Defekte Randsteine nach Kanalarbeiten: Wer zahlt die Reparatur gemäß Verursacherprinzip?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Defekte Randsteine nach Kanalarbeiten: Wer zahlt die Reparatur gemäß Verursacherprinzip?
Hergang: Bei Aushubarbeiten und Kanalarbeiten wurden Randsteine beschädigt bzw. ganz entfernt. Nach einem Brief an die Gemeinde Winterbach bat ich um Widerherstellung der Randsteine in den Originalzustand.
Gerade bekam ich nun einen Anruf vom Bauunternehmer, dass dieser nur die Randsteine ersetzt welche bei den Kanalarbeiten "entfernt" wurden. Die restlichen nicht.
Nach üblichem Recht sind Randsteine Teil der öffentlichen Verkehrsfläche und daher von der Gemeinde zu unterhalten.
Wie ist nun die Sachlage? Verursacherprinzip wurde mir schon gesagt. Aber was? Wer hat mir schnellstens einen Tipp? Danke!
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Beschädigte Randsteine können eine Stolpergefahr darstellen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen.
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Ich verstehe, dass Ihre Randsteine durch Aushub- und Kanalarbeiten beschädigt wurden und Sie nun klären möchten, wer für die Reparatur aufkommen muss.
🔴 Gefahr: Beschädigte Randsteine können eine Stolpergefahr darstellen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
- Verursacherprinzip: Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher eines Schadens für dessen Beseitigung verantwortlich ist. Im Kontext von Kanalarbeiten ist zu prüfen, wer die Arbeiten durchgeführt hat (Gemeinde, beauftragtes Unternehmen etc.).
- Verkehrssicherungspflicht: Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Flächen. Wenn die Beschädigung der Randsteine eine Gefährdung darstellt, muss die Gemeinde diese beheben oder absichern.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Protokolle) und halten Sie die Kommunikation mit der Gemeinde schriftlich fest.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, wer die Kanalarbeiten durchgeführt hat und setzen Sie sich schriftlich mit der Gemeinde in Verbindung, um die Verantwortlichkeit und die Reparatur zu fordern. Ziehen Sie ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Verursacherprinzip
- Das Verursacherprinzip ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass derjenige für die Kosten der Beseitigung eines Schadens aufkommen muss, der diesen Schaden verursacht hat. Es findet Anwendung im Umweltrecht, aber auch im allgemeinen Schadensrecht.
Verwandte Begriffe: Haftung, Schadenersatz, Verantwortlichkeit - Verkehrssicherungspflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von einer Sache oder einem Zustand keine Gefahr für andere ausgeht. Im öffentlichen Raum obliegt diese Pflicht in der Regel der Gemeinde.
Verwandte Begriffe: Gefahrenabwehr, Sorgfaltspflicht, Verkehrssicherheit - Randstein
- Ein Randstein ist ein Bauelement, das zur Abgrenzung von Verkehrsflächen dient, beispielsweise zwischen Fahrbahn und Gehweg. Er dient der optischen Führung, dem Schutz von Fußgängern und der Stabilisierung des Straßenaufbaus.
Verwandte Begriffe: Bordstein, Gehweg, Fahrbahn - Kanalarbeiten
- Kanalarbeiten umfassen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandhaltung und der Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen. Sie dienen der Entsorgung von Abwasser und dem Schutz der Umwelt.
Verwandte Begriffe: Abwasser, Kanalisation, Tiefbau - Haftung
- Haftung bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für einen Schaden einzustehen, den man selbst oder ein anderer verursacht hat. Die Haftung kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, z.B. auf Vertrag, Gesetz oder unerlaubter Handlung.
Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Verantwortlichkeit, Regress - Gemeinde
- Eine Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie ist zuständig für die Erledigung öffentlicher Aufgaben im lokalen Bereich, wie z.B. die Bereitstellung von Infrastruktur und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Verwandte Begriffe: Kommune, Gebietskörperschaft, Selbstverwaltung - Verkehrsfläche
- Eine Verkehrsfläche ist ein Bereich, der für den Verkehr von Personen oder Fahrzeugen bestimmt ist. Dazu gehören Straßen, Wege, Plätze und andere öffentliche oder private Flächen, die dem Verkehr dienen.
Verwandte Begriffe: Straße, Weg, Platz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Reparatur beschädigter Randsteine verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Verursacher des Schadens verantwortlich. Dies kann die Gemeinde selbst sein, ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen oder in bestimmten Fällen auch ein Anwohner. Das sogenannte Verursacherprinzip greift hier. - Was ist das Verursacherprinzip?
Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige für einen Schaden aufkommen muss, der ihn verursacht hat. Im Kontext von Randsteinen bedeutet dies, dass die Partei, die die Beschädigung verursacht hat (z.B. durch Bauarbeiten), die Kosten für die Reparatur tragen muss. - Was kann ich tun, wenn die Gemeinde die Verantwortung ablehnt?
