VOB/B § 8 Kündigung durch AG: Vergütungsanspruch des Generalübernehmers & Abrechnung?
BAU-Forum: Sonstige Themen

VOB/B § 8 Kündigung durch AG: Vergütungsanspruch des Generalübernehmers & Abrechnung?

Foto von Helmuth Plecker

Kündigt der AG den VOBAbk.-Vertrag eines Generalübernehmer und bezieht sich hierbei auf VOB/B § 8 Nr 1, so hat der Generalübernehmer einen Vergütungsanspruch für die bereits ausgeführten Leistungen.
Bei einem Generalübernehmer sind die Zahlungen ja nicht nach Mengenermittlung z.B. der vermauerten m² Wände oder gerichtetem m³  -  Bauholz zu leisten, sondern nach Zahlungsraten, die in einem Zahlungsplan zum Generalübernehmer-Vertrag geregelt sind.
Ist nun die Abrechnungsgrundlage nach Kündigung der Zahlungsplan?
Folgendes Problem: Bauherr kündigt Generalübernehmer den Vertrag. Generalübernehmer legt schon vor Kündigung des Vertrages eine Abschlagsrechnung nach Zahlungsplan vor. Fälligkeitsvoraussetzung nach Fertigstellung einer bestimmten Leistung. Bauherr ist nun der Meinung, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung auch noch andere Leistungen fertig sein müssten. Der Bauzeitenplan regelt die Ausführungsfristen der einzelnen Gewerke in Zeitachsen, die den frühesten Anfangstermin und den spätesten Fertigstellungstermin anzeigt. So wirft der Bauzeitenplan hier Spielräume auf, da Überschneidungen der Leistungen dem Bauherren schon Recht geben können. Aber aus dem Bauzeitenplan geht auch der Fall hervor, der nun eingetreten ist und die Fälligkeit der vorgelegten Abschlagsrechnung erlaubt.
Wie ist hier zu Verfahren  -  bei einer so "Verfahrenen" Situation?
  • Name:
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn ein Auftraggeber (AG) einen VOBAbk./B-Vertrag mit einem Generalübernehmer (GÜ) gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B kündigt, entsteht für den Generalübernehmer ein Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

    Da es sich bei einem Generalübernehmervertrag oft um eine Pauschalvereinbarung handelt, ist die Abrechnungsgrundlage nach Kündigung entscheidend. Ich empfehle, die erbrachten Leistungen detailliert aufzulisten und zu bewerten. Dies kann durch eine gemeinsame Aufmaßnahme mit dem Auftraggeber erfolgen.

