DIN 18065 auf reine Betontreppe anwendbar oder erst nach Fertigstellung mit Belag?
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DIN 18065 auf reine Betontreppe anwendbar oder erst nach Fertigstellung mit Belag?

Hallo,
ich werde demnächst ins eigene Haus ziehen. Dort wurde eine Betontreppe gegossen. Nun habe ich diese schon mal grob durchgemessen. Dabei ist mir aufgefallen, das verschiedene Treppen nicht mit der max Steigung, und das die Toleranz zwischen den Steigungen öfters die 0,5 cm Grenze überschreitet.
Jetzt ist meine Frage, ob das beim Bauträger anzumahnen istm, oder ob das reicht, wenn man bei dem befliesen der Treppe, es mit der Ausgleichsmasse bereinigen kann? Und wenn ja, wer müsste dann afür die notwendigen Kosten aufkommen? Das Haus wurde von einem Bauträger gebaut.
Gruß
Tuzi

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • tutzi
  1. Das Aufmaß erscheint mir etwas verwirrend ...

    Das Aufmaß erscheint mir etwas verwirrend
    Normalerweise sollte der erste Antritt im Rohbau höher (Ausgleich Estrich) sein als die folgenden, der letzte im Rohbau etwas niedriger (Steigung erreicht nach Einbringung Estrich oberes Geschoss).
    Mich verwirrt in der Skizze, dass es hier umgekehrt zu sein scheint.
    Theoretisch müssen aber die geplanten Steigungen und Auftritte in ihren Abmessungen erst nach Fertigstellung mit Belag erreicht werden.
    DINAbk. 18065 ist im Übrigen nicht in allen Bundesländern als eingeführte technische Baubestimmung heranziehbar, da sie gelegentlich für Einfamilienhäuser oder bestimmte Haustypen ausgeschlossen ist.
    Laienaussage zu Kosten: die müssten natürlich beim Bauträger hängen bleiben, da dieser Ihnen eine funktionsgerechte Treppe schuldet, wahrscheinlich gemäß Ihrem Vertragsinhalt sowie der Baubeschreibung, falls Sie nicht irgendwelche Leistungen herausgenommen haben.
  2. Die Zeichnung stimmt leider so

    Es ist so, dass die unterste Treppenstufe kleiner ist als die oberste.
    Zur Planung kann ich sagen, das im nachhinein entschieden wurde, das es eine Fußbodenheizung eingebaut wurde. Aber dies kann kein Grund sein, das bei der Treppe die Maße nicht stimmen.
    Ich wohne übrigens in NRW.
    Gruß
    Tutzi
    • Name:
    • tutzi
  3. Die endgültigen Maße..

    Foto von Martin Eggelsberger

    ... werden erst mit dem Belag erzielt. Der Fliesenleger (oder Natursteinbauer) muss einen exakten Aufriss der Treppe erstellen und den Belag entsprechend mit Ausgleichsestrich erstellen. Bei Rohstufen bleibe ich bei der Trittstufe mind. 50 mm tiefer und bei der Setzstufe mind. 30 mm zurück, so ist genügend Spielraum für alle möglichen Beläge vorhanden. Die Alternative wäre eine Beton-Fertigteiltreppe gewesen, da muss aber auch schon festgelegt sein, was draufkommt. z.B. Fliesen mit Kleber, Granit auf Mörtel, Holz auf Schaum.
  4. Müsste nicht die "Rohtreppe" ...

    besser gegossen worden sein?
    Mann müsste doch um die letzte
    Treppenstufe "gehbar" zu machen knapp 5 cm ausgleichen?
    Das wäre doch zu unstabil?
    mir geht es darum, das der Bauträger die Treppe ausgleicht.
    Im Vertrag steht, das ich den Belag mache, aber bei solchen Maßen,
    halte ich es für mich unzumutbar diesen großen Ausgleich selbst zu bewerkstelligen.
    Gruß
    Tutzi
    • Name:
    • tutzi
  5. Genau darum geht es doch

    Foto von Martin Eggelsberger

    Wenn Sie Naturstein mit 30 mm verlegen, haben Sie noch 20 mm Platz für Mörtel und den Ausgleich. Warum soll das nicht halten?
  6. Schnittstellen-Sch ...

    Schnittstellen-Sch Schwierigkeiten!
    Tja, ich kann es billiger, als Bauherr, aber leider wurde nun scheinbar auch die Plankoordinierung/Bauleitung eingespart von Bauherr und Bauträger.
    Wenn vorher klar ist, aus welchem Material und wie dick Ihr Stufenaufbau sein soll, dann muss das entsprechend berücksichtigt werden beim Rohbau.
    Wenn Sie dem Bauträger aber noch nichts verraten haben, dann lässt der seinen Betonierer irgendwas hinzaubern und SIE müssen sich den Mist im Zweifelsfall nachträglich anpassen oder lange drüber diskutieren, was beides sehr ärgerlich ist.
  7. jetzt muss man halt da durch ...

    da wir uns erst später für die Fußbodenheizung entschieden haben, da sie über den Bauträger zu teuer für uns war, war natürlich die Planung und Fertigstellung der Treppe zu weit vorangeschritten. Aber viel höher ist der Estrich durch die Fußbodenheizung (Wasser) gegenüber den normalen Estrich nicht geworden?
    Gruß
    • Name:
    • tutzi
  8. Nochmal

    Was Herr Eggelsberger Ihnen schon verdeutlichen wollte:
    Viele Treppen werden mit Naturstein- oder Betonwerksteinstufen belegt. Die sind 2  -  3 cm dick und werden in einem Mörtelbett von 2  -  3 cm verlegt. Also werden beim Einschalen die Treppenstufen so aufgeteilt, dass noch 5-7 cm Aufbau auf die Rohbetonstufen passen. Soweit man es erkennen kann, scheint dies bei Ihrer Treppe so zu sein.
    Haben Sie von Anfang an gesagt, dass Sie nur fliesen wollen?
    Und selbst bei zu verfliesenden Treppen ist es üblich, einen Ausgleichsestrich aufzubringen, oder der Fliesenleger verlegt die Fliesen im Mörtelbett. Es ist eher unüblich, dass eine Rohbetontreppe so genau betoniert ist, dass man gleich mit Fliesenkleber drauf kann. Mörtelbett oder Ausgleichsestrich sind die Regel.
  9. am Anfang ...

    war uns nicht bewusst, für welchen Belag wir uns entscheiden. Zum Schluss haben wir uns auf Fliesen geeignet.
    Es werden für di Treppe die selben Fliesen benutzt, wie für den Boden.
    zum Augleixh der Höhen muss ich nur die Steigung ausgleichen, nicht die Auftrittslänge?
    Gruß
    • Name:
    • Tutzi

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