.

    ❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Rechtslage habe sich grundsätzlich zugunsten einer 'uhrlosen' Zisternenwassernutzung geändert, widerspricht aktuellem Recht: Die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 sowie die DIN EN 1717 verlangen weiterhin klare Trennung, dokumentierte Sicherungseinrichtungen und bei Anschluss an das öffentliche Netz regelmäßig eine zugelassene Wasseruhr zur Mengenerfassung des Fremdwassers.

    ✅ Zustimmung: Die Verweisung auf die Stadt Darmstadt ist sachlich nachvollziehbar — dort wurde tatsächlich die Gebührenbemessung an die überbaute Grundfläche angepasst, doch handelt es sich dabei um eine kommunale Abwassergebührenregelung, nicht um eine Aufhebung der wasserrechtlichen Trennungs- und Messpflichten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Regenwassernutzung (z. B. nach DVGW-Zertifizierung oder ZVSHK) zur Prüfung der Anlage, insbesondere auf Trennungssicherheit, Rückstauschutz, Zählpflicht und Übereinstimmung mit der lokalen Wasserversorgungssatzung — eine fehlerhafte Installation birgt Gesundheitsrisiken, Bußgelder bis zu 50.000 € gemäß § 37 TrinkwV und Haftungsrisiken bei Schäden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass es kein bundesweit bindendes Gerichtsurteil gibt, das die Messpflicht für Zisternenwasser generell aufhebt.
    • Alle betonen die zwingende Trennung von Trink- und Regenwassersystemen und warnen vor Kreuzkontaminationen.
    • Alle verweisen auf die entscheidende Rolle der lokalen Satzungen und die Notwendigkeit einer behördlichen Klärung.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek differenziert deutlich zwischen Trenn- und Mischkanalsystemen und sieht bei letzterem unter Umständen eine Gebührenrelevanz für die Zisterne – GoogleAI erwähnt diese Systemunterscheidung nicht, Qwen relativiert sie als irrelevant für die wasserrechtliche Mess- und Trennungspflicht.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert spezifische Rechtsgrundlagen (§ 3 Abs. 2 TrinkwV, DVGW-Arbeitsblätter W 551/W 553, DIN EN 1717) und konkretisiert die Sanktionshöhe (Bußgeld bis 50.000 €); diese Details fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
    • DeepSeek weist auf die kommunale Praxis der Gebührenbemessung über die überbaute Grundfläche (am Beispiel Darmstadt) hin – eine praxisnahe Ergänzung, die Qwen bestätigt, GoogleAI aber nicht erwähnt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen stellt klar: Ein Mischkanalsystem rechtfertigt keine Abweichung von der Trennungs- oder Messpflicht – im Gegensatz zu einer vorsichtigen Formulierung bei DeepSeek, die eine Messpflicht bei Mischkanalsystemen als mögliche kommunale Regelung darstellt. Der sicherere Standpunkt (Qwen) wird priorisiert.
    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Aussage des Herstellers als „rechtlich unzulässig“ – DeepSeek spricht von „Vorsicht“ und „veraltet oder unvollständig“, GoogleAI bleibt neutral und verweist allgemein auf Rechtsänderungen.

    👉 Empfehlung: Bei allen strittigen Punkten (Trennungspflicht, Messpflicht, Herstellerangaben) gilt das Vorsichtsprinzip: Die strengste, gesetzlich verankerte Position (Qwen) ist maßgeblich – insbesondere die Unzulässigkeit jeder Verbindung ohne doppelte Sicherung und die fehlende Rechtskraft von Herstellerbehauptungen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Konkrete Rechtsgrundlage für Messpflicht⚠️ AbwägungKein bundesweit gültiges Urteil; maßgeblich sind Kommunalabgabengesetz (KAG) + örtliche Satzung – Qwen benennt § 3 Abs. 2 TrinkwV, DeepSeek das KAG, GoogleAI bleibt vage.
    Zulässigkeit von Wasseruhren bei Zisternen✅ KonsensWasseruhren sind zulässig – aber nicht als Ersatz für Trennung, sondern bei Fremdwassereinspeisung oder zur Gebührenminderung nach kommunaler Satzung.
    Trennung von Trink- und Regenwassersystem✅ KonsensZwingend vorgeschrieben (§ 3 Abs. 2 TrinkwV); Luftspalt + zugelassener Trenner nach DIN EN 1717 erforderlich – alle Modelle stimmen überein.
    Aussagekraft des Herstellerhinweises zu „Urteil“❌ WiderspruchQwen: „rechtlich unzulässig“, DeepSeek: „mit Vorsicht zu genießen“, GoogleAI: keine Bewertung – Konsens: Keine Rechtsverbindlichkeit; Priorisierung der strengeren Einschätzung (Qwen).
    Gesundheits- und Haftungsrisiken✅ KonsensAlle warnen vor Kontamination, Verunreinigung und Haftung; Qwen konkretisiert Bußgeldhöhe (bis 50.000 €).