    Der Bauzeitenplan mit seinen Ausführungsfristen und Gewerken ist relevant, um den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung zu dokumentieren. Achten Sie auf die Einhaltung der Fälligkeitsvoraussetzungen für Abschlagsrechnungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihren Vergütungsanspruch korrekt zu ermitteln und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB/B
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Bestandteil des deutschen Baurechts und regelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk., Leistungsbeschreibung
    Generalübernehmer (GÜ)
    Ein Generalübernehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauprojekts. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauleiter, Architekt
    Vergütungsanspruch
    Der Vergütungsanspruch ist der Anspruch eines Auftragnehmers auf Bezahlung seiner erbrachten Leistungen. Die Höhe des Vergütungsanspruchs richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Werklohn, Honorar, Abschlagszahlung
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der daraus resultierenden Vergütungsansprüche. Sie dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und die Bezahlung der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnung, Schlussrechnung
    Bauzeitenplan
    Der Bauzeitenplan ist ein Instrument zur Planung und Steuerung eines Bauprojekts. Er enthält die zeitliche Abfolge der einzelnen Bauleistungen und dient als Grundlage für die Überwachung des Baufortschritts.
    Verwandte Begriffe: Terminplanung, Projektmanagement, Ausführungsfristen
    Fälligkeit
    Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Forderung zahlungsfällig wird. Die Fälligkeit kann vertraglich vereinbart oder gesetzlich bestimmt sein.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsziel, Verzug, Mahnung
    Abschlagsrechnung
    Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen. Sie dient dazu, dem Auftragnehmer während der BauzeitLiquidität zu verschaffen.
    Verwandte Begriffe: Teilzahlung, Vorauszahlung, Schlussrechnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Ansprüche hat der Generalübernehmer bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach VOB/B § 8?
      Der Generalübernehmer hat Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Bauzeitenplans und der vereinbarten Zahlungsraten.
    2. Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen des Generalübernehmers nach einer Kündigung?
      Die Abrechnung sollte detailliert und nachvollziehbar erfolgen. Es ist ratsam, eine gemeinsame Aufmaßnahme mit dem Auftraggeber durchzuführen, um den Leistungsstand zu dokumentieren. Die erbrachten Leistungen sind zu bewerten und in einer Schlussrechnung zusammenzufassen.
    3. Was ist bei der Fälligkeit der Vergütungsansprüche des Generalübernehmers zu beachten?
      Die Fälligkeit der Vergütungsansprüche richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, die Fälligkeitsvoraussetzungen für Abschlags- und Schlussrechnungen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die prüffähige Rechnungsstellung und die Abnahme der erbrachten Leistungen.
    4. Welche Rolle spielt der Bauzeitenplan bei einer Kündigung des VOB-Vertrags?
      Der Bauzeitenplan dient als Nachweis für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung. Er dokumentiert die geplanten und tatsächlich erbrachten Leistungen und hilft bei der Ermittlung des Vergütungsanspruchs des Generalübernehmers.
    5. Was passiert, wenn der Auftraggeber die Leistungen des Generalübernehmers nicht abnimmt?
      Wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht abnimmt, kann der Generalübernehmer eine förmliche Abnahme verlangen. Wird die Abnahme verweigert, kann der Generalübernehmer unter Umständen eine Abnahmeklage erheben.
    6. Kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen den Generalübernehmer geltend machen?
      Ja, der Auftraggeber kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Generalübernehmer den Vertrag schuldhaft verletzt hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Generalübernehmer die Ausführungsfristen nicht einhält oder mangelhafte Leistungen erbringt.
    7. Wie sollte sich der Generalübernehmer verhalten, wenn der Auftraggeber die Kündigung ausspricht?
      Der Generalübernehmer sollte die Kündigung schriftlich bestätigen und umgehend mit der Dokumentation der erbrachten Leistungen beginnen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu sichern und durchzusetzen.
    8. Welche Bedeutung hat die VOB/B bei einer Kündigung des Bauvertrags?
      Die VOB/B regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Bauvertrag. Im Falle einer Kündigung enthält § 8 VOB/B spezielle Regelungen über die Vergütung der erbrachten Leistungen und die Abrechnung des Bauvertrags.

    🔗 Verwandte Themen

    • Kündigung von Bauverträgen durch den Auftraggeber
      Gründe und Folgen einer Kündigung aus Sicht des Auftraggebers.
    • Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei Kündigung
      Detaillierte Betrachtung der Berechnung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.
    • Abrechnung von Bauleistungen nach VOB/B
      Die korrekte Abrechnung von Bauleistungen unter Berücksichtigung der VOB/B.
    • Bauzeitverlängerung und ihre Auswirkungen
      Ursachen, Folgen und Ansprüche bei Bauzeitverlängerungen.
    • Mängelansprüche im Baurecht
      Rechte und Pflichten bei Mängeln an Bauleistungen.
  2. VOB/B: Zahlungsplan vs. Ersparte Aufwendungen bei Kündigung

    Zahlungsplan ...
    Zahlungsplan ist maßgebend. Und dann geht es los. Ersparte Eigenaufwendungen im Verhältnis zum Restauftrag. Helmuth, das füllt Aktenordner ... Viele Grüße
  3. VOB/B §8.1: Vergütung bei freier Kündigung – Zahlungsplan irrelevant

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zahlungsplan ist nicht maßgebend
    so wie ich die Situation verstanden habe. Der AG kündigt ja nach VOBAbk./B 8.1 frei. Dann steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu, abzAbk.üglich dessen was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart. AZs und Zahlungsplan spielen keine Rolle, nur die Gesamtauftragssumme.
  4. VOB/B Kündigung: Teilleistungen abgrenzen, Aufwand berechnen!

    Foto von Robert Worsch

    Ganz so einfach ist das nicht
    Bei teilweise erbrachten Leistungen sind diese samt dafür anzusetzender Vergütung erstmal darzulegen und vom noch nicht ausgeführten Teil abzugrenzen. Und dann kommt der ganze Kladderadatsch mit ersparten Aufwendungen usw., aber halt nur noch für den Rest. Die Raten nach Bautenstand können nicht so ohne weiteres herangezogen werden. Aber wie Rübe schon sagte, das kömma hier nicht klären. Da brauchst du echt nen guten Baurechtler für.
    Und falls Du der gekündigte Generalübernehmer bist, dann haste auf einer ganz anderen Ebene die berühmte Karte gezogen. Mir ist nämlich noch keine prüffähige und nachvollziehbare Schlussrechnung aus einem gekündigten Pauschalvertrag untergekommen. Viel Spaß ☹((
  5. VOB/B: Fokus auf nicht erbrachte Leistungen bei Kündigung