Wenn die Gemeinde die Verantwortung ablehnt, sollten Sie den Schaden detailliert dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen) und die Gemeinde schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten. - Welche Rolle spielt die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde?
Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. sie muss dafür sorgen, dass öffentliche Flächen sicher sind. Wenn beschädigte Randsteine eine Gefahr darstellen, muss die Gemeinde diese beheben oder absichern, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. - Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?
Machen Sie Fotos von den beschädigten Randsteinen aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort der Beschädigung. Sammeln Sie ggf. Zeugenaussagen von Personen, die die Beschädigung beobachtet haben. - Was sind meine Rechte als Anwohner?
Als Anwohner haben Sie das Recht auf eine sichere Umgebung. Wenn beschädigte Randsteine eine Gefahr darstellen, haben Sie das Recht, von der Gemeinde die Beseitigung der Gefahr zu fordern. - Kann ich die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten von der Gemeinde zurückfordern?
Davon rate ich ab. Klären Sie die Verantwortlichkeit und die Kostenübernahme VOR der Reparatur mit der Gemeinde. Andernfalls bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. - Was ist, wenn die Beschädigung durch Dritte (z.B. Baufirma) verursacht wurde?
In diesem Fall muss die Gemeinde versuchen, den Schaden von der Baufirma zurückzufordern. Sie als Anwohner sollten sich dennoch an die Gemeinde wenden, da diese für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist.
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Randsteine: Gemeinde kontaktieren – Klärung der Zuständigkeit
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Randsteinschäden: Abgrenzung Kanalarbeiten vs. Erdaushub
Aber genau da ist ja das Problem >@Tussing
Randsteine von Kanalarbeiten sind OK. Die MUSS die Gemeinde machen. Soweit OK. Soweit ist auch der Erdbauer "einsichtig". Wollte er gerade damit beginnen. Aber was ist mit den restlichen Metern. Die wurden bei Aushubarbeiten etc. beschädigt/entfernt. Und den Aushub habe ich ja selber in Auftrag gegeben. Und da stellt sich der Unternehmer auf den Standpunkt, mach ich nicht. Sprechen Sie mit der Gemeinde. In der Baugenehmigung sind Stellplätze eingezeichnet, hier müsste die Gemeinde doch eh abgesenkte Randsteine einbauen (sind zwar welche drin, aber schon alt und heute gibt es noch tiefer abgesenkte Randsteine). Der Erdbauer ist vermutlich auch nicht so gut auf mich zu sprechen, weil ich von den Kanalarbeiten Einspruch auf seine Rechnung eingelegt habe, da öffentlicher Teil die Gemeinde zahlen muss. Hat die Gemeinde dann auch so "gesehen" und er hat dann die Rechnung korriegiert. Des weiteren habe ich die Stützmauer nicht von Ihm machen lassen (hatte keine Zeit). Jetzt ist es wohl so, dass er das nur auf Rechnung (100,- DM je Meter inkl. Arbeitszeit etc.) machen möchte. Bei 14 Metern dann auch ein paar DM an ungeplanten Baukosten. Wer hat noch einen Tipp für das weitere Vorgehen. Er hat sich noch moniert, dass ich der Gemeinde nur einen Brief geschrieben haben (So wie Sie mir gesagt hatten, ... vorsorglich Ansprüche anmelden..). Üblich sei ein Gespräch vor Ort mit allen Beteiligten. -
Verursacherprinzip: Gemeinde trägt Kosten für beschädigte Randsteine?
VordenKopfschlag ...
richtig, KHO, das war ja diese unendliche Geschichte!
Das mit dem Verursacherprinzip ist momentan auch das einzige, das mir einfällt - auch wenn es für Sie nicht gut ist.
Dumm ist, wenn die Gemeinde die vorhandenen abgesenkten Bordsteine für noch gut erachtet - gesetzt den Fall, sie wären nicht beschädigt - und einen Austausch nicht in Erwägung zieht. Vielleicht sollten Sie nochmals mit denen Kontakt aufnehmen und über eine Kostenbeteiligung reden - halbehalbe oder so. -
Randstein-Reparatur: Ihre Verantwortung bei Auftragsschäden
Kosten..
wenn die Randsteine durch Tätigkeiten die Sie in Auftrag gegeben hatten beschädigt wurden, sind Sie bzw. der Ausführende in der Verantwortung.
Einfach zu sagen, das war eh schon alt und nicht mehr zeitgemäß und es hätte eh erneuert werden müssen gilt nicht ganz. Stellen Sie sich mal vor ein Anderer würde Ihr Auto anfahren und er würde sagen es wäre eh eine alte Kiste die schon lange erneuert werden müsste. Er sähe darum nicht ein die Kosten dafür zu tragen. Wie würden Sie reagieren? . Aber vielleicht ist die Gemeinde kulant. Einfach mal mit den verantwortlichen Personen reden.
