Grundstücksmauer, Bewegungsfugen vorgeschrieben?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Grundstücksmauer, Bewegungsfugen vorgeschrieben?

Vor ca. einem Jahr habe ich von einer ausländischen Firma eine
Grundstücksmauer errichten lassen.
Zur Mauer:
1. Fundament auf Frosttiefe
2. Hochlochziegel, b=30 cm, beidseitig verputzt
3. Mönch- und Nonnendeckung
Die Mauer ist ca. 1,50 m hoch und verläuft über Eck auf eine
Gesamtlänge von ca. 25 m. Es wurden keine Bewegungsfugen ausgeführt.
Nun habe ich bei allen vergleichbaren Mauern Bewegungsfugen
gesehen. Sind diese baukontruktiv notwendig.
Gibt es dazu eine DINAbk. Norm oder sonstige Vorschrift?
Danke im Voraus.
Robert
  1. Sie haben ein Stahlbetonfundament

    und ein Hochlochziegel-Mauerwerk drauf.
    Beide haben ein deutlich Unterschiedliches Dehn-Schwind- und Kriechverhalten.
    Die am Wandfuß einwirkenden Kräfte, können zu Schäden führen. Die Farbe der Wand spielt hinsichtlich der Sonneneinwirkung auch noch eine Rolle. Auch ob der Putz auf das Mauerwerk abgestimmt ist. Der Bewehrungsanteil der Bet. Fundamente ist hinsichtlich der Kriechverformung auch von einem wesentlichem Interesse.
    Es gibt eine Reiche von Merkblättern, RiLI's und DINAbk. Normen, welche aber im Zusammenhang gebracht werden müssen und somit deren Benennung (und zum Teil auch Suche) hier für mich nicht nur Zeitaufwendig, sondern für dem Laien auch Nutzlos wäre.
    Da es eine ausländische Firma erstellt hat, würde mich interessieren, wie Sie wollten hier gegen diese vorgehen wollen  -  oder haben Sie noch Geld von denen in Händen?

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