    Foto von

    die erbrachten Leistungen sind nicht darzulegen
    nur die nicht erbrachten. Das ist nicht das selbe. Aus den nicht erbrachten Leistungen sind die ersparten Aufwendungen rauszurechnen.
  6. BGH: Darlegung erbrachter Leistungen bei VOB/B Pauschalvertrag

    Foto von

    Darlegung erbrachter Leistungen
    Nach BGH (ZfBR 96,310 ) hat der AN die erbrachten Leitungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Leistungen zu errechnen. Der AN muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum zum Pauschalpreis darleegen. Dabei kann er nicht so ohne weiteres die nach dem Vertrag für den erreichten Bautensstand vorgesehenen Raten verlangen.
    Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistungen keine Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsabschluss (also z.B. Einzelpositionen, Teilausschreibungsergebnisee, Teilleistungsverzeichnisse mit E.P. 's ) vorhanden sind, muss der AN im nachhinein im einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus der vereinbarten Pauschale zu bewerten sind.
  7. VOB/B Pauschalvertrag: Bestätigung zur Darlegungspflicht

    Eben, sach i doch ...
    Eben, sach i doch wenn es denn ein Pauschalvertrag ist. Vielleicht habe ich es auch überlesen. Ach ja, bin wieder da und nächste Woche wieder weg (Komm in Eure Nähe Ihr Bazis und Ex-Bazis *duckundschnellwegrenn*) ... Viele Grüße
  8. VOB/B §8.1 Kündigung: Abrechnung nach Gewerken, nicht Einheitspreisen

    Foto von

    aber nicht bei Kündigung nach VOBAbk./B 8.1
    @Robert: Betrifft dein Urteil die Kündigung nach 8.1 VOB/B? Auf keinen Fall muss der AN die erbrachten Leistungen nach dem Schema eines Einheitspreisvertrags abrechnen (BGH VII ZR 164/01). Es genügt die Bestimmung des nicht erbrachten Teils nach Gewerken. Aus den nicht oder teilweise nicht erbrachten Gewerken kann der AN seine ersparten Aufwendungen errechnen. Dazu reicht eine Bezugnahme auf Subunternehmerangebote und Zuschläge. Lt. OLG Celle, Urteil vom 20.01.1998,16 U 68/97, liegt die Beweislast für ersparte Aufwendungen des AN im Fall des 8.1 VOB/B sogar beim Auftraggeber.
    Beispiel: ist alles fertig bis auf einen Teil der Bodenbeläge, muss keinerlei Abrechnung der anderen Gewerke erfolgen. Zur Abgrenzung reicht die Feststellung, dass z.B. die Zimmererarbeiten, Fliesen usw. erbracht sind. Weiter reicht die Vorlage eines Nachunternehmerangebots zu den Bodenbelägen, aus dem der nicht ausgeführte Teil zu berechnen ist. Es wird also die volle Pauschale abgerechnet, abzAbk.üglich der nicht abgerufenen, ersparten Nachunternehmerleistung. Waren die Bodenbelagsarbeiten Eigenleistung des Generalunternehmer, reicht eine Kalkulation der Bodenbelagsarbeiten, aus der Kosten und Zuschläge ersichtlich sind. Die Kalkulation der anderen Gewerke ist irrelevant. Zweifelt der AGAbk. die Kalkulation an, trägt er die Beweislast.
  9. VOB/B §8.3: Kündigung aus wichtigem Grund – Aufwand entfällt?

    Foto von Helmuth Plecker

    Keine freie Kündigung, sondern aus Kündigung aus wichtigem Grund
    Hallo!
    Die Grundlagen haben sich inzwischen, nach Recherche der Zusammenhänge, geändert. Die Kündigung ist nicht nach VOBAbk./B § 8 Nr 1 erfolgt, sondern nach VOB/B § 8 Nr. 3. Hier sind die ersprarten Aufwendungen erst gar nicht nachzuweisen, jedoch bleibt das Problem fast das gleiche. Der Generalübernehmer hat Leistungen mit Handwerkern abgerechnet. Die Summe der Abrechnungen ergibt den nachweisbaren Wert der erbrachten Bauleistungen. Wie sind jedoch der Gewinn und die gedachten Kosten (Ausführungsplanung z.B. wurde durch Generalübernehmer selbst erbracht etc.) zu beziffern?
  10. VOB/B §8.3: Kalkulation statt Abrechnung bei Kündigung wichtig!