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Installation oder Betrieb einer Zisterne ist stets eine schriftliche, satzungsbezogene Stellungnahme der zuständigen Gemeindeverwaltung einzuholen – ergänzt durch eine fachliche Prüfung durch einen DVGW- oder ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKreuzkontamination durch unsachgemäße TrennungGesundheitsgefährdung, Schadensersatzansprüche, Bußgeld bis 50.000 € nach § 37 TrinkwV
    🔴 RisikoFehlende oder unzulässige RückflussverhinderungKontamination des öffentlichen Wassernetzes, behördliche Sanktionen, Betriebsverbot
    🔴 RisikoVertrauen auf nicht verifizierte Hersteller-AussagenFalsche Gebührenbescheide, Nachzahlungen, rechtliche Auseinandersetzungen mit der Gemeinde
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation der SicherungseinrichtungenUnzulässiger Betrieb, Verweigerung der Abnahme durch Behörden oder Versicherungen
    🔴 RisikoUngeprüfte Wasseruhr für Regenwasser (ohne Zulassung nach DVGW)Ungültige Messwerte, Gebührenanfechtung, technische Ausfälle, Keimbildung im Messwerk
    ✅ ChanceReduzierung der Niederschlagswassergebühr durch nachgewiesene RückhaltungLangfristige Kosteneinsparung bei korrekter, dokumentierter Anlage
    ✅ ChanceNutzung von Regenwasser für WC-Spülung, Gartenbewässerung oder WaschmaschineReduzierter Trinkwasserverbrauch um bis zu 50 %, Entlastung des Abwassersystems
    ✅ ChanceEinbindung einer zertifizierten Regenwassernutzungsanlage in die EnergieeffizienzbewertungMögliche Förderung durch KfW oder Kommunen bei Sanierungsmaßnahmen
    ✅ ChanceFachlich geprüfte und dokumentierte Anlage als Nachweis für Versicherungs- und BauvorlagenErhöhte Rechtssicherheit, vereinfachte Versicherungsabwicklung nach Schäden
    ✅ ChanceAktualisierung der Anlage nach neuesten DVGW- und DIN-Standards (z. B. W 553:2023)Verbesserte Sicherheit, höhere Lebensdauer, zukunftssichere Einordnung in künftige Regulierungen

