- Was ist mit Honorar des Energieberaters, wenn hinterher der gewünschte Zuschuss nicht genehmigt wird?
- Trägt diese die KfW?
Man will ja nicht für nichts riskieren /pokern.
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Man will ja nicht für nichts riskieren /pokern.
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Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich empfehle, vor der Beauftragung des Energieberaters eine klare Vereinbarung über die Honorarzahlung im Falle einer Ablehnung der Fördermittel zu treffen.
Mögliche Szenarien:
Wichtig: Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vorteile:
Wenn das Gebäude bekannt ist und alle Daten vorliegen, kann der Förderantrag für Einzelmaßnahmen sehr schnell vom Energieberater erledigt werden (3 Seiten Onlineformular, i.d.R. unter ner Stunde)
Die größere Arbeit ist dann die Bauüberwachung, Dokumentation usw. während und nach der Ausführung. Zu dem Zeitpunkt ist der Bewilligungsbescheid aber schon vorhanden. Diese Planungs- und Überwachungsarbeiten werden mit 50 % gefördert.
In der Bestandssanierung war der Topf bisher immer ausreichend gefüllt. Wenn die Rahmenbedingungen und Abläufe passen, wird gefördert... und wenn nicht über BAFA / KfW -Programme gehts auch über die Steuerabschreibung.
Weitere Erstattung ist nicht geregelt...
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