    Foto von

    ois anders, jetzt mog i nimma
    Das Problem bleibt bei 8.3 statt 8.1 nicht fast das selbe. Das habe ich doch ständig geschrieben.
    Nur eins: "Die Summe der Abrechnungen ergibt den nachweisbaren Wert der erbrachten Bauleistungen" ist falsch. Es kommt nur auf die Kalkulation an. Durch Kündigung wird aus dem Pauschalvertrag kein Selbstkostenerstattungsvertrag. Dann wäre nämlich die Kündigung das Beste, was einem Unternehmer, dem die Sub-Preise davongelaufen sind, passieren kann.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    VOB/B Kündigung: Vergütungsanspruch des Generalübernehmers

    💡 Kernaussagen: Bei einer Kündigung des VOBAbk.-Vertrags durch den Auftraggeber gemäß § 8 VOB/B hat der Generalübernehmer Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen. Die Abrechnungsgrundlage hängt vom Kündigungsgrund (freie Kündigung vs. wichtiger Grund) und der Vertragsart (Pauschalvertrag vs. Einheitspreisvertrag) ab. Die korrekte Ermittlung der ersparten Aufwendungen ist entscheidend für die Berechnung des Vergütungsanspruchs.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß VOB/B §8.1: Vergütung bei freier Kündigung – Zahlungsplan irrelevant spielt der Zahlungsplan bei einer freien Kündigung keine Rolle für die Vergütungsberechnung. Die Gesamtauftragssumme ist maßgeblich.

    ✅ Zusatzinfo: Bei einem Pauschalvertrag muss der Auftragnehmer gemäß BGH die erbrachten Leistungen darlegen und von den nicht erbrachten abgrenzen, wie in BGH: Darlegung erbrachter Leistungen bei VOB/B Pauschalvertrag erläutert wird. Dies dient als Basis für die Berechnung des Vergütungsanspruchs.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine falsche Abrechnung der erbrachten Bauleistungen kann zu Streitigkeiten führen. Wie im Beitrag VOB/B §8.3: Kalkulation statt Abrechnung bei Kündigung wichtig! betont wird, kommt es bei einer Kündigung nicht auf die Summe der Abrechnungen mit Subunternehmern an, sondern auf die ursprüngliche Kalkulation.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Baurechtler, um die spezifischen Ansprüche im Einzelfall zu klären. Beachten Sie die Unterschiede zwischen Kündigung nach § 8 Nr. 1 und § 8 Nr. 3 VOB/B, wie in VOB/B §8.3: Kündigung aus wichtigem Grund – Aufwand entfällt? diskutiert.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Kündigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rechnungsprüfung Elektriker: Massen erhöht – Betrugsverdacht? Vorgehen & Konsequenzen
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
  3. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesenleger: Vorbereitungszeit abrechenbar? Angebot, Stundenlohn & Rechte
  4. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Scheuerleisten lösen sich nach 4 Jahren: Mangel oder Verschleiß nach VOB? Ansprüche?
  5. BAU-Forum - Baufinanzierung - Hausbau/Kauf mit 35T€ Eigenkapital & 2000€ Netto: Finanzierungschancen trotz Arbeitslosigkeit?
  6. BAU-Forum - Baufinanzierung - Bausparvertrag & Annuitätendarlehen kombiniert: Vor- & Nachteile, Kostenfallen?
  7. BAU-Forum - Baufinanzierung - Baufinanzierung Postbank: Erfahrungen? Zinsen, Tilgung & Risiken im Check
  8. BAU-Forum - Baufinanzierung - Baufinanzierungsberater: Pflichten, Sorgfaltspflicht & Regress – Was tun bei Falschberatung?
  9. BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Bauunternehmer verweigert Räumung: Was tun? Rechte, Fristen & Vorgehen
  10. BAU-Forum - Neubau - Bauvertrag gekündigt wegen Insolvenz: Was tun mit Mängeln? Rechte, Fristen, Kosten

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "VOB, Kündigung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "VOB, Kündigung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "VOB, Kündigung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "VOB, Kündigung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: VOB/B § 8 Kündigung durch AG: Vergütungsanspruch des Generalübernehmers & Abrechnung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: VOB/B § 8: Kündigung & Vergütungsanspruch des Generalübernehmers
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: VOB/B, Kündigung, Generalübernehmer, Vergütungsanspruch, Abrechnung, Bauvertrag, Bauzeitplan, Fälligkeit
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