wir haben folgende Situation:
- wir und Nachbarns bauen je eine Doppelhaushälfte mit unterschiedlichen
- Der Bebauungsplan ist relativ strikt mit absoluten Höhenangaben
- Im Rahmen der Bauplanung haben wir von der Gemeinde Höhenwerte
- Ausgehend von den Bezugspünkten mit Höhenwerten der Gemeinde
- Lt Planung sollte unser Keller 1 m über Gelände enden
- Nachbarplanung ist der Keller im Erdreich
- Beide Häuser sollten gleiche Höhe haben - ist aber natürlich
- Unser Keller steht, Nachbarbauträger hat festgestellt, dass
Jetzt beginnt natürlich die Diskussion, wie man das lösen kann, wer Mehrkosten trägt etc.. Ein Problem dabei ist, dass die enge Bebauung ein einfaches höheres Bauen der Nachbarn nicht ermöglicht, da dann die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
Wie wird so etwas in der Praxis gelöst? Wer haftet dafür?
Vielen Dank.