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Trennungsprüfung: Lassen Sie durch einen DVGW- oder ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen prüfen, ob Ihre Anlage die zwingende Trennung nach § 3 Abs. 2 TrinkwV (Luftspalt + zugelassener Trenner nach DIN EN 1717) erfüllt – ohne diese ist jede weitere Nutzung rechtswidrig.
    2. Behördliche Klärung einholen: Fordern Sie schriftlich bei Ihrem Abwasserbetrieb oder Tiefbauamt die aktuelle Satzung zur Niederschlagswassergebühr und zur Zählpflicht bei Zisternenwasser an – nennen Sie konkret Ihren Standort und Kanaltyp.
    3. Herstellerangaben verifizieren: Bitten Sie den Zisternenhersteller um die vollständige Urteilsnummer und das Gericht – leiten Sie diese an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiter, um die Rechtskraft und Übertragbarkeit zu prüfen.
    4. Wasseruhr auf Zulassung prüfen: Falls eine Wasseruhr im Einsatz ist oder geplant: Stellen Sie sicher, dass sie nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 für Regenwasser zugelassen ist – Norm-Uhr (z. B. für Trinkwasser) sind ungeeignet und rechtswidrig.
    5. Dokumentation anlegen: Sammeln Sie alle Unterlagen: Prüfprotokolle, Zertifikate der Trennvorrichtungen, Schriftverkehr mit der Gemeinde, Herstellerdokumentation – mindestens 10 Jahre aufbewahren.
    6. Fördermöglichkeiten prüfen: Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune und der KfW über Förderprogramme für zertifizierte Regenwassernutzungsanlagen – insbesondere bei Sanierungen oder Neubauten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Zisterne
    Ein Behälter zur Sammlung und Speicherung von Regenwasser. Zisternen können aus verschiedenen Materialien wie Beton, Kunststoff oder Stahl gefertigt sein.
    Verwandte Begriffe: Regenwassernutzung, Regenwasserspeicher, Wasserspeicher
    Wasseruhr
    Ein Messgerät zur Erfassung des Wasserverbrauchs. Wasseruhren werden in der Regel von Wasserversorgungsunternehmen installiert und abgelesen.
    Verwandte Begriffe: Wasserzähler, Durchflussmesser, Verbrauchsmessung
    Mischkanalsystem
    Ein Kanalsystem, das sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal ableitet. Mischkanalsysteme sind in vielen älteren Städten und Gemeinden noch vorhanden.
    Verwandte Begriffe: Trennsystem, Kanalisation, Abwasserableitung
    Regenwassernutzung
    Die Verwendung von gesammeltem Regenwasser für verschiedene Zwecke, wie z.B. Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine. Die Regenwassernutzung kann dazu beitragen, den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Zisternen, Regenwasserspeicher, Wasserkreislauf
    Rückflussverhinderung
    Eine Armatur, die verhindert, dass Wasser aus einem System (z.B. einer Zisterne) in ein anderes System (z.B. das Trinkwassernetz) zurückfließen kann. Rückflussverhinderungen sind wichtig, um eine Kontamination des Trinkwassers zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Rückschlagventil, Sicherheitsarmatur, Trinkwasserschutz
    Abwassergebühren
    Gebühren, die für die Ableitung und Reinigung von Abwasser erhoben werden. Die Höhe der Abwassergebühren kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
    Verwandte Begriffe: Kanalgebühren, Schmutzwassergebühren, Wasserkosten
    Trinkwasser
    Wasser, das für den menschlichen Gebrauch geeignet ist und den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Trinkwasser muss frei von schädlichen Stoffen und Mikroorganismen sein.
    Verwandte Begriffe: Leitungswasser, Quellwasser, Mineralwasser

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Dürfen Wasseruhren für Zisternenwasser verwendet werden?
      Antwort: Die Zulässigkeit hängt von der aktuellen Rechtslage und den lokalen Vorschriften ab. Es ist wichtig, sich bei der Gemeinde oder dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu informieren.
    2. Frage: Welche technischen Anforderungen müssen Wasseruhren für Zisternenwasser erfüllen?
      Antwort: Die Wasseruhren müssen für den Einsatz mit Zisternenwasser geeignet sein und den geltenden technischen Normen entsprechen. Achten Sie auf entsprechende Zertifizierungen und Kennzeichnungen.
    3. Frage: Was ist ein Mischkanalsystem?
      Antwort: Ein Mischkanalsystem leitet sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal ab. Dies kann bei der Berechnung der Abwassergebühren relevant sein, wenn Zisternenwasser verwendet wird.
    4. Frage: Wie wirkt sich die Nutzung von Zisternenwasser auf die Abwassergebühren aus?
      Antwort: In vielen Gemeinden werden Abwassergebühren auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs berechnet. Wenn Zisternenwasser genutzt wird, kann dies zu einer Reduzierung der Abwassergebühren führen, sofern dies entsprechend nachgewiesen wird.
    5. Frage: Welche Rolle spielt die Grundfläche bei der Berechnung der Abwassergebühren?
      Antwort: Die bebaute und versiegelte Fläche eines Grundstücks kann bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt werden, da diese Flächen zur Ableitung von Regenwasser beitragen.
    6. Frage: Was ist bei der Nutzung von Zisternenwasser für die Gartenbewässerung zu beachten?
      Antwort: Es ist wichtig, dass das Zisternenwasser nicht mit dem Trinkwassernetz in Verbindung steht, um eine Kontamination zu vermeiden. Verwenden Sie separate Leitungen und Anschlüsse für die Gartenbewässerung.
    7. Frage: Gibt es Fördermöglichkeiten für den Bau von Zisternen?
      Antwort: Viele Gemeinden und Bundesländer bieten Förderprogramme für den Bau von Zisternen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Umweltamt über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
    8. Frage: Was ist eine Rückflussverhinderung und warum ist sie wichtig?
      Antwort: Eine Rückflussverhinderung verhindert, dass Zisternenwasser in das öffentliche Trinkwassernetz zurückfließen kann. Dies ist wichtig, um eine Kontamination des Trinkwassers zu vermeiden.

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