Gruß Herby -
Randsteine: Unterscheidung Schäden durch Erdaushub vs. Kanalarbeiten
Genau das ist es ja ...
VOR den Bauarbeiten waren alle Randsteine zwar schon etwas alt, aber durchaus 100 % OK. Sogar alle halbwegs abgesenkt.
Nach Erdaushub waren welche kaputt und nach Kanalarbeiten weitere. Die für Kanalarbeiten will die Fa. nun beheben. Aber die restliche, welche diese bei Erdaushub "kaputt" gemacht haben nicht (sei meine Sache)? Bin ich dafür zuständig die Randsteine zu schützen (z.B. durch Balken etc.). Genau darum geht es ja. Dass Gemeinde nicht für Schäden andere aufkommen kann ist mir klar. Nur die Fa. will auch nicht. Ich habe natürlich die Rechnung schon längst bezahlt. Taja, so ist das. -
Randsteine: Kompromiss mit Gemeinde und Bauunternehmer erzielt
Wir haben nun den Kompromiss gefunden ...
in Sachen Randsteine. Ein Gespräch mit Bauamtsleiter, Bauunternehmer und mir erbrachte folgenden "Kompromiss":
Schacht im Garageneinfahrtbereich wird auf Kosten der Gemeinde "entfernt", da nicht mehr benötigt wird.
7 m Randsteine zahlt die Gemeinde, der Rest (leider) ich. Es sind zwar noch einige "gute" dabei, aber das Argument, wenn dann alle richtig machen, sehe ich auch. Bauunternehmer will nun ein Angebot machen. Wären dann ca. 110,- DM für 1 m Randsteine (versetzen). Preis kann ich nicht beurteilen. Wären dann mal grad wieder 1200,- DM ungeplante Kosten. Soviel zu dem Thema. -
Randsteine setzen: Preis von 110,- €/m – Angemessen?
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Randsteine: Üblicher Preis inkl. Ausbau, Einbau & Asphaltarbeiten?
Bordsteine, Preis war inkl. allem ... / Was ist denn üblicher Preis?
Daher auch die Frage, was ist denn üblich? Die Firma scheint nicht gerade das "Schnäppchen" zu sein. Lt. Auskunft wären dann 110,- DM (+Mstw) inkl. allem. Also Anschneiden, alte Ausbauen, neue Einbauen, Asphalt wieder ran etc. Konkret geht es um 17 m Randsteine. 7 m würde die Gemeinde zahlen (wg. altem Kanaldeckel und Kanalanschluss). Die restlichen 10 m ich dann selber. Ich könnte zwar einige nicht machen lassen, sehe aber dann langfristig nicht so toll aus. Daher tendiere auch ich, wenn dann alles. Aber Angebot soll ja noch kommen. Dann kann ich mal genaue Zahlen nennen. Aber Vorab-Infos, was so üblich ist bei Randsteinen, würde mich schon sehr Interessieren. Wer hat Zahlen?
PS: Angeblich war ich laut Bauamtsleiter der erste in 19 Jahren, der sich auf die Satzung bezogen hat. -
Randsteine: Preis von 110,- €/m ist akzeptabel
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Randsteine nach Kanalarbeiten: Wer trägt die Reparaturkosten?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeit für beschädigte Randsteine nach Kanalarbeiten und Erdaushub. Es wird geklärt, inwieweit die Gemeinde, der Bauunternehmer oder der Anwohner selbst für die Reparaturkosten aufkommen müssen. Ein Kompromiss mit der Gemeinde wird vorgestellt, bei dem ein Teil der Kosten übernommen wird. Die Angemessenheit eines Angebots von 110,- €/m für das Setzen von Randsteinen wird diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Randsteinschäden: Abgrenzung Kanalarbeiten vs. Erdaushub ist es entscheidend, zu unterscheiden, ob die Schäden durch Kanalarbeiten oder durch andere Aushubarbeiten entstanden sind, da dies die Zuständigkeit beeinflusst.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Randsteine: Preis von 110,- €/m ist akzeptabel wird bestätigt, dass ein Preis von 110,- €/m für das Setzen von Randsteinen inklusive aller Arbeiten (Ausbau, Einbau, Asphaltarbeiten) als angemessen betrachtet werden kann.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung von Randsteinen können je nach Umfang der Arbeiten und den beteiligten Parteien variieren. Es ist ratsam, Angebote einzuholen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren, wie im Beitrag Randsteine: Üblicher Preis inkl. Ausbau, Einbau & Asphaltarbeiten? diskutiert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Schäden mit der Gemeinde und dem Bauunternehmer ab. Holen Sie Angebote für die Reparatur oder Erneuerung der Randsteine ein und prüfen Sie, ob der Preis angemessen ist. Beachten Sie dabei die Unterscheidung zwischen Schäden durch Kanalarbeiten und andere Aushubarbeiten, wie im Beitrag Randsteine: Unterscheidung Schäden durch Erdaushub vs. Kanalarbeiten erläutert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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